Anrechnungszeiten
Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente
Wer jetzt die Schule beendet: Ausbildungsplatzsuche melden
Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente bringen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung..
Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.