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Ausschreibung Baugrundstücke Falter

Ausschreibung – Gemeindeeigene Baugrundstücke im Neubaugebiet „Falter“ im Ortsteil Neuhausen Die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis schreibt im...
Foto: Gemeinde Neuhausen

Ausschreibung – Gemeindeeigene Baugrundstücke im Neubaugebiet „Falter“ im Ortsteil Neuhausen

Die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis schreibt im neu erschlossenen Neubaugebiet „Falter“ insgesamt 22 gemeindeeigene Baugrundstücke zum Verkauf aus.

Die Grundstücke befinden sich in attraktiver Lage am südlichen Ortsrand von Neuhausen und sind für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Der Bebauungsplan „Falter“ wurde bereits rechtskräftig beschlossen. Alle Grundstücke verfügen über die erforderlichen Erschließungsanschlüsse.

Kaufpreis

Die Grundstücke variieren in der Größe und werden zum Preis von 450 €/m² veräußert.

Bewerbungszeitraum

Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 31. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen über das entsprechende Online-Formular eingereicht werden. Später eingehende Bewerbungen können im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise zur Bewerbung

  • Es dürfen sich ausschließlich tatsächliche Bauherren bzw. Bauherrinnen bewerben.
  • Eine Bewerbung ist nicht auf ein bestimmtes Grundstück, sondern auf das Baugebiet „Falter“ insgesamt möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber können jedoch bis zu drei Wunschgrundstücke angeben.
  • Pro Haushalt (z. B. Ehepaar, eingetragene Partnerschaft) ist nur eine Bewerbung zulässig.
  • Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung schriftlich bestätigt. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Zuteilungsverfahren

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt durch die Gemeinde Neuhausen nach Abschluss der Bewerbungsfrist. Die konkrete Zuteilung richtet sich vorrangig nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen:

  • Bei hoher Nachfrage: Die Gemeinde behält sich vor, zusätzlich zu den angegebenen Wunschgrundstücken Vergabekriterien festzulegen oder ein Losverfahren durchzuführen.
  • Bei geringer Nachfrage: Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Bewerberinnen und Bewerber eines ihrer angegebenen Wunschgrundstücke erhalten.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Grundstücks besteht nicht.

Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular sowie weiterführende Informationen (z. B. Übersichtslageplan, Bebauungsplan, Datenschutzhinweise) stehen auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen zur Verfügung unter: www.neuhausen-enzkreis.de

Über den QR-Code gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular.

Bauverpflichtung

Mit dem Kauf eines Baugrundstücks verpflichtet sich der Käufer bzw. die Käuferin, das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Erschließungsarbeiten mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen. Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag geregelt und über eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen das Hauptamt der Gemeinde Neuhausen gerne zur Verfügung:

Telefon: 07234 / 9510-20
E-Mail: burgert@neuhausen-enzkreis.de

QR-Code
QR-Code.Foto: Gemeinde Neuhausen
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
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Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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