Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurde vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) erstmalig im Jahre 2022 ausgeschrieben. Es wurden insgesamt rund 2,6 Millionen Euro für förderungswürdige Projekte über drei Jahre freigegeben. Nun wird dieses erfolgreiche Programm 2025 neu aufgelegt. Das Land unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen von denkmalgeschützten Gebäuden finanziell bei der Schaffung neuer und der Nutzbarmachung vorhandener Wohnräume.
Es werden Projekte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen in verschiedener Hinsicht gefördert, d. h. sowohl die Instandsetzung als auch die Umnutzung oder der Ausbau werden gefördert. Beispiele für Kulturdenkmale gibt es in vielerlei Hinsicht; z. B. ehemalige Schulgebäude oder Rathäuser, leerstehende Gasthöfe und auch zuvor gewerblich genutzte Gebäude wie Werkstätten, Lager und Fabriken zählen dazu. Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Denkmalpflege sind u. a. auch den Klimaschutz berücksichtigende Planungen mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit.
Die Anträge dürfen sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern, Besitzerinnen und Besitzern als auch von denjenigen gestellt werden, die für ein solches Kulturdenkmal bauunterhaltspflichtig sind.
Gefördert wird durch die Ausgabe von Konzeptgutscheinen in Höhe von 5.000 Euro, 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro unter Berücksichtigung der zuwendungsfähigen Kosten. Im Einzelfall können ein oder zwei sogenannte Leuchtturmprojekte mit maximal 300.000 Euro gefördert werden.
Anträge können per E-Mail bis zum 30. Juni 2025 beim LAD eingereicht werden: www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege-bw/geschichte-auftrag-struktur/bau_und_kunstdenkmalpfleg/denkmalfoerderung/sonderprogramm_wohnen_im_kdm/sopro_wohnen_antrag.pdf
Weitere Informationen gibt es unter