I. Anbieterin
Die zur Angebotsangabe auffordernde Stelle ist die Stadt Korntal-Münchingen. Angebote und etwaige Nachfragen des Bieters sind an die folgende Kontaktstelle der Anbieterin zu richten:
Stadt Korntal-Münchingen
FB 6 – Gebäudemanagement
Görlitzstr. 3
70825 Münchingen
stella.waletzko@korntal-muenchingen.de
(Sekretariat FB 6)
Angebote sind gedruckt in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbungsunterlagen Konzeptvergabe Padelanlage“ einzureichen.
Etwaige Nachfragen sind mit dem Betreff „Konzeptvergabe Padelanlage – Bieternachfrage“ ausschließlich elektronisch an die vorgenannte E-Mail-Adresse zu richten.
II. Verfahren
Die Auswahl des Bieters erfolgt als Konzeptvergabe nach Festpreisprinzip auf der Grundlage von Qualitätskriterien mit anschließender Anhandgabe.
Im Rahmen der Konzeptvergabe wird eine ca. 1.220 m² große Teilfläche des Grundstücks Flst. 4533 unter Bewertung des Erfüllungsgrades der vorgegebenen Kriterien vergeben. Das ausschreibungsgegenständliche Grundstück ist derzeit unbebaut (Wiesenfläche). Es soll nach Begründung eines Erbbaurechts durch den Investor mit einer aus mehreren Courts bestehenden Padelanlage bebaut werden.
Die Ausschreibung ist freibleibend; sie stellt keine öffentliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts dar. Aus der Abgabe eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Korntal-Münchingen herleiten. Die Stadt Korntal-Münchingen behält sich vor, das Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe aufzuheben (etwa deshalb, weil keine den Anforderungen dieser Ausschreibung genügenden Bewerbungen eingehen).
Etwaige Nachfragen von Bietern sowie die jeweiligen Antworten der Stadt Korntal-Münchingen werden sämtlichen Bietern übermittelt.
Es sind Einzelinvestoren sowie Bietergemeinschaften zugelassen.
Aufwendungen des Bieters aus Anlass der Abgabe eines Angebots werden nicht vergütet.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
III. Baurechtliche Rahmenbedingungen
Das ausschreibungsgegenständliche Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 304 „Sportgelände“ und im Übrigen nach § 34 BauGB.
IV. Eckpunkte des späteren Vertragsverhältnisses
V. Bewertungskriterien
Die Bewertung eingehender Angebote erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, die vier Kategorien zugeordnet sind. In jeder Kategorie kann eine bestimmte Höchstpunktzahl erreicht werden. Insgesamt können bei einer Addition aller möglichen Bewertungspunkte aus allen vier Kategorien maximal zehn Bewertungspunkte erreicht werden.
Kategorie A: Wirtschaftliche Tragfähigkeit (max. 5 Bewertungspunkte)
Kategorie B: Überzeugendes Betriebskonzept für die Padelanlage (max. 3 Bewertungspunkte)
Kategorie C: Örtliche Verbundenheit und Mehrwert für die Gemeinde (max. 1 Bewertungspunkt)
Kategorie D: Erfahrung im Betrieb mit einer Padel- oder einer vergleichbaren Anlage (max. 1 Bewertungspunkt)
VI. Bewertungskommission
Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt – ggf. auf der Grundlage einer ergänzenden Vorstellung durch die Bieter – durch den Gemeinderat als Bewertungskommission.
VII. Zeitplan
Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen: 16.04.2026
Frist zur Einreichung von Rückfragen: 28.04.2026 (Ausschlussfrist)
Frist zur Einreichung von Bewerbungen: 28.05.2026 (Ausschlussfrist)
Tagung der Bewertungskommission: 11.06.2026
Bekanntgabe des Ergebnisses gegenüber Bietern: 15.06.2026 (Versanddatum)
Abschluss einer Anhandgabevereinbarung: bis 30.06.2026
Beurkundung eines Erbbaurechtsvertrages: bis 30.09.2026
VIII. Anhandgabe
Durch den Abschluss einer Anhandgabevereinbarung verpflichtet sich die Stadt Korntal-Münchingen dazu, während eines dreimonatigen Anhandgabezeitraums mit keinem Dritten über die Begründung eines (schuldrechtlichen oder dinglichen) Nutzugsrechts oder über den Verkauf des ausschreibungsgegenständlichen Grundstücks zu verhandeln. Weitergehende Rechte oder Ansprüche der Stadt Korntal-Münchingen und des Bieters werden durch die Anhandgabevereinbarung noch nicht begründet.
Sollte mit dem Bieter, der nach dem Urteil der Bewertungskommission die beste Bewerbung eingereicht hat, eine Anhandgabevereinbarung nicht zustandekommen oder sollte es bis zum Ablauf des Anhandgabezeitraums nicht zur Beurkundung eines Erbbaurechtsvertrages mit dem bestplatzierten Bewerber kommen, kann die Stadt Korntal-Münchingen nachrangig platzierten Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Platzierung den Abschluss einer Anhandgabevereinbarung anbieten oder das Verfahren aufheben.

