Die Gemeinde Gärtringen verpachtet im Auftrag der Jagdgenossenschaft ab 01.04.2025 für die Dauer von 6 Jahren die Jagdausübung in folgenden Jagdbezirken:
Für den Jagdbogen Gärtringen-Nord werden 5 Pächter, für Gärtringen-Süd werden 4 Pächter und für Rohrau werden 2 Pächter zugelassen.
Pachtbedingungen für Bewerber: einen auf seinen Namen lautenden Jahresjagdschein oder einen Jagdschein, den man während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe durch die Gemeinde Gärtringen.
Interessenten bewerben sich bitte schriftlich mit Anschreiben, Nachweis der Pachtfähigkeit und ihren persönlichen Daten bei der Gemeinde Gärtringen, Kämmereiamt, Hauptstraße 16-18, 71116 Gärtringen in verschlossenem Umschlag (Aufschrift: Jagdverpachtung) bis zum 08.11.2024.
Auskünfte zur Jagdverpachtung erteilt Ihnen das Kämmereiamt Gärtringen, unter der Tel.-Nr. 07034/ 923-120 Frau Wieland oder per E-Mail an wieland@gaertringen.de.