Bitte beachten Sie, dass gemäß § 26 Landtagswahlgesetz (LWG) die Kreiswahlvorschläge spätestens am 75. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich bei den Kreiswahlleitern – Landeslisten bis zum selben Zeitpunkt bei der Landeswahlleiterin – eingehen müssen. Dies bedeutet, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 23. Dezember 2025 um 18:00 Uhr endet. Wahlvorschlagsträger, die gemäß § 24 Absatz 3 LWG mit ihrem Wahlvorschlag auch Unterstützungsunterschriften einreichen müssen, müssen diese Unterschriften samt Wahlrechtsbescheinigung der Wohnortgemeinde ebenfalls bis zum genannten Zeitpunkt bei den Wahlleitern einreichen. Um sicherzustellen, dass auch noch am Einreichungstag, kurz vor Fristende, Wahlvorschlagsträger bei der Gemeinde Wahlrechtsbescheinigungen anfordern können, ist das Einwohnermeldeamt am 23.12.2025 für die Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das Rathaus und der BürgerService bleiben vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen. Das Standesamt steht an folgenden Tagen zur Beurkundung von Sterbefällen oder Geburten zur Verfügung:
Mo., 29.12.2025: Frau Riede, Rathaus, Zimmer 1 – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Di., 30.12.2025: Frau Riede, Rathaus, Zimmer 1 – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Fr., 02.01.2026: Herr Kuentz, Rathaus, Zimmer 2 – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der Bauhof bleibt vom 22.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026, mit Ausnahme der Winterdienst-Bereitschaft und Ortsreinigung, geschlossen.
Für die Tourist-Info gelten folgende Öffnungszeiten:
Mi., 24.12.2025: Counter, CuraVital – 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mo., 29.12.2025: Counter, CuraVital – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Di., 30.12.2025: Counter, CuraVital – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mi., 31.12.2025: Counter, CuraVital – 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Sonn- und feiertags sind sämtliche Einrichtungen geschlossen. Ab Montag, den 05.01.2026, sind der BürgerService, das Rathaus sowie die Tourist-Info zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.