Immer wieder erreichen uns aus der Bevölkerung Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot. Daher appellieren wir an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde einzusammeln und über den Hausmüll zu entsorgen.
Für Sie als Hundebesitzer wäre es eine kleine Geste, hätte aber große Wirkung für das Miteinander in unserer Stadt. Machen Sie mit! – Damit wir alle weiterhin viel Freude an den vierbeinigen Rackern haben.
Laut§ 10 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Tamm haben die Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Sie begehen daher in Verbindung mit § 24 (1) Nr. 11 eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigen. Dies kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Aufgrund vieler Beschwerden und Anfragen möchten wir hiermit alle Hundebesitzer bitten, sich an die Polizeiliche Umweltschutzverordnung zu halten, die sagt:
Für Rückfragen und Hinweise wenden Sie sich gerne per E-Mail an svd@tamm.org.