TOP 1: Begrüßung und Information des Bürgermeisters
Bürgermeister Christoph Herre eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sowie die anwesenden Gäste herzlich.
Anschließend gibt der Bürgermeister einen kurzen Rückblick auf wichtige Ereignisse der vergangenen Wochen:
Bürgermeister Herre berichtete, dass die Gemeinde am 29. April erfolgreich einen Hochwasserinfoabend veranstaltet hat. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse und erhielt durchweg positive Rückmeldungen aus der Bürgerschaft.
Zudem informierte er über die anstehende Wahl am 22. Mai, bei der der Gemeinderat den neuen ersten stellvertretenden Bürgermeister wählen wird. Herr Weiß wird sein Amt niederlegen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn der Klärschlammverbrennungsanlage abgewiesen. Nun muss die Urteilsbegründung abgewartet werden.
TOP 2: Einwohnerfragestunde
Mehrere Bürgerinnen und Bürger äußerten sich kritisch zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) der EnBW sowie zu Fragen der Bauleitplanung und Umweltverträglichkeit:
TOP 3: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Herre teilte mit, dass es keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse aus vorherigen Sitzungen gab, die bekannt zu geben wären.
TOP 4: Ernennung Christoph Herre zum Eheschließungsstandesbeamten
Der Gemeinderat behandelte den Antrag, Bürgermeister Christoph Herre zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Walheim zu bestellen. Wie bereits bei seinen Vorgängern im Amt soll auch Bürgermeister Herre künftig standesamtliche Trauungen durchführen dürfen. Ziel ist es, die Abläufe im Standesamtsbetrieb zu flexibilisieren und gleichzeitig die bürgernahe Repräsentation der Gemeinde bei Eheschließungen zu stärken.
Aktuell nehmen Frau Anja Vollborth und Frau Sarah Friz die Aufgaben als Vollstandesbeamtinnen wahr. Zusätzlich ist Frau Chiara Frischknecht als Eheschließungsstandesbeamtin bestellt. Durch den interkommunalen Kooperationsvertrag mit den Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer standesamtlichen Vertretung.
Bürgermeister Herre erfüllt alle fachlichen Voraussetzungen, die gemäß der Reform des Personenstandsgesetzes (PStG) und der dazugehörigen Verordnung vom 28.09.2009 für Eheschließungsstandesbeamte erforderlich sind. Diese Reform hat neben allgemeinen Standesbeamten auch spezielle Funktionen wie die des Verhinderungsvertreters und des Eheschließungsstandesbeamten definiert. Letztere ist auf die Durchführung von Eheschließungen beschränkt, einschließlich der Beurkundung von Namenserklärungen, der Erstausstellung von Eheurkunden sowie der Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Um die Aufgaben des Standesamts auch künftig bedarfsgerecht und zuverlässig erfüllen zu können, wurde die Bestellung von Bürgermeister Herre empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig mit 12 Ja-Stimmen für den Beschluss. Bürgermeister Herre war aufgrund der persönlichen Betroffenheit befangen und von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
TOP 5: Bauvorhaben: Wohnhausumbau und Neubau eines Carports, Abbruch offener landwirtschaftlicher Geräteschuppen und Garage, Heilbronner Straße 5 in 74399 Walheim
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag des Bauherrn auf Genehmigung zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses sowie zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück in der Heilbronner Straße 5.
Das Bauvorhaben liegt auf den Flurstücken 1003 und 1006 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Längermann“. Die Planungen entsprechen in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Für den im Zuge des Umbaus erforderlichen Abbruch bestehender Gebäudeteile liegt ein Abfallverwertungskonzept vor. Dieses stellt eine sachgerechte Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien sicher und erfüllt damit die Anforderungen an ein umweltverträgliches Bauvorhaben.
Gemeinderätin Horwath-Duschek betonte, dass das geplante Vorhaben aus städtebaulicher Sicht sehr begrüßenswert sei. Sie regte zudem an, die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB im Beschluss ausdrücklich zu ergänzen, da das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu. Die Zustimmung erfolgt gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB sowie § 144 BauGB.
TOP 6: Erneuter Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen, Bauvorhaben: Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, Mühlstraße, Flst. 429/0
Die EnBW plant den Bau und Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Grundstück Flst. 429/0 in der Mühlstraße in Walheim. Für dieses Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, bei der das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB einzuholen ist. Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, muss die Gemeinde Walheim ihre Zustimmung erteilen – oder diese begründet verweigern.
Der Gemeinderat Walheim hat bereits am 7. März und am 24. Oktober 2024 das Einvernehmen jeweils abgelehnt. Dabei stützte sich der Rat auf wesentliche Bedenken: Das Gelände liegt nach Auffassung der Gemeinde im Außenbereich (§ 35 BauGB) und widerspricht dem Flächennutzungsplan. Zudem sieht die Gemeinde die Erschließung des Geländes, insbesondere die Entsorgung des anfallenden Brüdenabwassers, als nicht gesichert an.
Am 20. März 2025 forderte das Regierungspräsidium Stuttgart die Gemeinde erneut zur Entscheidung auf. Es vertritt die Rechtsauffassung, dass das Einvernehmen zu Unrecht versagt wurde, da das Vorhabengrundstück zum Innenbereich gehöre, das Vorhaben sich städtebaulich einfüge und die Erschließung gesichert sei. Das Regierungspräsidium kündigte an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, sollte der Gemeinderat erneut ablehnen.
Die Gemeinde Walheim hatte zwischenzeitlich eine Ausschlusserklärung nach § 46 Abs. 2 WG abgegeben, da die örtliche Kläranlage das Brüdenkondensat aus der Anlage nicht prozessstabil behandeln kann. Die Entsorgung soll daher per Lkw erfolgen. Auch diese Lösung sieht der Gemeinderat kritisch, insbesondere mit Blick auf zusätzliche Verkehrsbelastung, Lärm und Geruchsbelästigung.
Um die Haltung des Regierungspräsidiums transparent zu machen, lud die Gemeinde einen Vertreter zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. Mai 2025 ein. Herr Pfrommer vom Regierungspräsidium stellte die Sichtweise der Genehmigungsbehörde ausführlich dar und beantwortete zahlreiche Fragen der Gemeinderäte. Er betonte, dass das Regierungspräsidium neutral prüfe, sich nicht von Dritten beeinflussen lasse und das Vorhaben auf Basis bundesgerichtlicher Rechtsprechung nach § 34 BauGB bewerte.
Trotz dieser Ausführungen hielten zahlreiche Gemeinderäte an ihren grundsätzlichen Bedenken fest. In der Diskussion kamen unter anderem folgende Punkte zur Sprache:
Einige Räte stellten auch infrage, warum das Regierungspräsidium nach mehrfacher Ablehnung nicht selbst die Verantwortung übernimmt und das Einvernehmen ersetzt, statt den Gemeinderat zum wiederholten Mal zur Entscheidung aufzufordern.
Aufgrund des Umfangs der Verhandlung beschloss Bürgermeister Herre, die noch offene Bürgerfragen an das Regierungspräsidium weiterzuleiten und die Antworten anschließend auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen.
Abschließend stimmte der Gemeinderat über den Antrag ab:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Ein Gemeinderat war wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben