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Ausschreibung des Grundstücks Flst. 1194

(Baugebiet Am Giebel) - Bieterverfahren - Detaillierte Informationen zum Baugebiet entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen sowie der...

(Baugebiet Am Giebel)

- Bieterverfahren -

Detaillierte Informationen zum Baugebiet entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen sowie der Homepage www.uhingen.de; dort steht auch der Bebauungsplan „Am Giebel“ zur Verfügung.

Verkaufsfläche

Die Stadt Uhingen veräußert im nordöstlichen Bereich des Baugebiets „Am Giebel“ an Privaterwerber zwecks Eigennutzung das nachstehend beschriebene Baugrundstück.

Größe und Verkaufspreis

Die Größe des Baugrundstücks Flst. 1194 beträgt 1.215 m², ein Mindestgebotspreis wird nicht festgesetzt; die Höhe des aktuellen Bodenrichtwerts für erschlossenes Bauland beträgt in diesem Bereich 485,00 €/m². Die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbesteuer) gehen zu Lasten des Erwerbers.

Hinweise zur Bebaubarkeit des Grundstücks

Gebietscharakter:

WA (Allgemeines Wohngebiet)

– Geschossigkeit:

Maximal ein Vollgeschoss

– Bauliche Nutzung:

Einzel- oder Doppelhausbebauung

– Grundflächenzahl:

0,4

– Geschossflächenzahl:

0,7

– Zulässige Dachform/-neigung:

Satteldach (DN 35-40°)

Im Detail wird auf den Inhalt des maßgeblichen Bebauungsplans „Am Giebel“ verwiesen.

Hinweise zu Erschließungsanlagen

Rechtliche Erschließung:

Das Baugrundstück wird „erschlossen“ verkauft, d. h. im Grundstückskaufpreis sind die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz betreffend die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und der Erschließungsbeitrag für die Straßenanbindung bereits enthalten.

Technische Erschließung:

– Stromversorgung: Netze BW GmbH

Grundstücksanschluss ist vorhanden; der Hausanschluss muss vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.

– Wasserversorgung/Abwasserentsorgung: Stadt Uhingen

Grundstücksanschlüsse sind vorhanden; Hausanschlüsse müssen vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.

– Telekommunikation

Auskünfte zu den verfügbaren Leistungen und Bandbreiten sind bei den Anbietern einzuholen, entsprechende Anschlussanträge dort zu stellen.

Geotechnische Gegebenheiten

Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Baugrundstück früher bereits ein Wohngebäude vorhanden war. Im Zuge dessen Abbruchs wurden drei aus dem Böschungshang im östlichen Bereich des Grundstücks austretende, saisonal wasserführende Quellen gefasst und über Drainageleitungen in den öffentlichen Regenwasserkanal abgeleitet; diese Drainageleitungen sind bei der Gründung eines neuen Gebäudes zu beachten.

Soweit ein neues Gebäude mit Untergeschoss errichtet wird, empfiehlt es sich aufgrund der geologischen Gegebenheiten, dieses als „Weiße Wanne“ auszuführen; im Falle einer Flachgründung wird eine Tiefergründung (z. B. auf Pfeilern) anzuraten sein.

Im Hinblick auf das im östlichen Grundstücksbereich vorhandene Geländerelief dürften bei einer Wiederbebauung Maßnahmen zur Hangsicherung erforderlich sein.

Generell wird empfohlen, vor Bebauung des Grundstücks die hierbei einzuhaltenden Erfordernisse im Wege einer Baugrunduntersuchung abklären zu lassen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen und kommunalpolitischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungsinstrumente erforderlich.

So wird dem Bauplatzerwerber eine Bauverpflichtung auferlegt, welche zeitliche Regelungen zu Baubeginn (2 Jahre ab Grundstückserwerb) und Baufertigstellung (3 Jahre ab Grundstückserwerb) enthält. Ebenso wird vertraglich eine befristete Eigennutzungsverpflichtung begründet, verbunden mit einem diesem Zeitraum entsprechenden Veräußerungsverbot für das Grundstück.

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für das Bewerbungs- und Vergabeverfahren ist Herr Dirk Flöter (Tel. 07161-9380122; dirk.floeter@uhingen.de).

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Stadt Uhingen
04.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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