Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Leingarten am Freitag, den 28. März 2025 - Teil 2

2. Haushaltsplan 2025 – Beratung und Beschlussfassung a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 – Beratung und Beschlussfassung...

2. Haushaltsplan 2025 – Beratung und Beschlussfassung

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

– Beratung und Beschlussfassung

b) Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028

– Beratung und Beschlussfassung

c) Wirtschaftsplan 2025 des Wasserwerks

– Beratung und Beschlussfassung

d) Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028 des Wasserwerks

– Beratung und Beschlussfassung

e) Stellenplan 2025

– Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde lediglich ein Prüfauftrag gestellt. Weitere Anträge zum Haushalt aus den Reihen des Gemeinderats sind nicht eingegangen:

I. Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Eingegangen am 16.03.2025

„Prüfantrag zum Haushalt der Stadt Leingarten 2025

Ab 1.1.2026 wird das Abfallsystem des Landkreises Heilbronn neu geregelt. Erstmals werden gelbe Tonnen angeboten. Ziel ist es u.a., die Anzahl der Wertstoffe wesentlich zu erhöhen. Deshalb bitten wir um Prüfung, ob auf den Leingartener Friedhöfen in Zukunft zusätzlich zu Grünabfall- und Restmülltonnen auch für Wertstoffe Tonnen bereitgestellt werden können. Die Kosten für die entsprechenden Container würden vom Landratsamt übernommen.
Begründung:

Gerade in den Hauptpflanzzeiten Frühjahr, Sommer und Herbst fallen riesige Mengen an Plastik-Blumentöpfen und Plastik-Paletten an, die aus hochwertigem Kunststoff bestehen und recycelt werden können, wenn sie sortenrein gesammelt werden. Deshalb sollte der Bevölkerung die Möglichkeit angeboten werden, diese Wertstoffe auf den Friedhöfen abgeben zu können.“
Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herrn Brenner, werden wir versuchen, ab 2026 die Entsorgung von Plastik auf den Friedhöfen anbieten zu können.

Nach einer kurzen Aussprache ist sich das Gremium einig, einen Versuch zu starten, so wie Herr Brenner es vorschlägt und den Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu informieren.

II. Anregungen von Bürgern

Auch in diesem Jahr wurde wieder zur Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des städtischen Haushalts mehrfach im Amtsblatt öffentlich aufgefordert.
Folgende Anregungen sind eingegangen:

Bürgerantrag: Strand am Kulturgebäude in der Sommerpause

„In den Sommerferien könnte man auf der Wiese am Kulturgebäude (ehem. Biergarten vom Eiscafé) eine Art Strand schaffen. Nicht unbedingt mit Sand aber mit Liegenstühlen, Tischen, Schirmen und evtl. ein paar Pflanzen.“

Ein zentraler Ort für spontane Begegnungen im Ort, um laue Sommerabende zu nutzen. Praktisch, da sogar mit Spielbereich für Kinder, genügend Platz, etc. Da kein Schulbetrieb in den Ferien, keine Kollision.
Ähnliche Konzepte gibt es schon lange in HN. Weinsberg hat auch so einen Bereich eingeführt. Hier gibt es am Wochenende sogar musikalische Unterhaltung. Bei umliegenden Weinausschankstellen gibt es das folgende Konzept. Die Weingenossenschaft stellt einen Ort mit Hütte zur Verfügung und kümmert sich um den rechtlichen Rahmen mit Ausschankgenehmigung etc. WG-Mitglieder können dann Teams zusammenstellen (Freunde/Familie) und an einem vereinbarten Wochenende bzw. Sonntag die Bewirtung übernehmen. Es gibt ein paar Vorgaben von der WG, ansonsten kann das Team die Bewirtung selbst gestalten und den Gewinn auch selbst behalten. So werden einige Malle-Freizeiten finanziert.

Durch die Eigenverantwortlichkeit und den eigenen Vorteil werden die Ausschank-Termine im privaten Netzwerk unglaublich gut beworben und aufgrund der persönlichen Note auch sehr gut besucht. Dieses Konzept könnte auch beim „Kulti-Strand“ erfolgreich sein: In den Sommerferien, 1–2 wöchentlich, vor allem unter der Woche.
Die Stadt könnte als Schirmherr ein Bewirtungshäuschen bereitstellen und den Rahmen (Genehmigungen, Infrastruktur, etc.) schaffen.

Private Gruppen, Vereine oder auch örtliche Gastronomen können sich einen Termin aussuchen bzw. sich darauf bewerben.

So entsteht ein Raum für spontane Begegnung und eine tolle Möglichkeit, sich einzubringen und mitzugestalten. Durch das eigene Interesse der Gruppen kann man erwarten, dass das Konzept gut angenommen wird. Denkbar wäre auch eine Kooperation mit Firmen für familienfreundliche After-Work-Veranstaltungen.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat den Vorschlag an die örtlichen Weingüter weitergegeben, mit der Bitte, sich bei Interesse zu melden. Es sind bis heute keine Rückmeldungen eingegangen. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag deshalb nicht weiterverfolgen.


Nach einer kurzen Aussprache einigte man sich darauf, bei den Weinherstellern nochmals nachzufragen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich Vereine und auch Parteien bzw. Gruppierungen des Gemeinderats gerne beteiligen könnten.


Bürgerantrag: Vereinsbörse „Wenn Leingarten wüsste, was Leingarten alles hat“


„Trotz des vielfältigen Angebotes kämpfen viele Vereine um neue Mitglieder. Bei einer „Vereinsbörse“, ähnlich der Lehrstellenbörse könnten sich alle Vereine kurz vorstellen und einen Einblick geben und gleichzeitig auch „Gesicht zeigen“. Wo trifft man sich? / Wann trifft man sich? / Wer ist noch so dabei? / Was gibt es für gemeinsame Ziele und Aktivitäten (Wettkämpfe o.ä., Ausflüge, Beteiligung an Festen) / Grobe Kosten/ Evtl. Voraussetzungen Veranstaltungsort könnte das Kulturgebäude bzw. die Flächen drumherum oder die Festhalle sein. An einem Sonntag mit kleiner Bewirtung (Trinken/Essen). Interessierte haben so die Möglichkeit, das gesamte Freizeitangebot auf einen Blick kennenzulernen und sich im besten Fall anzuschließen.

Hier könnte auch der Veranstaltungskalender der Stadt beworben werden. Für Anbieter und Nutzer gleichermaßen. Da nämlich nicht alle Veranstaltungen gepflegt sind, ist der leider noch nicht so attraktiv. Zudem sind sowohl regelmäßige Termine z.B. Bewegungstreff, als auch einzelne Feste z.B. das Gassenfest gepflegt -aber eben nicht konsistent. Im Idealfall könnte man im Veranstaltungskalender mit dem Filter suchen, was z.B. immer dienstags stattfindet.“


Stellungnahme der Verwaltung:


Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen, die von der Verwaltung über das ganze Jahr organisiert und durchgeführt werden, sehen wir hier aktuell keine Möglichkeit, den Vorschlag umzusetzen. Allerdings bieten wir zum Beispiel in diesem Jahr den Vereinen am Gassenfest die Möglichkeit, sich im Rahmen einer von der Verwaltung organisierten Foto-Aktion zu beteiligen und ihren Verein zu bewerben. Sollte sich ein Verein finden, der eine Vereinsbörse federführend organisieren möchte, unterstützen wir hier gerne indem wir die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Der Vorsitzende erklärte, dass er dieses Thema nochmals ansprechen werde bei einem nächsten Besprechungstermin mit den Vereinen.

Bürgerantrag: Radschutzstreifen


„Ausweisung eines Radschutzstreifens mit Fahrbahnmarkierungen in der Heilbronner Straße ab der Nordheimer Straße bis zum Radweg in Richtung Ortsausgang Leingarten / B293 vor dem dortigen Kreisverkehr (Stuttgarter Str.).

Ebenso in die Fahrtrichtung zur Ortsmitte Leingarten auf der Heilbronner Straße bis zur Abzweigung Nordheimer Straße. Der Kostenaufwand dürfe sich hauptsächlich auf die einmaligen Markierungsarbeiten beschränken und somit überschaubar sein.

Als Nebeneffekt würde sich die Parksituation sowie Verkehrsfluss auf der Heilbronner Straße wesentlich verbessern, ebenso würde es den Klimaschutz-Zielen der Stadt Leingarten zugutekommen.“

Stellungnahme der Verwaltung:


Die Maßnahme „Errichtung eines Radschutzstreifens im Bereich der Heilbronner Straße“ war bereits Teil der Planung RadNETZ BW vom Regierungspräsidium Stuttgart. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit allen betroffenen Kommunen wurde jedoch erst im Januar 2025 verkündet, dass die RadNETZ-Maßnahmen in ihrer Gesamtheit aktualisiert und an die heutige Rechtsprechung angepasst werden. Ohne die Verankerung im RadNETZ als Grundlage, wird man keine Genehmigung für diese Markierung erhalten. Selbst wenn die Maßnahme im RadNETZ bestehen bleiben sollte, ist es eher zweifelhaft, ob die Verkehrsbehörde dies genehmigt. Vermutlich müsste dies unter der Bedingung erfolgen, dass ganztägig die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird. Jedoch gab es diese Möglichkeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht. Aus Sicht der Verwaltung sollte vor weiteren Schritten die Aktualisierung der Maßnahmen im RadNETZ BW abgewartet werden.

Hierüber ist sich das Gremium einig.

Beschlussanträge zum Haushalt 2025


a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025


Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt


Der Haushaltsplan wird festgesetzt


1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR


1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 36.147.300

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -38.063.300

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.916.000

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.916.000


2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

von 35.263.900

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von -34.632.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 631.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.964.600

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -16.392.400

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -14.427.800

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -13.796.800

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 12.000.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 12.000.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.796.800

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 12.000.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.000.000 EUR

b) Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028

Dem Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028 wird zugestimmt.

c) Wirtschaftsplan 2025 des Wasserwerks


Feststellungsbeschluss


Der Gemeinderat der Stadt Leingarten setzt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk Leingarten für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt fest:

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR

Gesamtbetrag der Erträge von 1.256.900

Gesamtbetrag der Aufwendungen von -1.130.000

Veranschlagtes Jahresergebnis (Jahresgewinn/Jahresverlust) 126.900

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

a) aus laufender Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.242.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen von -897.500

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 345.300

b) aus Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0

Gesamtbetrag der Auszahlungen von -600.000

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit -600.000

c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

Saldo aus a) und b) von -254.700

d) aus Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.505.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen von -232.700

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 1.272.300

e) Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Liquiditätsplans Saldo aus c) und d) von 1.017.600


3. mit einem Gesamtbetrag

a) der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 600.000

b) der Verpflichtungsermächtigungen von 0


4. mit einem Höchstbetrag der Kassenkredite von 160.000

d) Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028 des Wasserwerks

Dem Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2028 des Wasserwerks wird zugestimmt.

e) Stellenplan 2025

Dem Stellenplan 2025 wird zugestimmt.
Der Vorsitzende fasste zusammen, dass es keine finanziellen Veränderungen gibt, da keine Anträge gestellt wurden.

In der Abstimmung wurde über alle Punkte gemeinsam mit 18 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme zugestimmt.

3. Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben „Südwestdeutsche Salzwerke AG; Bergwerk Heilbronn, Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“
hier: Aktualisierte Stellungnahme

In der Bauausschusssitzung vom 3. September 2024 hat die Verwaltung das Gremium erstmals darüber informiert, dass die Südwestdeutsche Salzwerke AG die Vorlage eines neuen Rahmenbetriebsplans in die Wege geleitet hat. Das Eingriffsfeld unter Leingarten soll sich gravierend erweitern.

In der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2024 hat die Verwaltung die Stellungnahme zu dem Vorhaben vorgestellt, das Gremium hat hier zugestimmt. Die Stellungnahme wurde fristgerecht eingereicht.

In den darauffolgenden Wochen haben sich sowohl das Regierungspräsidium Freiburg, als auch die Salzwerke an die Stadtverwaltung gewandt. Hauptkritikpunkt vonseiten der Stadt Leingarten war u. a. die fehlende Transparenz. Die Salzwerke sicherten zu, zu gegebener Zeit öffentlich über das Vorhaben aufzuklären, um somit auch möglichen Bedenken entgegenzuwirken. Insbesondere ist es der Verwaltung wichtig, dass frühzeitig aufgeklärt wird und möglicherweise betroffene Anwohner eine entsprechende Anlaufstelle aufgezeigt bekommen.

Rein fachlich bleiben jedoch keine fundierten Kritikpunkte mehr bestehen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersuchung bieten. Die Stellungnahme ist nichtöffentlich beigefügt. Eine Veröffentlichung der verfahrensrelevanten Unterlagen wurde uns ausdrücklich nicht gestattet. Wir hoffen, dass die Salzwerke hierzu bald öffentlich informieren. Die Stadtverwaltung wird hierauf weiterhin Acht geben.

Beschlussantrag:

Das Gremium stimmt der Abgabe der aktualisierten Stellungnahme zu.

Ergänzend verweist der Vorsitzende auf den Besichtigungstermin vor Ort.

Ein Stadtrat erklärte, dass sich aus seiner Sicht die grundlegenden Bedenken verstärkt hätten. Es werde Senkungen geben. Es komme darauf an, wie die Stollen verfüllt werden. Er verstehe nicht, warum die Stadt die Forderungen einer Umweltprüfung nicht weiterverfolge.

Der Vorsitzende antwortete, dass die Stollen verfüllt werden. Signifikante Senkungen müssen nicht unbedingt entstehen. Die Erfahrungen der Stadt zeigen, dass bisher keine nennenswerten Senkungen zu bemerken waren. Zudem könne die Beteiligung der Stadt Leingarten überstimmt werden, deswegen ergebe sich der Beschlussantrag der Verwaltung.

In der Abstimmung erhielt der Beschlussantrag 18 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme.

4. Flächennutzungsplan, 2. Änderung der 3. Fortschreibung, Sondergebiet Einzelhandel
a) Behandlung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange (TÖBs) zu beteiligen. Da der Bereich für den Einzelhandel im bisherigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen war, muss der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert werden.

Diese Änderung wurde in öffentlicher Sitzung vom 29.11.2024 beschlossen, ebenso die frühzeitige Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Aufgrund der Feiertage wurde der Beteiligungszeitraum verlängert, Einsichtnahme und die Abgabe einer Stellungnahme waren vom 20.12.2024 bis zum 31.01.2025 möglich.

Da der Flächennutzungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert wird, muss für die Möglichkeit eines Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans die Planreife des Flächennutzungsplans vorliegen. Das heißt, der Bebauungsplan kann bekannt gemacht werden, sobald und sofern nach dem Stand der Planung davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt wird. Dies ist regelmäßig nach Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung möglich.

Mit Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss der regulären Auslegung und Beteiligung heute liegt also die Planreife vor, welche einen Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in der kommenden April-Sitzung ermöglicht. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgarts bestehen auch keine raumordnerischen Bedenken mehr gegen die Ausweisung der Fläche für den Einzelhandel.

Der Abwägungsvorschlag für die Stellungnahmen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Beschlussantrag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend dem jeweiligen Abwägungsvorschlag berücksichtigt.

2. Der Planentwurf in der Fassung vom 21.02.2025 wird mit seinen Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zum Zweck der Barrierefreiheit im Foyer des Rathauses ausgelegt. Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hierzu ergaben sich keine Fragen, dem Beschlussantrag wurde mit 18 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme zugestimmt.

5. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West, 1. Änderung
a) Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2023 wurde der Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West“ gefasst. Die 1. Änderung des Plans soll einen Wildwuchs von Fremdwerbeanlagen im Mischgebiet rund um die Eppinger Straße (L 1105) verhindern.

Der Geltungsbereich der Änderung wurde nun entsprechend konkretisiert und ist auf die Mischgebietsflächen beschränkt. Da ein Mischgebiet auch Gewerbe erlaubt, bleiben Anlagen zur Eigenwerbung weiterhin zulässig.

Im nächsten Schritt soll die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

In der Sitzung vom 24.11.2023 wurde auch eine Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen. Diese tritt am 01.12.2025 außer Kraft, kann aber noch um ein Jahr verlängert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies nicht nötig sein wird.

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung 14.03.2025 wird mitsamt den Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Leingarten veröffentlicht und zum Zwecke der Barrierefreiheit im Foyer des Rathauses ausgelegt. Die Öffentlichkeit erhält demnach Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Weiterhin gibt die Verwaltung den Behörden und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung bzw. Auslegung läuft ab Bekanntgabe für die Dauer eines Monats.

Ohne Wortmeldung wurde diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

6. Umsetzung Schutzmaßnahmen kommunale Gebäude gegen Starkregen
– Zustimmung –

Die Folgen der globalen Erderwärmung werden in Deutschland spürbarer und lassen sich immer besser belegen. Neben Beeinträchtigungen durch Hitze und Trockenheit steigt das Risiko von Starkregenereignissen und Hochwasser.

Die heftigen Starkregenereignisse in den letzten Jahren haben gezeigt, dass es auch abseits von großen Flüssen oder überlasteten Kanalnetzen zu dramatischen Überschwemmungen kommen kann (z. B. Eichbottgraben 2010/2016).

Aufgrund dieser Problematik wurde für die komplette Gemarkung Leingarten 2024 eine Starkregengefahrenkarte erstellt und die besonders risikobehafteten Bereiche herausgearbeitet. In einem weiteren Schritt wurden die kommunalen Gebäude anhand der Überflutungsrisiken bewertet und die Ergebnisse in einem Risikosteckbrief zusammengefasst.

Im Haushaltsplan 2025 sind insgesamt 164.300 € für Schutzmaßnahmen gegen Starkregen für die kommunalen Gebäude veranschlagt.

Die geschätzten Kosten teilen sich wie folgt auf:

Hans-Sauter-Schule 20.000 €

Eichbottschule 47.300 €

Kulturgebäude 50.000 €

Kita Kelterstraße 6.000 €

Kita Lützelfeld 5.000 €

Kita Eichbott 10.000 €

Kita Augelbaum 4.000 €

Kita Akazienrain 3.000 €

Sporthalle/Altes Hallenbad/Freibad 15.000 €

Festhalle 4.000 €

Einzelne Gebäude wie z.B. die Mühle Familienzentrum und die Eichbottgrundschule (UG KUZ) verfügen schon über Schutzmaßnahmen. Der Neubau Kita Südstraße 31 wurde durch die Anhebung der geplanten EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe) geschützt.

Der größte Teil der geplanten Schutzmaßnahmen soll mithilfe von Hochwasserschutzbohlen an den Eingängen der Gebäude realisiert werden. Kellerfenster, Lichtschächte und Kellerzugänge werden entsprechend überdacht. Alternativ können auch wasser- und druckdichte Kellerfenster eingebaut werden.

Beschlussantrag:

Der Umsetzung Schutzmaßnahmen kommunaler Gebäude gegen Starkregen wird zugestimmt.

Ein Stadtrat fragte, wo das Risiko liege, ob die Gebäude schon einmal vollgelaufen sind.

Der Vorsitzende erläuterte beispielhaft, wie bei einem Starkregen im Jahr 2010 z.B. die Eichbottgrundschule unter Wasser stand. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sukzessive geprüft und umgesetzt werden, dies ist nicht von heute auf morgen erledigt. Wichtig ist, das Projekt anzugehen. Das Problem bei einem Starkregen ist die geringe Vorlaufzeit, die Maßnahmen garantieren nur bis zu einem gewissen Maße einen Schutz.

In der Abstimmung erhielt der Beschlussantrag der Verwaltung 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.

7. Umsetzung Eigenkontrollverordnung (EKVO) 1. Abschnitt
– Zustimmung –

Mit der Einführung der Eigenkontrollverordnung am 09.08.1989 wurde den Kommunen vorgeschrieben, innerhalb von 10 Jahren erstmals flächendeckend die Kanalleitungen zu befahren, die Schäden zu erfassen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Erstdokumentation wurde dem Gemeinderat am 05.05.2000 vorgestellt.

Mit der Verordnung des Umweltministeriums über die Kontrolle von Abwasseranlagen „Eigenkontrollverordnung vom 20.02.2001“ wurde die alte Eigenkontrollverordnung von 1989 abgelöst und die Verpflichtung der Betreiber von Abwasserkanälen und Leitungen zu einer systematischen und regelmäßigen Überprüfung ihrer Kanalanlagen und zur Dokumentation der Ergebnisse erneuert. Die Hausanschlüsse und Straßeneinläufe sind hiervon ausgenommen.

Die Überprüfungen sind spätestens vor Ablauf der in Tabelle 1 genannten Fristen erneut durchzuführen.

Die Ergebnisse der Zweitdokumentation für den Zeitraum 1999 – 2011 wurde im September 2012 dem Gemeinderat vorgestellt.

Mit der geplanten TV-Untersuchung und Auswertung 2019 sollte die Drittdokumentation der Kanalisation in Leingarten einen Abschluss finden. Die Ausschreibung wurde im 09/2019 aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben.

Zwischen 2025 – 2027 soll wieder die Gesamtkanalisation erneut untersucht werden. Beginnend 2025 mit dem noch nicht untersuchten Abschnitt von 2019.

Im Haushaltsplan 2025 sind auf der Seite 267 für die TV-Untersuchung und Auswertung 180.000 € eingestellt. Darin enthalten sind Honorarkosten in Höhe von rd. 35.000 €.

Die Kanaluntersuchung wird öffentlich ausgeschrieben.

Mit der Durchführung Maßnahme (Ausschreibung und Auswertung der TV-Untersuchungen) wird die ISTW Planungsgesellschaft beauftragt.

Beschlussantrag:

1. Der TV-Untersuchung und Auswertung der Kanalisation in Leingarten wird zugestimmt.

2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die ISTW Planungsgesellschaft beauftragt.

Nach einer kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

8. Sanierung Aussegnungshalle Großgartach
– Baubeschluss –

Die Aussegnungshalle am Friedhof Großgartach wurde 1954 errichtet und 1970 erstmals erweitert. 1990 fand die letzte Erweiterung Richtung Süden mit der heutigen Trauerhalle, wie wir sie kennen, statt.

Die Aussegnungshalle ist mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund der fehlenden Außenabdichtung und Bodenplatte kommt es zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden des Innenputzes. Des Weiteren sind einzelne Fenster sowie der Glockenturm stark verwittert. An den sichtbaren Holzbindern sind Undichtigkeiten der Dachkonstruktion zu erkennen. Aufgrund des Klimawandels stellt sich die natürliche Kühlung der Leichenzellen als schwierig heraus.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Aussegnungshalle saniert werden. Im Haushaltsplan 2025 sind auf der Seite 300 165.000 € finanziert.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Malerarbeiten Fassade – Glockenturm
  • Putzarbeiten Innenbereich
  • Abdichtungsarbeiten Mauerwerk
  • Dachflächen überarbeiten
  • Erneuerung Fenster
  • Raumkühlung Leichenzellen + Einbau Türen

Für die Maßnahmen werden einzelne Angebote eingeholt.

Beschlussantrag:

Der Sanierung Aussegnungshalle Großgartach wird zugestimmt.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte der Vorsitzende, dass Bestattungen in der Zeit trotzdem durchgeführt werden sollen.

Bei der Abstimmung wird dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

9. Feldwegsanierung 2025
– Baubeschluss –

Die im Lageplan markierte landwirtschaftlichen Wege im Bereich der Gewanne Böckinger Weg, Hartruten und Hirschhalde sind schon seit Jahren in einem schlechten Zustand. Die Feldwege weisen Abplatzungen, Risse und Verformungen auf. Es ist geplant, die Wege auf der kompletten Länge zu sanieren. In den Zustandsprotokollen der Straßen- und Wegeüberwachung sowie im Maßnahmenplan des Landwirtschaftlichen Ortsvereins sind die aufgeführten Wege seit Jahren als sanierungsbedürftig eingestuft.

Für die Sanierung der Feldwege werden seit Jahren immer wieder Finanzmittel bereitgestellt. Nachstehend eine Übersicht über die seit 2016 sanierten und ausgebauten Feldwege.

2016Winzler, Stahlbühl, Reichertsgraben, Baunzel
2018Grabensgrund, Wimpfener Hohle
2019Kolter, Rainspiegel
2022Siebenreben
2023Himmelreich, Vordere Wanne

Die Maßnahmen Hinteres Hessenfeld, Klay, Massenbacher Weg und Reichertsgraben aus der beauftragten Feldwegsanierung 2024 werden derzeit durch die Fa. Reimold umgesetzt. Die Feldwegsanierung Frankenbachweg muss aufgrund aktuell laufenden Stromleitungsarbeiten auf Ende 2025 verschoben werden.

Für die Feldwegsanierung 2025 sind folgende Feldwege zur Sanierung vorgesehen.

Böckinger Weg2.000 m²80.000 €
Hartruten511 m² 23.000 €
Hirschhalde*4.453 m²178.000 €

* Die tatsächliche Fläche des Feldwegs beträgt 1.529 m² (Messfehler). Damit sind für die Sanierung des Feldwegs Hirschhalde mit deutlich geringeren Kosten in Höhe von rd. 78.000 € zu rechnen.

Aus Sicht der Verwaltung sollten mit den eingesparten Finanzmitteln weitere dringende Feldwegsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Folgende Teilbereiche von Feldwegen könnten noch saniert werden:

• Große Hohle nach dem Wasserhäuschen











• Radweg Haltestelle Ost




• Radweg Richtung Massenbach






Die Bauarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben.

Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll das Ingenieurbüro Dietz beauftragt werden.

Für die Erbringung der Ingenieurleistungen durch das Ingenieurbüro Dietz fallen Honorargebühren in Höhe von ca. 30.000 € an. Die Honorarkosten sind im Haushaltsansatz enthalten.

Beschlussantrag:

1. Der Feldwegsanierung 2025 wird zugestimmt.

2. Das Ingenieurbüro Dietz wird mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt.

Ohne Diskussion wurde diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

10. Zeitvertragsarbeiten Jahresbau Kanal und Wasser
– Auftragsvergabe –

Für Aufgrabungen zur Behebung von Kanalschäden, welche im Lauf des Kalenderjahres 2025 – 2026 auftreten, sowie für die nachträgliche Herstellung einzelner Kanal- und Wasserhausanschlussleitungen in diesem Zeitraum, wurden die voraussichtlich erforderlichen Tiefbauleistungen unter Verwendung der kommunalen einheitlichen Verdingungsmuster des kommunalen Vergabehandbuches im Auf- und Abgebotsverfahren als Zeitvertragsarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Das Leistungsverzeichnis enthält Leistungsbeschreibungen ohne Mengenangaben mit vorgegebenen Einheitspreisen, welche aus den Durchschnittswerten die aus verschiedenen Tiefbaumaßnahmen der letzten Jahre gebildet wurden.

Anzubieten waren lediglich prozentuale Auf- oder Abschläge auf das gesamte Leistungsverzeichnis.

Es ist beabsichtigt, entsprechend dem Submissionsergebnis mit einer Firma einen Rahmenvertrag abzuschließen. Danach werden bei Bedarf Einzelaufträge für konkrete Maßnahmen mit festgelegtem Umfang erteilt.

Der Umfang der Einzelaufträge bewegt sich zwischen 1.000 und 25.000 €.

Zur Angebotseröffnung am 18.03.2025 gingen 3 Angebote ein. Die Auf- und Abgebote der eingegangenen Angebote liegen zwischen + 9,90 % und + 29,25 %.

Mit der Firma Achatz GmbH aus Heilbronn wird ein entsprechender Rahmenauftrag wie bereits in den letzten beiden Jahren abgeschlossen.

Im Haushalt 2025 sind für die Unterhaltungsmaßnahmen folgende Kosten veranschlagt:

Seite Beschreibung Kosten

267Unterhaltung Kanalnetz100.000 €
424Kanal – Hausanschlüsse10.000 €
501

Unterhaltung des Wasserversorgungsnetzes

In diesem Ansatz sind Kosten für Tiefbauarbeiten enthalten, die im Zusammenhang mit den beauftragten Zeitvertragsarbeiten im Bereich Kanal und Straßenbau stehen.

100.000 €

Mit der Firma Achatz GmbH Bau GmbH aus Heilbronn wird ein entsprechender Rahmenauftrag für Zeitverträge abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr (Mai 2025 – April 2026).

Beschlussantrag:

Mit der Firma Achatz GmbH Bau GmbH aus Heilbronn wird ein entsprechender Rahmenauftrag für den Jahresbau Kanal – und Wasser abgeschlossen.

Diesem Beschlussantrag wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

11. Zeitvertragsarbeiten Jahresbau Straßen und Wege
– Auftragsvergabe –

Für die im Kalenderjahr 2025 – 2026 zu erwartenden Straßen- und Feldwegunterhaltungsmaßnahmen wurden die voraussichtlich erforderlichen Straßenbauarbeiten unter Verwendung der kommunalen einheitlichen Verdingungsmuster des kommunalen Vergabehandbuches im Auf- und Abgebotsverfahren als Zeitvertragsarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Das Leistungsverzeichnis enthält Leistungsbeschreibungen ohne Mengenangaben mit vorgegebenen Einheitspreisen, welche aus den Durchschnittswerten, die aus verschiedenen Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre gebildet wurden.

Anzubieten waren lediglich prozentuale Auf- oder Abschläge auf das gesamte Leistungsverzeichnis.

Es ist beabsichtigt, entsprechend dem Submissionsergebnis mit einer Firma einen Rahmenvertrag abzuschließen. Danach werden bei Bedarf Einzelaufträge für konkrete Maßnahmen mit festgelegtem Umfang erteilt.

Der Umfang der Einzelaufträge bewegt sich zwischen 1.000 und 25.000 €.

Zur Angebotseröffnung am 18.03.2025 gingen 2 Angebote ein. Die Auf- und Abgebote der eingegangenen Angebote liegen zwischen +8,93 % und + 9,90 %.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Reimold GmbH aus Gemmingen vorgelegt.

Im Haushalt 2025 sind für die Unterhaltungsmaßnahmen folgende Kosten veranschlagt:

Seite Beschreibung Kosten

273Unterhaltung Straßen und Wege100.000 €
308Unterhaltung Feldwege30.000 €

Mit der Firma Reimold GmbH aus Gemmingen wird ein entsprechender Rahmenauftrag für Zeitverträge abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr (Mai 2025 – April 2026).

Beschlussantrag:

Mit der Firma Reimold GmbH aus Gemmingen wird ein entsprechender Rahmenauftrag für den Jahresbau Straßen und Wege abgeschlossen.


Diesem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

12. Bekanntgaben
a) nichtöffentliche Beschlüsse
Die nichtöffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 13. März 2025 bekannt gegeben.

b) Spenden
Dem Gremium lag eine Spendenliste vor, diese wurden dankend angenommen.

c) Einladung zur Frühlingsfeier der Musikvereinigung Leingarten
Von der Musikvereinigung Leingarten erhielten die Stadträte eine Einladung zur Frühlingsfeier am 12. April 2025 in der Festhalle.

d) Aktenvermerk zu verschiedenen Anfragen
Vom Ordnungsamt erhielt das Gremium einen Aktenvermerk zu verschiedenen Verkehrsangelegenheiten, die in der Sitzung im Februar vorgetragen wurden.

e) Presseinformationen zum Trafotransport
Zu den Transporten der Transformatoren für den SuedLink-Konverter erhielten die Stadträte einen Pressespiegel.

f) Nitratwerte
Das Gremium erhielt eine Aufstellung über die Nitratwerte der städtischen Brunnen.

13. Anfragen
a) Öffnungszeiten des Hallenbads
Ein Stadtrat merkte an, dass es seiner Meinung nach ungeschickt ist, das Freibad mittwochs geschlossen zu lassen, da die Kinder mittwochs keine Mittagsschule haben.

Hauptamtsleiter Burzynski antwortete, dass der Vorschlag in Abstimmung mit dem Badepersonal gemacht wurde.
Nach Abschluss einer kurzen Aussprache erklärt die Verwaltung über das Kassensystem die Besucherzahlen zu prüfen und eventuell einen anderen Vorschlag zu machen.

b) Gewann Biesäcker, Wassergraben
Ein Stadtrat wies darauf hin, den öffentlichen Wassergraben im Gewann Biesäcker ausgraben zu lassen.
Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.

c) Vorhang in der Festhalle
Der Stadtrat informierte weiter darüber, dass der Vorhang in der Festhalle nicht richtig schließt und im Regieraum sind die Sockelleisten schadhaft.
Der Vorsitzende sagte auch hier die Weitergabe zu.

d) Wasserschaden im Hallenbad
Der nächste Redner wollte wissen, wann der Wasserschaden im Hallenbad repariert werde.
Der Vorsitzende antwortete, dass die Reparatur erfolgt, wenn das Hallenbad geschlossen ist.

e) Hundespaziergänger auf dem Heuchelberg

Der Sprecher erklärte, dass auch ihm aufgefallen ist, dass im Gebiet Heuchelberg sich größere Gruppen treffen und mit Hunden spazieren gehen. Hier sollte auf die Leinenpflicht hingewiesen werden.
Der Vorsitzende sagte die Prüfung zu.

f) Sporthalle Eichbott
Ein anderer Stadtrat berichtete, dass im Eingangsbereich der Sporthalle Eichbott Bleche liegen und fragt sich, ob diese nicht benötigt werden.
Der Vorsitzende sagte die Entfernung zu.

g) Einbahnstraßenregelung beim Bahnübergang West

Eine Stadträtin möchte wissen, ob es möglich ist für Fahrradfahrer einen Spiegel anzubringen, damit sie die Mühlgasse einsehen können.
Der Vorsitzende sagte zu, diesen Punkt auf die Verkehrsschau nehmen zu lassen.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung war sich das Gremium in einer Grundstücksangelegenheit einig. Sie erhielten neueste Informationen zum Käsritt.
Nach einigen Bekanntgaben und einer Anfrage war die Sitzung beendet.



Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025
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