Bürgermeisteramt Leingarten
74211 Leingarten
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats am Freitag, 19. Juli 2024

Entschuldigt: Herr Stadtrat Hauff Zuhörer: 3 Pressevertreterin: Frau Stefanie Pfäffle von der Heilbronner Straße 1. Einwohnerfragestunde Eine...

Entschuldigt: Herr Stadtrat Hauff

Zuhörer: 3

Pressevertreterin: Frau Stefanie Pfäffle von der Heilbronner Straße

1. Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin möchte wissen, ob sich Veränderungen für Leingarten ergeben haben, nachdem vom Regionalverband ein neuer Entwurf zu Windkraftanlagen veröffentlicht wurde und wie die weitere zeitliche Planung des Regionalverbands zur Auslegung der Unterlagen ist.

Der Vorsitzende antwortete, dass die Auslegungsfristen zuständigkeitshalber beim Regionalverband erfragt werden müssen. Die Stadt wird sich im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Thema weiter beschäftigen.

Die Einwohnerin fragte weiter, wie es mit der Nachfolge beim ehemaligen Edeka-Markt aussehe.

Der Vorsitzende antwortete, dass das Gebäude von einer Privatperson gekauft wurde und beim Landratsamt ein Baugesuch vorliege.

2. Verpflichtung des neuen Gemeinderats

Nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die Stadträte in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die Verpflichtung gilt jeweils für die Dauer der Amtszeit.

Der Bürgermeister wird in der Sitzung die nachstehende Verpflichtungsformel vorlesen und anschließend jedes Gemeinderatsmitglied bitten, diese Verpflichtung durch Handschlag und mit den Worten zu bestätigen: „Ich gelobe es.“

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Leingarten gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“


Per Handschlag verpflichtet der Vorsitzende Frau Stadträtin Nina Adelhelm, die in der letzten Sitzung nicht anwesend sein konnte.

3. Besetzung des beschließenden Bauausschusses

Aufgrund der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 sowie der Neufassung der Hauptsatzung, welche am 27.06.2024 vom Gemeinderat beschlossen und am 04.07.2024 veröffentlicht wurde, sind künftig 7 anstatt wie bisher 8 Sitze im Bauausschuss zu besetzen. § 40 Abs. 2 GemO gibt vor, dass die Zusammensetzung des beschließenden Ausschusses im Wege der Einigung erfolgt. Dies bedeutet, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich Bürgermeister) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und die personelle Besetzung zustimmen müssen. Bei auch nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.

In Vorbereitung dieser Einigung macht die Verwaltung folgenden Vorschlag für die zahlenmäßige Verteilung der 7 Sitze auf die Parteien/Gruppierungen:

Liste 19: 1 Sitz

SPD: 1 Sitz

Grüne: 1 Sitz

Freie Wähler: 2 Sitze

CDU: 2 Sitze

Die Vertretung der Mitglieder des Bauausschusses kann durch bestimmte Stellvertreter (persönliche Stellvertreter) oder in Form einer bestimmten Reihenfolge wahrgenommen werden. Für die einfachere Handhabung und die bessere Vertretungsmöglichkeit schlägt die Verwaltung die Stellvertretung in Form einer Reihenfolge vor. Die Zahl der Stellvertreter muss nicht mit der Zahl der Sitze übereinstimmen. Bei der o.g. Konstellation können daher im Falle der Grünen, FWV und CDU mehr Stellvertreter als Ausschussmitglieder benannt werden.

Für den Fall des Ausscheidens eines Ausschussmitglieds aus dem Gemeinderat sollten auch Ersatzpersonen mit in die Einigung einbezogen werden, die in diesem Fall nachrücken können. Im anderen Fall müsste bei Ausscheiden von Mitgliedern während der Amtszeit jeweils eine neue Einigung über die Zusammensetzung herbeigeführt werden.

Folgende Tabelle dient zur Vereinfachung bei der Besetzung. Die Tabelle wird erst während der Sitzung mit den jeweils vorgeschlagenen Personen ausgefüllt.

Liste 19SPDGRÜNECDUFWV
1. Sitz
2. Sitz

1. Stellvertreter u.

1. Ersatzperson

2. Stellvertreter u.

2. Ersatzperson

3. Stellvertreter u. 3. Ersatzperson

Sollte eine Einigung über die Besetzung der Ausschüsse nicht erzielt werden, dann müsste nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers gewählt werden. Hierbei werden die Stimmen (jeder Gemeinderat hat 1 Stimme zu vergeben) der zuvor eingereichten Wahlvorschläge der Gemeinderatsmitglieder durch ungerade Zahlen dividiert (1, 3, 5, 7 ….) und die Sitze anschließend in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. Hierfür beiliegend eine Übersicht, wie ein solches Wahlergebnis (bei Vollbesetzung des Gemeinderats) ausfallen würde. Eine Änderung der Sitzverteilung durch eine Wahl wäre demnach nicht zu erwarten. Bei der Verteilung der Sitze auf die einzelnen Personen entscheidet die Reihenfolge der Aufführung im Wahlvorschlag. Die nicht gewählten Personen sind Stellvertreter, d.h. die Gemeinderäte, die auf dem Wahlvorschlag hinter den als Ausschussmitglieder des Bauausschusses Gewählten aufgeführt sind, werden alle Stellvertreter ihres Wahlvorschlags. Der Bürgermeister hat im Falle einer Wahl kein Stimmrecht.

Beschlussantrag:

1. Die Besetzung der 7 Sitze erfolgt nach der oben stehenden Tabelle im Zuge der Einigung.

2. Der Anzahl der Stellvertreter und Ersatzpersonen wird zugestimmt.

3. Die Besetzung der Stellvertreter und Ersatzpersonen erfolgt nach der oben stehenden Tabelle im Zuge der Einigung.

4. Die Stellvertretung wird nicht personenbezogen, sondern als Reihenfolge gesichert.

Nachdem ein Stadtrat der Einigung nicht zugestimmt hatte, wurden die Sitzverteilung per Wahl ermittelt.

Die Auszählung nach dem Höchstzahlverfahren ergab Folgendes:

CDU: 2 Sitze
Mitglieder: Thomas Landesvatter, Bernd Stahl
Stellvertreter: Matthias Layer, Ute Massa, Thilo Klar

FWV: 2 Sitze
Mitglieder: Manfred Eitel, Sebastian Hauff
Stellvertreter: Daniel Kiesow, Nina Adelhelm, Gernot Hagen

Bündnis 90/Die Grünen: 1 Sitz
Mitglied: Jürgen Brame
Stellvertreterin: Brigitte Wolf, Gudula Achterberg

Liste 19: 1 Sitz
Mitglied: Felix Faidt
Stellvertreter: Felix Rieker

SPD: 1 Sitz:
Mitglied: André Göbl
Stellvertreter: Wolfgang Kretschmann

Danach wurden den Punkten 2 – 4 des Beschlussantrags mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

4. Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle
a) Zustimmung Entwurfsplanung
b) Baubeschluss

Ein weiterer Baustein der Sanierung der Eichbottsporthalle ist die Erneuerung der Trinkwasserversorgung der Eichbottsporthalle, einschließlich der Nasszellen und Toilettenanlagen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Zuleitungen zu den angrenzenden Gebäuden ebenfalls erneuert werden. Hierbei geht es vorrangig um die Eichbottschule.

In einem ersten Schritt wurde durch das Ingenieurbüro IGP aus Pforzheim eine vom Gesundheitsamt geforderte Gefährdungsanalyse erstellt, welche als Ergebnis eine Erneuerung der Trinkwasserversorgung hat.

Dementsprechend wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2024 das Ingenieurbüro IGP mit der Planung beauftragt. Herr Mergl vom Ingenieurbüro IGP wird die Entwurfsplanung in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die geplanten Gesamtkosten der Baumaßnahmen belaufen sich auf 849.000 €. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Erneuerung Trinkwasserversorgung (Leitungen, Armaturen, etc.) 594.000 €

Honorar IGP (LPH 1– 8) 80.000 €

Fliesenarbeiten (Duschen, Toiletten) 80.000 €

Deckenerneuerung (Duschen, Toiletten, Stiefelgang) 60.000 €

Malerarbeiten 25.000 €

Sanitärcontainer 10.000 €

Gesamtkosten 849.000 €

Entsprechende finanzielle Mittel für die geplante Erneuerung der Trinkwasserversorgung werden im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.

Entsprechende Fördermöglichkeiten werden geprüft.

Die Maßnahme soll zwischen Juni – September 2025 umgesetzt werden.

Während diesem Zeitraum wird die Sporthalle nur bedingt nutzbar sein. Es geht hierbei hauptsächlich um die Umkleide- und Sanitärbereiche der Sporthalle. Als Ersatz sollen Umkleide- und Sanitärcontainer aufgestellt werden.

Mit den weiteren Leistungsphasen bezüglich der Umsetzung der Maßnahme (LPH 5 – 8) wird das Ingenieurbüro IPG beauftragt.

Beschlussantrag

  1. Der Entwurfsplanung Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle wird zugestimmt.
  2. Die Umsetzung der Maßnahme wird beschlossen.
  3. Das Ingenieurbüro IGP wird mit der Umsetzung der Maßnahme (LPH 5 – 8) beauftragt.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Storz vom Büro IGP in Pforzheim, der dem Gremium die Planung ausführlich darstellt.

    Nach den Ausführungen merkte ein Stadtrat an, dass bereits im Jahr 2001 die Sporthalle als prioritäres Gebäude bezeichnet wurde. Jetzt sei man genauso weit wie damals, Projekte wie das Rathaus, die Mensa Hans-Sauter-Schule, das Heimatmuseum, das Hallenbad, zuletzt die Feuerwehr und jetzt der Kindergarten Festplatz wurden vorgezogen.
    Eine von ihm durchgeführte Umfrage in umliegenden Kommunen habe ergeben, dass Leingarten bei der Größe der Sporthallenfläche pro Einwohner sich ganz am Ende befinde.
    Der aktuelle Zustand der Sporthalle sei eine Katastrophe und man mache sich zum Gespött bei Sportlern und Schülern.
    Die Erneuerung der Trinkwasserversorgung ist unbedingt notwendig, er verstehe auch hier nicht, warum man dafür 1,5 Jahre benötigt.

    Er fragte, ob die Baustellen wie Turnschuhgang, Stiefelgang, WC-Anlage in Umkleide 6, die abgedunkelten Oberlichter usw. so bleiben und erst im kommenden Jahr angegangen werden?

    Der Vorsitzende antwortete, dass alle Maßnahmen, die aufgeführt wurden im Gremium beschlossen wurden und keine Alleingänge der Verwaltung seien. Leider gab es seit 2001 neue Entwicklungen, Gesetze und Zwänge, die zu Verschiebungen führten.

    Man könne Sporthallflächen alleine betrachten, man kann aber auch alle Sportflächen in einer Stadt betrachten. So wurden ein Kunstrasenplatz sowie ein Hallenbad für zusammen 10 Mio. Euro gebaut, was auch Sportflächen sind.

    Zudem muss zwischen Pflichtaufgaben und Freiwilligkeitsaufgaben unterschieden werden. Der Gesetzgeber hat von 2001 bis heute die Vorgaben im Bereich Bildung und Betreuung hoch gesetzt. Die Kinderzahlen haben sich wegen der zusätzlichen Pflicht zur Betreuung der 0- bis 3-jährigen Kinder so entwickelt, dass wir zusätzliche Räume bauen mussten. Der Bau der Mensa in der Hans-Sauter-Schule war mit Sicherheit auch kein Luxus.

    Zudem gibt es die Aussage der Sportvereine, dass wenn die geplante Maßnahme mit dem Bau der Mensa der Eichbottschule inkl. dem geplanten Hallenteil daneben realisiert wird, aus ihrer Sicht keine weiteren Hallenflächen notwendig sind.

    Im Gremium wurde beschlossen, durch die Dachbegrünung weniger Oberlichter freizulassen, das wird also so bleiben.

    Bauamtsleiter Eschelbach ergänzte, dass in den nächsten Wochen die Decken im Turnschuhgang und in den Sanitäreinrichtungen wieder hergestellt werden, damit die Halle normal genutzt werden kann. Die Hausmeister werden Reparaturen durchführen.

    Nachdem es zur Trinkwasserversorgung keine weiteren Wortmeldungen gab, wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.


    5. Vorstellung Machbarkeitsstudie energetische Optimierung der technischen Anlagen der öffentlichen Einrichtungen im Eichbottzentrum
    – Kenntnisnahme –

Energieeinsparung in den öffentlichen Einrichtungen ist ein Dauerthema und wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Dementsprechend wurde Ende 2022 die Ingenieurgesellschaft IPG mit einer Machbarkeitsstudie über die energetische Optimierung der technischen Anlagen der öffentlichen Einrichtungen im Eichbottzentrum beauftragt (Bekanntgabe öffentlich vom 28.10.2022).

Bei den Einrichtungen geht es um die Eichbottschule, Sporthalle, Kulturgebäude, Kita Eichbott und Eichbottbad.

Die Stadt Leingarten möchte zukünftig den Bezug an Gas und Strom für die Einrichtungen weiter reduzieren. Zum einen im Bereich des Eichbottbads durch Installation von Absorberanlagen zur thermischen Warmwassererzeugung, zum anderen durch die Erneuerung, Erweiterung und Optimierung der technischen Anlagen zur Beheizung der Gebäude.

Aufgrund von fehlenden Bürokapazitäten konnte die Machbarkeitsstudie erst jetzt fertiggestellt werden.

Herr Mergl vom Büro IGP wird in der Sitzung anwesend sein und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Machbarkeitsstudie.

Herr Kluger vom Büro IGP aus Pforzheim stellte dem Gremium die Machbarkeitsstudie vor und beantwortet die Fragen des Gremiums.

Der Vorsitzende betonte, dass es in der heutigen Sitzung darum gehe vorzustellen, was alles machbar ist. Die Kosten-Nutzen-Analyse ist der nächste Schritt. Alle weiteren Schritte werden mit dem Gremium abgestimmt.

Auf Nachfrage bestätigte Herr Kluger, dass man schon kleinere dezentrale Maßnahmen vorher umsetzen kann.

Nach der Aussprache nimmt das Gremium einstimmig Kenntnis von der Machbarkeitsstudie.

6. Bebauungsplanverfahren „Kreisverkehr Eppinger Straße/Dieselstraße, 1. Änderung“
a) Änderungsbeschluss

Wie im vergangenen Jahr mündlich im Gemeinderat besprochen beabsichtigt die Verwaltung die Veräußerung nicht nutzbarer Fläche an die Tankstelle Lenz, um dieser mehr Platz zur Verfügung zu stellen. Diese Idee wurde den Eigentümern der Tankstelle so auch vergangenes Jahr vorgestellt. Da diese Idee dem Wunsch der Betreiber entsprach, wurde die Flächenerweiterung auch so im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Tankstelle hat seit dem Neubau des Kreisverkehrs so mehr Platz auf dem Betriebsgelände, um Parkplätze anzubieten und Lkws das Rangieren zu vereinfachen.








Da eine Veräußerung nur zu einer unsinnigen Flächenaufteilung östlich der Tankstelle führen würde, hat man die öffentliche Fläche vor der Dieselstraße 2 deren Eigentümer angeboten. Auch mit diesen konnte man sich einig werden.

An dieser Stelle entfallen knapp 100 m² Verkehrsbegrünung, jedoch wäre die ungenutzte Fläche angrenzend an das Verkehrsgrün sowieso gemäß Planung asphaltiert und somit ökologisch sinnlos. Eine Begrünung der Gesamtfläche ist aufgrund der Ausfahrtsituation der Anwohner und der Tankstelle nicht möglich. Die Verwaltung sieht in beiden Flächen auf Dauer nur ein unnötiges Unterhaltungsrisiko, welches sich nach vielen Jahren nun in vielen Teilen Leingartens zeigen. Daher wollen wir hier direkt gegensteuern und haben nach einer Lösung gesucht, die für alle Beteiligten sinnvoll ist.

Bevor eine Veräußerung stattfinden kann, muss jedoch der Bebauungsplan im einstufigen Verfahren geändert werden. Die Fläche, die veräußert werden soll, ist im Lageplan gekennzeichnet. Bauplanungsrechtlich handelt es sich hier jedoch um öffentlich gewidmete Flächen, eine Veräußerung ist demnach nicht möglich. Dies würde einen Rechtsmangel i.S.d. § 435 BGB bedeuten, der Kaufvertrag wäre wohl nicht wirksam.

Bevor ein Verkauf stattfinden kann, müssen diese Flächen, also im Bebauungsplanverfahren, entwidmet und der Baufläche zugeführt werden. Wir sehen dies schon alleine in der zukünftig anfallenden Unterhaltungslast begründet. Weiterhin soll dem Erweiterungswunsch der TankstelleRechnung getragen werden.

Im weiteren Schritt wird die Verwaltung den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt geben, den zeichnerischen Teil entsprechend anpassen lassen und nach der Sommerpause den Auslegungsbeschluss fassen. Der endgültige Verkauf der Fläche wird dann erst nach Erlangen der Planreife durchgeführt.

Beschlussantrag:

Für den Bebauungsplan „Kreisverkehr Eppinger Straße/Dieselstraße“ wird ein Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „Kreisverkehr Eppinger Straße/Dieselstraße, 1. Änderung“ geführt.


Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärte sich Herr Stadtrat Landesvatter für befangen und hat bei der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerbereich Platz genommen.

Nach einer kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

7. Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1
Nr. 5 BauGB; Rosenberger, Flst. 10342, Gemarkung Großgartach


Der Stadtverwaltung liegt ein notarieller Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstücks Flst. 10342 im Gewann Rosenberger zur Entscheidung über das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vor.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute Fläche im Außenbereich (Landwirtschaftsfläche/Acker), für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche (Rosenberger II) dargestellt ist.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB steht der Stadt Leingarten ein Vorkaufsrecht an der Fläche zu.

Ausschlussgründe für das Bestehen des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 3 BauGB sowie nach § 26 BauGB liegen nicht vor.

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt und ein entsprechender Verwendungszweck gegeben ist.

Zur Sicherung der Umsetzung der künftigen Baugebiete sollten, aus Sicht der Verwaltung, Bauerwartungslandflächen aufgekauft werden.

Besonders in diesem Gebiet ist aufgrund der kleingliedrigen Grundstückszuschnitte und der Eigentumsverhältnisse die Mitwirkungsbereitschaft von vielen Parteien für die Realisierung der Planung maßgebend.

Durch den Erwerb von Flächen kann die Anzahl der Beteiligten reduziert und damit auch das Risiko, dass jemand bei der Umlegung nicht mitzieht, gemindert werden.

Die Stadt hat nahezu keine Flächen im Eigentum, was auch dazu führt, dass nur wenige oder eventuell keine städtischen Bauplätze zum Verkauf gestellt werden können und somit weder eine Bebauungsverpflichtung noch die Vergabe der Bauplätze nach sozialen Kriterien erfolgen kann.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Bauplätze und die errichtete Infrastruktur den aktuellen Bedarf abdecken und entsprechend genutzt und nicht als Bauflächen für die kommenden Generationen freigehalten werden.

Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 464 Abs. 2 BGB kommt mit Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zwischen der Stadt und dem Verkäufer unter den Bedingungen zustande, die im zugrundeliegenden Kaufvertrag vereinbart wurden.

Es ist festzustellen, dass der vereinbarte Kaufpreis weit über dem tatsächlichen Bodenwert für Bauerwartungsland für diesen Bereich liegt.

Nach § 28 Abs. 3 kann die Stadt den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert überschreitet. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts über die Ausübung des Vorkaufsrechts vom Vertrag zurückzutreten.

Das Vorkaufsrecht sollte zum aktuellen Bodenwert von 150,00 €/m² ausgeübt werden.


Beschlussantrag:

Das Vorkaufsrecht wird nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zum Kaufpreis von 150,00 €/m² ausgeübt.

Ein Stadtrat bemerkte hierzu, dass es sich um ein privates Immobiliengeschäft handele und er nicht verstehe, warum die Stadt sich einmischt.


Hierauf antwortete der Vorsitzende, dass der Gesetzgeber den Kommunen das Recht gibt, in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht auszuüben, wie es in der Vorlage ausgeführt ist.

Dem Beschlussantrag der Verwaltung wird mit 16 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme zugestimmt.

8. Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB;

Hafnerstraße 6/1, Flst. 200/1, 200/4 und Anteil an Flst. 200, Gemarkung Großgartach

Der Stadtverwaltung liegt ein notarieller Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstücks Flst. 200/1 und 200/4 mit 1/3 Miteigentumsanteil an Flst. 200, Hafnerstraße 6/1 zur Entscheidung über das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vor.

Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung „Ortskern“ vom 28.03.2019. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Entwicklung und Nachverdichtung des Ortskerns) steht der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.

Ausschlussgründe für das Bestehen des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 3 BauGB sowie nach § 26 BauGB liegen nicht vor.

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt und ein entsprechender Verwendungszweck gegeben ist.

Die Stadt hat keine angrenzenden Grundstücksflächen im Eigentum. Ein Erwerb aus städtebaulichen Gründen ist nicht interessant.

Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 464 Abs. 2 BGB kommt mit Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zwischen der Stadt und dem Verkäufer unter den Bedingungen zustanden, die im zugrundeliegenden Kaufvertrag vereinbart wurden.


Beschlussantrag:

Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.

Ein Stadtrat wollte wissen, ob dieses Gebäude nicht eventuell als Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose in Frage komme.

Der Vorsitzende antwortete, dass wie in der Vorlage ausgeführt, das Gebäude aus städtebaulichen Gründen nicht interessant ist und die Stadt nicht auf Vorrat Gebäude kaufen kann.

Nach der kurzen Diskussion wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

9. Straßensanierungsprogramm 2024
– Baubeschluss –

Für die im Kalenderjahr 2024 zu erwartenden Straßen- und Wegeunterhaltungsmaßnahmen wurden die voraussichtlich erforderlichen kleineren einzelnen Straßenbauarbeiten unter Verwendung der kommunalen einheitlichen Verdingungsmuster des kommunalen Vergabehandbuches im Auf- und Abgebotsverfahren als Zeitvertragsarbeiten (Jahresbau) bereits 2023 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Der Vertrag wurde in einer der letzten Sitzungen um ein Jahr verlängert.

Größere Straßenreparaturarbeiten wie z.B. Deckensanierungen, die über den Umfang des bereits beauftragten Jahreszeitvertrag Straßen- und Wegeunterhaltung hinausgehen und kalkulatorisch wesentlich höhere Preise zugrunde liegen, werden separat öffentlich ausgeschrieben und dem Gemeinderat zur Beauftragung vorgelegt.

In dem Haushaltsansatz 2024 auf der Seite 265 sind für die Straßen- und Wegeunterhaltung 400.000 € veranschlagt. Davon entfallen ca. 300.000 € auf das Straßensanierungsprogramm.

Das Straßen – und Wegenetz der Stadt Leingarten wird durch den Bauhof im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht als Straßenbaulastträger regelmäßig kontrolliert und die vorhandenen Schäden dokumentiert. Dementsprechend werden dann die sanierungsbedürftigen Straßenabschnitte nach Nutzung und Zustand priorisiert und entsprechend für eine Ausschreibung zusammengefasst.

Weitere sich ebenfalls in schlechtem Zustand befindlichen Straßen sollen nach Abschluss von Leitungsverlegungen (Kanal, Wasser, etc.) ebenfalls saniert werden. Hierzu zählt z.B. die Erich-Flister-Straße.

Folgende Straßenabschnitte sind für die Straßensanierung 2024 vorgesehen:

Dieselstraße 530 m²

Eppinger Straße 1500 m²

Erich-Flister-Straße 1400 m²

Gmelinstraße 780 m²

Güldigstraße 360 m²

Heuchelbergstraße 200 m²

Hoppengrabenstraße 700 m²

Im Egarten 630 m²

Kelterstraße 121 m²

Klingenberger Straße 520 m²

Lindenstraße 1.000 m²

Silcherstraße 620 m²

Gesamtfläche 8.361 m²

Mit der Durchführung der Maßnahme soll das Ingenieurbüro Dietz beauftragt werden. Hierfür fallen Honorarkosten in Höhe von ca. 25.000 € an. Die Honorarkosten sind im Haushaltsansatz enthalten.

Die Auftragsvergabe soll im 27.09.2024 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen Oktober – November 2024 erfolgen.

Beschlussantrag:

Dem Straßensanierungsprogramm 2024 wird zugestimmt.


Eine Stadträtin bat darum, die Sanierungsmaßnahmen erst durchzuführen, wenn nicht mehr überall gebaut und gegraben wird.

Der Vorsitzende bestätigte, dass dies so auch im Sinne der Verwaltung und so geplant ist.

Nach der Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

10. Zusätzlicher Sanitär- und Umkleidebereich Freibadareal Eichbottbad
– Baubeschluss –

– Vertagt auf die nächste Sitzung –

Eine Stadträtin wollte wissen, wo die Container hinkommen sollen.

Der Vorsitzende antwortete, dass die Container dort aufgestellt werden sollen, wo während der Bauzeit des Hallenbads die provisorischen Umkleiden waren.

11. Erneuerung Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn
– Auftragsvergabe –

Wir verweisen auf die Sitzung vom 26.01.2024. Seinerzeit hat der Gemeinderat die Erneuerung der Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn in Aluminiumbauweise beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde die Erneuerungsmaßnahme als Komplettmaßnahme (Brücke, Abbruch/Entsorgung, Anpassung Widerlager, Geländerverlängerungen) beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum Submissionstermin am 09.07.2024 lagen 2 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung lagen beide Angebote deutlich über den veranschlagten Kosten. Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind die Erneuerung der Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn 300.000 € veranschlagt.

Das günstigste Angebot lag mit 37,90 % über den veranschlagten Kosten. Die Preissteigerung in den Angeboten sind auf die berücksichtigten Risikozuschlägen für Subunternehmerleistungen (Abbruch/Entsorgung, Anpassung Widerlager, Geländerverlängerungen) zurückzuführen. Diese Leistungen betragen bis zu 50 % der Angebotssumme. Die Überbauung (Brücke) liegt im Rahmen der Kostenberechnung. Aus Sicht der Verwaltung könnten bei getrennter Ausschreibung voraussichtlich 20 – 30 % der Kosten eingespart werden.

Entsprechend VOB/A § 17 Nr. 1 Absatz 3 wird vorgeschlagen, die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben. Die Maßnahme wird nochmals getrennt nach Gewerken ausgeschrieben bzw. Angebote eingeholt.

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Stadtbahnausbaus und den vollen Auftragsbüchern der Firmen wäre eine Umsetzung 2024 sehr schwierig gewesen.

Beschlussantrag:

Die Ausschreibung Erneuerung Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn wird entsprechend § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B aufgehoben. Die Maßnahme wird nochmals ausgeschrieben.

Ein Stadtrat wundert sich, dass der Submissionstermin so spät war. Zudem wollte er wissen, ob dann bei der Umsetzung der Maßnahme in 2025 der Zugverkehr wieder eingestellt werden müsse.

Hierauf antwortete der Vorsitzende, dass es 2025 für die Fertigstellung der Arbeiten für den zweigleisigen Ausbau vereinzelt wieder kurzzeitige Sperrungen geben wird.

Nach der kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zugestimmt.

12. Nutzungsänderung: Wohnraum in Kosmetikstudio, Eichbottstraße 12, Flst. 6023/1, Schluchtern
– Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB –

Bei der Stadtverwaltung ging ein Antrag auf Nutzungsänderung von Wohnraum in Kosmetikstudio ein. Es handelt sich um einen Raum im OG des Hauses. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, jedoch innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortschaft. Es ist daher zu beurteilen, ob sich das Vorhaben nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aufgrund unterschiedlicher Bebauungen in der näheren Umgebung ist fraglich, ob sich die Wohnbebauung eher dem Mischgebiet nach § 6 BauNVO oder dem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO zuordnen lässt.

Geht man von der strengeren Festsetzungsart – dem allgemeinen Wohngebiet – aus, so sind nicht störende Gewerbebetriebe wie bspw. Kosmetikstudios zumindest ausnahmsweise zulässig. Unter diese Art der Gewerbebetriebe ist das Kosmetikstudio einzuordnen. Der Gewerbebetrieb ist dann als nicht störend einzustufen, wenn alle mit der Zulassung des Gewerbebetriebs verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung gebietsverträglich sind. Hiervon ist bei einem Kosmetikstudio dieser Größenklasse auszugehen.

Es ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, Versagungen müssen begründet sein. Es gibt nach Ansicht der Verwaltung keine überwiegenden städtebaulichen Gründe, die die Nichterteilung einer Ausnahme rechtfertigen würden. Dem gebietsdienenden Wohncharakter wird weiterhin Rechnung getragen.

Beschlussantrag:

Das Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.


Ohne Wortmeldung wurde diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

13. Bauvoranfrage: Errichtung von Dachgauben, Parkstraße 9, Flst. 6666, 6666, 6665, Gemarkung Schluchtern
– Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB –

Der vorliegende Antrag auf Bauvorbescheid soll klären, ob die Errichtung von Dachgauben genehmigt wird. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichbott I + II, 2. Änderung“. Es wurden zwei Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt, über welche der Bauausschuss bzw. Gemeinderat entscheiden muss.

Es sollen Dachgauben errichtet und eine energetische Sanierung durchgeführt werden. Unter Ziffer 2.122 ist festgesetzt, dass die Errichtung von Dachgauben unzulässig ist. Diese planungsrechtliche Einschränkung ist in Bebauungsplänen aufgrund des akuten Wohnraummangels nicht mehr zeitgemäß, weshalb die Stadt Leingarten hiervon schon des Öfteren Befreiungen erteilt hat.

Auch im o.g. Plangebiet wurde im Jahr 2019 eine entsprechende Befreiung erteilt (Vorlage 35/2019). Wir schlagen vor, dies auch hier so zu handhaben

Die weitere Befreiung behandelt eine Überschreitung der Geschossflächenzahl um 1 %, resultierend aus der Errichtung der Gauben. Die Überschreitung ist so gering, dass auch hier kein Grund zur Versagung des Einvernehmens erkennbar ist.

Beschlussantrag:

Das Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.


Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärte sich Frau Stadträtin Massa für befangen und hat während der Beratung im Zuhörerbereich Platz genommen.

Ohne weitere Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

14. Neubau einer Werbeanlage, Heilbronner Straße 31, Flst. 387/3, Gemarkung Großgartach
– Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB –

Im vorliegenden Antrag geht es um die Errichtung einer Werbeanlage in der Heilbronner Straße 31. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Demnach bewertet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

Die Heilbronner Straße lässt sich wohl am ehesten als Mischgebiet nach § 6 BauNVO einordnen. Mischgebiete dienen sowohl zum Wohnen als auch zur Unterbringung von Gewerbebetrieben. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung, sondern um eine Bildfläche zur Fremdwerbung. Die Ansichtsfläche beträgt rund 12 m².

Grundsätzlich spricht sich die Verwaltung gegen Fremdwerbungsflächen aus und erteilt ihr Einvernehmen nur zu Werbeflächen an der Leistungsstätte. Werbestätten an stark befahrenen Straßen sind stark ortsbildprägend. Aus städtebaulicher Sicht sorgt die übermäßige Anbringung von Werbeflächen zu einer Verschlechterung des Stadtbilds. An anderen Stellen (bspw. an der Eppinger Straße) ist die Stadt gerade mittels Textteiländerungen des Bebauungsplans dabei, diese Fremdwerbeanlagen in Mischgebieten auszuschließen. Hier jedoch gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb die Zulässigkeit einzelfallabhängig ist. Indem weiterhin jedoch Werbeanlagen an der Stätte der Leistung von der Stadtverwaltung akzeptiert werden, wird dem allgemeinen Gebietscharakter des Mischgebiets trotz allem, Rechnung getragen. Weiterhin ist anzumerken, dass die in den Bauunterlagen eingebrachte Bildmontage, die die Größe der Anlage darstellen soll, wohl zu klein ist. Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass eine Werbeanlage mit 12 m² Sichtfläche größer ist.

Beschlussantrag:

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB wird versagt.


Auch diesem Beschlussantrag wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

15. Ermächtigung Bauausschuss: Auftragsvergabe Außenanlage Kita Festplatz
– Zustimmung –

Entsprechend dem aktuellen Zeitplan ist die Fertigstellung des Gebäudes bereits für Ende November 2024 terminiert. Die Verwaltung ging ursprünglich von April/Mai 2025 aus. Der Umzug der Kita Festplatz aus dem Provisorium ist für Januar 2025 geplant.

Dementsprechend sollten die geplanten Außenanlagen früher als ursprünglich geplant schon im September begonnen werden. Die frühestmögliche Sitzung für die Vergabe der Baumaßnahme wäre die Bauausschusssitzung am 03.09.2024.

Die Bauarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt am 22.07.2024 digital über das Portal Vergabe 24 und über die Homepage der Stadt. Die Submission erfolgt am 20.08.2024.

Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen dem 23.09.2024 – 28.02.2025 erfolgen. In Abstimmung mit der Kitaleitung erfolgt die Umsetzung der bereits vorhandenen Spielgeräte (Spielschiff und Schaukel) auf dem Festplatz schon im Oktober – November 2024.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss die Außenanlagen Kita Südstraße 31 in der Sitzung vom 03.09.2024 zu vergeben.

Diesem Beschlussantrag stimmte das Gremium einstimmig zu.

16. Entscheidungen Bürgermeister über 10.000 Euro
– Kenntnisnahme –

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2.1 und Nr. 2.8 der Hauptsatzung vom 09.11.2002 wird der Gemeinderat mindestens halbjährlich über Ausgaben- und Grundstücksentscheidungen des Bürgermeisters bei einem Wert von mehr als 10.000 € im Einzelfall schriftlich unterrichtet.

In der ersten Jahreshälfte 2024 sind folgende Entscheidungen ergangen:

Beschaffungen (inkl. MwSt.)

Erstellung Intranet Hirsch & Wölfl 16.743,30 €

Vellberg

iPads Eichbottschule Gesellschaft für digitale Bildung 13.403,43 €

Berlin

Erneuerung Server SBE Network Solutions GmbH 14.406,14 €
Eichbottschule Heilbronn

Umrüstung Digitalfunk Abel und Käufl 18.590,60 €
Feuerwehr Landshut

Baumaßnahmen (incl. MwSt.)

Rodungsarbeiten Baumfläche Müller Forst- und Landschaftspflege 24.250,00 €

Heilighölzle Eppingen

Beschriftung Feuerwehr Pross 10.292,31 €

Türen, Räume, etc. Leingarten

Beregnungsanlage Kreisverkehr Biegert 16.861,35 €

Eppinger Straße Leingarten

Brandschutzkonzept Waldheim HNB Brandschutz 13.430,11 €

Digitalisierung Pläne Weinsberg

Anpassung Architektenpläne

Erneuerung Messtechnik Freibad Rosenheimer Wassertechnik 18.585,61 € Schwaikheim

Verkauf von Grundstücken

Keine

Kauf von Grundstücken

Keine

Beschlussantrag:

Kenntnisnahme

Ohne Wortmeldung nahm das Gremium ohne Einwendung hiervon Kenntnis


17. Bekanntgaben
a) nicht öffentliche Beschlüsse

Die nicht öffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 11. Juli 2024 bekannt gegeben.

b) Spenden

Dem Gemeinderat lag eine Spendenliste vor, die Spende wurde dankend angenommen.

Herr Stadtrat Layer war befangen und hat sich vom Ratstisch zurückgezogen.

c) Einladung Gemeinschaftsschule

Dem Gremium lag eine Einladung der Eichbottschule Leingarten zur
Festveranstaltung „10 Jahre Gemeinschaftsschule“ am 25. September 2024 vor.

d) Bauzeitenplan Sporthalle Eichbott

Auf die Anfrage eines Stadtrats in der letzten Gemeinderatssitzung erhielt das Gremium den Bauzeitenplan für die Sanierung der Sporthalle Eichbott.

Ein Redner bemängelte diesen, da es noch einige weitere Mängel wie undichte Oberlichter gebe. Lt. Aussage eines Vereins funktioniere die Lüftungsanlage nicht, die Beleuchtung sei kaputt und der Boden an manchen Stellen zu weich.

Der Vorsitzende sagte die Prüfung und weitere Information des Gremiums zu.

e) Schreiben des Blinden- und Sehbehindertenverbands Württemberg e.V. für die Fraktionen des Gemeinderats

Dem Gremium lag das Schreiben des BSVW zum Thema Kreuzungen im Straßenverkehr vor. Der Vorsitzende ergänzte, dass manche darin aufgeführten Maßnahmen im Widerspruch zum Starkregenmanagement stehen.

f) Unterlagen Regionalverband Vorrangflächen Windkraft

Der Vorsitzende wies auf die Unterlagen des Regionalverbands Heilbronn-Franken zur Teilfortschreibung der Windenergie im Zuge der regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II) hin.

Diese sind einsehbar unter www.rvhnf.de/tfs-windenergie.


g) Besichtigung Baustelle AVG

Der Vorsitzende erinnerte an den Termin zur Besichtigung der AVG-Baustelle am Dienstag, 23. Juli 2024 um 16.30 Uhr.

h) Einladung Veranstaltung Windkraft in Nordheim

Der Vorsitzende wies auf die Veranstaltung für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für den „Windpark Heuchelberg“ am Dienstag, 23. Juli 2024 um 18.00 Uhr in der Festhalle in Nordheim hin.

i) Heuchelbergturm, Messingschild

Der Vorsitzende berichtete, dass das Messingschild mit dem Hinweis auf die Gemarkung Schluchtern am Heuchelbergturm angebracht wurde.

k) Umfrage Sperrzeiten bei Festen bei umliegenden Gemeinden

Da noch Rückmeldungen fehlen, wird das Umfrageergebnis in der nächsten Sitzung bekannt gegeben.

l) Neubau Feuerwehrhaus

Der Vorsitzende berichtete, dass das Material für die fehlende Verblendung mittlerweile vorliegt.


18. Anfragen
a) Grünflächen in der Schwaigerner Straße

Ein Stadtrat möchte wissen, wem die Grünfläche am Ende der Schwaigerner Straße gehört. Diese sollten dringend gepflegt werden.

Der Vorsitzende sagte die Prüfung zu.

b) Lärmschutzwand B 293

Eine Sprecherin fragt, warum es bei den Arbeiten zur Lärmschutzwand B 293, Verzögerungen gegeben habe.

Der Vorsitzende antwortet, dass derzeit Fundamente für die Lärmschutzwandelemente gebaut werden, leider sehe man keine großen Fortschritte. Er betonte, dass dies eine Baumaßnahme des Bundes ist, welche durch das Land ausgeführt wird.

c) Kanal Ecke Liebig- und Dieselstraße

Ein Redner weist darauf hin, dass bereits geplante Maßnahmen am Kanal an der Ecke Liebig- und Dieselstraßen noch nicht durchgeführt wurden. Die Eigentümer der angrenzenden Gebäude wollen wissen, wann mit der Durchführung gerechnet werden kann.

Bauamtsleiter Eschelbach antwortete, dass erst noch das Ergebnis der Konzeption Starkregenmanagement abgewartet wird.

d) Brombeerhecke in der Leibnizstraße

Ein Stadtrat teilte mit, dass die Brombeerhecke in der Leibnizstraße in der Zwischenzeit zurückgeschnitten wurde, aber der Rückschnitt zu gering ausgeführt wurde.

Der Vorsitzende sagte zu, dies nochmals an den Gemeindevollzugsdienst weiterzugeben.

e) Schacht unterhalb der Heuchelberger Warte

Der Sprecher informierte weiter darüber, dass der Schacht unterhalb der Wasserstaffel der Heuchelberger Warte voller Schlamm und Erde ist und kein Wasser aufgenommen werden könne. Zudem seien zwei weitere Wasserstaffeln weiter unten zugewachsen.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an den Bauhof zu.

f) Veranstaltung: La Garda Jam am Bikepark

Der Redner sprach den Gemeinderatskollegen eine herzliche Einladung zum La Garda Jam am Bike Park am Samstag, 20. Juli 2024, aus.

g) Bepflanzung an der Hoppenstraße

Der nächste Stadtrat berichtete, dass vor einem Gebäude in der Hoppenstraße eine Fläche bepflanzt wurde, ohne Rücksprache mit der dort wohnhaften Bürgerin.

Der Vorsitzende sagte die Prüfung zu und wies darauf hin, dass es jederzeit möglich ist, eine Patenschaft für eine öffentliche Grünfläche zu übernehmen.

h) neu gepflanzter Baum

Der Redner fragte nach, warum bei dem neu gepflanzten Baum an der Ecke Gmelinstraße/Grinnenstraße Asphaltbrocken liegen.

Der Vorsitzende antwortete, dass dieses sicherlich von den Arbeiten für das Giganetz stammen und wieder abgefahren werde.

i) Aktennotiz Gassenfest

Weiter merkte der Stadtrat an, dass der Aktenvermerk von der Verwaltung bezüglich der vor-Ort-Besprechung vor dem Gassenfest nicht richtig ist.
Die Außentoilettenanlage am Martin-Luther-Gemeindehaus kann beim Gassenfest mit genutzt werden.

Der Vorsitzende antwortete, dass ihm bezüglich des Aktenvermerks so berichtet wurde.

j) Kreisverkehr Eppinger Straße/Dieselstraße

Der nächste Redner erklärte, dass seiner Meinung nach der Zebrastreifen bei der Einfahrt in die Dieselstraße zu dicht an der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist.

Der Vorsitzende antwortete, dass dort alles wie vom Land genehmigt gebaut wurde. Die rot-weißen Absperrbaken müssen noch entfernt werden, ansonsten sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf.

k) Motorradraser in der Schießmauer Straße

Ein Stadtrat informierte darüber, dass in der Schießmauer Straße Motorräder viel zu schnell fahren würden, obwohl es eine Einbahnstraße ist. Er bat darum, die Polizei davon in Kenntnis zu setzen.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.

k) Toiletten im Rathaus

Eine Stadträtin berichtete, dass sie darauf angesprochen wurde, warum die öffentlichen Toiletten im Rathaus abgeschlossen sind.

Der Vorsitzende erklärte, dass die Toiletten aufgrund häufig vorkommender Verschmutzungen und Vandalismus geschlossen wurden.
Sie sollen wieder geöffnet werden, in der Hoffnung, dass sich etwas Derartiges nicht wiederholt.

l) Aufzug im neuen Feuerwehrhaus

Ein Redner berichtete davon, dass der Aufzug im neuen Feuerwehrhaus in vierteljährigem Abstand gewartet wird. Er bitten darum, den Wartungsvertrag zu prüfen und bezweifelt die Notwendigkeit des aktuellen Wartungsturnus.

Der Vorsitzende sagte die Prüfung zu.

m) Feuerwehrübung

Der Sprecher informierte darüber, dass am 29. Juli eine großangelegte Übung der Feuerwehr an der Baustelle der Lärmschutzwand an der B 293 stattfinde.

Nach einige Bekanntgaben und Anfragen im nicht öffentlichen Teil war die Sitzung beendet.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Leingarten

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Bürgermeisteramt Leingarten
01.08.2024
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