Gemeinden Balgheim und Dürbheim
78582 Balgheim
Aus den Rathäusern

Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2030 - 8. punktuelle Änderung in der Stadt Spaichingen und in den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Hausen ob Verena, Frittlingen und Mahlstetten

Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen Amtliche Bekanntmachung Auslegung des Entwurfs des FNP 2030 – 8. punktuelle Änderung in der Stadt Spaichingen...

Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen

Amtliche Bekanntmachung

Auslegung des Entwurfs des FNP 2030 – 8. punktuelle Änderung

in der Stadt Spaichingen und in den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Hausen ob Verena, Frittlingen und Mahlstetten

Die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG Spaichingen) umfasst die Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena, Mahlstetten und die Stadt Spaichingen.

Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses über den Entwurf der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinsame Ausschuss der VG Spaichingen hat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2030 – 8. punktuelle Änderung gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der VG Spaichingen hat in öffentlicher Sitzung am 12.02.2025 den Beschluss zur Offenlage über den Flächennutzungsplan 2030 – 8. punktuelle Änderung gefasst.

Der Flächennutzungsplan 2030 – 8. punktuelle Änderung basiert auf dem seit dem 02.02.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2030 – 6. Fortschreibung und der seit dem 09.12.2021 rechtswirksamen 7. punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030. Der Auslegungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Veröffentlichung

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Darstellungen der Planflächen bzgl. der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen liegt einschließlich der Begründung zum Plan mit einem Umweltbericht und der Abwägungsübersicht, bzgl. der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen und vom Gemeinsamen Ausschuss der VG Spaichingen gewerteten Stellungnahmen, in der Zeit

vom 14.03.2025 bis zum 16.04.2025

während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen: 

  • Stadtverwaltung Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen, Zimmer 1.08
  • Rathaus Aldingen, Marktplatz 2, 78554 Aldingen
  • Gemeindeverwaltung Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim
  • Gemeindeverwaltung Böttingen, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen
  • Bürgermeisteramt Denkingen, Hauptstraße 46, 78588 Denkingen
  • Gemeindeverwaltung Dürbheim, Probststraße 2, 78589 Dürbheim
  • Rathaus Frittlingen, Hauptstraße 46, 78665 Frittlingen
  • Rathaus Hausen ob Verena, Hauptstraße 34, 78595 Hausen o. V.
  • Gemeindeverwaltung Mahlstetten, Am Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Für telefonische Fragen steht Herr Christian Frank, Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Spaichingen, Tel. 07424 / 9571-600, und das Planungsbüro Senner, 88662 Überlingen, Breitlestr. 21, Tel. 07551 / 9199-0 zur Verfügung.

Anregungen zum Planentwurf nehmen die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen und die jeweiligen Bürgermeisterämter entgegen.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an baurechtsamt@spaichingen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und ihre Mitgliedsgemeinden deren Inhalt nicht kannten und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können die Unterlagen auf den jeweiligen Websites der Stadt Spaichingen und der Mitgliedsgemeinden der VG Spaichingen unter folgenden Links eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:

www.spaichingen.de

www.aldingen.de

www.balgheim.de

www.boettingen.de

www.denkingen.de

www.duerbheim.de

www.frittlingen.de

hausen-ob-verena.de

www.mahlstetten.com

Da das Ergebnis der Prüfung der bei den Gemeinden abgegebenen Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Spaichingen, den 10.03.2025

Markus Hugger

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen

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Dürbheim Aktuell
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Ausgabe 12/2025
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