Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
Bekanntgabe von nicht öffentlichen Beschlüssen
Bürgermeister Steffen Weigel gibt bekannt, dass im Gemeinderat nicht öffentlich am 30. September 2025 per einstimmigem Beschluss die Verwaltung beauftragt wurde, eine Anpassung des vorliegenden Vermarktungskonzepts für eine zeitnahe Veräußerung der drei Grundstücke im Gewerbegebiet „Kieswiesen“ zu erarbeiten. Dabei sollen die bereits beschlossenen Grundstücksverkäufe an die Firma Erlenmayer und an die Firma Stingel berücksichtigt werden.
Vorstellung Mobilitätsstrategie "Postfossile Mobilität"
Der Gemeinderat nimmt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 7 Enthaltungen die Mobilitätsstrategie „Wendlingen mobil“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Strategie weiterzuverfolgen.
Kenntnisnahme/Beschluss - Mitarbeiterwohnen - Bewilligung Fördermittel aus dem Programm "Kompetenzzentrum Wohnen" - Folgebeauftragung Beteiligungsverfahren und Entwicklungskonzeption inkl. Erstellung Businessplan
Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Konzeption zum Projekt „Mitarbeiterwohnen“ zur Kenntnis und beauftragt das Büro Reschl mit der Umsetzung der dargestellten Leistungsbilder bzw. den Modulen „Beteiligung“ und „Konkrete Planung“ mit einer Gesamthonorarsumme in Höhe von 168.700 € bei einem Förderanteil in Höhe von 135.000 €.
"Tor zur Innenstadt": Auslobung für Planungswettbewerb als Mehrfachbeauftragung
Der Gemeinderat stimmt einstimmig den Rahmenbedingungen und den Wettbewerbsunterlagen des Verfahrens „Tor zur Innenstadt“ für das städtische Grundstück (Teilbereich 1: Albstraße 29) und das private Areal (Teilbereich 2: WeNA-Areal, Albstraße 23/25 und Weberstraße 20) zu.
Möglichkeiten der Ausweitung von städtischen Betreuungsangeboten und Weiterführung der Malteser Spielzeitbetreuung in Kindertageseinrichtungen in Wendlingen am Neckar
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf Basis des Öffnungszeitenmodells weiter an einer Erweiterung der städtischen Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen zu arbeiten und gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat sowie dem Kindergartenausschuss im Hinblick auf die Kindergartenbedarfsplanung 2026/ 2027 zu entwickeln. Außerdem beschließt der Gemeinderat einstimmig die Weiterführung der Malteser Spielzeitbetreuung in den Kindertageseinrichtungen Hebelstraße, Stadtmitte und Kinderhaus an der Gartenschule bis zum 31. August 2026. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, den Vertrag mit dem Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Bezirksgeschäftsstelle Nürtingen, analog zu verlängern. Ebenso einstimmig wird beschlossen, dass die aus Sicht der Verwaltung zusätzlichen notwendigen Stellen in den Haushaltsplanentwurf sowie in den Stellenplan eingebracht und mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Statusbericht Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Den Statusbericht „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Bebauungsplan "Solarpark im Speck"
- Erweiterung des Planbereichs durch Aufstellung von Speichereinheiten
- Bericht zum Verfahrensstand des Bebauungsplans
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahrensstand des Bebauungsplans „Solarpark im Speck“ und beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Beteiligung der Ämter, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (Offenlage) durchzuführen, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Landtagswahl am 8. März 2026
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bildung der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke, der Bestellung der Wahlvorstände und Wahlvorsteher, der Bestellung der Wahlvorstände für die Briefwahl und der Briefwahlvorsteher und der Bestimmung der Wahlräume.
Der Gemeinderat fasst einstimmig Beschluss über die Gewährung einer Entschädigung in Höhe von 80 € für Wahlvorsteher, Stv. Wahlvorsteher, Schriftführer und Stv. Schriftführer und über die Gewährung einer Entschädigung in Höhe von 60 € für Beisitzer.
Außerdem fasst der Gemeinderat einstimmig Beschluss über die Veröffentlichungen im Blättle und die Belegung öffentlicher Einrichtungen.
Jahresabschluss 2022 der Stadt Wendlingen am Neckar
Einstimmig wird im Gemeinderat der am 8. Oktober 2025 aufgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz gemäß §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung festgestellt.
Allgemeine Überlassungsbestimmungen über die Ausleihe von beweglichen Gegenständen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Allgemeinen Überlassungsbestimmungen über die Ausleihe von beweglichen Gegenständen mit folgenden redaktionellen Änderungen bei den Überlassungsentgelten unter § 7 Absatz 2: Für den Arbeitsaufwand für Hin- und Rücktransport wird bei Vereinen und Gewerblichen bei der Berechnung nach tatsächlichem Aufwand mindestens ein Entgelt von 60 € verlangt und bei den Reinigungskosten Geschirrmobil wird das Wort „im Sonderfall“ eingefügt.