Gemeinde Weissach im Tal
71554 Weissach im Tal
Aus den Rathäusern

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. September 2024

Die ausführlichen Sitzungsunterlagen samt Anhängen sind im Internet unter folgendem Link einzusehen: https://weissach-im-tal.ris-portal.de/. TOP 1...

Die ausführlichen Sitzungsunterlagen samt Anhängen sind im Internet unter folgendem Link einzusehen: weissach-im-tal.ris-portal.de.

TOP 1 – Bürgerfragestunde

Bürgermeister Bogner begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und erteilte ihnen das Wort. Herr Rahr vom Ortsseniorenrat meldete sich zu Wort und erkundigte sich, was die Gemeindeverwaltung beabsichtigt zu tun, um die Poststelle am Lindenplatz in Unterweissach zu erhalten bzw. einen gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Insbesondere die ältere Bevölkerung sei auf eine Postfiliale im Ort angewiesen.

Bürgermeister Bogner erklärte, dass das Postgebäude im Privatbesitz sei und man bereits mit dem neuen Besitzer im Austausch stehe. Stand jetzt gibt es noch keine Antwort auf die Frage, wie es weitergeht. Das Wichtigste wäre, zunächst einen neuen Betreiber für die Poststelle zu finden.

Herr Rahr regte außerdem an, aufgrund der neuen Zusammensetzung des Gemeinderates nochmals, wie bereits vor Jahren, eine zentrale Wasserenthärtungsanlage zu prüfen und zu diskutieren. Die Investition sei damals aus Kostengründen abgelehnt worden, jedoch habe die große Wasserhärte hohe Folgen für die Bürgerschaft, die Infrastruktur, Rohre etc.

TOP 2 – Vorstellung des digitalen Raumbuchungssystems „Locaboo“

Die zunehmende Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung bietet eine gute Gelegenheit, bestehende Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Im Rahmen der fortlaufenden Bemühungen unserer Verwaltung, die Dienstleistungen für unsere Bürger zu verbessern, wird die Einführung eines neuen Raumbuchungssystems „Locaboo“ umgesetzt. Dieses neue System soll sowohl die Interaktion mit unseren Bürgern verbessern als auch interne Abläufe der Gemeindeverwaltung rationalisieren, indem Bürgern, Vereinen und anderen Nutzern die Möglichkeit geboten wird, digital über die Gemeindehomepage die Hallen, Bürgerhäuser und Gemeinderäumlichkeiten zu buchen und zu reservieren. Das neue Raumbuchungssystem „Locaboo“ wird ab November 2024 im Einsatz sein.

Positive Aspekte des neuen Raumbuchungssystems:

  • Digitalisierung: Die Einführung des Raumbuchungssystems ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung. Damit leisten wir einen Beitrag zur modernen, zukunftsorientierten Verwaltung, die den Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft gerecht wird. Die Rechnung im Anschluss soll dann ebenfalls direkt digitalisiert erstellt werden.
  • Kundenfreundlichkeit: Das neue System ermöglicht Bürgern und Institutionen eine einfache und unkomplizierte Buchung von Räumen über eine benutzerfreundliche Online-Plattform. Dies reduziert die Notwendigkeit persönlicher Besuche und verbessert den Zugang zu unseren Dienstleistungen – insbesondere auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Effizienzsteigerung: Durch die Automatisierung der Raumbuchung fallen sperrige, zeitaufwendige Prozesse weg. Manuelle Buchungen und die damit verbundenen administrativen Aufgaben werden erheblich reduziert.
  • Transparenz: Mit dem neuen Raumbuchungssystem schaffen wir mehr Transparenz bei der Vergabe von Räumlichkeiten. Bürger und Institutionen können in Echtzeit sehen, wann Räume verfügbar sind, und erhalten nach der Plausibilitätsprüfung der Verwaltung eine Bestätigung ihrer Buchungen.
  • Bessere Wartung und Verwaltung: Die digitale Erfassung von Buchungen ermöglicht eine bessere Überwachung und Planung der Nutzung von Räumen. Dies trägt zur optimalen Pflege und Wartung unserer kommunalen Einrichtungen bei.

Das neue Raumbuchungssystem wurde dem Gremium anhand einer kleinen Präsentation während des Tagesordnungspunktes kurz vorgestellt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

TOP 3 – Anpassung der Richtlinien über die Förderung der Vereine im Zuge der Umstellung auf das Raumvermietungsprogramm "Locaboo"

Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tools zur Raumvermietung ist eine Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Vereinsförderung erforderlich. Eine interne Regelung, die bisher nicht in den Richtlinien verankert war, hat festgelegt, dass jeder Verein bzw. jede Institution einmal jährlich die Möglichkeit erhielt, eine Halle oder einen Veranstaltungsraum kostenfrei von der Gemeinde zu nutzen. Hierbei wurde eine Nutzungsgebühr von 716,00 € gutgeschrieben, was einem kalkulierten Durchschnitt für die Nutzung unserer Veranstaltungsräume über einen Zeitraum von vier Stunden entspricht.

Vorgeschlagene Anpassungen:

Zukünftig soll jeder Verein und jede Institution mit Sitz in Weissach im Tal die Möglichkeit haben, eine Raumnutzung für eine Veranstaltung von bis zu zwei Tagen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Küchennutzung sowie der Stromverbrauch bzw. die Ersatzbeschaffung sind hiervon ausgenommen. Diese Regelung wird in den Richtlinien über die Förderung der Vereine fixiert.

Sportveranstaltungen bleiben unter den gegebenen Bedingungen weiterhin kostenfrei. Ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder von mehr als 5,00 € pro Person erhoben werden.

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Richtlinien über die Förderung der Vereine zu.

TOP 4 – Erweiterung Baugebiet "Wanne"

1. Erschließung Wanne, 1. Änderung und Erweiterung

2. Verlegung des Wassergrabens Wannengrund II

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund noch offener Fragestellungen vertagt.

TOP 5 – Kanal-TV-Inspektion in Oberweissach

Durchführung Eigenkontrollverordnung

hier: Vergabe Kanalreinigung und TV-Inspektion

In der Gemeinde Weissach im Tal beläuft sich die Kanallänge insgesamt auf 49,3 km, unterteilt in:

• 36,2 km Mischwasserkanal

• 8,55 km Schmutzwasserkanal

• 4,55 km Regenwasserkanal

Die Erstinspektionen (Kanalbefahrung) dieser Kanäle wurden im Jahr 1990 durchgeführt. Bisher wurden rund 8 km einer Wiederholungsprüfung unterzogen. Im Gebiet Bergfeld-Steingärten wurde die Prüfung im Jahr 2014 und in den Kelterweinbergen im Jahr 2009 durchgeführt.

Die Verwaltung erarbeitet Sanierungs- und Unterhaltungskonzeptionen, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung sollen nun gebietsweise weitere Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden, um den Schadenszustand der Kanalisation zu beurteilen und sanierungsbedürftige Kanalabschnitte festzulegen.

Gemäß der Eigenkontrollverordnung sind folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen festgesetzt:

• Misch- und Schmutzwasserkanäle: 10 Jahre (frisch saniert 15 Jahre)

• Regenwasserkanäle: 15 Jahre (frisch saniert 20 Jahre)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung für das Gebiet Oberweissach (siehe dazu Lageplan „Kanalbefahrung OW“) die Freigabe erteilt, im Rahmen der Eigenkontrollverordnung die Kanalisation (Hauptkanal und Kanalschächte) untersuchen zu lassen.

Nachdem das Vermessungsbüro Siegel + Östermann, Weissach im Tal, nun die Bestandsvermessung der örtlichen Kanalschächte mit Kosten in Höhe von ca. 16.000 € brutto durchgeführt hat, wurde die Maßnahme „Kanal-TV-Inspektion in Oberweissach“ zusammen mit dem Ingenieurbüro Frank aus Backnang beschränkt ausgeschrieben. Das Ingenieurbüro Frank ist mit der Angebotseinholung und Ausschreibung der TV-Inspektion sowie Einweisung der Untersuchungsfirma, der Auswertung der TV-Befahrung mit Feststellung der Schadensstufen, der Sichtung der Befahrung mit Überprüfung und Korrektur der vergebenen Schadenskürzel beauftragt. Weiterhin wird das Ingenieurbüro einen Lageplan mit Schadensstufen erstellen und ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung und Prioritätenliste aufstellen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 47.000 € (brutto) geschätzt.

Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Drei Bieterinnen haben ein Angebot eingereicht. Die Submission fand am 03.09.2024 im Rathaus statt.

Folgende Angebote wurden eingereicht:

Bieterin A (Matthias Schäfer Rohr- und Kanalservice): 84.534,63 € (brutto)

Bieterin B: 91.588,35 € (brutto)

Bieterin C: 188.472,20 € (brutto)

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Frank aus Backnang, basierend auf den Preisen aus 2022, beträgt 85.000 € (brutto).

Nach Prüfung der eingegangenen Angebote schlug die Verwaltung die Beauftragung des Unternehmens Matthias Schäfer Rohr- und Kanalservice aus Winnenden vor. Die Ausführung kann ab 14. Oktober 2024 erfolgen und soll bis Ende März 2025 abgeschlossen sein. Die Finanzierung wurde bereits im Haushaltsplan 2024, Teilhaushalt 08, aufgenommen.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die zur Erfüllung der Eigenkontrollverordnung erforderlichen Arbeiten, Kanalreinigung und TV-Inspektion für den Abschnitt in Oberweissach, an die Firma Matthias Schäfer Rohr- und Kanalservice aus Winnenden zur Angebotssumme in Höhe von 84.534,63 € (brutto) zu vergeben.

TOP 6 – Erschließung "Alte Kelter" in Bruch

a) Sachstand Bebauungsplanverfahren und Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet

In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 wurden ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gefasst. Mit den Stellungnahmen ergaben sich viele Abstimmungstermine mit den Behörden. Hierdurch hat sich der Geltungsbereichsumfang geändert. Dieser besteht nun hauptsächlich aus dem Grundstück, auf dem das Gebäude „Alte Kelter“ steht. Die Wegverbindung zwischen Ortsrand bzw. den öffentlichen Parkplätzen am Friedhof und Kelter wurde jetzt mit den Behörden als privater Wiesenpfad abgestimmt, mit etwas näher zur Straße verlaufender Positionierung. Dieser Privatweg ist deshalb nicht mehr im Bebauungsplan als Geltungsbereich notwendig.

Daraufhin wurde der Bebauungsplanentwurf „Alte Kelter in Bruch“ vom 10.12.2020/29.02.2024 des Büros „roosplan“, Backnang, in der Sitzung vom 29.02.2024 gebilligt und öffentlich vom 22.03. bis 26.04.2024 ausgelegt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Südliches Weissacher Tal und Berglen“ und des Naturparks „Schwäbisch-Fränkischer Wald“. Südlich befindet sich das FFH-Gebiet "Unteres Remstal und Backnanger Bucht".

Laut § 4 der LSG-Verordnung sind im LSG Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch der Naturhaushalt geschädigt, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachhaltig gestört, das Landschaftsbild nachteilig geändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.

Nach weiteren Stellungnahmen der Behörden müssen nun die Flächen des Plangebiets aus dem LSG herausgenommen werden, um das Bebauungsplanverfahren fortsetzen zu können. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Südliches Weissacher Tal und Berglen“ aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die Verwaltung geht nach Rücksprache mit dem Landratsamt davon aus, dass dem Antrag auf Herausnahme des Plangebiets aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung zugestimmt wird.

Bis zur Herausnahme aus dem LSG (vorauss. Dauer 1 – 2 Jahre) ist der entsprechende Bebauungsplan Satzungsbeschluss zurückzuhalten. Um dennoch das Erschließungsprojekt weiter voranzutreiben und die Erleb- und Nutzbarkeit jetzt schon zu ermöglichen, wurde mit den verschiedenen Behörden vorbesprochen, dass der Grundstücksbesitzer der „Alten Kelter“ bei der Gemeinde für jede öffentliche Veranstaltung eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, bis der Satzungsbeschluss dann auch gefasst werden kann.

Auch wäre es ratsam, die Erschließung der „Alten Kelter“ sofort voranzutreiben, da durch entsprechende ELR-Förderungen eine Frist zur Nutzung der „Alten Kelter“ zum 31.12.2024 vorausgesetzt wurde. Ein Wegfall der Förderung würde das Gesamtprojekt gefährden. Auch wären die Interessen der Gemeinde durch eine zweite Grundbucheintragung (Vorkaufsrecht und Nutzungsrecht) sowie einen ergänzenden Gestattungsvertrag bereits gesichert.

Für die Erstellung des Antrags aus Herausnahme mit Planleistungen schlug die Verwaltung vor, das Büro roosplan aus Backnang mit einem Honorar von 3.123,75 € (brutto) zu beauftragen. Dies wäre letzten Endes aber mit dem Grundstückseigentümer über die Zuschussvereinbarung abzurechnen.

b) Vergabe Leitungs- und Kabelbauarbeiten

Nachdem die Voraussetzungen für eine Erschließung (Abwasser, Trinkwasser, Strom, Leerrohr für die Telekomleitung) gegeben sind, wie:

- Straßennutzungsvertrag mit dem Landkreis zur Einlegung einer Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserbeseitigung, Energie und Telekommunikation in der Kreisstraße K 1908 auf freier Strecke in Weissach im Tal-Bruch, Lutzenbergstraße

- Grunddienstbarkeiten vom Ortsende bis zur „Alten Kelter“ wurden vom Eigentümer der „Alten Kelter“ im Grundbuch eingetragen.

- Gestattungsvertrag für gemeindliche Nutzungen der „Alten Kelter“ vom 09.07.2024 und Beurkundung am 06.09.2024

- Vorkaufsrecht für Gemeinde im Grundbuch, Beurkundung am 06.09.2024

wurde die Maßnahme „Erschließung Alte Kelter“ zusammen mit dem Ingenieurbüro Riker und Rebmann aus Murrhardt öffentlich ausgeschrieben. Die Leitungs- und Kabelbauarbeiten wurden aus naturschutzrechtlicher Sicht nur im Spülbohrverfahren ausgeschrieben. Die Spülbohrung ermöglicht die Rohrverlegung im Bereich von Bäumen und Gewächsen (ökologische Bohrungen), ohne deren Wurzelwerk zu beschädigen.

Drei Bieterinnen haben ein Angebot eingereicht. Die Submission fand am 28.08.2024 im Rathaus statt.

Folgende Angebote wurden eingereicht:

Bieterin A (Fritz Müller, Backnang): 205.762,90 € (brutto)

Bieterin B: 208.073,32 € (brutto)

Bieterin C: 221.681,89 € (brutto)

Die Kostenberechnung (Stand 28.06.2024) für den Leitungs- und Kabelbau gesamt mit Syna und Rems-Murr-Kreis beläuft sich auf 228.480 €:

Tab.: Vergleich Kostenberechnung mit dem Angebot der Fa. Fritz Müller GmbH

Nach Prüfung der eingegangenen Angebote schlug die Verwaltung die Beauftragung des Unternehmens Fritz Müller aus Backnang vor.

In diesem Angebot in Höhe von 205.762,90 € (brutto) sind die Kostenanteile der Gemeinde Weissach im Tal, der Syna GmbH und des Rems-Murr-Kreises enthalten. Im Folgenden ist ersichtlich, wie sich die einzelnen Anteile auf die Kostenträger aufteilen:

• Gemeinde Weissach im Tal 120.075,91 € (brutto)

• Syna GmbH 69.935,10 € (brutto)

• Rems-Murr-Kreis 15.751,89 € (brutto)

Damit hat sich die Gemeinde Weissach im Tal mit einem Kostenanteil von 120.075,91 € (brutto) an der Maßnahme zu beteiligen.

In der Gemeinderatssitzung am 03.02.2022 wurde beschlossen, dass die Gemeinde die Erschließung im finanziellen Rahmen von max. 120.000,- € brutto (inkl. Ingenieurleistungen) unterstützt. Die Kosten sollen nach Umsetzung der Ausschreibungsarbeiten, mit dem Grundstücksbesitzer der „Alten Kelter“ verrechnet werden.

Zu a): Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung das Büro roosplan aus Backnang mit der Erstellung des Antrags auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Südliches Weissacher Tal und Berglen“ mit einem Honorar von 3.123,75 € (brutto) zu beauftragen.

Zu b): Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Leitungs- und Kabelbauarbeiten für die Erschließung „Alte Kelter“ an die Firma Fritz Müller aus Backnang, zur Angebotssumme in Höhe von 205.762,90 € (brutto), zu vergeben.

TOP 7 – Schule an der Weissach - Umgestaltung Schulhof

In der Sitzung am 21.03.2024 wurde die mit der Schulleitung abgestimmte Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Schulhofs der Schule an der Weissach durch das Büro roosplan, Backnang, dem Gemeinderat präsentiert.

Wegen der Aussicht auf Fördergelder aus dem Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ des Bundes – diese wurden zwischenzeitlich bewilligt – wurde das Projekt vorsorglich in die drei nachfolgenden Bauabschnitte aufgeteilt.

Bauabschnitt 1:

Bauliche Maßnahmen in den Spiel- und Pausenbereichen im direkten Schulumfeld

Bauabschnitt 2:

Erstellung der Baumquartiere in der Asphaltfläche des Parkplatzes und sämtliche Pflanzarbeiten im Parkplatz sowie in den Spiel- und Pausenbereichen

Bauabschnitt 3:

Entsiegelung der Asphaltfläche (gesamte Parkplatzfläche) und Herstellung hochwertiger Baumstandorte zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Verringerung der Abflussmengen von Oberflächenwasser. Erneuerung der Hangbefestigung zur Verbesserung der bestehenden Baumstandorte und Pflanzung von Sträuchern und Bäumen

Aufgrund des Submissionsergebnisses wurde der Auftrag für den 1. BA in der Sitzung des Gemeinderats am 06.06.2024 an die Firma Schaad aus Winnenden vergeben.

Während der Sommerferien war es möglich einen Großteil der baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung des Spiel- und Pausenbereichs auszuführen, sodass in Kürze mit der Fertigstellung des 1. BA gerechnet werden kann.

Ebenfalls in der Sitzung am 06.06.2024 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt den 2. BA - Pflanzarbeiten im Spiel- und Pausenbereich - der Maßnahme auszuschreiben und die Planung für den 2. BA - Erstellung der Baumquartiere in der Asphaltfläche des Parkplatzes und Pflanzarbeiten im Parkplatz und den 3. BA zu modifizieren und die Ausschreibung vorzubereiten.

a) Vergabe der Arbeiten des BA 2 ‑ Pflanzarbeiten im Spiel- und Pausenbereich

Die Unterlagen der beschränkten Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt - Pflanzarbeiten im Spiel- und Pausenbereich wurden am 01.08.2024 an 4 Firmen versandt.

Zum Submissionstermin am 23.08.2024 lagen zwei Angebote für die Baumaßnahme vor.

Beide Angebote waren vollständig und im geforderten Umfang gültig. Nach der rechnerischen Prüfung durch das Büro roosplan, Backnang. ergibt sich folgendes Ergebnis:

Bieter Angebotssumme inkl. Vergleich

Mehrwertsteuer in €

Bieter 1

Fa. Bischof Garten- und Landschaftsbau

71522 Backnang 27.488,41 €100 %

Bieter 2 32.360,24 € 117,72 %

Aufgrund dessen lautete der Vergabevorschlag des Büros roosplan wie folgt:

»Die Angebotssumme der Firma Bischof Garten- und Landschaftsbau liegt mit insgesamt 27.488,41 € (brutto) um ca. 16 % über dem Kostenvoranschlag vom 01.08.2024 von 22.995,56 € (brutto).

Urlaubsbedingt wurde mit der Fa. Bischof telefonisch und per E-Mail Rücksprache zum Angebot und den kalkulierten Preisen mit Fokus auf die Pflegearbeiten gehalten. Herr Bischof versichert, dass er die Preise nochmals überprüft hat und bestätigt sie als auskömmlich.

Wir schlagen Ihnen somit vor, der Firma Bischof Garten- und Landschaftsbau zum Bruttogesamtpreis von 27.488,41 € den Auftrag zu erteilen.

Allgemeiner Hinweis vom Büro roosplan zur Pflanzenauswahl:

Auf Bitte der Gemeinde Weissach im Tal wurde die Auswahl der Pflanzen auf deren Eigenschaften hin überprüft. Dies geschah unabhängig von dem laufenden Vergabeverfahren.

Entsprechend dem Standort wurde vorab schon Wert auf die Auswahl von geeigneten Pflanzen gelegt ‑ lediglich die Kletterpflanze Wilder Wein (Parthenocissus quinquefolia) könnte überdacht werden. Die Früchte enthalten Oxalsäure und könnten Durchfall, Erbrechen und Übelkeit hervorrufen, wenn man sie verzehrt.

Eine selbstklimmende Alternative ist beispielsweise die Kletterhortensie (Hydrangea petiolaris). Sie klettert nicht zu ausufernd, ist ein ökologisch wertvolles Insektennährgehölz und blüht im Sommer in weißen Rispen. Aus den Blüten entwickeln sich unscheinbare Kapselfrüchte. Allerdings ist auch die Kletterhortensie in allen Teilen schwach giftig. Zudem sollte sie zu Beginn mit einer Rankhilfe unterstützt werden, damit sie einen guten Halt gewinnen kann.

Da der gewählte Standort für die Kletterpflanzen abseits vom Hauptspielbereich und zudem erhöht liegt kann aus unserer Sicht der Wilde Wein oder die Kletterhortensie in Betracht gezogen werden. Der Wilde Wein wurde beispielsweise im Backnanger Umfeld schon direkt am Eingang eines Kindergartens gepflanzt und es kam zu keinen Beschwerden.

Weitere geeignete Alternativen ergeben sich aus aktueller Überlegung soweit nicht, die Auswahl ist bei den Kletterpflanzen ohne Rankhilfe beschränkt.«

Der Auftrag für die Umgestaltung des Schulhofs der Schule an der Weissach 2. Bauabschnitt wurde aufgrund der Angebotssumme von 27.488,41 € (brutto) an die Fa. Bischof Garten- und Landschaftsbau, Backnang, vergeben.

b) Vorstellung der Planung des BA 2 -Erstellung der Baumquartiere in der Asphaltfläche des Parkplatzes und Pflanzarbeiten im Parkplatz und BA 3 und Ausschreibungsbeschluss

Wie bereits berichtet wurde die Maßnahme im Laufe der Entwurfsphase in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt.

Grund dafür war, dass zum 01.02.2024 seitens des Bundes ein neues Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, mit einem Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten, aufgelegt wurde. Aufgrund der dort genannten Förderkriterien hatte sich in der Planungsphase abgezeichnet, dass Teile der angedachten Maßnahme im Rahmen des Programms förderfähig sein könnten. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit wurde auch der asphaltierte Parkplatz in den Planbereich einbezogen.

Mit Bescheid der KfW vom 17.05.2024 wurde der Gemeinde Weissach im Tal bei geschätzten Kosten von insgesamt 250.000 € für die Gesamtmaßnahme (einschl. Parkplatz) ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € in Aussicht gestellt.

Die Maßnahmen im Parkplatzbereich dienen in erster Linie der Klimaanpassung und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für den Schulbereich. Durch die Entsieglung des Parkplatzes soll eine Wasserdurchlässigkeit auf dieser Fläche erreicht werden. In der Folge soll sich dadurch die Belastung der Kanalisation verringern und die Abführung bei Starkregenereignissen optimieren.

Zudem sorgen die geplanten Baumquartiere im Sommer für angenehmen Schatten, was vor allem den Schülern während der Pausen zu Gute kommen soll. Außerdem verbessern die Bäume das Mikroklima, erhöhen die Luftqualität und schaffen Lebensraum für Insekten und Vögel.

Während der Modifizierung der Entwurfsplanung für den BA 2 und 3 rückte auch der bestehende Treppenaufgang in den Fokus. Festzustellen war, dass die vorhandene Treppe einen gewissen Sanierungsbedarf aufweist. Hinzu kommt, dass der Eingangsbereich des Schulgebäudes bislang nicht barrierefrei erreichbar ist.

Zur Verbesserung dieser Situation wurde angedacht, die bestehende Treppenanlage durch eine barrierearme Rampe zu ersetzten. Aus unserer Sicht wird der Wegfall einiger Parkplätze durch die deutliche Förderung der Inklusion und die Erleichterung des Zugangs für alle Schüler mehr als ausgeglichen.

Zur Abfangung der Böschung der Rampe ist die Installation einer zusätzlichen Sitzmauer aus Beton mit Holzauflagen vorgesehen.

Bereits im BA 1 war neben dem Treppenaufgang eine Sitzbank vorgesehen. Die Herstellung dieser Sitzgelegenheit wurde aufgrund der vorgenannten Überlegung vorsorglich bis zur Beschlussfassung des Gemeinderats über die weitere Ausführung der Maßnahme zurückgestellt.

Nach einem ersten Kostenvoranschlag ist für die Gesamtmaßnahme (einschl. Rampe) mit Gesamtkosten von rund 236.000 € zu rechnen. Zu bemerken ist, dass eine zukünftige Treppensanierung nicht über das Förderprogramm abgedeckt ist. Die Herstellung der Rampe dagegen kann in Teilen bei der aktuellen Förderung berücksichtigt werden.

Sofern es seitens des Gremiums keine Einwendungen oder Änderungswünsche zur Entwurfsplanung gibt, schlugen wir vor, die Gemeindeverwaltung in der aktuellen Sitzung zu ermächtigen, die Ausschreibung der Maßnahme vorzunehmen.

Herr Roos war in der Sitzung anwesend und stellte die Entwurfsplanung vor und stand für anstehende Fragen zur Verfügung.

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zum Upgrade des Schulhofs an der Weissach – Klimaanpassung Parkplatz - des Büro roosplan, Backnang vom 04.09.2024 zu.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Entwurfsplanung die Maßnahme auszuschreiben.

TOP 8 – Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof

a) Behandlung der Anregungen

b) Satzungsbeschluss

Durch den geplanten Erweiterungsbau mit neuen Stellplätzen beim Feuerwehrgerätehaus im Aichholzhof muss der Geltungsbereich der bisherigen dortigen Abrundungssatzung (bisher als Baulinienplan, rechtskräftig seit 12.12.1979) erweitert bzw. geändert werden.

Der Geltungsbereich einer Abrundungssatzung wird heutzutage nicht mehr als Baulinienplan sondern als umschlossene, eingegrenzte Fläche dargestellt, womit dann auch klar der Geltungsbereich definiert ist. Die Verwaltung hat deswegen auch diesen Weg eingeschlagen und eine Gesamtfläche als Geltungsbereich vorgeschlagen, der die relevante Fläche definiert.

Bezüglich der neuen notwendigen Feuerwehrstellplätze auf Flst. 1525/1 und auf Teilbereich Flst. 1528 wurde jüngst die HQ100 Ist-Situation neu überrechnet.

Hier kann zusammengefasst positiv festgestellt werden, dass sich demnach die gesamten Parkplätze außerhalb von HQ100 befinden und so auch für deren Geländemodellierung bzw. Anpassung an die Bestandsflächen keine Kompensation für eventuelle Wasserverdrängung notwendig wird, da keine Verdrängung erfolgt. Die Feuerwehreinsatzkräfte müssen sich somit auch keine Sorgen um Ihre PKWs im Hochwasserfall machen. Jene Stellplätze und Zufahrtsbereiche sind wasserdurchlässig vorgesehen.

Auch zum westlichen bachbegleitenden Biotop kann noch etwas Abstand gehalten werden.

Ursprünglich war in der Sitzung vom 27.04.2023 mit dem Verfahren gestartet worden (Aufstellung- und Auslegungsbeschluss), hier noch mit östlich anschließenden weiteren Privat-Grundstücken (1533, 1532 und Teilbereich von 1596), die jetzt im laufenden Verfahren aber herausgenommen wurden, da sonst wegen inzwischen geänderter Gesetzeslage bei Streuobstwiesen, das Verfahren zeitlich in die Länge gezogen würde, wofür aber wegen befristeter Zuschusszusagen nicht zu viel Zeit verloren werden durfte.

Auch bezüglich Untersuchungen bei tangierter Tier- und Pflanzenwelt (hier ein Jahr Untersuchungszeitraum) sowie Ausgleichsmaßnahmen, gibt es inzwischen strikte Vorgaben, die sehr zeitaufwändig sind und manch vorgesehene Baumaßnahme zeitlich verschieben.

Diesbezüglich nahm die Verwaltung nach Eingang der Anregungen mit der Umweltbehörde und dem Baurechtsamt Kontakt bzw. Abstimmungsgespräche auf und veranlasste noch entsprechend geforderte Untersuchungen.

Die öffentliche Auslegung (frühzeitige Beteiligung) wurde im gemeindlichen Nachrichtenblatt vom 11. Mai 2023 veröffentlicht und erstreckte sich vom 22.05. bis 26.06.2023, je einschließlich. Zeitlich parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

Über den Winter 23/24 wurden im Baufeld befindliche Wirtspflanzen (Ampfer), die mit Eiern des Feuerfalters belegt waren, in den rückwärtigen Wiesenbereich versetzt. Zudem wurden am Ostgiebel des Feuerwehrgerätehauses noch Vogelnistkästen angebracht, um verlorengehende Brutstellen am Gebäude und Bäumen zu Kompensieren. Die Untersuchungen laufen aber noch bis in den Spätsommer 2024 weiter.

Da nun der Umfang der Gesamtbaumaßnahme klar ist, konnte man auch die Bilanzierung des Eingriffes angehen. Da hierfür eine stattliche Anzahl an Ökopunkten verloren geht reicht ein Ausgleich auf dem rückwärtigen Flst. 1528 nicht aus. Hierfür ist noch eine restliche Kompensation mit der „Ökokontomaßnahme Geren“ vorgesehen.

In der GR-Sitzung am 29.02.24 wurden die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung (1. Auslegung) behandelt, die Abfassung des Bauleitplanentwurfes noch etwas verändert und der Auslegungsbeschluss gefasst.

Schließlich wurde im gemeindlichen Nachrichtenblatt am 20.03.2024 die Auslegung bekanntgemacht und zeitlich parallel die Behörden und Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Der Auslegungszeitraum war vom 22.03. bis 26.04.2024, je einschließlich.

Aufgrund dieser eingegangenen Anregungen wurden noch weitere Untersuchungen des dortigen Bodenmaterials gefordert, die aber auch die Kanalumlegung tangierten. Jene Untersuchungen wurden bisher und werden, in Abstimmung mit dem relevanten Fachbereich des Landratsamtes durchgeführt.

Die Verwaltung hatte hierfür viele Gespräche und Abstimmungen mit dem relevanten Fachbereich und Geologen geführt, um eine längere Bauzeitverzögerung der Kanalumlegung bzw. letzten Endes auch eines Baubeginns für Baugrubenaushub und Gründungsarbeiten noch zu vermeiden. Dankenswerterweise gingen die Verantwortlichen der relevanten Fachbereiche Bodenschutz und Altlasten einen von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Weg mit.
Ein öffentlich rechtlicher Vertrag über den artenschutzrechtlichen Ausgleich liegt dem Landratsamt zur Unterschrift vor. Es kann sein, dass auf Grund der Urlaubszeit, jener bis zur Fertigstellung der Sitzungsunterlage noch nicht unterschrieben der Verwaltung vorliegt. Bis zum Satzungsbeschluss muß er vorliegen, derweil liegt zumindest der Wortlaut als Anlage bei.

In der Anlage befinden sich die Beratungsunterlage zu den eingegangenen Anregungen.

8b) Im vorangegangenen Top wurden die eingegangenen Anregungen behandelt. Hierbei ergaben sich keine Änderungen in der bisherigen Auslegungsfassung. Der öffentlich rechtliche Vertrag über den artenschutzrechtlichen Ausgleich lag zur Sitzung vor. Somit konnte der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschlussvorschlag:

a) Siehe Beratungsunterlage

b) Satzung

Zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Aichholzhof,

Gemarkung Unterweissach,

Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof

Satzung:

§ 1

Gegenstand

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Aichholzhof werden neu festgelegt.

§ 2

Änderung

Die bisherige Abrundungssatzung Aichholzhof auf Gemarkung Unterweissach wird mit angrenzenden Teilbereichen von Flurstück 1528 und 1529 ergänzt bzw. jetzt nicht mehr als Baulinienplan sondern als Flächenplan, mit Geltungsbereichsfläche dargestellt.

Durch die Darstellung als abgeschlossene Geltungsbereichsfläche werden nun folgende Flurstücke im Zusammenhang betrachtet: 1525/1, 1525/10, 1527/1, 1528/1, Teilbereich von Wegfläche 1529. Mit dieser Maßnahme wird dann der nördliche Ortsrand etwas abgerundet.

§ 3

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Änderung der Abrundungssatzung im Ortsteil Aichholzhof (Gemarkung Unterweissach) ist im Lageplan des Bauamtes Weissach im Tal vom 14.04.2023/29.02.2024 dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Satzung.

§ 4

Bauliche Nutzung

Bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung ist § 34 BauGB maßgebend.

§ 5

Örtliche Bauvorschriften

Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB und § 74 der Landesbauordnung (LBO) die folgenden örtlichen Bauvorschriften festgesetzt:

  1. Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen
    (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)
    Gartenflächen sind gärtnerisch, befestigte Flächen, soweit zulässig, in wasserdurchlässigem Belag anzulegen. Auf dem Grundstück sind naturnahe Sträucher zu pflanzen (z.B. Schlehe, Liguster, Hasel, Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel, Hundsrose). Sofern baubedingt Bäume entfernt werden müssen, sind entsprechende Ersatzpflanzungen als standortgerechte, einheimische Laubbäume vorzunehmen.

  1. Flachdächer und Pultdächer bis DN 10°
    Flachdächer sind als extensiv begrünte Dächer mit einer Substrataufbauhöhe im Mittel von mind. 10 cm auszuführen

Als Saatgut ist niederwüchsige Begrünung mit artenreichen, buntblühenden und rasenbildenden Arten zu verwenden. Z.B. 50% Gräser / 50% Blumen mit Sedumsprossen.

Es soll die Biodiversität mittels der extensiven Begrünung unterstütz und gefördert werden. Hierfür sollte mit einer Saatgutmischung wie z.B. „Sedum-Kräuterflur“ eine gute Basis gesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass durch kleinere Anhäufungen des Substrats sowie Schaffung weiterer Vegetationsflächen mit Sandlinsen, Kies oder Schotterflächen, temporären Wasserflächen sowie Totholz und Nisthilfen sogenannte Biodiversitätsmodule integriert werden, um die Artenvielfalt zu fördern.

Es sollte darauf geachtet werden, dass mehrere Arten einen unterschiedlichen Blütenzeitraum haben, sodass die Bienen, Schmetterlinge, Hummeln und auch andere Bestäuber ausreichend Nektar finden können. Hierfür eignet sich die Pflanzliste „Bienenweide“.

(Als Planungshilfe wird z.B. auf „Biodiversitäts-Gründach“ von ZinCo oder Merkblatt „Die Anleitung für die Neuanlage begrünter Dachflächen“ von Rieger-Hofmann verwiesen.)

  1. Niederschlagswasser (§ 74 (3) Nr. 2 LBO)
    Niederschlagswasser aus nicht begrünten Dächern sollte in Behältern auf dem Baugrundstücken zurückgehalten werden (je 20 l/m² Dachfläche, jedoch mind. 2 m³ Speicher für die Regenrückhaltung). Dieses Volumen dient der Pufferung bei Starkregenereignissen. Der Abfluss muss geologisch bedingt in den benachbarten Bach erfolgen.Vorzugsweise können Zisternen mit einem zusätzlichen Speicher zur Regenwassernutzung eingesetzt werden. Eine Verwendung zur Brauchwassernutzung wird empfohlen.

  1. Erschließung

Notwendige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind im Zuge der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren abzuklären.

§ 6

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften nach § 5 dieser Satzung zuwiderhandelt.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:

Unbeachtliche werden:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Weissach im Tal - Bürgermeisteramt, Kirchberg 2 + 4, 71554 Weissach im Tal, geltend zu machen.

Weissach im Tal, den 19.09.2024

Bürgermeisteramt

Bogner

Bürgermeister

TOP 9 – Abrundungssatzung Wattenweiler Erweiterung Nord-West

a) Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung

b) Auslegungsbeschluss

Am nordwestlichen Ortsrand von Wattenweiler ist auf dem Flst. 334 die Errichtung eines Einfamilienhauses vorgesehen. Das geplante Gebäude soll im direkten Anschluss an das Bestandswohngebäude auf Flst. 333 angebaut werden. Der dort geltende Geltungsbereich der Abrundungssatzung Wattenweiler, rechtskräftig seit 18.01.1980, beinhaltet noch das Flst. 333 jedoch nicht mehr das angrenzende relevante Flurstück 334.

Die ergänzende Fläche ist bisher mit Fahrsilos bebaut, die rückgebaut würden und darauf dann das neue Wohnhaus platziert würde.

Aufgrund der im Grunde schon versiegelten/bebauten Fläche ist für die Gemeinde hier eine Wohnbauergänzung vertretbar. Das Vorhaben wurde bereits bei der letzten Klausurtagung im März 2023 vorbesprochen. Vorbehaltlich einer fundierten Planung und Kostentragung des Antragstellers war das Gremium hierfür aufgeschlossen.

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung wurde schon durchgeführt und ergab keine Problematiken (sh. weitere Anlagen).

Die Verfahrenskosten werden vom Antragsteller übernommen.
In der GR-Sitzung vom 06.06.24 wurde hierzu der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung (1. Auslegungsbeschluss) mit dem Vorentwurf vom Büro „roosplan“ vom 16.05.2024, gefasst.

Im gemeindlichen Nachrichtenblatt vom 20.06.2024 wurde dann der Aufstellungsbeschluss und die Auslegung bekanntgegeben. Die Auslegungsfrist erstreckte sich über den Zeitraum vom 21.06- 26.07.2024, je einschließlich. Zeitlich parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

Für die eingegangenen Stellungnahmen konnte vorausgeschickt festgestellt werden, dass keine kritischen Inhalte dabei waren, nur noch ein paar Hinweise mit aufgenommen werden und insofern eine Behandlung der Anregungen unproblematisch ist.

9b) Nachdem die Behandlung der Anregungen von der frühzeitigen Beteiligung im vorigen TOP durchgeführt wurde und noch Hinweise in die bisherige Abfassung des Bauleitplanungsentwurfes aufgenommen wurden, konnte der Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Beschlussvorschlag

a) siehe Beratungsunterlage

b) Der Entwurf der Abrundungssatzung Wattenweiler Erweiterung Nord West vom 16.05./19.09.2024 wurde gebilligt.

Es wurde damit die öffentliche Auslegung, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

TOP 10 – Baugenehmigungsverfahren:

Nutzungsänderung: Verkaufsflächen in Wettbüro und Automaten-SB-Shop (Getränke und Snacks)

auf Flst. 918, Beethovenstr. 2, Unterweissach

Der Bauherr plant auf Flst. 918/0, Beethovenstraße 2 in Unterweissach die Nutzungsänderung der bestehenden EG-Verkaufsfläche in ein Wettbüro, sowie einen Selbstbedienungsladen mit Getränke- und Snack-Automaten.
Es befindet sich zwar bereits in unmittelbarer Nähe eine weitere Spielhalle, für die es auch gesetzliche Vorgaben gibt was den Mindestabstand zueinander angeht bzw. vorschreibt, diese stehen aber außerhalb des Baurechts, wofür andere Behörden relevant sind, die hierfür ggf. keine Erlaubnis erteilen.
Es ist die Errichtung eines Wettbüros aus kommunalpolitischer Sicht ggf. zu kritisieren, allerdings baurechtlich wohl als zulässig anzusehen.

Für die Beurteilung des Vorhabens gilt der Bebauungsplan „Westliche Ortserweiterung – 1. Änderung“, rechtskräftig seit 24.10.1974.

Laut Bebauungsplan befindet sich das Grundstück im Gewerbegebiet.

Im nördlichen Teil der bisherigen Verkaufsfläche soll das geplante Wettbüro mit 99 m²errichtet werden (< 100 m² ist zulässsig), im südlichen Teilbereich hingegen ist ein Selbstbedienungsladen mit Automaten geplant. Äußerlich sind keine Veränderungen am Gebäude geplant bis auf in den Schaufenstern abgebildete Fimenlogos und Eigendarstellung. Als Betriebszeiten werden 8-22 Uhr angegeben. Das Ordnungsamt der Stadt Backnang sowie das Regierungspräsidium haben bisher neutrale Stellungnahmen abgegeben, mit dem Inhalt, dass es nach dem baurechtlichen Verfahren auch einer Erlaubnis nach dem Landesglücksspielgesetz bedarf und Alkoholverkauf aus den Automaten zwischen 20:00 und 07:00 Uhr nicht erlaubt ist. Diese erwähnte Erlaubnis hat jedoch keinen Einfluss auf die baurechtliche Entscheidung, da die baurechtliche Nutzung als Gewerbe in dieser Größe dort ausdrücklich zulässig ist.

Die Errichtung eines weiteren Wettbüros wird kritisch gesehen. Da das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht zulässig ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Baurechtsbehörde wird gebeten die Nutzungssituation auf dem Grundstück auf Zulässigkeit zu prüfen (viele PKWs auch verunfallt).

TOP 11 – Baugenehmigungsverfahren:

Erdauffüllung für Wohnhausbau

auf Flst. 589/1 + 589/0, Im Käsbühl 9, Wattenweiler

Die Bauherrin hat einen Antrag auf Erdauffüllung auf dem Flst. 589/1 und teilweise auf Flst. 589/0 in Wattenweiler gestellt, allerdings wurde die entsprechende Maßnahme bereits umgesetzt.

Für die Beurteilung des Bauvorhabens gilt teilweise die Abrundungssatzung Wattenweiler, rechtskräftig seit 30.01.1980. Der Hauptteil der Auffüllfläche (mit bis 80 cm Aufschüttungshöhe) liegt außerhalb des Ortszusammenhangs (Außenbereich) und fällt unter die Bestimmungen des § 35 BauGB.

Die Bauherrschaft beabsichtigt hinter der bestehenden Scheune ein neues Wohnhaus zu errichten. Ein Antrag hierrüber liegt noch nicht vor. Um dieses Vorhaben vorzubereiten, wurden die beiden Flurstücke eingeebnet. Die Erdauffüllung ist bereits abgeschlossen und umfasst eine Fläche von 1.073 m², wofür eine Genehmigung erforderlich ist.
In den Plänen wurde die Linie aus der bisher geltenden Hochwassergefahrenkarte eingezeichnet, wie auch eine inzwischen neue gültige (302,3).

Hinsichtlich der neuen HQ100 Linie ist festzustellen, dass das Ausmaß an Aufschüttungen auch in diesen relevanten Bereich verläuft und damit entweder zurückgebaut werden muss oder anderswo zu kompensieren ist. Zudem wurde teilweise zu nah an den Bachrand aufgeschüttet und der Gewässerrandstreifen nicht beachtet, auch dort wäre zurückzubauen. Zur Situation bezüglich Tier- und Pflanzenwelt im relevanten Aufschüttungsbereich, kann die Verwaltung nichts sagen, hierfür werden wohl die relevanten Fachbereiche im Landratsamt Stellungnahmen abgeben.

Es wurde die Schaffung ungenehmigter Tatsachen kritisiert. Das Einvernehmen zum Baugenehmigungsverfahren wurde nicht erteilt.

TOP 12 – Baugenehmigungsverfahren:

Neubau Milchviehstall mit Güllegrube und Fahrsilo

Auenstraße 20, Auenwald, teilweise auf Flst. 1969+1970, Gemarkung Unterweissach

Der Bauherr plant eine bauliche Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens im Außenbereich von Auenwald entlang der Markungsgrenze zu Unterweissach. Es handelt sich um einen Neubau eines Milchviehstalls mit Güllegrube und Fahrsilo in der Auenstraße 20, 71549 Auenwald – Unterbrüden.
Das Bauvorhaben ragt geringfügig in die Gemarkung Unterweissach und befindet sich teilweise auf den Flst. 1969 und 1970.

Das Bauvorhaben erstreckt sich lediglich in geringem Maße auf der Gemarkung Unterweissach. Mit geschotterter Hoffläche werden teilweise die auf Weissacher Markung befindlichen Flst. 1968, 1969 und 1970 und 351/19 gebraucht.
Für die Beurteilung des Bauvorhabens gilt § 35 BauGB.
Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür eine landwirtschaftliche Privilegierung attestiert wird, sonst wäre die Maßnahme nicht genehmigungsfähig.

Dem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass hierfür eine landwirtschaftliche Privilegierung attestiert wird.

TOP 13 – Bekanntgaben, Anträge und Verschiedenes

Herr Bürgermeister Bogner berichtete, dass bei der heutigen (19.09.2024) Submission für die Gründungsarbeiten des Feuerwehrgerätehauses das günstigste abgegebene Angebot ca. 50.000 € unter der ursprünglichen Kostenschätzung lag. Somit kann die Auftragserteilung für die Gründungsarbeiten bis zum 30.09. erfolgen. Der tatsächliche Baubeginn ist mit den ausführenden Unternehmen noch abzustimmen.

Herr Bürgermeister Bogner erinnerte an anstehende Termine: Wanderung mit dem Schwäbischen Albverein am 21.09., Sportlerehrung am 25.09., Konzert Christoph Jäger am 12.10.2024.

Frau Fischer berichtet, dass seit ca. vier Wochen vermehrt Meldungen über Waschbärvorkommen bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Gemeindeverwaltung steht in engem Kontakt und ist in ständigem Austausch mit Stadtjägern und Jagdpächtern und hat die wichtigsten Informationen als Q&A aufgearbeitet und stellt dies in Kürze auf die Homepage der Gemeinde.

Herr Bürgermeister Bogner übergab das Wort an die Damen und Herren des Gemeinderats.

Gemeinderat König erkundigte sich nach dem Sachstand zu verschiedenen Themen. Gemeinderat Hutzenlaub erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Rückbau der Dunglege in Wattenweiler. Herr Bürgermeister Bogner antwortet, dass er hier nochmals nachfassen wird. Außerdem erkundigt sich Herr Hutzenlaub bezüglich der Mauer auf einem Grundstück in Unterweissach in Richtung Ungeheuerhof, deren Höhe schon vor einiger Zeit für Probleme sorgte.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Weissach im Tal
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Weissach im Tal

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Weissach im Tal
26.09.2024
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