Entschuldigt: Frau Stadträtin Wolf, Frau Stadträtin Achterberg, Herren Stadträte Göbl und Kölz
Zuhörer: bis zu 16
1. Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der Einwohnerfragestunde hat sich ein Einwohner gemeldet mit folgendem Vortrag:
„Mein Name ist Harald Maisack. Ich bitte die Stadtverwaltung Leingarten, diese Zeilen in das Protokoll aufzunehmen und im folgenden Amtsblatt zu veröffentlichen.
Es geht um den TOP 1 in der Annahme, dass die Windhöffigkeit auf dem Heuchelberg Bestandteil ist.
Da ich später kein Fragerecht mehr habe, stelle ich meine Frage jetzt und begründe sie wie folgt:
In allen mir vorliegenden Windgutachten, darunter auch eines für Löwenstein, sind Werte, die auch noch fälschlicherweise „mittlere Windgeschwindigkeiten“ genannt werden, irreführend dargestellt. Der Zweck dahinter ist u. a. das Überschreiten des vom Regionalverband geforderten Minimum an Windhöffigkeit von 190 Watt je m² Rotorfläche.
Die ZEAG selbst geht in ihren eigenen öffentlichen Präsentationen von einer jährlichen Stromerzeugung von 12 Mio. kWh je Anlage aus. Je m² Rotorfläche der infrage kommenden Enercon-Anlagen entspricht das einer Leistung von 57 Watt bzw. 66 Watt inklusive Verluste. Oder anders ausgedrückt: Es wird von einer WGS von etwa 5,5 m/s und einer Windhöffigkeit von nur etwa 160 Watt ausgegangen. (Das ist deutlich weniger als das geforderte Minimum.)
Diese Werte wiederum sind bestätigt durch den DWD selbst sowie durch Analyse der Winddaten der DWD-Windmessstation zwischen Leingarten und Klingenberg für eine Nabenhöhe von 160 Metern über Grund mit einer durchschnittlichen WGS seit 2016 von 5,346 m/s.
Für den Zeitraum 01/24 und 06/25 betrug diese 5,20 m/s. Die Daten sind öffentlich zugänglich. Auch die technischen Daten der Turbine liegen mir vor. Ebenfalls verfüge ich über die Software, um alles – auch den Standortertrag vor Inbetriebnahme – zu berechnen.
Daher meine Frage:
Nur von der Windindustrie ausgewählte Gutachter dürfen solche Gutachten erstellen. Welches Ergebnis wird denn im Gutachten dargestellt?
Sollte darin oder an anderer Stelle eine durchschnittliche WGS von mehr als 5,5 m/s und/oder eine Windhöffigkeit von mehr als 160 bis 170 Watt genannt werden, behaupte ich, dass dies nicht der Realität entspricht und bitte dann gem. Umweltverwaltungsgesetz um die originalen gemessenen Winddaten sowie um Aushändigung des Gutachtens.
Der Vorsitzende antwortete, dass die Antwort hierzu sich vermutlich aus dem folgenden Vortrag ergebe, ansonsten werde eine schriftliche Antwort verfasst.
Die nächste Frage eines Einwohners handelte sich um den Flächennutzungsplan von 2021 in dem beschlossen wurde, keine Windräder auf dem Heuchelberg zu bauen. Nun wurde per Gesetz der Flächennutzungsplan überstimmt, das beißt sich für ihn.
Hierzu antwortete Bürgermeister Steinbrenner, dass vom Gesetzgeber die Ausweisung von Vorranggebieten für Windräder bis Ende 2025 vorgegeben ist. Der Regionalplan sticht hierbei den Flächennutzungsplan der Stadt aus.
Der nächste Einwohner erklärte, dass er eine Antwort auf seinen an den Gemeinderat verfassten Brief haben möchte.
Hierzu antwortete der Vorsitzende, dass dies nicht öffentlich behandelt werde und er dann eine Antwort erhalten werde.
2. Informationen zum aktuellen Stand bezüglich Windräder auf dem Heuchelberg
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Steinbrenner den Geschäftsführer der ZEAG Erneuerbaren Energien GmbH, Thomas Ellmer, und Berater Markus Meyle von der Vento Service GmbH.
Er führte einleitend aus, dass im Frühjahr 2023 das Projekt im Gemeinderat vorgestellt wurde und im Sommer 2023 die Zustimmung zu den Verträgen erfolgte. Inzwischen sind die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Voruntersuchungen weitestgehend abgeschlossen.
Das Gremium erhält daher heute einen aktuellen Stand sowie einen Ausblick auf das weitere Vorgehen zur Kenntnis.
Die Präsentation ist auf der Homepage der Stadt Leingarten einsehbar unter
www.leingarten.de, Leben und Wohnen, Bauen und Wohnen, Windpark Heuchelberg.
Nach dem Vortrag beantwortete Herr Ellmer Fragen aus dem Gemeinderat zum Antragsverfahren.
Ein Redner wollte wissen, warum eine Anlage um 100 m verschoben wurde und ob der Flächennutzungsplan nicht mehr relevant ist.
Herr Ellmer antwortete, dass der Regionalverband eine Art Flächennutzungsplan für die ganze Region mache. Sobald dieser beschlossen ist, hat er Vorrang.
Ein Sprecher merkte an, dass in seinen Augen ein Aspekt völlig zu kurz komme und das ist der Bedarf der Bürger. Dieser Windpark ist ein hochgradig emotionales Thema, und die Bürger würden langsam dahinterkommen, wie absurd das ist. Die Kritik werde deutlich stärker, es handele sich um ein Verbrechen an Mensch und Natur, wenn der Heuchelberg zerstört wird. Zudem bemängelt er die fehlende Information der Bürger.
Herr Ellmer entgegnete, dass die Information der Bürger für sie an erster Stelle stehe. Es wurden viele Vorträge in den Gremien und Informationsveranstaltungen in den Städten und Gemeinden durchgeführt.
Ein anderer Redner erklärte, dass er es anders wahrnehme. Die Gründe für die Windenergie würden von einem Großteil der Bürger verstanden werden und das Interesse an der Bürgerenergiegesellschaft groß ist. Für ihn ist dieses System der beste Weg der Umsetzung der Vorgaben.
Bürgermeister Steinbrenner fasst zusammen, dass aufgrund der aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers sowie der Eigentumsverhältnisse auf dem Heuchelberg Windräder nicht zu verhindern sind.
Wenn die Stadt diese nicht baut, wird es ein großer Privatwaldbesitzer tun, diese Windräder wären dann aber näher an der Bebauung und die Pacht würde dann an Private gehen und nicht an die Stadt Leingarten.
Die Stadt versucht Lösungen zu finden, bei der Leingarten möglichst wenig beeinträchtigt ist. Dies ist so auch gelungen, es gab leichte Verschiebungen der Standorte, die ca. 1,8 km vom Eichbottwohngebiet entfernt sind.
Die Verwaltung ist nach wie vor der Meinung, dass dieses Vorgehen derzeit der verträglichste Weg ist.
Danach nimmt der Gemeinderat von den Informationen Kenntnis.
3. Weiteres Vorgehen Schulstandort im Eichbott
Es wird auf die öffentliche Beratung sowie nicht öffentliche Vorberatung zu diesem Thema in der Sitzung vom 29.11.2024 verwiesen.
Zwischenzeitlich gab es einen Austausch mit dem Staatlichen Schulamt in Heilbronn sowie mit den Schulträgern der umliegenden Gemeinschaftsschulen bezüglich der weiteren Schulentwicklungen und Schülerströme.
Derzeit haben wir an der Eichbottschule aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen einen Bedarf an zusätzlichen Klassenzimmern. Der zuletzt getätigte und 2020 eingeweihte letzte Schulanbau hat die Raumsituation mit 2 Klassenzimmern entlastet, aber nicht dauerhaft gelöst.
Unsere Schulmensa wurde wegen Kapazitätsproblemen vom Vereinsraum bis heute in den großen Saal des Kulturgebäudes verlegt. Der Betrieb funktioniert bedingt durch tägliche Auf- und Abbauarbeiten und einhergehend mit erhöhtem Personalaufwand sowie erhöhtem Verschleiß des Mobiliars gut.nn
Bezüglich weiterer Sportflächen wird seit vielen Jahren ein zusätzlicher Bedarf seitens der Nutzer sowie der Verwaltung gesehen.
Die Leitung der Eichbottschule sowie die Verwaltung haben sich unter diesen Rahmenbedingungen zusammengesetzt und mit Blick auf Finanzsituation, vorhandene Gebäude, möglichst schnelle Realisierung sowie kurze Wege für die Schülerinnen und Schule ein Konzept entwickelt.
In einem ersten Schritt wird hierbei das alte Hallenbad bis auf die Oberkante des Fußbodens abgerissen. Danach werden auf der Nordseite auf 2 Ebenen insgesamt 6 Klassenzimmer barrierefrei gebaut. Auf der Südseite wird ein 4. Sporthallenteil realisiert. Im westlichen Teil wird ein Zugang auf die südlich des alten Hallenbads liegende Grünfläche gebaut.
Im zweiten Schritt wird dann das aktuelle Beachvolleyballfeld nach Süden verlegt und in diesem Bereich, analog zur Mensa der Hans-Sauter-Schule, eine neue Schulmensa errichtet. Die dortige Mensa hat sich als Solitärgebäude bewährt. Diese wird über den genannten westlichen Zugang erschlossen.
Diese Lösung schafft eine direkte Inhouse-Verbindung zum bestehenden Schultrakt, benötigt keine zusätzlichen WC- sowie Erschließungsflächen, dürfte als Modulbau (siehe Kita Festplatz) kostengünstig realisierbar sein und bietet kurze Wege zu bereits erschlossenen Bewegungsflächen im Freien als auch im Inneren nach dem Besuch der Mensa, wo die Kinder ihren Bewegungsdrang ausleben können.
Anbei eine erste Grobskizze, wie eine mögliche Raumaufteilung ungefähr aussehen könnte.
Beschlussantrag
Eichbottschule sowie Verwaltung werden beauftragt, gemeinsam an dem vorgelegten Konzept weiterzuarbeiten, Fördermöglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die stellvertretende Schulleiterin, Frau Silke Hess.
Einleitend erläuterte der Vorsitzende, dass der Fokus derzeitig auf dem Investitionsschwerpunkt Eichbottgelände liegt. Die Sporthallensanierung läuft, danach folgt die Sanierung des Schulzwischenbaus. Ein Fachplaner für Sonderräume legt seine Entwürfe zum Monatsende, für die Beantragung möglicher Zuschüsse vor.
Nach Absprache mit der Schulleitung wäre je nach Zuschussgewährung in einem ersten Schritt die Realisierung der 6 Klassenzimmer mit dem vierten Hallenteil und danach der Mensaneubau dran. Der Vorschlag der Verwaltung besticht durch kurze sowie trockene Wege für Kinder und Pädagogen, geringe zusätzliche Flächenversiegelung, schnelle Umsetzung, geringste zu erwartende Gesamtkosten.
Es entwickelte sich hierzu eine ausführliche Diskussion in deren sich die Redner über die Lage der zusätzlichen Klassenzimmer und des Mensabaus nicht einig werden konnten. Einerseits wurde vorgeschlagen, Schulräume für die Grundschule nördlich des Kulturgebäudes zu bauen, dann wären die freien Klassenzimmer für die Gemeinschaftsschule nutzbar. Diskutiert wurde auch über ein viertes Hallenteil südlich der Eichbotthalle sowie über eine Mensa mit sechs darüber liegenden Schulräumen am Standort des alten Hallenbads.
Andere Sprecher fanden den gemeinsamen Vorschlag der Schule und Verwaltung gut. Für die Schule ist es wichtig, dass sich endlich etwas tut.
Ein Sprecher erklärte, dass es verschiedene Ansätze gibt. Diese sollten aufgezeichnet werden, Alternativen und Kubaturen überprüft und mit groben Zahlen die Kosten hinterlegt werden.
Hierauf zog Bürgermeister das Fazit, dass die Verwaltung diesen Auftrag mitnimmt und schlug vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Dem stimmte das Gremium zu.
4. Finanzzwischenbericht
Einleitend führte der Vorsitzende aus, dass sich Leingarten im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, derzeit in einer finanziell glücklichen Lage befindet.
Völlig diametral zum aktuellen Trend läuft es bei einigen der Leingartener gewerbesteuerbedeutsamen Unternehmen sehr gut.
Die Stadtverwaltung hofft daher, dass die angekündigten 11,3 Mio. Euro auch tatsächlich aufs Konto der Stadt fließen, dies wäre so viel wie noch nie zuvor. Derzeit sind 4,5 Mio. Euro auf dem Konto, bei einem aktuellen Schuldenstand von 5,8 Mio. Euro.
Wegen der Gewerbesteuerumlage wird dies aber nicht bedeuten, dass Leingarten schuldenfrei wird und wir uns zusätzliches Personal oder Standardausbau leisten können.
Die Sitzungsvorlage für den Finanzzwischenbericht kann über das Ratsinformationssystem der Stadt Leingarten unter ratsinformationssystem.leingarten.de aufgerufen werden.
5. Bebauungsplan „Kappmannsgrund, 5. BA“
- Satzungsbeschluss -
In der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den geänderten Bebauungsplan zu billigen und die Öffentlichkeit sowie Behörden und TÖBs erneut am Verfahren zu beteiligen. Die verkürzte Beteiligungsphase fand vom 09.05.2025 bis zum 25.05.2025 statt. Im Rahmen der Beteiligung gingen Stellungnahmen der Behörden und TÖBs ein. Diese sind der Anlage mitsamt Behandlungsvorschlag der Verwaltung beigefügt.
Da sonst keine Belange mehr entgegenstehen, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans liegt dem Landratsamt Heilbronn aktuell zur Genehmigung vor. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses kann erfolgen, wenn die Genehmigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt gegeben wurde.
Sodann wird auch der Umlegungsausschuss für das Neubaugebiet abschließend tagen. Einen Vorschlag zu den Vergabemodalitäten wird die Verwaltung in der September-Sitzung einbringen.
Beschlussantrag
Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärten sich die Stadträte Hauff und Faidt für befangen und haben während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerbereich Platz genommen.
Der Vorsitzende begrüßte Herrn Andreas Tiefau vom Büro KMB in Ludwigsburg, der den Punkt erläutert. Veränderungen haben sich keine ergeben.
Ohne Wortmeldung aus dem Gremium wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen, bei einer Gegenstimme beschlossen. (Ein Stadtrat befand sich bei der Abstimmung nicht im Raum).
6. Bebauungsplan „Rosenberger und Kappmannsgrund Ost, 1. und 2. Bauabschnitt, 2. Änderung“
a) Billigung des Entwurfs
b) Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
In der Sitzung vom 28.04.2025 wurde für den o.g. Bebauungsplan ein Änderungsbeschluss gefasst. Die bisher eingeplante Fläche zur Errichtung einer Kindertagesstätte soll nun der Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu wurde das Planungsbüro KMB beauftragt.
Die planerischen Festsetzungen wurden aus den angrenzenden Bereichen so übernommen, auch um zu gewährleisten, dass die Bauten sich in die Umgebung einfügen.
Da das Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, kann auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet werden, die reguläre Beteiligungsphase soll heute beschlossen werden. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung.
Die Verwaltung erhofft sich, dass der Satzungsbeschluss bereits nach der Sommerpause gefasst werden kann, um die Bauplätze im Anschluss daran mit den Bauplätzen im Bereich „Kappmannsgrund 5, 1. Bauabschnitt“ gemeinsam zu veräußern.
Beschlussantrag:
7. Bebauungsplan Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart
a) Rücknahme des Satzungsbeschlusses vom 28.04.2025
b) Billigung der redaktionellen Änderung
c) Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im April gefasst, jedoch kam es im parallellaufenden Baugenehmigungsverfahren zu Problemen.
Da im Verfahren verschiedene Planer, Architekten und Rechtsanwälte tätig waren und die einzelnen Festsetzungen unzählige Male mit dem Regionalverband und anderen Institutionen besprochen, abgeglichen und geändert wurden, kam es leider im Textteil zu einem Fehler. Die Stellungnahme der baurechtlichen Prüfung zu den geplanten Bürogebäuden ergab Folgendes: „Der Teilbereich des Grundstücks auf dem die Bürogebäude errichtet werden sollen, liegt im Sondergebiet 3. Gemäß der Ziff. A.3.1.1 lit. c der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“ sind im Teilgebiet Sondergebiet 3 nur einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb dienender Verkauf von Pflanzen, Gartenmöbeln und Zubehör, samt einer nicht überdachten Außenverkaufsfläche zulässig. Wohingegen die Verwaltungs-/Büro- und Personalräume ausschließlich im Sondergebiet 2 angesiedelt werden dürfen (vgl. Ziff. A.3.1.1 lit. a). Eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung können wir Ihnen nicht in Aussicht stellen. Wenn Sie das Vorhaben nicht in das Teilgebiet Sondergebiet 3 verlegen möchten, ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.“
Der Rechtsanwalt bzw. der Architekt war ursprünglich der Ansicht, dass ebenjene Bürogebäude auch in dieser Ausgestaltung dem Verkauf dienen und somit im SO 3 zulässig wären. Da das Landratsamt diese Ansichten nicht vertritt, muss im Textteil die Festsetzung Nr. A.3.1.1 c) geändert werden. Der Passus „… sowie dem Betrieb dienende Verwaltungs-/Büro- und Personalräume“ wird in Form einer redaktionellen Textteiländerung hinzugefügt. Eine erneute Offenlegungs- und Beteiligungsphase ist nicht notwendig, da die Ergänzung einen klarstellenden Charakter aufweist und dies mit dem bisherigen Planungswillen – der auch im Bauausschuss schon im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens behandelt wurde – vereinbar ist.
Die Rücknahme des bisherigen Satzungsbeschlusses ist formlos möglich, da bisher noch keine Bekanntmachung erfolgte, mit welcher der Bebauungsplan Rechtskraft entfaltet hätte. Die Verwaltung wartet noch auf die Genehmigung des Flächennutzungsplans seitens des Landratsamtes, vorher kann eine Bekanntmachung nicht erfolgen.
Beschlussantrag
Ohne Wortmeldung wurde dem Beschlussantrag mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
8. Flächennutzungsplan, 3. Änderung der 3. Fortschreibung „Bereich Hipperich“
a) Änderungsbeschluss
Die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans von Leingarten wurde bereits an zwei Stellen geändert. Dies ist in dynamischen Planprozessen nicht zu verhindern, daher ist es ratsam, die Pläne den aktuellen Gegebenheiten immer wieder anzupassen.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass rund um den Bereich „Hipperich“ zwei Änderungen vorzunehmen sind.
1. Konzentrationszone Batterieenergiespeicher
Das Gremium hat sich bisher nicht dazu ausgesprochen, diese Vorhaben zu fördern. Trotz allem lassen die Anfragen nicht nach, seit Dezember 2024 gibt es bereits 11 schriftliche und formelle Anfragen, die die Errichtung von Großbatteriespeichern (Fläche regelmäßig über 1 ha) betreffen. Unzählige weitere Telefonanfragen gab es ebenso in diesem Zusammenhang. Bisher ist die Rechtsauffassung der Verwaltung und des Landratsamts so, dass Projekte dieser Größenordnung der verbindlichen Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB bedürfen. Allerdings gibt es hier durchaus gegensätzliche Auffassungen – auch von neutralen Experten auf dem Gebiet des Baurechts – die auch jetzt schon die Gegebenheiten für die Außenbereichsprivilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB bejahen. Aktuell fehlen aber noch Urteile hierzu – wir möchten vermeiden, dass das erste Urteil die Stadt Leingarten betrifft und daher eine verbindliche Bauleitplanung anstoßen.
2. Anpassung Gewerbegebietszone Hipperich
In der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde eine ungünstige Abgrenzung für die Gewerbegebietszone Hipperich festgelegt. Dies hängt ausschließlich mit Hochspannungsfreileitungen im Bereich des Umspannwerks zusammen. Die Möglichkeit einer geringeren Bebauung oder Nutzung der Flächen für planerischen Ausgleich o.Ä. sollte aber im Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Der Flächennutzungsplan sollte hier noch keine parzellenscharfe Aufteilung festlegen und für das Bebauungsplanverfahren Flexibilität bieten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Verbreiterung des Gewerbegebietsbereichs in Richtung Umspannwerk im selben Verfahren zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Büro ifk-Ingenieure zu beauftragen, da diese auch bereits die 3. Fortschreibung durchgeführt haben. Der Aufwand des Büros IFK sollte geringstmöglich sein, da die Begründungstexte verwaltungsseits erbracht werden und es sich ansonsten auf darstellerische Aspekte beschränkt.
Ein Auszug aus dem FNP, auf welchen sich die Änderung bezieht, ist beigefügt. Genaue Standorte für die Konzentrationszone und auch die neue Abgrenzung des Gewerbegebiets wird erst bei Einbringung des Entwurfs konkret dargelegt.
Beschlussantrag
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2021 wird in dem im Abgrenzungsplan vom 10.07.2025 dargestellten Bereich gemäß § 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB geändert. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Flächennutzungsplan, 3. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Hipperich“.
Ein Redner bemerkt, dass man grundsätzlich keine solche Anlagen haben möchte. Wenn dieser Beschluss zur Verhinderung führe, ist es okay.
Der Vorsitzende antwortete, dass man eine Konzentrationsfläche ausweisen müsse um Wildwuchs zu verhindern. Die Verwaltung ist derzeit im anwaltlichen Beistand, im nächsten Schritt könne man mehr zu dem Thema sagen.
Danach wird dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
9. Sanierungsgebiet „Ortskern Schluchtern II“
- Aktueller Stand und weiteres Vorgehen -
Im Jahr 2023 hat die Verwaltung zuletzt eine erneute Verlängerung des Bewilligungszeitraums für Zuwendungen im Sanierungsgebiet „Ortskern Schluchtern II“ beantragt. Dies wurde bewilligt, der Bewilligungszeitraum läuft noch bis zum 30.04.2026.
Nach über 10 Jahren Sanierungstätigkeiten ist zu sagen, dass die Nachfrage stetig geringer wird. Die Anzahl an Modernisierungsvereinbarungen mit Privateigentümern nahm über die Jahre ab: bis in das Jahr 2022 wurden noch mindestens drei private Modernisierungsvereinbarungen jährlich abgeschlossen. Im Jahr 2023 gab es keine, in den Jahren 2024 und 2025 je eine. Insbesondere gibt es aber auch weniger Spielraum für kommunale Sanierungsmaßnahmen. Unter Ziffer IV der beigelegten Kosten- und Finanzierungsübersicht sind noch Maßnahmen aufgelistet, die bisher aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt wurden. So beispielsweise auch der größte Kostenfaktor, die Sanierung der Sandsteinmauer in der Eppinger Straße. Die Maßnahme wurde von der Verwaltung damals auf rund 3 Millionen € geschätzt, jedoch sind diese Werte nicht belegbar. Es müsste also erst eine umfassende Untersuchung eingeleitet werden, bevor man hier seriöse Zahlen nennen könnte.
Da auch mit Blick auf die Haushaltslage gerade noch keine Priorisierung der Maßnahme erfolgen kann und die Verwaltung das Sanierungsgebiet Ortskern Schluchtern II als mittlerweile abgeschlossen ansieht, sind wir nicht der Meinung, dass man diese kostenintensive und komplexe Sanierungsmaßnahme jetzt angehen sollte. Auch wenn ganz klar anzumerken ist, dass jetzt die einmalige Chance besteht, für die Maßnahme einen Zuschuss i.H.v. 60 % zu erhalten.
Zum heutigen Zeitpunkt wäre bei Beendigung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme eine Rückzahlung i.H.v. 2.560.000 € an das Land zu tätigen. Die Zahlung resultiert daraus, dass die Verwaltung Immobilien- und Grundstückskäufe im Sanierungsgebiet über die Sanierungsmaßnahme abgerechnet hat und diese zu 60 % gefördert bekommen hat. Dieses Vorgehen hatte den Vorteil, dass die Objekte bei späteren Gebäudeabrissen oder Sanierungsmaßnahmen bereits über das Sanierungsgebiet in der KuF gelistet sind und im Finanzierungsplan enthalten waren. Außerdem handelte es sich hierbei auch um eine Art „zinslose Zwischenfinanzierung“. In der weiteren Finanzplanung wurden bisher aber noch keine etwaigen Rückzahlungen berücksichtigt, da uns weder das MLW, noch die KE, seriös mitteilen können, mit welchen Wertansätzen wir die Gebäude, die wir zur Unterbringung von Geflüchteten verwenden, berücksichtigen müssen. Bei einem vollen Wertansatz zum Verkehrswert erwartet uns eine Rückzahlung von 2,5 Mio. €. Allerdings werden Gebäude, die zum Abrechnungszeitpunkt mit Geflüchteten belegt sind, auch mit verminderten Wertansätzen berücksichtigt. Dies ergäbe dann eine Rückzahlung an das Land von 258.000 €. Eine endgültige Aussage werden wir nach Einschätzung der KE erst mit der Abrechnung erhalten.
Sollte die Sanierung der Sandsteinmauer durchgeführt werden, so würde sich die Bilanzierung grundlegend ändern. Mit den prognostizierten Sanierungskosten würde sich die Bilanz auch ohne verminderte Wertansätze zum heutigen Stand ausgleichen. Die Verwaltung jedoch wird auf die Anrechnung verminderter Wertansätze – wie mit den Herren Kühnert und Böhringer von der Kommunalentwicklung besprochen – bestehen.
Eine erneute Verlängerung des Bewilligungszeitraums müsste im Hinblick auf die bisherige Bewilligungszeit sehr gut begründet werden. Die Verwaltung sieht hier nur eine Möglichkeit, wenn die Sanierung der Sandsteinmauer tatsächlich durchgeführt werden soll. Ansonsten ließe sich eine Verlängerung sachlich nicht rechtfertigen.
Die Verwaltung würde vorschlagen, sich nach Abrechnung dieser städtebaulichen Sanierungsmaßnahme intensiv mit einer Antragsstellung im Ortskern Großgartach zu beschäftigen.
Über die Jahre wurden 25 private Maßnahmen mit Geldern der Stadt Leingarten und des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Beschlussantrag
Für das städtebauliche Sanierungsgebiet „Ortskern Schluchtern II“ wird kein erneuter Aufstockungs- und Verlängerungsantrag eingereicht.
Ein Sprecher merkte an, dass er nicht der Meinung ist, dass die Sanierung im Ortskern Schluchtern bereits abgeschlossen ist. Aus seiner Sicht seien noch viele Gebäude in einem sanierungswürdigen Zustand.
Hierauf antwortete Bürgermeister Steinbrenner, dass letztendlich niemand gezwungen werden können, sein Gebäude zu sanieren und zu investieren. Um sich nicht weiter zu blockieren, möchte die Stadt keinen weiteren Antrag für Schluchtern stellen.
Nach einer weiteren kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.
10. Sanierung unterer Eichbottsee
- Baubeschluss -
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits vor der Sitzung abgesetzt. Der Beschluss wurde bereits in einer früheren Sitzung gefasst. Das Gutachten für die Schlammlagerung auf Feldern ist bereits beauftragt.
11. Umgestaltung Außenanlagen Mühle
- Auftragsvergabe -
Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurden insgesamt 65.000 € für die Umgestaltung der Außenanlagen am Familienzentrum Mühle eingestellt. Mittlerweile wurde der Auftrag beschränkt ausgeschrieben.
Die Umgestaltung der Außenanlage ist notwendig, damit auch wirklich alle Kinder und Jugendlichen die großzügigen Außenanlagen der Mühle optimal nutzen können.
Es wurden vier Unternehmen angeschrieben, drei davon haben ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Jung Garten- und Landschaftsbau aus Ellhofen das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 34.545,91€ vorgelegt. Das Angebot enthält u.a. die Erneuerung der Zaunanlage, des Sandkastens, die Umsetzung von Spielgeräten und Belags-/Erdarbeiten. Genaueres ist dem angehängten Angebot zu entnehmen.
Die Umsetzung ist bis Ende 2025 angesetzt.
Beschlussantrag
Die Fa. Jung Garten- und Landschaftsbau aus Ellhofen wird zur Angebotssumme 34.545,91€ mit der Umgestaltung der Außenanlagen am Familienzentrum Mühle beauftragt.
Hier wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Zustimmung bereits per Umlaufbeschluss erfolgt ist und der Auftrag daher bereits erteilt wurde.
Dem Beschlussantrag stimmte das Gremium ohne Gegenstimme zu.
12. Sanierung Eichbottsporthalle
- Auftragsvergabe Fliesenarbeiten -
Wir verweisen auf die Sitzung vom 19.07.2024. Seinerzeit hat der Gemeinderat der Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle zugstimmt.
Im Zuge dieser Maßnahme werden sämtliche Sanitärbereiche (Duschen/Toiletten) in der Sporthalle neu gefliest. Die Toilettenanlagen im Bereich Übergang Sporthalle – Eichbottgrundschule werden ebenfalls erneuert.
Für das Gewerk Fliesenarbeiten wurden entsprechende Angebote eingeholt. Es wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 03.07.2025 lagen 5 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Stein Stahl Steinmetz und Fliesenleger GmbH aus Leingarten das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 101.008,03 € vorgelegt.
In den Gesamtkosten für die Erneuerung der Trinkwasserversorgung waren für die Fliesenarbeiten geschätzte Kosten in Höhe von 80.000 € veranschlagt. Dementsprechend ergeben sich für das Gewerk Fliesenarbeiten Mehrkosten in Höhe von 21.008,03 €.
Die Kostensituation stellt sich vor Auftragsvergabe wie folgt dar.
Erneuerung Trinkwasserversorgung rd. 492.000 € Firma Hering
Honoar IGP (Lph 1 - 8) 80.000 € IGP
Fliesenarbeiten (Duschen, Toiletten) rd. 101.000 € Firma Stein Stahl
Deckenerneuerung 60.000 € Angebote werden noch eingeholt
Malerarbeiten 25.000 € Angebote werden noch eingeholt
Sanitärcontainer -10.000 € entfällt
Gesamtkosten 758.000 €
Somit liegt die geplante Maßnahme aktuell mit rd. 91.000 € unter den veranschlagten Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag an die Firma Stein Stahl Steinmetz und Fliesenleger GmbH aus Leingarten zu erteilen.
Die Maßnahme soll zwischen dem 10.06. und 31.10.2025 umgesetzt werden.
Beschlussantrag
Die Firma Stein Stahl Steinmetz und Fliesenleger GmbH aus Leingarten wird mit der Angebotssumme von 101.008,03 € mit den Fliesenarbeiten Eichbottsporthalle beauftragt.
Bei diesem Tagesordnungspunkt war Herr Stadtrat Stahl befangen und er hat den Sitzungssaal während der Beratung sowie Beschlussfassung verlassen.
Nach einer kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme zugestimmt.
13. Energetische Optimierung der technischen Anlagen im Zuge der Sanierung Eichbottsporthalle
- Zustimmung Nachtrag -
Wir verweisen auf die Sitzung vom 19.07.2024. Seinerzeit wurde im Gemeinderat durch das Ingenieurbüro IGP die Machbarkeitsstudie über die energetische Optimierung der technischen Anlagen der öffentlichen Einrichtungen im Eichbottzentrum vorgestellt.
In diesem Zusammenhang verweisen auf den Punkt 5.2.4 (Seite 59) der Machbarkeitsstudie.
Die Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlage sollte aus folgenden Gründen gleich mit der Erneuerung der Trinkwasserleitungen durchgeführt werden:
Für den Neuaufbau der Wärmeverteilung entstehen Kosten in Höhe von netto 60.000 €. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Kosten noch abweichen können, da noch eine detaillierte Planung noch aussteht. Daraus wird sich ebenfalls eine Honoraranpassung nach HOAI ergeben.
Beschlussantrag
Dem Nachtrag zur energetischen Optimierung der technischen Anlagen im Zuge der Sanierung Eichbottsporthalle wird zugestimmt.
Ohne Wortmeldung wurde diesem Beschlussantrag ohne Gegenstimme zugestimmt.
14. Sanierung – Ausbau Heilbronner Straße 17
- Baubeschluss -
Wir verweisen auf die nicht öffentliche Sitzung vom 24.10.2024. Seinerzeit hat der Gemeinderat die Doppelhaushälfte mit Scheune Heilbronner Straße 17 erworben. Die andere Gebäudehälfte Heilbronner Straße 15 befindet sich schon seit Längerem im Besitz der Stadt Leingarten und ist bewohnt.
Das Gebäude Heilbronner Straße 17 ist derzeit aufgrund des Ausbauzustands nicht bewohnbar. Der ursprüngliche Eigentümer wollte die Räume selbst sanieren. Gerätschaften und Baumaterialien wurden zurückgelassen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte das Gebäude mit 4 Zimmern, Küche und Bad so einfach wie möglich als Unterbringungsmöglichkeit hergerichtet werden.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung und den Ausbau belaufen sich auf ca. 112.000 €. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen.
Sanierung – Ausbau Innenräume 72.000 €
Heizung/Elektroarbeiten +15.000 €
Fassadensanierung +25.000 €
=112.000 €
Beschlussantrag
Die Sanierung und Ausbau Heilbronner Straße 17 soll bis zum März 2026 abgeschlossen sein.
Die Maßnahme wird über den Nachtragshaushalt 2025 finanziert.
Beschlussantrag
Der Sanierung und Ausbau Heilbronner Straße 17 wird zugstimmt.
Ohne Diskussion wurde diesem Beschlussantrag mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
15. Ermächtigung Bauausschuss: Feldwegsanierung 2025
- Auftragsvergabe -
Aus zeitlichen Gründen ist es nicht mehr möglich die Auftragsvergabe in der letzten Gemeinderatssitzung am 18.07.2025 vor der Sommerpause zu vergeben. Die nächste Gemeinderatssitzung wäre erst wieder am 26.09.2025.
Die Ausschreibungsfrist läuft noch bis zum 12.08.2025. Die Bindefrist endet am 08.09.2025. Die Bindefrist im Rahmen der Auftragsvergabe nach VOB/B gibt den Zeitraum an, in dem ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und dieses nicht zurückziehen oder ändern kann. Sie soll so kurz wie möglich sein, aber dem Auftraggeber ausreichend Zeit für die Prüfung und Wertung der Angebote geben. In der Regel beträgt die Bindefrist bei Bauvergaben im Unterschwellenbereich 30 Kalendertage.
Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen dem 15.09.2025 und 28.11.2025 erfolgen.
Im Haushaltsplan sind 281.000 € für die Feldwegsanierung finanziert.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss die Feldwegsanierung 2025 in der Sitzung vom 03.09.2025 zu vergeben.
Ohne Aussprache wurde der Ermächtigung einstimmig zugestimmt.
16. Entscheidungen des Bürgermeisters über 10.000 Euro
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2.1 und Nr. 2.8 der Hauptsatzung vom 09.11.2002 wird der Gemeinderat mindestens halbjährlich über Ausgaben- und Grundstücksentscheidungen des Bürgermeisters bei einem Wert von mehr als 10.000 € im Einzelfall schriftlich unterrichtet.
In der ersten Jahreshälfte 2025 sind folgende Entscheidungen ergangen:
Beschaffungen (inkl. MwSt.)
Höhenverstellbare Schreibtische 3bIDO 10.974,54 €
Lauffen a.N.
Baumaßnahmen (inkl. MwSt.)
Herstellen und montieren von zwei Berndorf Bäderbau 16.035,78 €
Absaugkästen für neue Wasserrutsche Breitscheid
im Freibad
Anschlussverrohrung und Pumpe neue Wertheimer Wassertechnik 22.634,40 €
Wasserrutsche im Freibad Wertheim
Brücke Kiesberg-Eichbott ü. Stadtbahn Achatz GmbH 11.334,16 €
Auflagerbänke Heilbronn
Kanalnetz Leingarten Lebküchner F+L GmbH 10.315,75 €
Auslegung Köder Leingarten
Stadtstraßen Rockstroh GmbH 10.687,75 €
Sinkkastenreinigung Bad Rappenau
Feuerwehr Außenanlage Karl Schlegel OHG Baumschulen 10.769,55 €
Bäume und Sträucher Riedlingen
Feuerwehr Außenanlagen Löfflath Baggerarbeiten 12.248,30 €
Baumlöcher ausgehoben Heilbronn
Sportplätze Dünger Avagrar GmbH 11.381,16 €
Heilbronn
Div. Grünanlagen, Arboretum Löfflath Baggerarbeiten 14.606,85 €
Heilbronn
Div. Feldwege Löfflath Baggerarbeiten 11.517,42 €
Kurvenbereich befestigt Heilbronn
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator UVVPlus Safety 11.438,28 €
Heilbronner Straße 171 Management GmbH, Schwaigern
Verkauf von Grundstücken
FlSt. 5883/1 (Anlage 01) Dieselstraße 17.175,00 €
Verkehrsfläche Tankstelle
229 m² (75 €/m²)
Kauf von Grundstücken
FlSt. 7039 (Anlage 02) Dieselstraße 13.360,00 €
1.133 m² (8 €/m²)
FlSt. 12805 (Anlage 02) Ankel Gartenfläche
537 m² (8 €/m²)
FlSt. 5967 (Anlage 03) Klingelbrunnen 10.704,00 €
Landwirtschaftsfläche
3.658 m² (3 €/m²)
FlSt. 9633 (Anlage 03) Bremich 11.205,00 €
Landwirtschaftsfläche
3.735 m² (3 €/m²)
Beschlussantrag
Kenntnisnahme.
Hiervon nahm das Gremium ohne Aussprache Kenntnis.
17. Bekanntgaben
a) nicht öffentliche Beschlüsse
Die nicht öffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom.10. Juli 2025
bekannt gegeben.
b) Spenden
Dem Gemeinderat lag eine Spendenliste vor, die Spenden wurden dankend einstimmig angenommen.
c) Infoschreiben Nachtrag Haushalt 2025
Die Stadträte haben ein Schreiben erhalten, Anmeldungen zum Nachtrag müssen bis 30. Juli 2025 und für den Haushaltsplan 2026 bis spätestens 15. September 2025 bei der Kämmerei vorliegen.
d) Schreiben Fischereiverein, Termin vor Ort war am 08. Juli 2025
Die Stadträte haben ein Schreiben des Fischereivereins zum festgestellten Wasserverlust im oberen Eichbottsee erhalten.
Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits am 08. Juli 2025 ein gemeinsamer Termin vor Ort stattgefunden hat. Verwaltung und Fischereiverein sind sich über das weitere Vorgehen einig.
mündlich teilt Bürgermeister Steinbrenner mit:
e) Termin Tag der offenen Baustelle Konverter
Bürgermeister Steinbrenner berichtet, dass am 10./11. Oktober 2025 der Tag der offenen Baustelle am SuedLink Konverter stattfindet. Er bittet, sich diesen Termin zu notieren.
Zusätzlich weist er auf Sprengungen und seismische Messungen am Schachtbauwerk, verbunden mit kurzzeitigen Sperrungen der Straße nach Frankenbach hin.
f) Kreditaufnahme
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde bei der KSK HN ein Kredit in Höhe von 500.000 EUR mit 2,77 % und 5 Jahren Zinsbindung, entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.04. 2025 aufgenommen.
18. Anfragen
a) Asphaltablagerungen
Ein Redner fragte nach, wann die diversen Asphaltablagerungen, wie z.B. im Gebiet Hammerstatt, entfernt werden.
Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.
b) Radweg in der Leintalaue
Der Sprecher möchte weiter wissen, ob es etwas Neues gibt zum fehlenden letzten Verbindungsstück am Radweg in der Leintalaue.
Der Vorsitzende verneinte dies, selbstverständlich werde der Gemeinderat informiert sobald es etwas Neues gibt.
c) Wasserverlust Eichbottsee
Ein Stadtrat interessierte sich dafür, wann der nächste Ortstermin am Eichbottsee ist.
Der Vorsitzende antwortete, dass der bereits am 08. Juli gewesen ist. Verwaltung und Fischereiverein sind sich über das weitere Vorgehen einig.
d) Gewerbegebiet, brennende Straßenleuchten
Ein Redner wies darauf hin, dass die Straßenleuchten am Wochenende auch tagsüber gebrannt haben.
Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.
e) Aussprache
Ein Redner wollte wissen, warum der Punkt zum Gassenfest nicht öffentlich behandelt wird.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Beschwerden von mehreren Seiten eingingen und diese nicht öffentlich behandelt werden.
f) Biomüll
Ein Redner wies darauf hin, dass der Biomüll wiederholt nicht oder verspätet abgeholt wurde. Er bittet darum, beim Landratsamt auf eine Besserung hinzuwirken.
Der Vorsitzende bestätigte, dass das Landratsamt bereits informiert ist.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erhielten die Stadträte weitere Informationen zur Käsritt-Planung. Nach einer Aussprache zum Gassenfest, einigen Bekanntgaben und Anfragen war die Sitzung beendet.