Ab dem 1. Februar 2026 bietet die Ausländerbehörde des Landkreises Tuttlingen eine neue digitale Dienstleistung an: Die Verpflichtungserklärung kann ab diesem Zeitpunkt vollständig online beantragt werden.
Eine Verpflichtungserklärung ist ein behördliches Dokument, mit dem eine Person die finanzielle Verantwortung für eine andere Person aus dem Ausland übernimmt. Mit der neuen Online-Antragsstrecke wird ein weiterer Schritt in Richtung moderner, bürgernaher Verwaltung umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können ihren Antrag künftig bequem von zu Hause aus stellen – unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde. Auch die Bezahlung erfolgt digital, wodurch der gesamte Prozess deutlich vereinfacht wird.
Die Online-Antragstellung spart nicht nur Zeit für Antragstellende, sondern reduziert zugleich den Verwaltungsaufwand. Dadurch können Anträge effizienter bearbeitet und Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Wird der Antrag über die Bund-ID eingereicht, besteht zudem die Möglichkeit, sich die Verpflichtungserklärung gegen Zahlung einer Portogebühr von 3,95 Euro bequem per Post nach Hause zusenden zu lassen.
Der Online-Antrag steht unter folgendem Link zur Verfügung:
landkreis-tuttlingen.de/Online-Dienste/Ausländerbehörde