Entsprechend dem Beschluss des Uhinger Gemeinderats vom 09.05.2025 bzw. vom 06.06.2025 schreibt die Stadt Uhingen zwei Baugrundstücke zum Erwerb durch Privatinteressenten aus; die Vergabe dieser Bauflächen erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens, wobei der Zuschlag für den Erwerb ggf. an das Höchstgebot erteilt wird.
Rahmenbedingungen des Verfahrens
– Es können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des Gebäudes muss selbst bewohnt werden. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht bewerbungsberechtigt. Juristische Personen sind nicht berechtigt, sich auf einen Bauplatz zu bewerben. Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft können eine gemeinsame Bewerbung einreichen.
– Bewerbungen können nur im Zeitraum von Freitag, 4. Juli 2025 bis Freitag, 29. August 2025 unter ausschließlicher Verwendung des Bewerbungsformulars, welches auf der Homepage www.uhingen.de zur Verfügung steht, in Papierform eingereicht werden.
Die Bewerbungen sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Grundstücksvergabe Bieterverfahren“ bei der Stadtverwaltung Uhingen -Hauptamt-, Kirchstr. 2, 73066 Uhingen einzureichen; elektronisch übermittelte Gebote sind nicht zugelassen.
– Die jeweilige Bewerbung ist auf die Abgabe eines einzigen Gebotes pro Grundstück beschränkt, eingereichte Gebote können nicht zurückgezogen oder abgeändert werden; die eingereichten Gebote sind rechtlich nicht bindend.
Soweit die Ausschreibung einen Mindestgebotspreis für ein Grundstück festlegt, sind Gebote, welche unter diesem Mindestgebotspreis liegen, unwirksam.
– Der Zuschlag auf die ausgeschriebenen Bauflächen wird grundsätzlich dem Höchstgebot erteilt, der Gemeinderat der Stadt Uhingen ist jedoch freibleibend in der Entscheidung, ob überhaupt ein Zuschlag erteilt wird, ggf. kann das Verfahren auch ohne Erteilung eines Zuschlags beendet werden.
– Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Gebote eröffnet und dem Uhinger Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Soweit das betreffende Grundstück nach dem Inhalt der Gebote vergeben werden soll, ergeht der Zuschlag an das Höchstgebot.
– Der Bewerbung, welcher der Zuschlag erteilt wurde, wird das betreffende Grundstück rechtsverbindlich zum Erwerb angeboten, die entsprechende Annahmeerklärung ist ebenfalls rechtsverbindlich, die Umsetzung erfolgt durch Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages.
– Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des beabsichtigten Bauprojekts ist der Stadt Uhingen seitens des Erwerbers vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages eine qualifizierte Finanzierungsbestätigung eines zugelassenen Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums vorzulegen; dies in Höhe des Gebots für den Grundstückskaufpreis zuzüglich eines in der Höhe plausibel nachvollziehbaren Betrages für die Realisierung des Bauprojekts.