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Austausch der Hauptwasserzähler

Die gesetzliche Eichzeit der Kaltwasserzähler beträgt 72 Monate (6 Jahre). Somit sind die Hauptwasserzähler von der Gemeinde Kaisersbach als Wasserversorger...

Die gesetzliche Eichzeit der Kaltwasserzähler beträgt 72 Monate (6 Jahre). Somit sind die Hauptwasserzähler von der Gemeinde Kaisersbach als Wasserversorger in regelmäßigen Abständen auszutauschen. Dies betrifft keine Zwischenzähler bzw. Wohnungszähler.

Auch in diesem Jahr wird der Tausch der Hauptwasserzähler durch den Wassermeister Markus Kugler und die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Kaisersbach ab sofort durchgeführt. Die beauftragten Mitarbeiter können sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis entsprechend ausweisen. Sollte zum Zeitpunkt des Besuchs niemand angetroffen werden, hinterlassen die Mitarbeiter eine entsprechende Benachrichtigung im Briefkasten mit der Bitte um Rückmeldung zur Terminvereinbarung. Der Austausch des Hauptwasserzählers ist für Sie als Grundstückeigentümer kostenfrei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Interesse des Gebührenzahlers ist, den Wechsel der Messanlage vornehmen zu lassen.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Kaisersbach
20.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Kaisersbach
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