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Ausschreibung Jagdbogen

Ausschreibung des Jagdbogens Nr. 4 Prevorst und des Eigenjagdbezirks Prevorst ab dem 1. Juni 2025 bis 31. März 2032 Die Gemeinde Oberstenfeld...

Ausschreibung

des Jagdbogens Nr. 4 Prevorst und des Eigenjagdbezirks Prevorst

ab dem 1. Juni 2025 bis 31. März 2032

Die Gemeinde Oberstenfeld verpachtet für die Jagdgenossenschaft den gemeinschaftlichen Jagdbogen Nr. 4 Prevorst sowie die dazugehörige Eigenjagd mit einer Gesamtfläche von 329,48 ha (Bruttojagdfläche). Darunter befinden sich 18,89ha befriedete Flächen. Die bejagbare Fläche (Nettojagdfläche) beträgt somit 310,59ha und gliedert sich in ca. 131,54ha Waldfläche und ca. 178,25ha Feldfläche sowie 0,80ha Gewässer.

Die Verpachtung erfolgt vom 1. Juni 2025 bis 31. März 2032.

Als Mindestangebot wird für Wald / Gehölz 16,00 Euro (netto) je ha und Feld / Verkehr / Sonstiges 3,00Euro (netto) je ha festgelegt.

Pachtbewerbern, die die Voraussetzungen nach dem Jagd- und Wildtiermanagement (JWMG) für ein Jagdpachtverhältnis erfüllen, können sich ab sofort bis zum 28. Februar 2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld bzw. unter wirth@oberstenfeld.de bewerben.

Bei der Bewerbung sind folgende Punkte anzugeben:

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Homepage) - Gemeinschaftliche Jagdbewerber reichen eine Bewerbung ein.
  2. Jagdkonzept
  3. Angaben zu bisherigen Jagderfahrungen
  4. Pachtpreis (ohne Umsatzsteuer)
  5. Kopie des gültigen Jagdscheins
  6. Kopie des gültigen Ausweisdokuments
  7. Bei Bewerbern, die nicht in der näheren Umgebung des Jagdbezirks wohnen, ein örtlicher Beauftragter

Es erfolgt eine freihändige Vergabe.

Weitere Auskünfte über das Vergabeverfahren und die Jagdbedingungen erteilt Ihnen gerne Frau Carina Wirth, Stellv. Leiterin Amt für Finanzen, Telefon 07062 | 261 - 75 oder wirth@oberstenfeld.de.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
14.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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