Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
regelmäßig gehen bei uns im Rathaus Anfragen von Menschen aus Uhingen und den Umlandgemeinden ein, die sich für einen Bauplatz interessieren. Nun können wir nach der Vergaberunde 2024 wieder neue Bauplätze anbieten. Diese befinden sich im Neubaugebiet „Weilenberger Hof III“ am Uhinger Ortsrand in Richtung Sparwiesen, hinzu kommt ein einzelnes Baugrundstück im alten Baugebiet „Am Giebel“ – in der Nähe des Freibades.
Die Vergabe dieser Grundstücke erfolgt in zwei unterschiedlichen Verfahren, die ich Ihnen an dieser Stelle gerne erläutern möchte. Es handelt sich zum einen um das Bieterverfahren und zum anderen um das Kriterienvergabeverfahren. Im Letztgenannten werden wir zwei Einzelhausbauplätze sowie zwei Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Weilenberger Hof III“ zum Erwerb durch Privatinteressenten ausschreiben. Wer schlussendlich einen Bauplatz erhält, wird auf Grundlage des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses im Kriterienvergabeverfahren unter Anwendung der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Uhingen für die Vergabe städtischer Bauplätze an Privatinteressenten entschieden.
Im Zeitraum vom 4. Juli 2025 bis zum 29. August 2025 können Interessenten um einen Bauplatz den Bauplatzbewerbungsbogen ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadtverwaltung einreichen.
Mit den Vergabekriterien soll gesteuert werden, wer einen Bauplatz bekommt. Anhand verschiedener sozialer Kriterien (wie Familienstand, Zahl und Alter von Kindern, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung, ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutzdienst) sowie Ortsbezügen zu Uhingen (wie einem aktuellen oder früheren Wohnsitz hier am Ort, einem Arbeitsplatz in Uhingen oder ehrenamtlichem Engagement in unserer Stadt) wird eine gewichtete Bepunktung entlang der Bauplatzvergaberichtlinie vorgenommen - und je mehr Punkte, desto höher die Chancen auf eines der Grundstücke. Damit kann gewährleistet werden, dass Menschen, die sich für Uhingen einsetzen oder einen dauerhaften Bezug zur Stadt haben, auch die Möglichkeit erhalten, hier Wohneigentum zu bilden – und dies, ohne dass auswärtige Bewerber benachteiligt werden.
In diesem Jahr wird die Stadt Uhingen auf Grundlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses erstmalig auch zwei Baugrundstücke im Rahmen eines sogenannten Bieterverfahrens zum Erwerb ausschreiben, eines davon im „Weilenberger Hof III“ (mit 477 m² Fläche) und das andere im Gebiet „Am Giebel“ (mit 1.215 m² Fläche). Im Rahmen eines Bieterverfahrens erhält grundsätzlich diejenige Bewerbung den Zuschlag, welche den höchsten Kaufpreis bietet. Die Rahmenbedingungen für dieses Bieterverfahren können im Detail der entsprechenden Ausschreibung entnommen werden.
Wie Sie sehen, verfolgt der Uhinger Gemeinderat mit seinem Beschluss, wie dieses Jahr die verfügbaren Grundstücke auf den Markt gebracht werden sollen, nebeneinander zwei legitime Ansätze: Einerseits möglichst hohe Erlöse für die Stadt zu erzielen (2 Grundstücke im Bieterverfahren), und andererseits Grundstücke gezielt an Menschen zu vergeben, welche den in der beschlossenen Richtlinie als positiv bewerteten Vergabekeriterien sozialer und ortsbezogener Art am nächsten kommen (4 Grundstücke im Kriterienvergabeverfahren).
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, wenn Sie sich den Traum vom eigenen Haus in Uhingen erfüllen wollen oder jemanden kennen, der davon träumt, zögern Sie nicht und informieren sich auf www.uhingen.de/bauplatz im Internet über die Grundstücke und Verfahren. Dort finden Sie sämtliche Informationen, wie etwa zur Lage, zur Größe, dem Preis und weiteren Vorgaben zu Verkauf und Bebauung. Diese Informationen sind auch in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes zu finden.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Matthias Wittlinger
Bürgermeister