Ab Mai 2025 werden Wasserzähler, deren Eichfrist nach dem Eichgesetz abläuft, ausgetauscht. Betroffen sind Wasseruhren, deren Eichfrist bereits abgelaufen ist oder zum 31. Dezember 2025 abläuft. Die gesetzliche Eichfrist beträgt sechs Jahre.
Mit den Arbeiten wurde der Sanitärbetrieb Gavro Peric aus Ludwigsburg beauftragt.
Wir bitten Sie, den Beauftragten der Stadtwerke Zugang zu den Wasseruhren zu gewähren, damit der Austausch reibungslos und rasch durchgeführt werden kann. Die Mitarbeiter der oben genannten Firma können sich durch einen Ausweis der Stadtwerke legitimieren. Zusätzlich anfallende Kosten, beispielsweise für Arbeiten an der Hausinstallation oder für das Freiräumen der Zähleranlage, werden nicht von den Stadtwerken übernommen, sondern dem jeweiligen Hausbesitzer in Rechnung gestellt.
Die betroffenen Hausbesitzer bzw. Hausverwaltungen werden vorab schriftlich über den vorgesehenen Austauschtermin informiert. Falls der genannte Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss dies der Firma Gavro Peric umgehend mitgeteilt werden. Da die Austauscharbeiten bis spätestens Ende November 2025 abgeschlossen sein müssen, bitten wir alle Hauseigentümer, bei der Vereinbarung von Terminen kooperativ mitzuwirken.
An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass auch private Zwischenzähler für die Gartenbewässerung, die zur Befreiung von der Schmutzwassergebühr herangezogen werden, sowie private Zwischenzähler für die Brauchwassernutzung dem Eichgesetz unterliegen. Sie müssen gegebenenfalls durch Ihren Hausinstallateur ausgetauscht werden.