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Ausschreibung der vier städtischen Wohnbauplätze im Baugebiet „Unterer Morgen“ im Stadtteil Roßwälden

Der Bebauungsplan „Unterer Morgen“ wurde vom Gemeinderat am 12. Mai 2020 als Satzung beschlossen und ist am 12. Juni 2020 in Kraft getreten. Die Baulandumlegung...

Der Bebauungsplan „Unterer Morgen“ wurde vom Gemeinderat am 12. Mai 2020 als Satzung beschlossen und ist am 12. Juni 2020 in Kraft getreten. Die Baulandumlegung wurde durchgeführt.

Die Erschließungsanlagen (Straße, Abwasser und Kanal) sind hergestellt. Innerhalb des Baugebietes befindet sich ein größerer Bauplatz (Flst. 1861) der mit einem Pflegeheim mit betreutem Wohnen bebaut wird.

Die Stadt veräußert folgende vier Bauplätze zur Bebauung mit einem Einzelhaus oder einem Doppelhaus (s. Grundstücksplan):

Bauplatz Bauplatzgröße Kaufpreis/m² Kaufpreis

  • 1853 512 m² 670 €/m² 343.040 €
  • 1855 607 m² 670 €/m² 406.690 €
  • 1862 638 m² 700 €/m² 446.600 €
  • 1866 534 m² 700 €/m² 373.800 €

Im Verkaufspreis sind die Erschließungskosten für Straße, Abwasser und Wasser gemäß dem Bebauungsplan „Unterer Morgen“ enthalten. Das Flurstück 1866 ist mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Duldung von Ver- und Entsorgungsleitungen mit Benützungsbeschränkung und Betretungsrecht) für die Stadt Ebersbach in Abt. II des Grundbuchs belastet.

Aufgrund des im Baugebiet vorkommenden Schichtenwassers sollte der unterirdische Teil der Gebäude vor Nässe (z. B. mit einer sogenannten „Weißen Wanne“) geschützt werden. Eine vorherige Baugrunderkundung wird empfohlen. Für einen Teilbereich des Baugebiets liefern Luftbilder Hinweise auf eine erhöhte potentielle Belastung durch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg. Auf das Gutachten der Luftbildauswertung GmbH und dem Arbeitsbericht der Terrasond Kampfmittelräumung GmbH wird verwiesen (s. Homepage der Stadt).

Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Unterer Morgen“ einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu erfolgen.

Die Bauplätze werden nach den vom Gemeinderat am 20. Juli 2021 neu gefassten Vergaberichtlinien für städtische Wohnbauplätze am 19.11.2024 in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vergeben.

Bewerbungsschluss ist der 23. Oktober 2024. Bis dahin muss die Bewerbung in Form des Bewerbungsbogens mit den dort genannten erforderlichen Nachweisen bei der Stadt Ebersbach an der Fils, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils, vollständig eingegangen sein.

Nach Vergabe der Bauplätze können die Kaufverträge abgeschlossen werden. Die Stadt behält sich in den Kaufverträgen ein Wiederkaufsrecht für den Fall vor, dass der Erwerber den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss mit einem Wohngebäude bezugsfertig bebaut sowie für den Fall, dass der Erwerber ohne schriftliche Zustimmung der Stadt das Kaufgrundstück innerhalb von 10 Jahren ganz oder teilweise an Dritte veräußert. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags muss eine Finanzierungsbestätigung (Gesamtfinanzierung) vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht. Die Stadt Ebersbach ist dazu berechtigt, diese Ausschreibung/Bauplatzvergabe jederzeit zu beenden, ohne dass sich hieraus Ansprüche der Bewerber ergeben.

Der Bewerbungsbogen kann online abgerufen oder bei der Abteilung Baurecht und Stadtentwicklung, Rathaus Zimmer 2.23, Herr Bienecker, Grundstücksverkehr, Tel. 07163/161-123 oder Rathaus Zimmer 2.21, Herr Albig, Bebauungsplan und Baurecht, Tel. 07163/161-205 abgeholt oder angefordert werden. Sie stehen Ihnen auch für Fragen sehr gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sowie auch den Bewerbungsbogen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ebersbach.de/Wirtschaft-Wohnen/Wohnen-Bauen/Staedtische-Bauplaetze.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ebersbacher Stadtblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024
von Stadt Ebersbach an der Fils
13.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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