Die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis schreibt im neu erschlossenen Neubaugebiet „Falter“ insgesamt 22 gemeindeeigene Baugrundstücke zum Verkauf aus.
Die Grundstücke befinden sich in attraktiver Lage am südlichen Ortsrand von Neuhausen und sind für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Der Bebauungsplan „Falter“ wurde bereits rechtskräftig beschlossen. Alle Grundstücke verfügen über die erforderlichen Erschließungsanschlüsse.
Kaufpreis
Die Grundstücke variieren in der Größe und werden zum Preis von 450 €/m² veräußert.
Bewerbungszeitraum
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 31. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen über das entsprechende Online-Formular eingereicht werden. Später eingehende Bewerbungen können im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise zur Bewerbung
Zuteilungsverfahren
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt durch die Gemeinde Neuhausen nach Abschluss der Bewerbungsfrist. Die konkrete Zuteilung richtet sich vorrangig nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen:
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Grundstücks besteht nicht.
Bewerbungsunterlagen
Das Bewerbungsformular sowie weiterführende Informationen (z. B. Übersichtslageplan, Bebauungsplan, Datenschutzhinweise) stehen auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen zur Verfügung unter: www.neuhausen-enzkreis.de
Über den QR-Code gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular.
Bauverpflichtung
Mit dem Kauf eines Baugrundstücks verpflichtet sich der Käufer bzw. die Käuferin, das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Erschließungsarbeiten mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen. Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag geregelt und über eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.
Kontakt
Für Rückfragen steht Ihnen das Hauptamt der Gemeinde Neuhausen gerne zur Verfügung:
Telefon: 07234 / 9510-20
E-Mail: burgert@neuhausen-enzkreis.de