Die Fahrrad-Mitmach-Werkstatt
Immer montags um 17:00 Uhr in der Ludwigsburger Straße 24, in Neckargröningen.
Gesucht werden gerade insbesondere gut erhaltene Kinderfahrräder. Gerne melden unter unserer E-Mail-Adresse oder telefonisch.
Nächstes Unterstützer:innen-Treffen: 16.09.2025, 19.00 Uhr
Vormerken: 10 Jahre AK Asyl Remseck – Wir feiern am 17.10.2025 im Haus der Bürger, Aldingen
Blitzlicht aus den Informationen beim letzten Unterstützer/innen-Treffen
Geflüchtete, die weniger als ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und anschließend ihre Arbeit verlieren, haben in vielen Fällen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn zudem kein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe besteht – etwa aufgrund des Aufenthaltsstatus (z. B. Duldung oder Gestattung) – werden die Beiträge zur Krankenversicherung von keiner staatlichen Stelle übernommen. Da die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Deutschland weiterhin besteht, bleiben die Betroffenen versichert, müssen die Beiträge jedoch selbst tragen. Diese Mindestbeiträge liegen derzeit bei rund 180 - 200 € im Monat und sind für Menschen ohne Einkommen faktisch nicht leistbar. Dadurch entstehen schnell Beitragsschulden, was zur Überschuldung führen kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Gesetzeslücke im engeren Sinn, sondern um eine Regelungslücke im Zusammenspiel zwischen Aufenthaltsrecht, Sozialrecht und Krankenversicherungsrecht. Die Betroffenen befinden sich in einer faktischen Versorgungslücke, obwohl sie versichert sind. Solche Problemlagen verursachen große Unsicherheit und müssen oftmals in der Sozialarbeit mit den Betroffenen mühsam aufgefangen werden.