Aus den Rathäusern

Austausch von Wasserzählern mit dem Einbaujahr 2018

In Deutschland regelt das Eichgesetz, dass ein Kaltwasserzähler mindestens alle sechs Jahre auf dessen Messgenauigkeit überprüft werden muss. Da eine...

In Deutschland regelt das Eichgesetz, dass ein Kaltwasserzähler mindestens alle sechs Jahre auf dessen Messgenauigkeit überprüft werden muss. Da eine neue Eichprüfung aufwendiger und teurer ist als der Austausch, werden die Zähler in Deckenpfronn durch neue ersetzt.

In diesem Jahr steht auf Grund des vorgegebenen Turnus der Austausch der Wasserzähler mit dem Einbaujahr 2018 an.

Um den Austausch vornehmen zu können, muss der jeweilige Mitarbeiter Zugang zu der Räumlichkeit erhalten, in der sich der Hauptwasserzähler des Gebäudes befindet. Bitte ermöglichen Sie bei Bedarf diesen Zugang.

Unsere Bauhofmitarbeiter kommen in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung vorbei. Werden die Bewohner eines Gebäudes allerdings mehrmals nicht angetroffen, erhalten sie eine schriftliche Notiz und die Bitte, sich zwecks Terminabsprache mit dem entsprechenden Mitarbeiter in Verbindung zu setzen. Bitte kommen Sie dieser Bitte nach!

Unsere Bauhofmitarbeiter werden den Austausch ab der kommenden Woche bis Ende dieses Jahres vornehmen.

Hinweis: Alle unsere Bauhofmitarbeiter haben einen Dienstausweis und können sich entsprechend als Gemeindemitarbeiter ausweisen. Bitte lassen Sie sich, falls Sie den Mitarbeiter nicht kennen, vor Betreten Ihres Hauses den Ausweis zeigen!

Erscheinung
Deckenpfronner Wochenblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Gemeinde Deckenpfronn
17.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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