Aus den Rathäusern

Ausschreibung von 17 Einzelhaus-Bauplätzen im Baugebiet Birkhof in Deggingen

Die Gemeinde Deggingen hat im Baugebiet „Birkhof, 1. Änderung“ in Deggingen noch die in nachfolgendem Plan mit einem Haken gekennzeichneten und in...

Die Gemeinde Deggingen hat im Baugebiet „Birkhof, 1. Änderung“ in Deggingen noch die in nachfolgendem Plan mit einem Haken gekennzeichneten und in nachstehender Tabelle aufgeführten gemeindlichen Einzelhaus-Bauplätze zu vergeben.

Bauplatz-Nr.

Bauplatzgröße

Kaufpreis je m²

1

545 m²

430,00 €

2

570 m²

430,00 €

4

631 m²

430,00 €

15

501 m²

400,00 €

16

471 m²

400,00 €

20

615 m²

375,00 €

21

489 m²

375,00 €

22

546 m²

375,00 €

25

498 m²

375,00 €

27

487 m²

375,00 €

28

591 m²

350,00 €

29

593 m²

350,00 €

30

576 m²

350,00 €

31

599 m²

350,00 €

33

515 m²

350,00 €

34

536 m²

350,00 €

35

498 m²

350,00 €

In den Kaufpreisen enthalten sind sämtliche Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Die Vertragsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchamt) sowie die Hausanschlusskosten (Anschluss des Gebäudes auf dem Baugrundstück) trägt der Erwerber.

Die Bauplätze werden im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip) vergeben, d.h. wer sich zuerst bewirbt bzw. einen Reservierungsantrag stellt und für den Kauf entscheidet, erhält das Baugrundstück. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes besteht nicht.

Alle Details zum Vergabeverfahren können Sie der „Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke – Reservierungsverfahren“ entnehmen. Sie finden diese auf der Homepage der Gemeinde Deggingen unter folgendem Link:

www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/bauplatzvergaberichtlinien

Das Reservierungsverfahren startet am Montag, dem 10. Februar 2025, um 9.00 Uhr.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim errichten möchten. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen sind nicht antragsberechtigt.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt digital über die Internet-Plattform BAUPILOT unter folgendem Link:

www.baupilot.com/deggingen/birkhof-einfamilienhaeuser-3-ausschreibung-reservi

Bei BAUPILOT finden Sie unter vorgenanntem Link in der rechten Spalte unter DOKUMENTE alle Unterlagen und Gutachten zum Bebauungsplan „Birkhof, 1. Änderung“, die Bauplatzvergaberichtlinie, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Formulare, einen Musterkaufvertrag sowieeinen Grunderwerbsplan aus welchem die Lage der einzelnen Baugrundstücke ersichtlich ist.

Über den Button „Reservierung anfragen“ können Sie über das jeweilige Grundstück eine Reservierungsanfrage starten. Im Anschluss daran ist ein digitaler Bewerberfragebogen auszufüllen. Am Ende des Fragebogens ist im Upload-Bereich zwingend eine Finanzierungsbestätigung (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 8 Wochen) über mindestens 500.000 € hochzuladen (maximale Dateigröße. 10 MB). Ein Formular hierzu finden Sie bei BAUPILOT in der rechten Spalte unter DOKUMENTE. Details zur Finanzierungsbestätigung lesen Sie bitte in den Vergaberichtlinien nach unter Ziffer II. Nr. 6.

Nach Reservierungszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten. Die Reservierung erfolgt jeweils für einen Monat und kann für maximal 6 Monate verlängert werden. Bei einer Verlängerung ist jeweils erneut eine Reservierungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Spätestens innerhalb der ersten vier Monate der Reservierung muss die verbindliche Kaufabsicht geäußert werden. Bei Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr angerechnet, ansonsten erfolgt keine Erstattung.

Sollte das angefragte Baugrundstück bereits reserviert sein, erhalten Sie einen Eintrag auf der Warteliste.

Was ist sonst zu beachten?

Für die angebotenen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung (Baubeginn: 3 Jahre, Fertigstellung: 5 Jahre). Außerdem muss das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude für 5 Jahre selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden und darf innerhalb der ersten 5 Jahre nur mit Zustimmung der Gemeinde weiterveräußert werden. Details hierzu entnehmen Sie bitte der vorgenannten Bauplatzvergaberichtlinie.

Bewerbungen außerhalb von BAUPILOT

Sollte kein digitaler Zugang vorhanden sein, so ist auch ausnahmsweise ein schriftlicher Reservierungsantrag möglich. Der Bewerberfragebogen sowie das Formular für die Finanzierungsbestätigung können bereits vor Bewerbungsstart zu den regulären Öffnungszeiten bei der Gemeinde Deggingen, Bahnhofstr. 9, 73326 Deggingen (2. OG, Zimmer 224) abgeholt werden. Schriftliche Anträge sind bei vorgenannter Stelle, während der regulären Öffnungszeiten ab Bewerbungsstart, durch den Bewerber persönlich oder durch eine vertretende Person, abzugeben. Die dem Antrag nach der Bauplatzvergaberichtlinie beizufügenden Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Bewerbungen, die per Post geschickt, oder in den Briefkasten der Gemeinde Deggingen eingeworfen werden, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen zur Bewerbung:

Finanzverwaltung:

Frau Fehn Herr Piehlmaier

Telefon: 07334 78-293 Telefon: 07334/78-291

E-Mail: bauplatzvergabe@deggingen.de

Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan o. baurechtl. Fragen:

Hauptamt:

Herr Nüssle

Telefon: 07334/78-217

E-Mail: b.nuessle@deggingen.de

Erscheinung
Mitteilungsblatt Deggingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

Orte

Deggingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Deggingen
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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