Aus § 23 Absatz 5 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Punkt 3 c) Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg ergibt sich die Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Reutlingen für den Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen auf der Gemarkung Reutlingen. Es ist ein förmliches Verordnungsverfahren nach § 24 NatSchG durchzuführen. Die Novellierung der Naturdenkmalverordnung wurde am 10. Oktober 2024 in der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses eingebracht.
Der Verordnungsentwurf (Stand: 31.07.2024), die Auflistung der Schutzgegenstände mit Schutzzweck (Anlage 1 der Verordnung) und eine Übersichtskarte (Anlage 2 der Verordnung) werden in der Zeit vom
Montag, 27. Januar 2025 bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025, jeweils
montags von 10:00 bis 12:00 Uhr,
dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus Gebäude Hamburg Mannheimer, Gustav-Werner-Straße 25, 72762 Reutlingen, 5. Stock, Zimmer 504, zur öffentlichen und kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann nach § 24 NatSchG ausgelegt. Anmeldung bitte über das Sekretariat, 4. Stock, Zimmer 419.
Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.reutlingen.de/naturdenkmalverordnung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen beim Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt schriftlich sowie per E-Mail unter tgu@reutlingen.de vorgebracht werden (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben).
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Reutlingen ist die Auslegung ortsüblich bekannt gemacht.
Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Aufstellung der Verordnung um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grundsätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung Ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf einer Naturdenkmalverordnung für Reutlingen aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg erforderlich.
Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert, die personenbezogenen Daten sollten jedoch für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung einsehbar sein. Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme sind diese jedoch erforderlich. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Herr Oberbürgermeister Thomas Keck, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen (E-Mail: oberbuergermeister@reutlingen.de), unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der E-Mail: datenschutz@reutlingen.de.
Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Sie haben das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. In Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.
Reutlingen, 08.01.2025
Bürgermeisteramt
i. V.
Angela Weiskopf
Bürgermeisterin