Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Eichgesetz i.V. mit der Eich- und Beglaubigungsordnung) sind die Kaltwasserzähler alle 6 Jahre neu zu überprüfen. Da die Nacheichung höhere Kosten verursachen würde als der Austausch, wurde schon vor Jahren festgelegt, dass grundsätzlich die zur Überprüfung stehenden Wasserzähler durch beglaubigte Austauschzähler ersetzt werden.
Ab sofort werden alle Zähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, durch einen von der Gemeinde Langenbrettach beauftragten Servicetechniker ausgetauscht.
Sie können den Ablauf der Eichfrist wie folgt feststellen:
Kontrollieren Sie bitte diese Angaben. Wenn Ihr Zähler auszutauschen ist, wäre es von Vorteil, wenn Sie vorab den Zählerplatz freimachen würden, damit die Arbeiten zügig und sauber durchgeführt werden können.
Die Austauschaktion wird vorab schriftlich angekündigt. Der Servicetechniker kann sich durch einen Ausweis ausweisen.
Gemeindeverwaltung Langenbrettach