Gemeindeverwaltung Walheim
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Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.01.2024

TOP 1: Baubeschluss barrierefreie Bushaltestelle Die beiden Haltestellen in der Brückenstraße sollen gemäß den Vorgaben, Empfehlungen und Hinweisen...

TOP 1: Baubeschluss barrierefreie Bushaltestelle

Die beiden Haltestellen in der Brückenstraße sollen gemäß den Vorgaben, Empfehlungen und Hinweisen barrierefrei umgebaut werden. Die Fördergelder wurden beantragt. Insgesamt gibt es eine Gesamtzuwendung von 98.103,60 Euro, was 75 % der förderfähigen Kosten entspricht.

Die Planung sieht vor, dass die Querung bei der Einmündung Brückenstraße/Im Haiglen auf der Höhe der Bahnunterführung entfällt und durch einen barrierefreien Übergang ersetzt wird. Diese befindet sich ca. 20 m weiter in der Brückenstraße. Dadurch muss die Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite ebenfalls verlegt werden. Beide Bushaltestellen sollen mit Überdachungen und Fahrgastanzeigern ausgestattet werden. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Planung zu und beschließt einstimmig, dieie Verwaltung zu beauftragen, alles Notwendige zum Umbau zu veranlassen.

TOP 2: Vorbesprechung Straßenbaumaßnahmen

Im vergangenen Jahr konnten die Baumaßnahmen Kastellstraße und Neckarstraße abgeschlossen werden. Es wurde nun über weitere Baumaßnahmen im Bereich Straßensanierung und Erneuerung Wasser/Abwasser beraten. Die Verwaltung hat bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen die Bewertung der Wasserleitungen und des Kanalnetzes angefragt. Der Gemeinderat legt die Reihenfolge der Sanierungen der Gemeindestraßen fest: als Erstes soll die Brückenstraße saniert werden im Zuge der Baumaßnahme barrierefreie Bushaltestelle. Als Nächstes sind die Gehwegsanierung in der Heilbronner Straße danach die Bachstraße angedacht. Darauffolgend wird die Sanierung der Karlstraße erfolgen. Die Römerstraße folgt erst nach der Fertigstellung der Bebauung der Blumenstraße. Zudem wird der Gehweg in der Urbanstraße saniert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Ingenieurbüro IPPICH für die Kostenschätzung der Maßnahmen zu beauftragen.

TOP 3: Kauf von zwei Notstromaggregaten für die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeinde Walheim

Um für den Katastrophenfall richtig ausgerüstet zu sein, ist es notwendig, Notstromaggregate anzuschaffen. Die Freiwillige Feuerwehr erhält für die Anschaffung eine Förderung von 15.000 Euro für das Notstromaggregat. Somit kostet dieses Notstromaggregat 27.963,76 Euro.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anschaffung von zwei Notstromaggregaten und entscheidet sich für das Angebot von Firma Woller Maschinen e.K., Sindelfingen für den Preis von ca. 78.488,83 € brutto.

TOP 4: Anschaffung Foodtruck

Einige Walheimer Vereine wünschen sich die Möglichkeit zur Bewirtschaftung der Neckarwiese. Da die Neckarwiese im Hochwasserbereich liegt, ist eine bauliche Anlage kaum umsetzbar. Eine alternative Lösung ist die Anschaffung eines Foodtrucks. Hiermit wäre man flexibel und man könnte auch an anderen Örtlichkeiten in Walheim (Schönste Weinsicht, Schulhof,…) den Anhänger nutzen.

Aber auch im Rahmen eines großen Schadensereignisses (Katastrophenschutz/Bevölkerungsschutz) bzw. eines größeren Feuerwehreinsatzes kann der Foodtruck für die Bewirtung genutzt werden. Es ist angedacht, dass die Vereine bzw. Institutionen die Nutzung bei der Gemeinde anmelden. Der Foodtruck kann dann abgeholt und z. B. an der Neckarwiese aufgebaut und angeschlossen werden. Nach der Veranstaltung ist der Foodtruck gereinigt wieder abzugeben. Wichtig sind auch die Themen Benutzungsordnung und Nutzungsgebühr. Diese wird nun erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung des Foodtrucks über die Firma Danstep GmbH aus Wülfrath inkl. Ausstattung zum Preis von max. 60.000 Euro.

TOP 5: Neubau einer Radwegunterführung – Kostenbeteiligung

Im Oktober 2023 hat ein Runder Tisch zum Thema Radwegunterführung stattgefunden. Die im Gespräch zugesicherte aktualisierte Kostenschätzung liegt nun vor. Die Baukosten von 1.400.000,00 Euro – 90 % Förderung = 140.000,00 Euro Eigenanteil (max.) davon übernimmt Besigheim max. 50 % = 60.000,00 Euro, Walheim übernimmt die anderen 50 % = 60.000 Euro und der Landkreis Ludwigsburg übernimmt 20.000 Euro. Wie weit mit einer weiteren Kostensteigerung gerechnet werden muss, ist aktuell unklar. Die Kosten für eine Beleuchtung und Kleinarbeiten welche nicht förderfähig sind noch nicht enthalten. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Walheim sich mit 5 % an den Baukosten des Neubaus beteiligt und sichert der Stadt Besigheim zu, dass eine wohlwollende Prüfung und Entscheidung für eine Kompensationsfläche durch den Walheimer Gemeinderat erfolgen wird, wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist.

TOP 6: Bauvorhaben: Umbau eines Wohnhauses, Hauptstraße 86, 74399 Walheim, Flst. 168

Die Bauherren beantragen erneut die Baugenehmigung für den Umbau eines Wohnhauses. Das Grundstück Flst. Nr. 168 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben liegt in der Baulinie Haupt- und Traubenstraße. Diese wird im Vorhaben nicht überschritten. Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, bisher sind zwei Einwendungen eingegangen. Der Gemeinderat erteilt mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung sein Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m § 34 BauGB.

TOP 7: Bauvorhaben: Einrichtung einer Dachgaube, Im Haiglen 19, 74399 Walheim, Flst. 4157/1

Die Bauherren beantragen die Baugenehmigung für Errichtung einer Dachgaube. Allerdings ist diese laut Zeichnungen keine Dachgaube, sondern ein Zwerchhaus. Das Grundstück Flst. Nr. 4157/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Haiglen“. Hierbei handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan. Ein Dachaufbau ist laut Bebauungsplan erlaubt. Fraglich ist nur das Thema Gebäudehöhe. Die Gebäudehöhe wird bis zur Dachrinne gemessen. Allerdings ist keine vorhanden. Wenn die Bauherren die Traufe durchlaufen lassen, ist es unproblematisch. Falls sie dies nicht machen, wäre die Gebäudehöhe nicht eingehalten. Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, bisher sind keine Einwendungen eingegangen. Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, wenn die Gebäudehöhe eingehalten wird.

TOP 8: Europa- und Kommunalwahlen 2024: Wahl des Gemeindewahlausschusses

Für die Kommunalwahl am 09.06.2024 muss der Gemeinderat nach § 11 Abs. 2 KomWG einen Gemeindewahlausschuss wählen. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 09.06.2024 wie folgt zu besetzen:

Vorsitzende Bürgermeisterin Tatjana Scheerle

Stellvertretender Vorsitzender Heidi Huber

Beisitzer Joachim Reisinger

Beisitzer Horst Weller

Stellvertretende Beisitzer Frank Schmidt

Stellvertretende Beisitzer Andreas Mayer

Beisitzer und Schriftführer Sabine Philipp

Beisitzer und stellvertretender Schriftführer Melanie Nachtnebel

TOP 9: Ratsinformationssystem

In einem Ratsinformationssystem ist alles dokumentiert, was in der Gemeinde politisch entschieden wird und entschieden hat inkl. aller notwendigen Vorlagen. Diese (öffentlichen) Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem verfügbar. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

TOP 10: Spenden

Über die Annahme von Spenden im Wert von über 100 Euro im Einzelfall hat der Gemeinderat zu entscheiden. Folgende Spenden sind im Jahr 2023 bei der Gemeinde Walheim eingegangen:

Nr.

Betrag €

Eingang

1

Sabine Bezner, Richard-Duschek-Str. 8, 74354 Besigheim, Spende Grundschulförderklasse

100,00

04.01.2023

2

Jutta Reisinger, Urbanstr. 39, 74399 Walheim

Sachspende Möbel f. Flüchtlinge

300,00

11.07.2023

3

Hofmeister Bietigheim GmbH & Co. KG, Kirchheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen, Spende Feuerwehr

676,00

05.10.2023

4

Hochstetter Touristik GmbH, Bischofstr. 24, 74336 Brackenheim-Dürrenzimmern, Spende f. Kinderkrippe

1.000,00

05.12.2023

Der Gemeinderat nimmt die abschließende Spendenliste für 2023 zur Kenntnis und die aufgeführten Spenden werden einstimmig angenommen.

TOP 11: Sonstiges

Klärschlammanlage

Frau Scheerle informiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung ab Freitag, 26.01.2024 beginnt. Die Ordner liegen 4 Wochen im Rathaus zur Durchsicht aus.

Sie teilt weiter mit, dass die EnBW einen Antrag auf Teilbaugenehmigung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt hat. Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme den Rechtsanwalt Dr. Schütz zu beauftragen, gegen den vorzeitigen Baubeginn vorzugehen.

Aus der Mitte des Gemeinderates kamen folgende Fragen:

  • Wie ist die Trinkwasserlage in der Gemeinde Walheim?

Frau Scheerle informiert, dass ihr vergangenes Jahr mitgeteilt wurde, dass Walheim noch einen guten Puffer an Trinkwasser hat. Sie wird es aber weiter verfolgen.

  • Wie der aktuelle Stand zur Aufstellung eines Windrades ist?

Frau Scheerle hat noch keine Informationen und war selbst verwundert, dass trotz Initiative kein Standort auf der Gemarkung berücksichtigt ist.

  • Wie sieht es mit den Förderungen für die Steillagen in der Eichhälde aus?

Frau Scheerle informiert, dass noch 35.000 € Fördermittel übrig sind, welche noch nicht abgerufen wurden.

  • Muss man Flüchtlinge im alten Feuerwehrhaus unterbringen?

Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit noch müssen derzeit noch keine Flüchtlinge im Feuerwehrhaus untergebracht werden.

  • Aktuelle Stand zum Thema Nahversorger?

Die Verwaltung befindet sich derzeit im Gespräch mit dem LRA und den Eigentümern bezüglich der Umlegung.

  • Wie geht es weiter mit dem Bäcker?

Frau Scheerle teilt mit, dass der Bäcker Stengel sein Geschäft im Februar schließt, danach werden Umbaumaßnahmen stattfinden. Der neue Bäcker „Die Brotschmiede“ wird voraussichtlich im April wiedereröffnen.

  • Es ist gewünscht, dass das Kulturspektrum und Musikschule zu einer Sitzung eingeladen werden.
  • Gibt es schon neue Informationen zum OnDemand Verkehr?

Frau Scheerle informiert, dass der OnDemand Verkehr im Sommer startet, mehr Informationen hat sie derzeit noch nicht erhalten.

  • Gibt es schon einen Termin für die Markungsputzete?

Frau Scheerle teilt mit, dass noch kein Termin festgelegt wurde.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2024

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Walheim

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Politik
von Gemeinde Walheim
01.02.2024
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