Im Hinblick auf die bald beginnende Veranstaltungssaison möchte die Stadtverwaltung Oberndorf a. N. darauf hinweisen, dass Vereine oder Personen, die im Rahmen einer Veranstaltung Getränke, Speisen oder Alkohol ausschenken möchten, seit dem 01.01.2026 eine Anzeige nach § 2 Abs. 2 LGastG an die Gaststättenbehörde senden müssen. Diese Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und ersetzt den bisherigen Gestattungsantrag. Eine Verkürzung der Frist wird nur im Einzelfall bei besonderen Voraussetzungen gewährt. Denken Sie deshalb bitte rechtzeitig an die Anzeige.
Der Betrieb eines vorübergehenden Ausschanks ist in Baden-Württemberg weiterhin nur aus besonderem Anlass möglich (bspw. Stadtfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsveranstaltung). Dieser Anlass muss deshalb auf der Anzeige entsprechend dargestellt werden. Dasselbe gilt auch für Reisegewerbekarteninhaber.
Zur Erleichterung des Verfahrens finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung das entsprechende Anzeigeformular unter www.oberndorf.de/Aktuelles/Landesgaststaettengesetz.
Bitte füllen Sie dieses entsprechend aus und senden es rechtzeitig an ordnungsamt@oberndorf.de.