Anfang der Woche hat die Firma Horst Schlotterbeck aus Hochdorf mit dem turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler in unserer Gemeinde begonnen. Grundlage ist das Eichgesetz, das einen Wechsel nach festgelegten Fristen vorschreibt. In diesem Jahr werden Wasserzähler mit den Eichjahren 2018 bis 2021 ersetzt. Zum Einsatz kommen erstmalig moderne Ultraschallzähler.
Sie sind verwirrt, weil Sie nun einen neuen Wasserzähler erhalten, der etwas anders aussieht und technologisch moderner ist? Wir haben die wichtigsten Informationen und Fragestellungen zum Austausch Ihres Wasserzählers für Sie zusammengefasst.
Warum wird eine neue Wasserzählergeneration eingebaut?
Die fortschreitende Digitalisierung führte bei der Gemeinde Denkendorf zu dem Entschluss, zukünftig bei routinemäßigem Austausch auf die moderne Technologie der Ultraschallmessung samt Fernauslesung zu setzen. Es handelt sich um einen Zähler des Herstellers Diehl mit dem Fabrikat Hydrus 2.0, Typ 173. Der Wasserverbrauch wird nicht mehr – wie bisher - mechanisch gemessen, sondern mit Hilfe von Ultraschall erfasst. Dieser neue Wasserzähler enthält keine beweglichen Teile und ist, im Gegensatz zu herkömmlichen mechanischen Zählern, nahezu verschleißfrei. Während seiner gesamten Lebensdauer wird somit eine hohe Messgenauigkeit garantiert.
Wie funktioniert das Ultraschallmessprinzip?
Im Gehäuse des Wasserzählers befinden sich paarweise gegenüberliegende Sensoren. Jeder Sensor kann wechselweise Ultraschallsignale senden und empfangen. Entscheidend dabei ist die Signaldauer. Erfolgt kein Durchfluss, ist die Dauer der Signale identisch. Bei Wasserverbrauch (Durchfluss) werden die Signale in Fließrichtung kürzer, entgegen der Fließrichtung länger. Aus dieser Differenz und dem Messstreckenquerschnitt erfolgt eine exakte Durchflussmessung.
Wie und wann erfolgt der Einbau?
Der Wasserzählerwechsel erfolgt in regelmäßigen Abständen entsprechend der Eichfrist und wird
von einem beauftragten Dienstleister ausgeführt. 2025 werden die Zähler der Eichjahre 2018-2021 ausgetauscht. Sie finden hierfür eine Nachricht zum Wechseltermin in Ihrem Briefkasten. Sollte der Zeitpunkt für Sie ungünstig sein, können Sie einen alternativen Termin vereinbaren.
Was kostet der Zählertausch?
Der Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei, sofern bei Ihnen gem. DIN 1988 bereits ein Zählerbügel entsprechend dem technischen Regelwerk vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss dieser, unabhängig vom Zählertyp, durch einen Installateur eingebaut werden.
Wie erfolgt dann zukünftig die Zählerstanderfassung (Ablesung)?
Sie müssen nicht mehr selbst ablesen. Der neue Wasserzähler ermöglicht eine schnelle und effiziente Ablesung im Vorbeifahren (Drive-by/Walk-by), da die Verbrauchsdaten auf den Stichtag genau (31.12. eines jeden Jahres) gespeichert und übertragen werden. Das integrierte Sendemodul übermittelt die Zählerdaten One-Way an Empfangsmodule. Diese können von Dritten weder eingesehen noch ausgelesen werden.
Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand weiterhin selbst kontrollieren. Auch der neue Wasserzähler zeigt Ihnen Ihren aktuellen Zählerstand (m³ + 3 Nachkommastellen) an, sodass Sie Ihr aktuelles Verbrauchsverhalten im Blick behalten können. Zusätzlich profitieren Sie von weiteren ablesbaren Daten wie zum Beispiel möglichen Fehlermeldungen. Eine Bedienungsanleitung finden Sie zum Download auf der Gemeindehomepage www.denkendorf.de und nachfolgend zum Heraustrennen.
Wie stark ist die Sendeleistung des Moduls?
Die Sendeleistung beträgt max. 25 mW bei 868 MHz. Bei einem Sendeimpuls alle 14 Sekunden ergibt sich eine tägliche Gesamt-Sendedauer von weniger als einer Minute. Zum Vergleich: Die Sendeleistung eines WLAN-Routers beträgt in der Regel 100 mW bei 2.400 MHz und ist 24 Stunden am Tag aktiv. Ein Mobiltelefon/Smartphone hat eine Sendeleistung von 1.000-2.000 mW; selbst ein Schnurlostelefon (DECT) hat eine Leistung von 250 mW. Trotz der günstigen Werte ist die Reichweite des Sendemoduls höher als beim WLAN, da die Übertragungsrate 2.000-mal geringer und auch die Übertragungsfrequenz dreimal niedriger ist.
Dass Ihr Zähler ordnungsgemäß fernausgelesen werden kann, erkennen Sie daran, dass bei aktiviertem Funkmodul im unteren Bereich des Zählerdisplays das folgende Symbol angezeigt wird:
Wie oft werden die Daten ausgelesen?
Die Daten werden in der Regel einmal im Jahr zu Zwecken der Abrechnung ausgelesen. Zusätzlich können
Im Bedarfsfall bei anlassbezogenen Auslesungen bei außerordentlichen Erfordernissen, zur Abwehr von Gefahren, zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene durchgeführt werden.
Sind meine Daten sicher?
Ihre Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Im Zähler ist kein Name oder Einbauort gespeichert. Die gesendeten Daten der Zähler umfassen nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten. Die Zählerdaten werden mittels einer Spezialsoftware abgerufen. Jeder Zähler hat eine eigene individuelle Verschlüsselung. Nur mit dem passenden Gegenschlüssel kann das Empfangsmodul die Daten empfangen. Es wird mit einem Sicherheitsprotokoll und einer mehrfachen Verschlüsselung gesendet. Dieses Protokoll ist vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert. Ein direkter Zugriff von außen auf den Zähler ist nicht möglich. Als Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen nationalen und internationalen Normen, u. a. auch für die elektromagnetische Umweltverträglichkeit, liegen Konformitätserklärungen vor.
Wie lange werden die Daten im Zähler gespeichert?
Der Wasserzähler bietet die Möglichkeit, vom Zähler gemessene Werte in einem internen Speicher zu hinterlegen. Somit können die erfassten täglichen Zählerstände für bis zu 512 Tage nachvollzogen und periodisch aktualisiert werden. Es handelt sich um Tagesdurchfluss, Wassertemperatur sowie um Fehler- und Alarmereignisse. Diese Daten können nur direkt am Wasserzähler ausgelesen werden. Dadurch können z. B. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung gemeinsam mit Ihnen geklärt werden.
Welche Vorteile haben Sie durch den neuen Zähler?
Ablesung: Zukünftig ist die Zusendung von Ablesekarten zur Wasserzählerablesung nicht mehr erforderlich. Außerdem führt die Auslesung per Sendemodul zur Verminderung von Ablesefehlern (Zahlendreher, Übertragungs- oder Tippfehler), da die Werte stichtaggenau erfasst und übertragen werden.
Früherkennung von Störungen: Bei außergewöhnlichen Verbräuchen meldet der Zähler im Display einen optischen Alarm. Durch Ihre regelmäßige Inaugenscheinnahme des Zählers können Sie frühzeitig diverse Fehlerbilder (schleichende Leckagen bzw. Undichtigkeiten, durchlaufende Toilettenspülung, tropfende
Wasserhähne etc.) erkennen.
Geräusche: Das Ultraschallmessverfahren ist im Vergleich zu einem mechanischen Zähler geräuscharm.
Seltenere Zählerwechsel: Aufgrund ihres Messprinzips verfügt die neue Zählergeneration über keinerlei bewegliche Teile. Somit erfolgt eine genauere, nahezu verschleißfreie Messung. Die Wasserzähler entsprechen den eichrechtlichen Vorschriften und können voraussichtlich mindestens zwölf Jahre eingebaut bleiben.
Schutz des Trinkwassers: Ein möglicher Rückfluss aus der vorhandenen Hausinstallation in das öffentliche Trinkwassernetz kann festgestellt werden bzw. soll durch Rückflussverhinderer verhindert werden.