Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 19.12.2023 in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Maßgebend ist der Bebauungsplan bestehend aus dem Lageplan vom 12.09.2023, geändert am 07.11.2023 einschließlich Textteil, Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften.
Die Einfriedungen, sofern diese nicht in Form einer Mauer erforderlich sind, müssen für Kleintiere durchlässig sein.
Die Lage des Planbereichs ist im folgenden Lageplan vom 02.08.2023 dargestellt:
- Lageplan vom 02.08.2023 –
Der Lageplan mit Geltungsbereich vom 02.08.2023 sowie der Bebauungsplanentwurf „Westlich der Rutesheimer Straße“ Nr. 56.3 (vom 12.09.23/07.11.23/19.03.25) einschließlich Textteil und örtlichen Bauvorschriften (vom 07.11.23/19.03.25), die Begründung (vom 07.11.23/19.03.25) mit Umweltbericht (vom 24.10.23), die umweltbezogenen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.06.2025 bis 25.07.2025
im Internet, über die Homepage der Stadt Ditzingen, unter folgendem Link einzusehen: www.ditzingen.de/bauen-wohnen/buergerbeteiligung (Ditzingen/Bauen&Wohnen/ Bürgerbeteiligung-Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren).
Ebenso liegen die Unterlagen beim Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht und Äußerung aus.
Stellungnahmen können während des Zeitraums elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg wie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingingen. Im Einzelnen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Landratsamt Ludwigsburg, 21.05.2025/27.09.23/04.10.23/01.07.22
2. Zum Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Roosplan, 18.07.2022
Landratsamt Ludwigsburg, 21.05.2025/27.09.23/04.10.23/01.07.22
- Hinweise zur Erstellung des Umweltberichts sowie zur Ausführung der Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., 13.09.2023
3. Zum Schutzgut Fläche
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Regierungspräsidium Stuttgart, 07.09.2023
4. Zum Schutzgut Boden
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Landratsamt Ludwigsburg, 21.05.2025/27.09.23/04.10.23/01.07.22
5. Zum Schutzgut Wasser
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Regierungspräsidium Stuttgart, 07.09.2023
Regierungspräsidium Freiburg, 05.05.25/16.08.23/09.06.22
6. Zum Schutzgut Luft/Klima
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
7. Zum Schutzgut Landschaft
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
8. Zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltbericht, Büro Roosplan, 24.10.2023
Erfordernis der Planaufstellung
Um das Wohnungsangebot im Ortsteil Heimerdingen zu verbessern, insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie Flächen im Außenbereich wieder nutzbar zu machen, plant die Stadt Ditzingen mit dem Bebauungsplanverfahren „Westlich der Rutesheimer Straße“ die momentan gewerblich genutzte Fläche in ein Wohngebiet umzuwandeln.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ditzingen den 06.06.2025 gez.
Ulrich Bahmer
Bürgermeister