Hier soll ein Bild und noch ein Lageplan veröffentlicht werden (werden nochmals in einer separaten Verlag an den Nussbaum-Verlag gemailt, da die Qualität schlecht ist )
Der Bauplatz „Obere Schlosswiesen“ befindet sich am Rand des Teilortsgebietes Gernsbach-Obertsrot und umfasst 506 m2.
Die Stadt Gernsbach bietet jungen Familien und sonstigen Interessenten dieses Baugrundstück an. Wohnen und leben in attraktiver Lage, in unmittelbarer Nähe zu Wald- und Wiesengebieten, gute Anbindung an die Stadtbahnlinie S8/S81 nach Karlsruhe oder Freudenstadt, Nahversorgung für den täglichen Bedarf im Ort, bzw. im benachbarten Hilpertsau, lebendige Ortsgemeinschaft mit zahlreichen Vereinen, Kindertagesstätte, Kindergarten und Grundschule sowie die Möglichkeit der weiterführenden Schulen in Gernsbach machen Obertsrot als Wohnort interessant.
Flurstück Nr. 2767 mit 506 m2 zur Wohnnutzung
Preis: 180 €/ m2
Bauplatzpreis: 91.080,00 €
Der Bauplatz befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Schlosswiesen“.
Folgende Bebauung ist möglich: Einfamilienhaus
Der Bauplatz ist voll erschlossen. Die Erschließungskosten gemäß BauGB und KAG sind im Grundstückspreis enthalten.
Die verfügbaren, städtischen Bauplätze werden in der örtlichen Presse ausgeschrieben:
Die Veröffentlichung erfolgt im:
Die Bewerbung erfolgt mittels Bewerberbogen für das ausgeschriebene Grundstück. Den Bewerberbogen erhalten Sie während der laufenden Ausschreibung:
Den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogen nebst den erforderlichen Nachweisen können Sie:
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bauplatzbewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthalten, werden sofort vom Auswahlverfahren und vom Zuschlag ausgeschlossen. Dasselbe gilt, falls die erforderlichen Nachweise nicht fristgemäß eingereicht werden. Gleiches gilt für telefonische und formlose Bewerbungen. Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt.
Bauträger, Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzkriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktezahl in eine Reihenfolge geordnet. Derjenige mit den meisten Punkten erhält das Erstauswahlrecht. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerber beim Auswahlrecht.
Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 02. Dezember 2024.