
Vermehrt gehen bei der Gemeindeverwaltung Hinweise auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im innerörtlichen Bereich ein, vor allem in den Ortsstraßen sowie teilweise in den verkehrsberuhigten Bereichen. Dies nimmt die Gemeindeverwaltung zum Anlass, nochmals auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.
Generell gilt in allen Wohnstraßen und der B297 30 km/h. Ausgenommen davon ist die Wäscherhofstraße/K1405. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen vor allem die schwächsten Teilnehmer des Straßenverkehrs: die Kinder, schützen. Wir bitten Sie daher um Rücksichtnahme. Zur Sensibilisierung wird die Gemeindeverwaltung die mobile Geschwindigkeitsanzeige nun an diversen Ortsstraßen aufhängen. Neben der gefahrenen Geschwindigkeit wird auch mittels eines Smileys symbolisiert, ob zu schnell gefahren wird oder nicht.
Sollten weitere Beschwerden eingehen, so werden wir bei der Bußgeldstelle des Landratsamts Kontrollen anregen.
Innerhalb der Gemeinde wurden mehrere verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, u. a. vor dem Rathaus, in der Schulstraße vor den Kindergärten, am Marktplatz bei der KSK, in der Seestraße bei der VR-Bank und im Neubaugebiet Wilmet III/Heuhof am Kreuzungsbereich/Spielplatz. Dies bedeutet, dass dort nur auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf. Des Weiteren ergeben sich folgende Rechte und Pflichten: