Im Baugebiet „Karlstraße/Forststraße“ verkauft die Stadt Marbach am Neckar zwei Grundstücke mit den Flurstücksnummern 202 und 214. Das Flurstück 202 hat eine Größe von 323 m² und das Flurstück 214 hat eine Größe von 319 m². Die beiden Grundstücke bilden zusammen einBaugrundstück für ein Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen. Für die Grundstücke gelten die Vorschriften des qualifizierten Bebauungsplans „Karlstraße/Forststraße“.
Im Rahmen der Kaufverträge ist beabsichtigt, einen Sachmängelgewährleistungsausschluss aufzunehmen und die Einhaltung der Bauverpflichtung einschließlich der Absicherung weiterer Voraussetzungen eine Selbstnutzung innerhalb von 5 Jahren, durch ein dinglich abgesichertes Wiederkaufsrecht der Stadt abzusichern. Auf dem Flurstück 214 muss ein Geh-/Fahr- und Leitungsrecht für das Flurstück 202 eingetragen werden.
Ein Gebot für die Flurstücke 202 und 214 können private Baugemeinschaften oder Bauträger abgeben, welche sich verpflichten auf dem zu erwerbenden Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages, ein den Vorschriften des Bebauungsplanes entsprechendes Doppelhaus zu erstellen.
Sie erteilen mit der Bewerbung ihr Einverständnis, dass die Daten für die Entscheidung über die Bauplatzvergabe elektronisch gespeichert und verwendet werden.
Die Bewerber, welche die vorläufige Zusage der Stadt erhalten, müssen innerhalb einer Frist an die Stadt eine Reservierungskaution in Höhe von 5.000,- EUR zahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet oder gar nicht, gilt die Bewerbung als zurückgenommen. Werden die Grundstücke mit notariellem Grundstückskaufvertrag erworben, so wird die Reservierungskaution mit dem Kaufpreis verrechnet (Vorauszahlung). Kommt es nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, werden die angefallenen Verwaltungs- und Notariatskosten, mindestens aber 1.000,- Euro für den bei der Stadt entstandenen Aufwand einbehalten. Der restliche Betrag wird zurückgezahlt.
Dann reichen Sie ein aussagekräftiges Kaufangebot ein. Alle wichtigen Unterlagen hierzu finden Sie auf der Startseite der städtischen Homepage „www.schillerstadt-marbach.de“.
Das Mindestgebot wurde auf 490.- € je m² festgelegt.
Das schriftliche Angebot und das Formular zur Datenerhebung senden Sie bitte bis zum
15. August 2025 an:
Stadt Marbach am Neckar
Frau Selina Greiner
Marktstraße 23
71672 Marbach am Neckar
oder per E-Mail an selina.greiner@schillerstadt-marbach.de
Für allgemeine Fragen steht Ihnen Frau Selina Greiner unter der Telefonnummer 07144/102-222 oder per E-Mail selina.greiner@schillerstadt-marbach.de zur Verfügung.
Für Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Frau Elena Glasbrenner unter der Telefonnummer 07144/102-256 oder elena.glasbrenner@schillerstadt-marbach.de.
Bürgermeisteramt Marbach am Neckar