Im Rahmen der Friedhofsentwicklungsplanung wurde von der Bürgerschaft angeregt, dass die Möglichkeit besteht, Namenstafeln auf dem Baumfriedhof auf den jeweiligen Grabstellen anbringen zu können. Durch die Anbringung der Namenstafeln werden die bisherigen Bodenhülsen ersetzt. Die Kosten hierfür sind wie bei der Anbringung von Grabsteinen von den Nutzungsberechtigten zu tragen. Das Genehmigungsverfahren ist identisch wie bei den Grabsteinen. Die ausführlichen Vorschriften entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen zu der Friedhofssatzung.