(Baugebiet Weilenberger Hof III)
- Bieterverfahren -
Detaillierte Informationen zum Baugebiet entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen sowie der Homepage www.uhingen.de; dort steht auch der Bebauungsplan „Weilenberger Hof III“ zur Verfügung.
Verkaufsfläche
Die Stadt Uhingen veräußert im nördlichen Bereich des ersten Bauabschnitts des Baugebiets „Weilenberger Hof III“ an Privaterwerber zwecks Eigennutzung das nachstehend beschriebene Baugrundstück.
Die Größe des Einzelhausbaugrundstücks Flst. 5359/32 beträgt 477 m², als Mindestgebotspreis werden 500,00 € / m²bzw. 238.500,00 € festgesetzt; die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten des Erwerbers.
– Gebietscharakter:
WA (Allgemeines Wohngebiet)
– Geschossigkeit:
Maximal zwei Vollgeschosse
– Wohneinheiten:
Maximal zwei Wohneinheiten im Gebäude
– Grundflächenzahl:
0,4
– Zulässige Dachform/-neigung:
Flachdach
Pultdach (DN 5°-10°)
Satteldach (DN 20°-35°)
Zeltdach (DN 20°-35°)
– Maximale Gebäudehöhe:
Traufhöhe
6,00 m (Pultdach, Satteldach, Zeltdach)
Gebäudehöhe
Flachdach 6,50 m
Pultdach 7,50 m
Satteldach/Zeltdach 8,00 m
Im Detail wird auf den Inhalt des maßgeblichen Bebauungsplans „Weilenberger Hof III“ verwiesen.
Rechtliche Erschließung:
Das Baugrundstück wird „erschlossen“ verkauft, d. h. im Grundstückskaufpreis sind anteilige Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz betreffend die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Erschließungsbeitrag für die Straßenanbindung sowie der Beitragsanteil für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bereits enthalten.
Technische Erschließung:
– Stromversorgung: Netze BW GmbH
Grundstücksanschluss ist vorhanden; der Hausanschluss muss vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.
– Gasversorgung: Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Eine Gasleitung ist im Straßenkörper verlegt; Grundstücksanschluss und Hausanschluss sind ggf. vom Erwerber privat auf eigene Kosten zu beauftragen.
– Wasserversorgung/Abwasserentsorgung: Stadt Uhingen
Grundstücksanschlüsse sind vorhanden; Hausanschlüsse müssen vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.
– Telekommunikation: Deutsche Telekom AG / Vodafone GmbH
Auskünfte zu den verfügbaren Leistungen und Bandbreiten sind bei den Anbietern einzuholen, entsprechende Anschlussanträge dort zu stellen.
Hinsichtlich der bei Errichtung von Wohnbauwerken zu beachtenden Faktoren betreffend Gründung, Wasserführung und Bodenbeschaffenheit wird auf die Ausführungen in Ziff. 3.4, Ziff. 4 und Ziff. 5 des Geotechnischen Berichts des Büros „Dr. Bausch – Ingenieure & Geologen“ vom 08.11.2018 verwiesen; das Dokument ist auf der Homepage www.uhingen.de bei den Bebauungsplanunterlagen zum „Weilenberger Hof III“ einsehbar.
Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen und kommunalpolitischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungsinstrumente erforderlich.
So wird dem Bauplatzerwerber eine Bauverpflichtung auferlegt, welche zeitliche Regelungen zu Baubeginn (2 Jahre ab Grundstückserwerb) und Baufertigstellung (3 Jahre ab Grundstückserwerb) enthält. Ebenso wird vertraglich eine befristete Eigennutzungsverpflichtung begründet, verbunden mit einem diesem Zeitraum entsprechenden Veräußerungsverbot für das Grundstück.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für das Bewerbungs- und Vergabeverfahren ist Herr Dirk Flöter (Tel. 07161-9380122; dirk.floeter@uhingen.de