Die Gemeinde Oedheim verkauft ein Einfamilienhaus-Baugrundstück im Baugebiet „Hofäcker V“ im Ortsteil Degmarn. Es handelt sich um das Flurstück 3377 mit 667 m².
Vergabe des Baugrundstücks:
Es sind ausschließlich digitale Bewerbungen möglich.
Die Vergabe des Bauplatzes erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen um den Bauplatz. D.h. den Zuschlag für den Bauplatz erhält, wer zuerst den Bewerbungsbogen für das Baugrundstück digital eingereicht hat. Eingangsdatum ist das Datum und die Uhrzeit der E-Mail. Bewerbungen, die vor der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sollten zwei oder mehr Bewerbungen zeitgleich bei der Gemeinde eingehen, entscheidet das Los.
Eine Teilnahme am Verfahren ist ausgeschlossen, sofern Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht volljährig bzw. nicht geschäftsfähig sind.
Den Bewerbungsbogen und die Informationsmappe zu dem Flurstück können auf der Internetseite der Gemeinde Oedheim unter „Rathaus & Service“ – Planen & Bauen – Bauplätze von der Gemeinde“ heruntergeladen werden.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis für das Baugrundstück liegt bei 332,00 € pro Quadratmeter. Somit ergibt sich ein Gesamtpreis von 221.444,00 €.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist beginnt am Montag, 26.5.2025 um 14.00 Uhr. Die Bewerbung ist vollständig per E-Mail an julia.neuer@oedheim.de einzureichen.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe des Bauplatzes ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen um den Bauplatz erfolgt. Eingangsdatum ist das Datum und die Uhrzeit der E-Mail mit der vollständigen Bewerbung. Bewerbungen, die vor der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sollten zwei oder mehr Bewerbungen zeitgleich bei der Gemeinde eingehen, entscheidet das Los.
Sollte eine Entscheidung durch Los herbeigeführt werden müssen, findet dies öffentlich am 26.5.2025 um 17.00 Uhr im Rathaus statt. Die betreffenden Bewerber werden von Frau Neuer nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen umgehend kontaktiert.
Weitere Informationen:
Der/Die Erwerber/in verpflichtet/n sich gegenüber der Gemeinde Oedheim innerhalb von drei Jahren auf dem Bauplatz entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans „Hofäcker V“ ein Wohngebäude zu errichten und dieses nach spätestens vier Jahren bezugsfertig zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Oedheim keine Anfragen über die Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens im Zuge der Ausschreibung des o.g. Flurstückes treffen kann. Ziehen Sie im Zweifel eine fachkundige Person zurate. Kosten werden hierfür im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Neuer, FB III, Telefon 07136/278-64 oder per E-Mail julia.neuer@oedheim.de zur Verfügung.
Datenschutz:
Ihre Daten werden bei einer Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung von uns verarbeitet und gespeichert. Die Datenschutzhinweise bzgl. der Vergabe eines Bauplatzes der Gemeinde Oedheim finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link