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Ausschreibung einer Konzeptvergabe für die Errichtung und den Betrieb einer Padelanlage auf einem Teilgelände des Sportgeländes in Münchingen, Flst. 4533(1)

I. Anbieterin Die zur Angebotsangabe auffordernde Stelle ist die Stadt Korntal-Münchingen. Angebote und etwaige Nachfragen des Bieters sind an die...

I. Anbieterin

Die zur Angebotsangabe auffordernde Stelle ist die Stadt Korntal-Münchingen. Angebote und etwaige Nachfragen des Bieters sind an die folgende Kontaktstelle der Anbieterin zu richten:

Stadt Korntal-Münchingen

FB 6 – Gebäudemanagement

Görlitzstr. 3

70825 Münchingen

stella.waletzko@korntal-muenchingen.de

(Sekretariat FB 6)

Angebote sind gedruckt in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbungsunterlagen Konzeptvergabe Padelanlage“ einzureichen.

Etwaige Nachfragen sind mit dem Betreff „Konzeptvergabe Padelanlage – Bieternachfrage“ ausschließlich elektronisch an die vorgenannte E-Mail-Adresse zu richten.

II. Verfahren

Die Auswahl des Bieters erfolgt als Konzeptvergabe nach Festpreisprinzip auf der Grundlage von Qualitätskriterien mit anschließender Anhandgabe.

Im Rahmen der Konzeptvergabe wird eine ca. 1.220 m² große Teilfläche des Grundstücks Flst. 4533 unter Bewertung des Erfüllungsgrades der vorgegebenen Kriterien vergeben. Das ausschreibungsgegenständliche Grundstück ist derzeit unbebaut (Wiesenfläche). Es soll nach Begründung eines Erbbaurechts durch den Investor mit einer aus mehreren Courts bestehenden Padelanlage bebaut werden.

Die Ausschreibung ist freibleibend; sie stellt keine öffentliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts dar. Aus der Abgabe eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Korntal-Münchingen herleiten. Die Stadt Korntal-Münchingen behält sich vor, das Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe aufzuheben (etwa deshalb, weil keine den Anforderungen dieser Ausschreibung genügenden Bewerbungen eingehen).

Etwaige Nachfragen von Bietern sowie die jeweiligen Antworten der Stadt Korntal-Münchingen werden sämtlichen Bietern übermittelt.

Es sind Einzelinvestoren sowie Bietergemeinschaften zugelassen.

Aufwendungen des Bieters aus Anlass der Abgabe eines Angebots werden nicht vergütet.

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

III. Baurechtliche Rahmenbedingungen

Das ausschreibungsgegenständliche Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 304 „Sportgelände“ und im Übrigen nach § 34 BauGB.

IV. Eckpunkte des späteren Vertragsverhältnisses

  • Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Erbbaurechts.
  • Der Investor muss sich dazu verpflichten, die Nutzung der Anlage dergestalt der Allgemeinheit zu ermöglichen, dass eine Vereinsmitgliedschaft oder dergleichen keine Voraussetzung für den Zugang zur Anlage ist.
  • Der Betreiber muss sich zu einem ordnungsgemäßen und nachhaltigen Betrieb verpflichten.
  • Die bauliche Ausführung hat sämtlichen öffentlich-rechtlichen (insbesondere bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen) Anforderungen zu entsprechen.
  • Der Erbbauzins setzt sich zusammen aus einem in Abhängigkeit von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex‘ für Deutschland wertgesicherten Festbetrag (Sockel-Erbbauzins) in Höhe von jährlich 25.000,00 € netto und einem umsatzabhängigen Zuschlag auf den Sockel-Erbbauzins; bei dem genannten Sockel-Erbbauzins handelt es sich um einen endgültigen Wert, der von einer späteren Vermessung des Grundstücks unabhängig ist. Der Zuschlag auf den Sockel-Erbbauzins beläuft sich auf 10 % des in einem Kalenderjahr auf dem Erbbaugrundstück erwirtschafteten Netto-Umsatzes, der einen Schwellenwert von 150.000,00 € überschreitet.
  • Die Dauer des Erbbaurechts beträgt 15 Jahre. Dem Erbbauberechtigten wird das dreimalige Recht (Optionsrecht) eingeräumt, zu verlangen, die Laufzeit um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Bei Ausübung aller Optionsrechte beträgt die Dauer des Erbbaurechts damit 30 Jahre.
  • Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf erfolgt nach Wahl der Stadt Korntal-Münchingen ein Rückbau aller baulichen Anlagen oder eine Übernahme dieser Anlagen gegen Leistung einer Entschädigung.

V. Bewertungskriterien

Die Bewertung eingehender Angebote erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, die vier Kategorien zugeordnet sind. In jeder Kategorie kann eine bestimmte Höchstpunktzahl erreicht werden. Insgesamt können bei einer Addition aller möglichen Bewertungspunkte aus allen vier Kategorien maximal zehn Bewertungspunkte erreicht werden.

Kategorie A: Wirtschaftliche Tragfähigkeit (max. 5 Bewertungspunkte)

  • Vorlage eines belastbaren Investitions- und Finanzierungskonzepts
  • Darstellung der langfristigen Wirtschaftlichkeit

Kategorie B: Überzeugendes Betriebskonzept für die Padelanlage (max. 3 Bewertungspunkte)

  • Anzahl, Qualität und Ausgestaltung der geplanten Courts
  • Angebote für unterschiedliche Zielgruppen (Breitensport, Jugend, Vereine, Schulen)
  • Maßnahmen zur Lärmminderung und Einbindung in das Umfeld
  • Nachhaltigkeitsaspekte (Energie, Materialien, Begrünung, Regenwassermanagement)
  • Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme

Kategorie C: Örtliche Verbundenheit und Mehrwert für die Gemeinde (max. 1 Bewertungspunkt)

  • Kooperationen mit örtlichen Vereinen, Schulen oder sozialen Einrichtungen
  • Beitrag zur sportlichen Infrastruktur und zum gesellschaftlichen Leben
  • Vorteile für die Gemeinde (z. B. Nutzungsmöglichkeiten, Veranstaltungen, Kooperationen)

Kategorie D: Erfahrung im Betrieb mit einer Padel- oder einer vergleichbaren Anlage (max. 1 Bewertungspunkt)

VI. Bewertungskommission

Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt – ggf. auf der Grundlage einer ergänzenden Vorstellung durch die Bieter – durch den Gemeinderat als Bewertungskommission.

VII. Zeitplan

Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen: 16.04.2026

Frist zur Einreichung von Rückfragen: 28.04.2026 (Ausschlussfrist)

Frist zur Einreichung von Bewerbungen: 28.05.2026 (Ausschlussfrist)

Tagung der Bewertungskommission: 11.06.2026

Bekanntgabe des Ergebnisses gegenüber Bietern: 15.06.2026 (Versanddatum)

Abschluss einer Anhandgabevereinbarung: bis 30.06.2026

Beurkundung eines Erbbaurechtsvertrages: bis 30.09.2026

VIII. Anhandgabe

Durch den Abschluss einer Anhandgabevereinbarung verpflichtet sich die Stadt Korntal-Münchingen dazu, während eines dreimonatigen Anhandgabezeitraums mit keinem Dritten über die Begründung eines (schuldrechtlichen oder dinglichen) Nutzugsrechts oder über den Verkauf des ausschreibungsgegenständlichen Grundstücks zu verhandeln. Weitergehende Rechte oder Ansprüche der Stadt Korntal-Münchingen und des Bieters werden durch die Anhandgabevereinbarung noch nicht begründet.

Sollte mit dem Bieter, der nach dem Urteil der Bewertungskommission die beste Bewerbung eingereicht hat, eine Anhandgabevereinbarung nicht zustandekommen oder sollte es bis zum Ablauf des Anhandgabezeitraums nicht zur Beurkundung eines Erbbaurechtsvertrages mit dem bestplatzierten Bewerber kommen, kann die Stadt Korntal-Münchingen nachrangig platzierten Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Platzierung den Abschluss einer Anhandgabevereinbarung anbieten oder das Verfahren aufheben.

  1. Lageplan

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 16/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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