Die Gemeinde Deggingen hat im Baugebiets „Birkhof, 1. Änderung“ in Deggingen die in nachfolgendem Plan mit einem Haken gekennzeichneten und in nachstehender Tabelle aufgeführten gemeindlichen Doppelhaushälften-Bauplätze zu vergeben.
Bauplatz-Nr. | Bauplatzgröße | Kaufpreis je m² |
37A | 227 m² | 300,00 € |
37B | 270 m² | 300,00 € |
39A | 280 m² | 280,00 € |
39B | 223 m² | 280,00 € |
40A | 226 m² | 280,00 € |
40B | 236 m² | 280,00 € |
41A | 242 m² | 280,00 € |
41B | 295 m² | 280,00 € |
In den genannten Kaufpreisen sind die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) sowie die Hausanschlusskosten. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Die Bauplätze werden im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip) vergeben, d.h., wer sich zuerst bewirbt bzw. einen Reservierungsantrag stellt und für den Kauf entscheidet, erhält das Baugrundstück. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes besteht nicht.
Alle Details zum Vergabeverfahren können Sie der „Bauplatzvergaberichtlinie Doppelhausgrundstücke – Reservierungsverfahren“ entnehmen. Sie finden diese auf der Homepage der Gemeinde Deggingen unter folgendem Link:
www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/bauplatzvergaberichtlinien
Das Reservierungsverfahren startet am Montag, dem 15.04.2024 um 9.00 Uhr.
Wer kann sich bewerben?
Eine Bewerbung ist immer nur für zwei nebeneinanderliegende Doppelhaushälften-Baugrundstücke gleichzeitig möglich, die jeweils mit der Ziffer A und B bezeichnet sind (z. B. Bauplatz Nr. 37 A + 37 B).
Bewerben können sich bereits bestehende Baugemeinschaften (= Baugruppen), welche aus zwei (2) Haushalten bestehen und gemeinsam ein Doppelhaus errichten möchten. Jeder Haushalt gibt dabei eine eigene Bewerbung für das jeweilige Doppelhaushälften-Baugrundstück (A bzw. B) ab. Die auf dem Baugrundstück zu erstellende Doppelhaushälfte muss vom Erwerber selbst für mindestens 5 Jahre mit Hauptwohnsitz bezogen und bewohnt werden.
Eine Bewerbung ohne Baugemeinschaft ist möglich, sofern der Bewerber zwei Doppelhaushälften-Bauplätze (A + B) erwerben und mit einem Doppelhaus bebauen möchte. Der Bewerber kann maximal zwei Doppelhaushälften-Baugrundstücke erwerben. Der Erwerber muss dabei mindestens eine Doppelhaushälfte für mindestens 5 Jahre selbst mit Hauptwohnsitz beziehen und bewohnen. Die zweite Doppelhaushälfte kann vermietet oder veräußert werden.
Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen sind nicht antragsberechtigt.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt digital über die Internet-Plattform BAUPILOT unter folgendem Link:
www.baupilot.com/deggingen/birkhof-doppelhaushaelften-2-ausschreibung-reservi
Bei BAUPILOT finden Sie unter vorgenanntem Link in der rechten Spalte unter DOKUMENTE alle Unterlagen und Gutachten zum Bebauungsplan „Birkhof, 1. Änderung“, die Bauplatzvergaberichtlinie, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Formulare, einen Musterkaufvertrag sowieeinen Grunderwerbsplan aus welchem die Lage der einzelnen Baugrundstücke ersichtlich ist.
Bei Baugemeinschaften müssen sich beide Baupartner getrennt voneinander, aber am gleichen Tag um ihren jeweiligen Doppelhaushälften-Bauplatz (A oder B) bewerben. Die Baugemeinschaft gibt sich vorher einen gemeinsamen Namen für Ihre Baugruppe (z. B. „Biene Maja“ oder „Gartenfreunde“ o. Ä.). Dieser Name ist im Bewerberfragebogen anzugeben, damit die Teilnehmer der Baugruppe einander zugeordnet werden können.
Bei Bewerbungen ohne Baugemeinschaft muss der Einzelbewerber (Einzelperson oder Paar) seine Bewerbung auf die beiden Doppelhaushälften-Bauplätze (A + B) jeweils getrennt für jedes Baugrundstück am gleichen Tag abgeben.
Über den Button „Reservierung anfragen“ können Sie über das jeweilige Grundstück eine Reservierungsanfrage starten. Im Anschluss daran ist ein digitaler Bewerberfragebogen auszufüllen. Am Ende des Fragebogens ist im Upload-Bereich zwingend eine Finanzierungsbestätigung (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 8 Wochen) hochzuladen (maximale Dateigröße. 10 MB). Ein Formular hierzu finden Sie bei BAUPILOT auf der Baugebietsseite in der rechten Spalte unter DOKUMENTE. Details zur Finanzierungsbestätigung erfahren Sie in den Vergaberichtlinien unter Ziffer II. Nr. 8.
Nach erfolgter Reservierungszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Doppelhaushälften-Baugrundstück zu überweisen. Die Reservierung erfolgt jeweils für einen Monat und kann maximal fünf (5) Mal bis zu einer Gesamtlaufzeit von 6 Monaten verlängert werden.
Bei einer Verlängerung ist jeweils erneut eine Reservierungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Spätestens innerhalb der ersten vier Monate der Reservierung muss die verbindliche Kaufabsicht geäußert werden. Bei Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr angerechnet, ansonsten erfolgt keine Erstattung.
Sollte das angefragte Baugrundstück bereits reserviert sein, erhalten Sie einen Eintrag auf der Warteliste.
Was ist sonst zu beachten?
Für die angebotenen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung (Baubeginn: 3 Jahre, Fertigstellung: 5 Jahre). Außerdem muss das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude für 5 Jahre selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden und darf innerhalb der ersten 5 Jahre nur mit Zustimmung der Gemeinde weiterveräußert werden. Letzteres gilt nicht für das zweite Grundstück bei Bewerbungen ohne Baugemeinschaft. Details hierzu entnehmen Sie bitte der vorgenannten Bauplatzvergaberichtlinie.
Bewerbungen außerhalb von BAUPILOT
Sollte kein digitaler Zugang vorhanden sein, so ist auch ausnahmsweise ein schriftlicher Reservierungsantrag möglich. Der Bewerberfragebogen sowie das Formular für die Finanzierungsbestätigung können bereits vor Bewerbungsstart zu den regulären Öffnungszeiten bei der Gemeinde Deggingen, Bahnhofstr. 9, 73326 Deggingen (2. OG, Zimmer 224) abgeholt werden. Schriftliche Anträge sind bei vorgenannter Stelle, während der regulären Öffnungszeiten ab Bewerbungsstart, durch den Bewerber persönlich oder durch eine vertretende Person, abzugeben. Die dem Antrag nach der Bauplatzvergaberichtlinie beizufügenden Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Bewerbungen, die per Post geschickt, oder in den Briefkasten der Gemeinde Deggingen eingeworfen werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ansprechpartner für Fragen zur Bewerbung:
Finanzverwaltung:
Frau Fehn Herr Piehlmaier
Telefon: 07334 78-293 Telefon: 07334/78-291
E-Mail: bauplatzvergabe@deggingen.de
Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan o. baurechtl. Fragen:
Hauptamt:
Herr Nüssle
Telefon: 07334/78-217
E-Mail: b.nuessle@deggingen.de