Entschuldigt: Herr Stadtrat Kretschmann, Frau Stadträtin Achterberg kam später.
Presse: Herr Schmidt von der Heilbronner Stimme
Zuhörer: 3
Beschlussanträge
a) Den im Jahresabschluss 2023 dargestellten und erläuterten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 84 Abs.1 Satz 1 und 2 GemO zugestimmt.
b) Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 27.02.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
Ralf Steinbrenner, Bürgermeister
Ohne Nachfragen und Wortmeldungen wurde den Beschlussanträgen mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
4. Bebauungsplan Hoppenstraße
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 Abs. 1, 13a BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.2 BauGB
In nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses vom 10.10.2023 wurden die Vorüberlegungen der Verwaltung zur Überplanung dieses Gebiets präsentiert. Auslöser waren längere Gespräche mit dem Landratsamt über Auslegungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB bei neuen Bauformen. Da das Landratsamt durch diese Auslegungsmöglichkeiten die kommunalen Kompetenzen quasi untergraben hat, konnte man sich darauf einigen, dass ein einfacher Bebauungsplan für dieses Gebiet entwickelt wird.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist hier, um den Entwicklungen der Zukunft Rechnung zu tragen und Planungssicherheit zu schaffen, der Fall. Der Bereich ist bisher nicht überplant. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich hierbei um einen klassischen Bauleitplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung im Wohnungsbau steuert bzw. ermöglicht. Weder eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung noch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich wird hier notwendig. Ebenso wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 von der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die Festlegung von Baugrenzen oder die Festlegung einer Bauweise wird verzichtet, sodass ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB entstehen wird. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Bebauung ist dies die sinnvollste Lösung, der Steuerungszweck wird durch die Höhenfestsetzungen erreicht. Die überplante Bereich ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt, die Bauflächen entlang der Haupterschließungsstraße und die dem Stadtkern zugewandten Bereiche sind gemischte Bauflächen. Die vorliegende Planung entspricht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, da der Flächennutzungsplan die beabsichtigte, städtebauliche Entwicklung nur in ihren Grundzügen darstellt (vgl. § 5 Abs. 1 BauGB), was weiterhin gegeben ist.
Beschlussantrag
Ein Sprecher fragte, warum man einen Bebauungsplan benötigt, wenn doch das ganze Gebiet bereits bebaut ist.
Der Vorsitzende erläuterte, dass der bestehende Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren ist und diese Regelungen nicht mehr zum heutigen Bedarf passen. Zudem gibt es in älteren Baugebieten durchaus große Grundstücke, eine Nachverdichtung ist politisch gewollt. Durch die Überplanung des Gebiets kann geregelt werden, dass der Zeit entsprechend und modern gebaut werden kann. Dies ist ein Vorteil für die Eigentümer sowie die Stadt.
Danach stimmt das Gremium einstimmig dem Beschlussantrag der Verwaltung zu.
5. Errichtung von 12 Fahrradboxen an der Eichbottschule
- Auftragsvergabe
Die Attraktivität der Fahrradnutzung im Rahmen der Anreise zur Schule soll signifikant gesteigert werden. Laut dem Rektor der Eichbottschule Herr Heitlinger nimmt die Zahl der fahrradfahrenden Schülerinnen und Schüler stetig zu. Insbesondere mit Aktionen wie „Schulradeln“ konnte der Anteil erhöht werden. Leider fehlt es der Eichbottschule momentan vor allem für E-Bikes an sicheren Abstellmöglichkeiten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Leingarten für den Anfang insges. 12 Fahrradboxen für die sichere Verwahrung der Räder installieren. Nach Einschätzung von Herrn Heitlinger kommen momentan 20 % der Lehrkräfte und 10 – 15 % der Schülerinnen und Schüler mit dem Rad zur Schule. Dies entspricht in etwa 80 Personen.
Hierfür wurde ein Förderantrag über das Förderprogramm LGVFG RuF gestellt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt mittlerweile vor. Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur der Landesregierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur.
Die Maßnahme wird mit maximal 21.930 € bezuschusst. Die Verwaltung hat ursprünglich mit bis zu 90 % Förderung gerechnet, jedoch war nicht absehbar, ob und wann wir den Bundesanteil der Förderung erhalten würden. Der Fördersatz hat sich daher auf 75 % reduziert. Weiterhin wird bei diesem Förderprogramm mit Pauschalsätzen gerechnet, in unserem Fall eine Pauschalförderung von 2.150,00 € pro Fahrradbox, insg. also 25.800,00 €. Hiervon erhält man 75 % zzgl. einer Planungspauschale. So kommt die maximale Förderung von 21.930,00 € zustande, obwohl die Angebotssummen deutlich höher liegen. Die Verwaltung wird erneut Kontakt zum RP Stuttgart aufnehmen und aufgrund der deutlichen Abweichungen eine Befreiung von den Pauschalsätzen beantragen. Zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch von einer Förderung i.H.v. 21.930 € auszugehen.
Mehrere Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 18.02.2025 lagen 5 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Achatz aus Heilbronn mit einer Angebotssumme von 39.667,34 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Nach Beauftragung beläuft sich die Lieferzeit für die Fahrradboxen auf 12 – 14 Wochen. Die Verwaltung geht von einer Inbetriebnahme der Boxen Anfang Juni 2025 aus.
Die Boxen sind ausschließlich für E-Bikes. Die Verwaltung der Boxen ist Sache der Schule. Der Zugang zu den Boxen erfolgt durch ein Codeschloss. Die Nutzung ist kostenlos.
Im Haushaltsplan 2025 auf der Seite 378 sind für die Maßnahme 25.800 € veranschlagt. Die Mehrkosten in Höhe von 13.867,34 € werden über den Nachtragshaushalt 2025 finanziert.
Beschlussantrag
Die Fa. Achatz aus Heilbronn wird mit einer Angebotssumme von 39.667,34 € mit der Errichtung von 12 Fahrradboxen an der Eichbottschule beauftragt.
Hierzu entwickelte sich eine rege Diskussion.
Der Vorsitzende erklärte, dass die Verwaltung sich nach Alternativen für die Unterbringung umgesehen habe. Bei der Sicherheitsbegehung der Schule wurde beanstandet, dass E-Bikes im Fahrradkeller untergebracht sind, obwohl dort eine große Gasleitung verläuft. Das ist nicht zulässig. Nach Rücksprache mit der Lehrerschaft ist die Idee mit den Fahrradboxen entstanden, für die es auch noch Fördergelder gibt. Andere Schulen haben auch solche Boxen.
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, aufgrund der Kosten einen überdachten und umzäunten Carport zu bauen.
Der Vorsitzende erläuterte, dass hierfür aber keine Zuschüsse gewährt werden würden.
Ein Sprecher betonte, dass ein E-Bike ein Fahrrad ist und in einem Fahrradkeller untergebracht werden kann. Er findet, die Maßnahme stehe in keinem Verhältnis und sieht zudem nicht gut aus.
Ein anderer Sprecher hat auch Bedenken wegen der hohen Kosten, seiner Meinung nach soll zuerst der Bedarf abgefragt werden. Falls doch Fahrradboxen angeschafft werden, müsse man Gebühren dafür verlangen.
Ein anderer Stadtrat erklärte, dass es seiner Meinung nach eher Boxen für E-Roller anstatt für E-Bikes braucht.
Seitens der FWV-Fraktion wurde der Antrag gestellt, zuerst den Bedarf zu prüfen, wer bereit ist, für die Box zu bezahlen und die Alternative eines Carports zu prüfen.
Der Tageordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
6. Erweiterung Grabfelder Friedhöfe
1. Erweiterung Reihengräber Feld 24 Schluchtern
2. Erweiterung Urnengrabfeld Feld 33 Großgartach
3. Erweiterung Kreis der Erinnerung Großgartach
- Auftragsvergaben
Im Bereich der beiden Friedhöfe Großgartach und Schluchtern besteht Bedarf an Grabstellen. Es geht dabei hauptsächlich um Reihen- und Urnengräber.
Mehrere Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
11 Reihengräber einfach breit, einfach tief 220 x 100 cm
Zum Submissionstermin am 18.02.2024 lagen 4 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Achatz GmbH aus Heilbronn mit einer Angebotssumme von 13.732,96 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
2. Erweiterung Urnengrabfeld Feld 33 Großgartach
52 Urnengräber 90 x 80 cm
Zum Submissionstermin am 18.02.2024 lagen 4 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma AZ Bau GmbH aus Bad Rappenau mit einer Angebotssumme von 26.085,78 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
3. Kreis der Erinnerung Friedhof Großgartach
35 Urnengräber 80 x 80 cm
Zum Submissionstermin am 18.02.2024 lagen 2 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Achatz aus Heilbronn mit einer Angebotssumme von 53.798,47 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Im Haushaltsplan 2025 auf der Seite 445 sind für die Maßnahmen 108.000 € bereitgestellt.
Die Rasenerdgräber im Friedhof Schluchtern werden noch zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt. Hierfür sind erst noch Erdauffüllungen erforderlich. Die Erdmassen werden stammen aus den Maßnahmen 1 – 3.
Die Umsetzung der Maßnahmen sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein.
Beschlussantrag
Nach einer kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
7. Friedhof Schluchtern, Erweiterung Urnenwand
- Zustimmung
Wir verweisen auf die Sitzung 15.11.2012. Seinerzeit hat der Gemeinderat der Umsetzung Friedhofkonzeption „Alternative Bestattungsformen“ zugestimmt. Darin enthalten war auch die Errichtung einer Urnenwand mit 20 Kammern im Friedhof Schluchtern.
Aktuell stehen noch 5 Grabkammern zur Verfügung. In dem Zeitraum 2013 – 2019 fanden keine Bestattungen statt. Ab 2020 haben die Bestattung in einer Urnenwand deutlich angezogen. Allein 2024 fanden 4 Bestattungen statt. Hervorzuheben ist auch, dass auf dem Friedhof Schluchtern gegenüber Großgartach deutlich weniger Bestattungen im Jahr stattfinden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine weitere Urnenwand mit 20 Grabkammern analog der bereits bestehenden Urnenwand aufgestellt werden. Die neue Urnenwand soll einfacher ohne die Ablagen aus Cortenstahl gehalten werden.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Urnenstele S 46 (Urnenwand) 23.341,85 € Angebot Paul Wolff
Natursteinsockel, Erdarbeiten 12.000,00 €
35.341,85 €
Im Haushaltsplan 2025 sind hierfür noch keine Finanzmittel veranschlagt.
Beschlussantrag
Der Erweiterung Urnenwand Friedhof Schluchtern wird zugestimmt.
Ohne Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
8. Erneuerung Hallenbeleuchtung Eichbottsporthalle
- Auftragsvergabe
Die vorhandene Hallenbeleuchtung bestehend aus 48 Hochleistungsleuchten als Langfeldleuchten l = 1,50 m der Fa. Thorlux Solow T5 4 * 80 W wurde 2007 für rd. 31.000 € eingebaut.
Zwischenzeitlich fallen immer mehr Leuchtmittel aus. Ein Austausch der T5 – Leuchtstoffröhren ist nicht mehr möglich.
Im Februar 2023 trat das Leuchtstofflampen-Verbot gemäß der europäischen RoHS-Richtlinie in Kraft, welches auch T8 und T5 Leuchtstoffröhren umfasst.
Dementsprechend soll die alte Hallenbeleuchtung durch eine LED-Beleuchtung der Fa. Thorlux ersetzt werden. Aus zeitlichen Gründen wird auf einen Förderantrag verzichtet (BAnö 14.01.2025).
Die neue Beleuchtungsanlage wird gemäß den Vorgaben der DIN für Sportstättenbeleuchtung ausgelegt. Die Sporthallenbeleuchtung erhält eine tageslichtabhängige Steuerung. Weiter kann die Beleuchtung getrennt nach Hallendritteln den Bedürfnissen der Sportvereine angepasst werden. Somit ist beim Training oder Wettkampf immer die richtige Beleuchtung gewährleistet.
Es wurden 4 Firmen aufgefordert ein Angebot über die Lieferung der Leuchten abzugeben. 3 Angebote wurden eingereicht. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Lewero GmbH aus Florstadt mit einer Angebotssumme von 36.958,59 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Die Montage der Leuchten soll durch die Fa. Weber aus Leingarten durchgeführt werden. Die Firma ist seit Jahren für die Unterhaltung der Gebäude im Eichbottzentrum zuständig und ist mit der Gebäudeverkabelung bestens vertraut. Die Anrechnung erfolgt nach Aufwand.
Die Kostensituation vor Auftragsvergabe stellt sich wie folgt dar:
Lieferung der Leuchten 36.958,59 €
De- und Montage der Leuchten 11.000,00 €
Fahrgerüste 3.000,00 €
50.958,59 €
Die Umsetzung der Maßnahme soll in den Osterferien 2025 erfolgen.
Beschlussantrag
Die Firma Lewero GmbH aus Florstadt wird mit einer Angebotssumme von 36.958,59 € mit der Lieferung der Leuchten beauftragt.
Ein Redner fand es sehr bitter, dass nach 18 Jahren eine Auswechslung der Lampen notwendig ist, aber die Halle natürlich gut beleuchtet sein muss.
Dem Beschlussantrag der Verwaltung wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.
9. Kauf von Ökopunkten für das städtische Ökokonto
Zuletzt hat die Stadt Leingarten in der Sitzung vom 24.11.2023 beschlossen, Ökopunkte zu erwerben. Wir verweisen auf diese Sitzungsvorlage und die Entwicklungen in Sachen Ökokonto. Nach dem aktualisierten Umweltbericht/Grünordnungsplan muss die Stadt Leingarten für das Neubaugebiet „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ ein ökologisches Defizit von knapp 500.000 Punkten ausgleichen. Unter anderem deshalb, weil der Landkreis Heilbronn nach neusten Informationen einen bisher unvergleichlichen Alleingang startet und die Anrechnung von festgeschriebenen Dachbegrünungen im Plangebiet nicht mehr als ökologischen Ausgleich anerkennt. Dies werden wir juristisch prüfen, gehen aber nicht davon aus, dass es in Zukunft einfacher wird, Ökopunkte zu generieren.
Schaut man sich die aktuelle 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans von Leingarten an, so werden in der Zeitachse von 10 – 15 Jahren vermutlich drei größere Erschließungsaufgaben vorangetrieben: das Neubaugebiet Kappmannsgrund 5, das interkommunale Gewerbegebiet Hipperich und weitere Erschließungen wie evtl. der Bereich Alte Eppinger Straße/Rainspiegel oder Mühlpfad Nordwest, 4. Bauabschnitt.
Die Stadt hat momentan ein Restguthaben von rund 802.000 Ökopunkten. Für Kappmannsgrund müssen wie erwähnt gut 500.000 Ökopunkte aufgebracht werden, für das Gewerbegebiet Mühlpfad kommen nach letzter Bilanzierung 600.000 Ökopunkte dazu (zzgl. bereits abgezogenem Defizit durch Dachbegrünung). Für das Gewerbegebiet Hipperich gibt es noch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, jedoch kann man anhand der Fläche und analog zur Bilanzierung für die Erweiterung Mühlpfad von einem auszugleichenden Defizit i.H.v. 900.000 Ökopunkten ausgehen. Wie man hier mit dem Anteil der Stadt Heilbronn umgeht, lässt sich noch nicht beantworten.
Nach Durchführung dieser Maßnahmen ergibt sich also ein rechnerisches Defizit von knapp 1.200.000 Ökopunkten. Im Jahr 2019 hat das Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner + Simon ein Ökokontokonzept erstellt, welches die Potenziale in Leingarten finden und bewerten soll. Dies dient jedoch nur als Orientierung, die meisten Maßnahmen scheitern bereits an Eigentumsverhältnissen oder den Kosten. Blendet man dies jedoch aus und rechnet alle Potenziale zusammen, so kommt man auf ein Potenzial von 1.400.000 Ökopunkten, wobei einige der Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.
Dies verdeutlicht das Dilemma, da die Umsetzungsmöglichkeiten begrenzt sind. Weiterhin gibt es noch den Kostenfaktor zu beachten. Die Baukosten steigen von Jahr zu Jahr weiter, ebenso die Erschließungskosten. Die Umsetzung von teuren und weniger sinnvollen Maßnahmen wird nachher durch die Bauherren über Erschließungskosten bezahlt. Dass auch diese dramatisch gestiegen sind, zeigt die Entwicklung von 95 € auf 190 € zwischen dem letzten und dem anstehenden Baugebiet.
Der Stadtverwaltung liegt ein interessantes Angebot für den Erwerb von Ökopunkten aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vor. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, den Anteil des ökologischen Ausgleichs an den Erschließungskosten im Grundstock gering zu halten und rund Hälfte der notwendigen Ökopunkte – genau 610.210 ÖP – zu einem Preis von 0,75 € netto zu erwerben. Die Stadt ist weiterhin bestrebt, selbst Ökopunkte zu generieren und treibt dies parallel an.
Das zu kaufende Paket besteht aus fünf Maßnahmen auf 5 verschiedenen Flächen. Bei zwei Standorten handelt es sich um die Entwicklung einer dauerhaften, lückigen Buntbrache für die Feldlerche. Die drei weiteren Maßnahmen entstanden aus der Entwicklung von Acker- bzw. Grünland in eine artenreiche Streuobstwiese. Die Maßnahmenbeschreibungen sind im nicht öffentlichen Anhang zur Sitzungsvorlage zu finden.
Wie bei dem Kauf davor werden die notwendigen Genehmigungen bzw. Anrechenbarkeitsbestätigungen von den Behörden vor Vertragsabschluss eingeholt.
Beschlussantrag
Die Stadt erwirbt 610.210 Ökopunkte zu einem Preis von 0,75 € netto. Die Gesamtkosten i.H.v. 544.612,42 € brutto werden über den Nachtragshaushalt finanziert.
Ergänzend zu der Vorlage erklärte der Vorsitzende, dass die Ökopunkte im Vergleich nicht teuer, sondern angemessen sind. Die Verwaltung sieht darin einen Beitrag, die Entstehungskosten für Bauland im Rahmen zu halten. Sie hat Interesse daran, Bauland überwiegend an junge Menschen anzubieten.
Die Raumschaft wächst an Einwohnern. Wenn Fläche versiegelt wird, muss diese ausgeglichen werden. Dafür werden die Ökopunkte benötigt. Klimawandel mache nicht vor der Gemarkungsgrenze halt. Der Erwerb von Ökopunkten, die nicht auf der eigenen Gemarkung liegen, ist ein vom Gesetzgeber legitimiertes Mittel.
Bei diesem Thema ist das Gremium in zwei Lager gespalten.
Eine Stadträtin bemängelte, dass man nicht intensiver nach Möglichkeiten vor Ort sucht. Es müsse mehr versucht werden, vor Ort die Eingriffsverluste auszugleichen.
Ein anderer Sprecher widerspricht der Verwaltung, diese Ökopunkte stehen einem Flächenentzug gegenüber. Landwirtschaft funktioniere im Ökosystem, der Ausgleich hat so keinen Mehrwert vor Ort.
Ein anderer Stadtrat erklärte, dass es sich um einen klassischen Zielkonflikt handele. Zudem gebe der Haushalt diese Investition nicht her. Aber es stelle sich die Frage, will man Bauland anbieten oder nicht.
Der nächste Redner wies darauf hin, dass das Ziel sein muss, Flächenausgleich vor Ort zu vollziehen. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der eigenen Gemarkung zu kaufen sei überheblich, ein schmutziges Geschäft. Seine Fraktion lehne dies ab.
Der demografische Wandel benötigt immer mehr Wohnraum, steigende Mieten lassen sich nur durch Angebot und Nachfrage regeln, man müsse die richtige Balance finden, so ein anderer Stadtrat.
Seine Fraktion unterstütze den Antrag.
Ein anderer Stadtrat erklärte, dass zunächst die Bevölkerung die Leidtragende ist. Sie hat den Verlust an Natur und bezahlt auch noch mit ihren Steuern.
Dem nächsten Redner erschließt es sich auch nicht, auf Vorrat Ökopunkte zu erwerben. Wenn, dann nicht diese Menge.
Ein weiterer Sprecher erklärt, dass man sich der Realität stellen müsse. Wir benötigen Ökopunkte, müssen sehen, was auf der eigenen Gemarkung machbar ist. Wenn wir später Ökopunkten nachkaufen müssen, die teurer sind, habe man nichts gewonnen.
Zum Abschluss erläuterte Bürgermeister Steinbrenner nochmals, dass dieses Verfahren ein vom Landesgesetzgeber legitimiertes Mittel ist. Das Angebot ist günstig und letztendlich eine einfache Rechnung. Die Verwaltung hat dem Gremium dieses Angebot wohlüberlegt vorgeschlagen.
Danach rief er den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung auf. Dieser wurde mit 10 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen angenommen.
10. Wahl der Straßennahmen für das Neubaugebiet „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauaubschnitt“
Wir verweisen auf den der Sitzungsvorlage beiliegenden Plan. Prinzipiell gibt es drei Straßenzüge, die man benennen muss.
Unstrittig ist der rot markierte Teil des Plans, hier sollte die „Hoppenstraße“ aus dem Norden kommend bis zu dem Straßenversatz weitergeführt werden. Analog zum Baugebiet östlich des Kreisverkehrs schlagen wir vor, den oberen Erschließungsring in Anlehnung an unsere Partnerstadt „Asola-Ring“ zu nennen.
Die blaue Straße vom West-Arm des Kreisverkehrs kommend, bildet einen neuen Verkehrsabschnitt mit einzelnen Erschließungsarmen in Richtung Nord und Süd. Um hier nichts zu verkomplizieren, schlagen wir vor, diesen Bereich einheitlich zu benennen. Der Vorschlag der Verwaltung wäre hier „Elly-Heuss-Straße“
Beschlussantrag
Die Bezeichnungen der neuen Straßen werden analog zum beiliegenden Plan vom 19.02.2025 festgelegt.
Einigkeit bestand im Gremium darüber, dass der Asola-Ring und die Hoppenstraße so genannt werden sollen.
Für die Elly-Heuss-Straße wurden seitens der Stadträte andere, unterschiedliche Vorschläge gemacht:
Ein Redner schlug vor, Rebsorten für die Straßennamen zu verwenden, in diesem Fall die „Rieslingstraße“.
Eine andere Stadträtin bat darum, die Straße „Elly-Heuss-Knapp-Straße“ zu nennen.
Die nächste Sprecherin schlug vor, als Namensgeberin die aus Großgartach stammende „Lina-Herrlinger-Ludwig“ zu nehmen. (Lina Herrlinger-Ludwig (1849 – 1925) aus Großgartach war eine schwäbische Dichterin.)
Ein anderer Stadtrat bat darum, im Konsens dann bitte die Straße „Lina-Herrlinger-Straße“ zu nennen, damit der Name nicht zu lang ist.
Nach einer kurzen Aussprache bestimmt das Gremium ohne Einwendungen, die Straße „Lina-Herrlinger-Straße“ zu nennen.
Zudem ist man sich einig, im nächsten Bauabschnitt verschiedene Rebsorten als Straßennamen zu bestimmen.
11. Bekanntgaben
a) Nicht öffentliche Beschlüsse
Die nicht öffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 13. Februar 2025 bekannt gegeben.
b) Spenden
Seit der letzten Sitzung sind keine Spenden zu verzeichnen.
c) Klausurtagung am 21./22. März 2025
Das Gremium erhielt den Ablaufplan der diesjährigen Klausurtagung.
d) Werbebanner in der Eichbotthalle
Die Stadträte erhielten einen Aktenvermerk. Der Förderverein für die Handballjugend des SVL hat angefragt, ob das Aufhängen von Werbebannern in der Eichbotthalle erlaubt ist.
Die Verwaltung und das Gremium sehen hier kein Problem.
e) Programm Kultur auf dem Marktplatz 2025
Dem Gremium lag das Programm der diesjährigen Veranstaltung „Kultur auf dem Marktplatz“ vor.
f) Bericht von der Bücherei 2024
Von der Bücherei wurde der Gemeinderat über das vergangene Jahr informiert. Der Vorsitzende und das Gremium sprachen der Büchereileitung Frau Mosthaf mit ihrem Team ein dickes Lob aus.
g) Tarife Eichbottbad
Von der Kämmerei erhielten die Stadträte einen Aktenvermerk über die Tarife der Eintrittskarten in der Saison Mai 2025 bis April 2026.
Hierüber bestand Einigkeit.
h) Verkaufshütte auf dem Marktplatz
Seitens des Ordnungsamts wurde geprüft, eine Verkaufshütte über die Weihnachtszeit vor dem Rathaus stehen zu lassen. Man werde im Herbst hierzu auf die möglichen Betroffenen zugehen.
i) Anwohnerparkausweise
Auf eine Anfrage zur Einrichtung eventueller Anwohnerparkzonen erhielt das Gremium Informationen des Ordnungsamts. Die Verwaltung ist der Meinung, dass der Bürokratieaufwand zu groß ist.
Der anfragende Stadtrat bittet darum, noch bei der Stadt Lauffen nachzufragen, wie es dort gehandhabt wird.
k) Nachfolge bei der ZEAG
Der Gemeinderat erhielt Informationen über die neue Organisationsstruktur der ZEAG Energie AG. Der bisherige Geschäftsführer wird zum Ende des Jahres ausscheiden, sein Nachfolger ist Herr Marc Burgstahler. Dieser wird sich im Gemeinderat vorstellen.
l) Info der Netze BW GmbH
Von der Netze BW GmbH hat die Stadt Informationen über Sofortmaßnahmen aufgrund von Minderabständen auf der Leitungsanlage 0201.
m) Spaziergang mit Hunden auf dem Heuchelberg
Auf die frühere Anfrage eines Stadtrats wurde recherchiert. Einen Hundesportverein in Nordheim gibt es nicht. Es sei wohl ein loser Zusammenschluss von mehreren Frauen, die sich treffen und mit ihren Hunden spazieren gehen.
Mündlich teilte der Vorsitzende mit:
n) Termin mit dem Schulamt
Der Vorsitzende berichtete von einem Termin mit dem Schulamt, bei dem es um die Gemeinschaftsschule ging. Die Verwaltung warte noch auf eine schriftliche Bestätigung.
o) Workshop Leingartener Radwege
Der nächste Workshop wird im Frühjahr 2026 stattfinden.
p) Kita Festplatz
Die Kita Festplatz wird am kommenden Wochenende in das neue Gebäude umziehen. Am 05. April wird ein Tag der offenen Tür stattfinden, eine Einladung folgt.
q) Wilhelm-Keil-Straße
Die Sanierung der Wilhelm-Keil-Straße wird demnächst beginnen. Der Firma muss als Baustellenlager der Bereich Freibadparkplatz und für die Erdablagerung die Grüne Wiese bei der Schule zur Verfügung gestellt werden.
r) Baustelle am Pop-Standort der Giganetz am Freibadparkplatz
Der Vorsitzende berichtete, dass die Probleme mit der Verkabelung noch nicht beseitigt sind, deshalb ist die Baustelle immer noch da.
k) Mobile Einstieghilfe für behinderte Personen
Der Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung eine mobile Einstieghilfe für behinderte Personen für das Frei- und Hallenbad beauftragt hat. Diese kann von den Personen eigenständig bedient werden.
l) Glasfaser der Firma Vodafone
Ab Mitte März wird in der Herda-Vogel-Straße Glasfaser von der Firma Vodafone verlegt werden.
m) Hauptversammlung der Feuerwehr
Der Vorsitzende wies auf die Hauptversammlung der Feuerwehr am Samstag, 01. März 2025 hin.
12. Anfragen
a) Parkplatz beim Freibad
Eine Stadträtin wollte wissen, ob der Durchgang wieder hergestellt wird, wenn die Baustelle an dem Pop-Standort fertig ist.
Stellv. Bauamtsleiter Eschelbach bejahte das.
b) Fußgängerampel an der Güldigstraße
Ein Sprecher wies darauf hin, dass bei der Fußgängerampel an der Eppinger/Güldigstraße die Grünphase sehr kurz ist.
Eine Rednerin ergänzte, dass aber dafür die Phase, bis es grün wird, sehr lange ist.
Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.
c) Trinkwasser in Leingarten
Ein Stadtrat möchte wissen, ob sich bei der Untersuchung des Trinkwassers von Leingarten etwas Besonderes ergeben habe.
Der Vorsitzende erklärte, dass sich nichts Belastbares ergeben habe.
d) Parkplatz vor dem Gebäude Heilbronner Straße 16
Ein Stadtrat wies darauf hin, dass der Parkplatz an der Straße zwar aufgelöst wurde, aber dort immer noch geparkt werde. So ist das Problem nicht behoben.
Der Vorsitzende sagte die Prüfung zu.
e) Heilbronner Straße 171
Ein Sprecher erklärte, dass er eine Beschwerde erhalten habe, dass Informationen zum Umbau der Heilbronner Straße 171 nicht öffentlich behandelt wurden.
Der Vorsitzende antwortete, dass es noch keinen Zeitplan gebe, in der Gemeinderatssitzung im April stehe dieser auf der Tagesordnung.
f) Parksituation im Industriegebiet
Ein Sprecher wies wiederholt auf die Parksituation im Industriegebiet hin. Es werde am Wochenende und auch nachts unmöglich in den Kurven geparkt.
Ein anderer Redner ergänzte, dass es viele abgestellte, nicht zugelassene Fahrzeuge gebe.
Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an den Vollzugsbeamten und die Polizei zu.
g) Unfall an der Röthestraße
Eine Sprecherin wies darauf hin, dass nach dem Unfall in der Röthestraße die zerbrochenen Steine dort noch immer liegen.
Der Vorsitzende antwortete, dass es sich hier um Privatfläche handele und die Stadt nichts machen könne.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erhielt das Gremium Informationen zum Stand der Planungen für den Käsritt und es wurde einem Stundungsantrag zugestimmt. Nach einigen Bekanntgaben und Anfragen war die Sitzung beendet.