Gemeinderat

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 08. Oktober 2025

1. Umbau des ehemaligen Pfarrhauses in Aulfingen Im Frühjahr 2025 wurden die ersten Gewerke für die Sanierung und Instandsetzung der Räumlichkeiten...

1. Umbau des ehemaligen Pfarrhauses in Aulfingen

Im Frühjahr 2025 wurden die ersten Gewerke für die Sanierung und Instandsetzung der Räumlichkeiten des ehemaligen Pfarrhauses im Aulfinger Schloss beauftragt. Bei den ersten Abbrucharbeiten stellte sich heraus, dass in dem Gebäudeteil schon vor langer Zeit (vermutlich in den 70er Jahren) sehr intensive Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz vorgenommen wurden. Durch die Herausnahme und Abänderung von statisch tragenden Holzbalken, sowie auch durch Fäulnis und Holzwurm geschädigtes Tragwerk, musste die bauliche Situation dringend von einem Statiker begutachtet und neu bewertet werden. Im Zuge der Auswertung des Schadensbildes wurde vom Ingenieurbüro Sättele aus Löffingen ein Lösungsvorschlag für die Behebung der bautechnischen Mängel ausgearbeitet. Das Büro mh ARCHITEKTUR aus Geisingen hat auf der Grundlage des Sanierungsvorschlags die zusätzlichen Kosten ermittelt. Die Mehrkosten für die statische Ertüchtigung des Gebäudes setzen sich wie folgt zusammen:

Abbrucharbeiten - ca. 19.000,00 €

Holzbauarbeiten - ca. 28.000,00 €

Estricharbeiten - ca. 13.000,00 €

Mehrkosten ca. 10.000,00 € (Statik und Umbauzuschlag).

Die kompletten geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf ca. 70.000,00 €.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses machten sich vor Ort in Aulfingen ein Bild von der Situation. Manuel Huber und Maximilian Moser vom Büro mh ARCHITEKTUR erläuterten die geplanten Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung des Gebäudes. Leider konnten die Schäden am Tragwerk erst nach der Öffnung der Fußböden erkannt werden. Davor machte das Gebäude einen soliden Eindruck. Nach der Besichtigung der Baustelle und den erhaltenen Informationen waren sich die Mitglieder des Technischen Ausschusses einig, dass die Mehrkosten verursachenden statischen Ertüchtigungen unabdingbar sind. Das Gremium stimmte deshalb den erforderlichen Maßnahmen und den Mehrkosten zu. Somit können die Arbeiten am Gebäude weitergeführt werden.

2. Erneuerung der Stützmauer „Am Bergle“ in Kirchen-Hausen

In der Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2025 wurde die Instandsetzung der Stützmauer „Am Bergle“ in Kirchen-Hausen beraten. Aufgrund der Höhe der Kosten für eine Stahlbetonmauer wurde die Verwaltung beauftragt, nochmal eine alternative Lösung für eine Stützmauerkonstruktion zu erstellen. Zusammen mit dem Ing. Büro Kühnle aus Unterbaldingen wurden zusätzlich zur Stahlbetonvariante zwei weitere Varianten ausgearbeitet.

Variante 1: Stahlbetonmauer, Absturzsicherung mit, Doppelstabmattenzaun und vorgesetzter Leitplanke ca. 160.000,00 €

Variante 2: Stützmauer aus großflächigen Granitquadern, Absturzsicherung wie in Variante 1, ca. 132.000,00 €

Variante 3: Stützmauer aus Gabionen mit Drahtgeflecht, gefüllt mit Granitschotter, Absturzsicherung wie in Variante 1, ca. 120.000,00 €

Im Haushalt wurden für das Jahr 2025 für die Instandsetzung der Stützmauer „Am Bergle“ Mittel in Höhe von 220.000,00 € eingestellt, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses machten sich vor Ort ein Bild von der schadhaften Stützmauer. Ingenieur Peter Kühnle erläuterte die verschiedenen Sanierungsvarianten. Im Jahr 2013 wurde bereits ein Abschnitt der Mauer auf einer Länge von rund 28 m saniert. Beim jetzigen Sanierungsabschnitt steht eine Länge von ca. 15 m an. Weitere 29 m der Mauer müssen in weiteren Abschnitten in der Zukunft noch saniert werden. Mehrheitlich entschied sich der Technische Ausschuss für die günstigste Variante, d. h. eine Sanierung mit einer Stützmauer aus Gabionen für Kosten von ca. 120.000 €. Hierfür wurde auch der im Haushaltsplan aufgeführte Sperrvermerk aufgehoben.

3. Umrüstung der Heizzentrale im Rathaus Kirchen-Hausen in eine Pelletheizung

Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahme der Festhalle Kirchen-Hausen wurde ein Antrag auf Förderung KFW 55 EE (Energie-Effizienz) gestellt, der mit einer Gesamtförderung von ca. 979.000 € bewilligt wurde. Eine der Bedingungen für die Förderung ist, dass die Wärmeversorgung der Halle durch regenerative Energien (kein Öl oder Gas) erzeugt werden muss. Um dies zu gewährleisten, muss die Wärmeversorgung der Halle entweder zusätzlich mit einer Wärmepumpe (Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe) oder die Gasheizung (Baujahr 2003) der Wärmezentrale im Rathaus durch eine Holzpelletheizung ersetzt werden. Aufgrund des Alters der bestehenden Heizung und der ungewissen Zukunft der Gaslieferungen ist deshalb der Umbau der Heizzentrale und daraus resultierend die Umstellung der Wärmeerzeugung auf regenerative Energien das Mittel der Wahl. Das Büro Westhauser hat im Zuge der Heizungsplanung für die Festhalle Kirchen-Hausen die Situation vor Ort überprüft. Eine mögliche Installation einer Pelletheizung in den Räumlichkeiten des Rathauses ist möglich und auch sinnvoll. Im Zuge der Umbauarbeiten der Heizung ist es auch möglich, das städtische Gebäude Aitrachtalstraße 12 (ehem. Lehrerwohnhaus) an die Nahwärmeversorgung anzuschließen. Angeschlossen sind bereits die Grundschule Kirchen-Hausen, die Kirchtalhalle sowie das Feuerwehrgerätehaus. Im Lehrerwohnhaus befindet sich aktuell eine separate Gasheizung (Baujahr 2004). Die Kosten für den Einbau einer Holzpelletheizung sowie den dazugehörigen Nebenarbeiten belaufen sich auf ca. 340.000 €. Für die Baunebenkosten, wie Planung, Bauleitung, Effizienzberechnung usw., müssen zusätzlich ca. 35.000 € aufgewendet werden. Für die Erneuerung der Heizung kann bei der KFW ein Zuschuss auf Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Die Höhe der zu erwartenden Förderung für das Rathaus und Schulgebäude, das Feuerwehrhaus und das städtische Gebäude Aitrachtalstraße 12 beläuft sich auf ca. 74.000 €. Ob noch weitere Fördermöglichkeiten möglich sind, wird derzeit noch geprüft.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses besichtigten die fast fertiggestellte Kirchtalhalle. Bauleiter Claus Limberger aus Gutmadingen führte das Gremium durch die Halle und gab Erläuterungen zur Hallensanierung. Aktuell laufen noch die letzten Restarbeiten in der Halle. Diese werden bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Der Technische Ausschuss beschloss, dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, dass die vorhandene Heizzentrale im Rathaus in Kirchen-Hausen in eine Pelletheizung umgerüstet wird. Die Kosten für die Baumaßnahme von ca. 375.000 € sollen im Haushalt 2026 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Arbeiten beschränkt auszuschreiben und auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses die Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu stellen.

4. Vergabe Nacherschließung von Hausanschlüssen Breitband

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die eigenwirtschaftliche Nacherschließung von vorerst ca. 280 Hausanschlüssen im Glasfasernetz der Stadt. Das günstigste Angebot mit einem Volumen von 1.076.860 € lag rund 220.000 € über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros. Ein zweites abgegebenes Angebot sogar 450.000 € höher. Aufgrund dieser Abweichungen entschied der Technische Ausschuss, dass die Ausschreibung aufgehoben wird und eine erneute, beschränkte Ausschreibung mit überarbeitetem Leistungsverzeichnis erfolgt, um günstigere Preise zu erzielen.

5. Gewährung von Zuschüssen für Breitband-Hausanschlüsse

Im Rahmen des derzeit laufenden Breitbandausbaus innerhalb der Stadt Geisingen wurden all diejenigen Häuser direkt „bis auf den letzten Meter“ über die laufende Baumaßnahme im Rahmen des Förderrahmens an das Breitbandnetz angeschlossen, welche sogenannte „Weiße Flecken“ sind. Im Rahmen der Verlegung des Breitbandnetzes sind darüber hinaus ca. 550 Anschlüsse vor erschlossen, d. h. das Breitbandnetz führt direkt am Haus vorbei, wurde aber auf den letzten Metern nicht erschlossen, da die verfügbare Bandbreite der Häuser über 30 Mbit/s beträgt. Nun besteht die Möglichkeit, diesen Hausanschlüssen über einen Rahmenvertrag der Stadt, der auszuschreiben ist, vergünstigte Angebote zu ermöglichen. Der Hausanschluss selbst wird wie bei der Wasserversorgung in das Eigentum der Stadt Geisingen übergehen. Das Modell hierzu hat das Planungsbüro CEC bereits vorgestellt.

Auf Grundlage der Kalkulation des Planungsbüros der CEC-Ingenieure ist mit durchschnittlichen Kosten von etwa 2.800 € je Hausanschluss zu rechnen. Die Stadt stellt die individuell anfallenden Kosten den Eigentümern auf Grundlage eines Vertrags in Rechnung. Durch die Ausschreibung der Stadt sind wesentlich günstigere Preise für die Eigentümer zu erwarten. Zudem ist die Einbringung von Eigenleistungen ebenfalls nach Abstimmung mit dem Planungsbüro möglich. Hierdurch können ggf. die Kosten weiter gesenkt werden. Die Stadt Geisingen betreibt durch dieses Vorgehen einen erhöhten Aufwand, um die Anschlusszahlen an das Netz weiter voranzutreiben und möglichst viele Haushalte schnell und einfach anzuschließen. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die Rechnungsstellung an die Hauseigentümer, ggf. abzüglich einer Förderung. Die Bereitstellung des Breitbandnetzes stellt eine freiwillige Aufgabe der Stadt Geisingen dar. Durch möglichst viele Netznutzer können die laufenden Kosten besser gedeckt werden. Aufgrund dessen profitiert die Stadt von möglichst vielen Nutzern über Pachteinnahmen von den Netzbetreibern.

Die Verwaltung schlägt folgendes Fördervorgehen vor:

Gefördert werden sollen lediglich die Hausanschlüsse, welche zeitnah nach Fertigstellung des Hausanschlusses einen Vertragsabschluss nachweisen können. Die Förderung soll sich hierbei prozentual an den Baukosten orientieren und auf einen Betrag gedeckelt werden.

- Förderung der Baukosten mit 20 %

- Deckelung auf 750,00 € je Anschluss

Mit den durchschnittlich kalkulierten Kosten ist somit mit einer individuellen Förderung in Höhe von etwa 2.800 € x 20 % = 560,00 € zu rechnen.

Hierbei ist zu erwähnen, dass eine Bezuschussung der Hausanschlussarbeiten ohne Vertragsabschluss aus Sicht der Verwaltung nicht dem Sinn und Zweck des Breitbandbetriebs entspricht. Es würde sich dabei in der überwiegenden Anzahl der Fälle lediglich um einen Mitnahmeeffekt handeln. Dies widerspricht dem Anreiz, die Infrastruktur auch tatsächlich direkt nutzen zu wollen, und ist deswegen nicht zielführend. Die Förderung der Anschlussarbeiten wird auch lediglich auf die Nacharbeiten der Vorerschließungen begrenzt, bereits erschlossene sogenannte „weiße Flecken“ erhalten keine, da hier die Anschlüsse über Bund, Land und Kommune komplett gezahlt wurden. Der Vertragsnachweis soll dann in einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Arbeiten an die Verwaltung übermittelt werden, sodass im Zuge der Rechnungsstellung bereits die Förderung berücksichtigt werden kann. Somit findet eine Zwischenfinanzierung der Anschlusskosten durch die Stadt mit circa drei Monaten statt. Bei der Annahme von etwa 300 Interessenten zum Ausbau und direktem Vertragsabschluss entstehen Gesamtkosten von etwa 840.000 €, hierbei werden dann 100 % (Kosten) abzgl. 20 % (städtischer Förderung) 672.000 € in Rechnung gestellt. Es ist somit mit einem Kostenaufwand für die Förderung der Hausanschlüsse von 168.000 € zu kalkulieren. Durch Erhalt von Pachteinnahmen für das Netz ist eine Amortisierung nach durchschnittlich 3 Jahren und 8 Monaten, spätestens jedoch nach 4 Jahren gegeben. Wichtig zu erwähnen ist, dass unter gewissen Umständen Eigenleistungen möglich sind. Hierdurch können je nach Gegebenheit und Abstimmung mit dem Planungsbüro und der Baufirma die Kosten der Hauseigentümer gesenkt werden.

Der technische Ausschuss beschloss, dem Gemeinderat zu empfehlen, das vorgestellte Modell zur Förderung der Hausanschlüsse anzunehmen. Im Zuge der Haushaltsplanberatung 2026 soll über eine Bereitstellung der Haushaltsansätze entschieden werden. Anfallende Kosten im Jahr 2025 werden durch den Haushaltsansatz des „Weiße-Flecken-Programms“ bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Arbeitsschritte zur Umsetzung des Vorhabens und der Förderung in die Wege zu leiten.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
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