Gemeindeverwaltung Walheim
74399 Walheim
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.05.2024

TOP 1: Haushaltsplan und Haushaltssatzung – Beschlussfassung Der Haushaltsplan 2024 wurde am 18.04.2024 in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten....

TOP 1: Haushaltsplan und Haushaltssatzung – Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2024 wurde am 18.04.2024 in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten. Die sich hieraus ergebenen Änderungen wurden in die Beschlussfassung aufgenommen. Um die zusätzlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt auszugleichen, wurden über den gesamten Ergebnishaushalt hinweg kleinen Anpassungen vorgenommen. Die Ansätze innerhalb der Budgets (Teilhaushalte § 4 (1) GemHVO) sind gegenseitig deckungsfähig.

Der Gesamtergebnishaushalt weist ein positives ordentliches Ergebnis von 80.654 Euro auf. Der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt beträgt 492.954 Euro. Er reicht aus, um zumindest die Höhe der Abschreibungen (412.300 Euro) zu decken. Jedoch wird sich im Rahmen der Jahresabschlüsse und einer Aktualisierung der Anlagenbuchhaltung erst zeigen, wie hoch die Abschreibungen tatsächlich sind. Über die tatsächliche Höhe der Abschreibungen kann deshalb aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Da die Erwirtschaftung der Abschreibungen dazu dienen soll, die Tilgung für neue Kredite zu decken, wird es künftig schwieriger, die kommenden Kreditaufnahmen mit Zins- und Tilgungslast zu schultern.

Für das Haushaltsjahr sind Investitionen in Höhe von 849.381 Euro (ohne Überträge) geplant. Im Teilhaushalt 1, Steuerung und Allgemeine Verwaltung beträgt die Summe der Investitionen 60.076 Euro. Darunter fallen neben dem Ratsinformationssystem (5.500 Euro + 30.000 Euro Übertrag), und der digitalen Belegarchivierung (12.000 Euro Übertrag) für die Kernverwaltung, die Anschaffung von Möbeln für die Ausstattung des Rathauses (10.000 Euro), der Kauf eines neuen Autos für die Gemeinde (19.000 Euro), Planungsrate für den barrierefreien Sitzungssaal (5.000 Euro), der Erwerb und Verkauf von Grundstücken (64.424 Euro + 576 Euro Übertrag), Ein- und Verkauf „Netto“ (50.000 Euro Übertrag). Zudem müssen Geräte für den Bauhof beschafft werden (5.000 Euro) und der Bauhofanbau muss berücksichtigt werden (20.000 Euro Übertrag). Zusätzlich wird für den Bauhof ein neues Teleskopfahrzeug angeschafft (20.000 Euro + 200.000 Euro Übertrag).

Im Teilhaushalt 2, Sicherheit und Ordnung ist der Kauf eines Löschfahrzeugs (75.000 Euro) und die Anschaffung des Notstromaggregats (80.000 Euro Übertrag) sowie die Beschaffung von Atemschutzgeräten (12.000 Euro), die Beschaffung von Digitalfunkgeräten für Sirenen (5.000 Euro) und die Beschaffung eines Imbisswagens/Foodtrucks (60.000 Euro) eingestellt.

Im Teilhaushalt 3, Bildung und Betreuung stehen Investitionen in Höhe von 17.000 Euro an. Darunter fallen kleinere sachliche Gegenstände für die Grundschule am Baumbach bezüglich der Sanierung (Übertrag 5.000 Euro), die Medienentwicklung (5.000 Euro Übertrag) für die Grundschule, die Ausstattung für den Neubau der Grundschule (15.000 Euro Übertrag). Für die Kernzeitbetreuung sollen Möbel neu angeschafft werden (1.500 Euro). Weiter sind folgende Mittel eingestellt: Neuanschaffungen für den Naturkindergarten (1.000 Euro + 1.000 Euro Übertrag), die Einrichtung der Interimskrippe (8.374 Euro Übertrag) sowie der Neubau einer Kinderkrippe im Neubaugebiet (500.000 Euro Übertrag), Einrichtungsgegenstände Lerchenweg KiGa (8.000 Euro) und die Einrichtungsgegenstände für den Bezner KiGa (8.000 Euro). 10.692 Euro an Investitionen fallen im Teilhaushalt 4, Soziales, Kultur und Sport an. Darunter die Neuanschaffung von Möbeln für die Bücherei am Baumbach (5.000 Euro), die Einrichtung des Jugendhauses (3.106 Euro + 1.894 Euro Übertrag) und eine Kamera für das Jugendhaus (2.586 Euro).

Der Teilhaushalt 5, Planen, Bauen, Verkehr, Natur und Umwelt weist ein Investitionsvolumen von 385.000 Euro aus. Neben der Ortskernsanierung (144.000 Euro + 456.000 Euro Übertrag) und den Gehwegsanierungen (100.000 Euro), den Spielgeräten für Spielplätze (6.080 Euro) stehen hier Sonderprojekte wie die Radunterführung der B27 (10.000 Euro + Übertrag 50.000 Euro), der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle (110.000 Euro + 50.000 Euro Übertrag) sowie des Bahnhofes (100.000 Euro Übertrag) und die Teilnahme am Pilotprojekt „VVS-Rider“ (1.000 Euro + 14.000 Euro Übertrag) an. Das größte Investitionsvolumen, auch in den kommenden Jahren, findet sich im Teilhaushalt 6, Ver- und Entsorgung, Elektrizität, Wirtschaftsförderung, Forstwirtschaft wieder. Für den Breitbandausbau werden 904.187 Euro an Mitteln übertragen. Ebenso erfolgt ein Übertrag von 257.500 Euro für die Kläranlage. Für die Kanalsanierung der Schächte werden 212.800 Euro übertragen und 8.575 Euro neu eingestellt. Darüber hinaus werden 155.000 Euro für das Regenüberlaufbecken (RÜB) übertragen und 55.000 Euro neu eingestellt. Die Kanalsanierungen betragen im Jahr 2024 157.950 Euro mit einem Übertrag von 9.000 Euro.

Künftige Investitionen müssen gut und für die Gemeinde finanziell leistbar geplant werden. Da sich der Großteil der in 2024 geplanten Investitionen auf den Bereich der Pflichtaufgaben beschränkt, gibt es wenig Einsparpotenzial. Denn auch die Ortskernentwicklung, die mit dem Gemeindeentwicklungskonzept und kommenden Maßnahmen im Kelterumfeld vorangebracht werden soll, gehört zu den Pflichtaufgaben. Das Sanierungsgebiet läuft noch bis 2026, womit kein großer zeitlicher Handlungsspielraum gegeben ist, um Maßnahmen umsetzen und Fördermittel nutzen zu können.

Die Gemeinde ist zu Beginn des Jahres 2024 verschuldet. Ende 2023 wurde ein Kredit bei der LBBW in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen. Glücklicherweise ist eine Kreditaufnahme für das Jahr 2024 weiterhin genehmigungsfähig. Dennoch bleibt es unerlässlich, die Maßnahmen und damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen für die kommenden Jahre gut zu planen und entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde umzusetzen. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen 2024 sowie der Haushaltssatzung liegen der Vorlage bei.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Form:

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16.05.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

8.386.528

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

8.305.874

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

80.654

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

80.654

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

8.386.528

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

7.893.574

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

492.954

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

214.080

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

849.381

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-635.301

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-142.347

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

200.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

55.000

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

145.000

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

2.653

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 515.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 400 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.

der Steuermessbeträge,

2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.

der Steuermessbeträge.

Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm und der kommunalen Finanzplanung für den Planungszeitraum 2025 – 2027 zu.

TOP 2: Vorstellung des Kulturspektrums

Frau Beate Faas und Katja Gerlach erläuterten anhand einer Präsentation die Arbeit/Tätigkeit des Kulturspektrums. Das Kulturspektrum ist ein Zusammenschluss von derzeit 10 Personen, welche ehrenamtlich das kulturelle Leben in der Gemeinde Walheim mitgestalten. Frau Faas erläuterte die wichtigsten Veranstaltungen, die sich in Walheim schon sehr gut etabliert haben, wie z. B.

Freude schenken im Haus am Bürgergarten.

Kino im Römerhaus in Kooperation mit Römerverein und Kinomobil.

Adventssingen in Kooperation mit Posaunenchor und Liederkranz.

Literaturspaziergänge durch den Ort und die ganze Gemarkung mit Kooperationen verschiedener Walheimer Vereine, Institutionen und Bürgern.

Dorf-Flohmarkt, seit 2023, ab jetzt in geraden Kalenderjahren geplant,

Rahmenprogramm und Dekoration beim Neckarfest.

Konzerte, Ausstellungen, Lesungen aller Art mit Künstlern aus Walheim und Umgebung, Kooperation mit der Musikschule Besigheim

Verschiedene Veranstaltungen (Theater, Kabarett) mit Künstlern aus der Region, aber auch bekannten Künstlern.

Frau Faas gab einen kleinen Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Team vom Bauhof. 1.stv. Bürgermeister Weiss bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement und freut sich auf die kommenden Veranstaltungen.

TOP 3: Vergabe: Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Walheim

Das zu ersatzbeschaffende Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 ist Baujahr 1994 und steht bereits seit dem Jahr 2019 zur Ersatzbeschaffung an. Im Jahr 2022 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, Fördermittel für eine Beschaffung zu beantragen. Der Antrag wurde vom Landratsamt Ludwigsburg (Kreisbrandmeisterstelle) geprüft und mit hoher Priorität eingestuft. Das Innenministerium sah ebenfalls die Notwendigkeit und bewilligte daher eine Förderung von 96.000 Euro. Der Förderbescheid aus dem Jahr 2023 liegt vor. Es wurde daraufhin von der Feuerwehr ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die europaweite Veröffentlichung und Auswertung der Angebote wurde durch die Firma Kratochwill durchgeführt. Es wurden 2 Angebote für Fahrgestell und Aufbau abgegeben.

Das Angebot der Fa. Lentner mit insgesamt 510.451,69 € ist das preislich günstigere und zeigt obendrein bei der Bewertung der Leistungsbeschreibung sowohl bei Fahrgestell als auch bei feuerwehrtechnischem Aufbau einen höheren Erfüllungsgrad.

Für die Beladung ging nur ein Angebot ein. Das Angebot der Firma Barth GmbH erfüllt zu 100 % die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, liegt preislich im marktüblichen Rahmen und ist daher zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 über die Firma Josef Lentner GmbH & Co.KG, 85664 Hohenlinden, zum Preis von 510.451,69 € und die Anschaffung der Beladung für das Löschfahrzeug von der Firma Barth GmbH & Co. KG, 70736 Fellbach, zum Preis von 75.289,52 €.

TOP 4: Tätigkeitsbericht des kommunalen Bauhofs – Informationen

Bauhofleiter Andreas Mayer stellte seinen Tätigkeitsbericht vor. Das Team des Bauhofs besteht derzeit aus 5 Mitarbeitern. Die Aufgaben sind sehr vielseitig. Herr Mayer erläuterte, welche Aufgaben jährlich zur jeweiligen Jahreszeit anfallen wie z. B. Rasenmähen, Mulchen, Spielgeräte reparieren, Bänke erneuern, Neubepflanzung, Winterdienst, bei Veranstaltungen mitwirken. Zusätzlich zu den Aufgaben, die jährlich wiederkehren, kommen noch viele Sonderaufgaben hinzu, wie z. B. Sturm- und Hochwasserschäden beseitigen, sowie die Entsorgung von wilden Müllablagerungen. Größere Projekte in den vergangenen Jahren waren z. B. der Bau von Spielgeräten und Bänken, die Errichtung zweier Urnengrabfelder auf dem Friedhof, die Dachsanierung des Römerhauses sowie die Sanierung der Waldarbeiterhütte.

Der Gemeinderat bedankt sich bei Herrn Mayer und seinem Team für die tolle Arbeit.

TOP 5: Vergabe: Teleskoplader für den Bauhof

Der Bauhof der Gemeinde Walheim benötigt für seinen Dienstbetrieb einen neuen Teleskoplader auf einem Allrad-Fahrgestell. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Vertreter des Gemeinderates konnten sich bereits im Mai 2022 bei einer Vorstellung auf dem Bauhofgelände über die Funktionsweise des Fahrzeuges informieren. Die nationale Ausschreibung zur Beschaffung des einsatzfertigen Fahrzeuges wurde in einem Los zusammengefasst. Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 9 UVgO als offenes Verfahren durchgeführt und gemäß § 7 UVgO über eine elektronische Vergabeplattform abgewickelt.

Weiterhin wird für das Fahrzeug noch ein Anbaugerät benötigt. Es handelt sich dabei um einen Uni-Seitenmäher SMT-15. Die Kosten für den Seitenmäher belaufen sich auf 23.800 €.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung eines Teleskopladers über die Firma ATG LIFT GmbH Bietigheim-Bissingen zum Preis von 190.364,30 € und die Anschaffung des Zubehörs Uni-Seitenmäher über die Firma ATG LIFT GmbH Bietigheim-Bissingen zum Preis von 23.800 €.

TOP 6: Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges

Das derzeitige E-Auto der Gemeinde ist ein Leasingfahrzeug. Der Leasingvertrag läuft Ende Mai 2024 aus. Für den Dienstbetrieb benötigt die Verwaltung ein neues Fahrzeug.

Aus wirtschaftlichen Gründen soll das neue Fahrzeug nicht mehr geleast, sondern gekauft werden. Die Gemeindeverwaltung hat bei mehreren Autohäusern Angebote eingeholt und verglichen. Dabei schnitt im Vergleich das Angebot vom Autohaus Weller aus Bietigheim-Bissingen am besten und kostengünstigsten ab.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des Opel Corsa F vom Autohaus Weller GmbHCo.KG, Bietigheim-Bissingen zum Preis von 18.343,99 €.

TOP 7: Bauvorhaben: Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Einfamilienhaus, Hauptstraße 112, Flst. 79

Der Bauherr beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung einer Dachgaube bzw. eines Zwerchhauses. Das Grundstück Flst. Nr. 79 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben liegt in der Baulinie Haupt- und Traubenstraße. Diese wird im Vorhaben nicht überschritten. Das Bauvorhaben ist nach Umgebungsbebauung zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m § 34 BauGB.

TOP 8: Ernennung Frau Chiara Frischknecht zur Eheschließungsstandesbeamtin

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Beschluss zur Reform des Personenstandsgesetzes in der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 28.09.2009 (PStG-DVO) die Bestellung und die fachlichen Anforderungen für die Standesbeamten neu geregelt. Neben den Eignungs- und Fortbildungsvoraussetzungen für die Standesbeamten wurden die Funktionen des Verhinderungsvertreters und des Eheschließungsstandesbeamten eingeführt. Das Aufgabengebiet von Eheschließungsstandesbeamten ist sachlich auf die Vornahme von Eheschließungen und die dabei möglichen Beurkundungen von Namenserklärungen der Ehepartner sowie die Erstausstellung von Eheurkunden und die Ausstellung von Bescheinigungen, die mit der Eheschließung im Zusammenhang stehen, beschränkt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Frau Chiara Frischknecht zur Eheschließungsstandesbeamtin des Standesamtsbezirks Walheim mit Wirkung vom 16.05.2024 zu ernennen.

TOP 9: Ernennung Frau Anja Vollborth zur 2. stv. Gemeindewahlausschussvorsitzenden

Für die Kommunalwahl am 09.06.2024 muss der Gemeinderat nach § 11 Abs. 2 KomWG einen Gemeindewahlausschuss wählen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2024 wurden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bereits ernannt. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Wahlleiterin des Gemeindewahlausschusses ist mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.01.2024 Bürgermeisterin Tatjana Scheerle. Da Frau Scheerle seit längerer Zeit erkrankt ist und nicht vorauszusehen ist, wann sie ihren Dienst wieder antreten wird, empfiehlt die Verwaltung, die Leiterin des Haupt- und Personalamtes, Frau Anja Vollborth, zur 2. stv. Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu ernennen. Es muss gewährleistet werden, dass der Gemeindewahlausschuss jederzeit beschlussfähig ist. Frau Vollborth kümmert sich bereits federführend um die Durchführung der Wahl. Als Bedienstete der Gemeinde Walheim kann sie als 2. stv. Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ernannt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Leiterin des Haupt- und Personalamtes, Frau Anja Vollborth, zur 2. stv. Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 zu berufen.

TOP 10: Sonstiges und Bekanntgaben

Blumentaxi

1. stv. Bürgermeister Wilhelm Weiss wurde von Bürgern angesprochen, ob das Blumentaxi wieder ins Leben gerufen werden könnte. Er bittet um einen Aufruf im Amtsblatt.

Waldbegehung

1. stv. Bürgermeister Wilhelm Weiss teilt mit, dass der Termin mit dem Förster Herrn Köstler für die Waldbegehung auf Samstag, 19.10.2024 festgelegt wurde.

Felssteine am Sportplatz

Die losen Steine entlang der Felswand am Sportplatz wurden vom Bauhof entfernt. Daraus wurde im Bereich der Weihnachtsbaumkultur ein Lebensraum für Eidechsen und andere Kleintiere geschaffen.

Sandkasten für die Naturgruppe

In einer Begehung mit dem Bauhof wurde in Abstimmung mit den Erzieherinnen ein Standort für einen Sandkasten für die Naturgruppe festgelegt.

Aus der Mitte des Gemeinderates kamen folgende Wortmeldungen:

  • Wird es noch eine Markungsputzede geben?

Herr Weiss teilt mit, in diesem Jahr wird es keine Markungsputzede mehr geben, da das Gras und der Bewuchs schon zu hoch sind und aktuell Brutzeit ist. Im nächsten Frühjahr wird es die Veranstaltung wieder geben.

  • Es gibt lobende Worte über die derzeit konstruktiven stattfindenden Sitzungen. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeinderat läuft sehr gut.
  • Gibt es schon neue Informationen zum Thema Nahversorger?

Herr Weiss teilt mit, dass es ein Gespräch mit dem Projektentwickler von Netto gegeben hat. Es besteht auch weiterhin Interesse am Bau eines Nettos. Es wurde auch ein Termin mit dem Landratsamt Ludwigsburg vereinbart.

  • Wann beginnen die Briefwahlen?

Hauptamtsleiterin Anja Vollborth informiert, dass die Stimmzettel geliefert wurden und die Briefwahlunterlagen derzeit kuvertiert werden und mit der Austragung begonnen wird. Gern kann man auch während der Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen selbst beantragen und gleich mitnehmen.

  • Was passiert mit E-Mails von Bürgermeisterin Tatjana Scheerle? Hat die Verwaltung Zugriff auf das E-Mail-Postfach von Frau Scheerle?

Hauptamtsleiterin Anja Vollborth teilt mit, dass Frau Scheerle bis 31.05.2024 krankgeschrieben ist, mehr Informationen hat die Verwaltung derzeit nicht. Bürgermeisterin Frau Scheerle hat einen Abwesenheitsassistenten geschalten mit der Information, dass Mails an info@walheim.de geschickt werden sollen. Direkten Zugriff auf das Postfach hat die Verwaltung nicht und man sieht auch keine Veranlassung.

  • Gibt es die Bienenvölker der Gemeinde noch?

1. stv. Bürgermeister Wilhelm Weiss teilt mit, dass die Bienenvölker der Gemeinde Walheim leider verstorben sind. Derzeit gibt es kein neues Bienenvolk. Herr Weiss wird aber bei Gelegenheit ein Gespräch mit Herrn Stiegler führen. Herr Stiegler hatte sich um die Bienenvölker der Gemeinde Walheim gekümmert.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

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Walheim

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Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Walheim
23.05.2024
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