Gemeinde Gärtringen
71116 Gärtringen
Aus den Rathäusern

Austausch Wasserzähler aufgrund abgelaufener Eichfrist

Wasserwerk Gärtringen Austausch Wasserzähler aufgrund abgelaufener Eichfrist Wir möchten darauf hinweisen, dass in den nächsten Wochen...

Wasserwerk Gärtringen

Austausch Wasserzähler aufgrund abgelaufener Eichfrist

Wir möchten darauf hinweisen, dass in den nächsten Wochen wieder in Teilbereichen der Gemeinde Gärtringen Wasserzähler ausgewechselt werden. Die Gemeinde ist laut der gesetzlich vorgeschriebenen Eichfrist verpflichtet, alle 6 Jahre die Wasserzähler auszutauschen. Mit den Installationsarbeiten ist ein privater Unternehmer und unser Wassermeister Herr Holzapfel beauftragt.

In diesem Jahr wird vorwiegend in Rohrau getauscht sowie vereinzelt in Gärtringen.

Die Gebäudeeigentümer werden vom Wassermeister Herr Holzapfel oder dem beauftragten Unternehmen direkt kontaktiert, hier muss nichts weiter unternommen werden.

Der Wassermeister und das beauftragte Unternehmen wechseln den bisherigen Wasserzähler gegen einen neuen aus und halten die Ablesewerte in einem Formularblatt fest. Dieses ist vom Gebäudeeigentümer oder der anwesenden Person zu unterschreiben. Die Wasserabrechnung erfolgt wie immer zum Jahresende, wobei dann die Ablesedaten für beide Zähler berücksichtigt werden.

Wir bitten die Gebäudeeigentümer, den mit den Arbeiten beauftragten Personen Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren.

Der Wasserzähler sollte frei zugänglich sein, damit die Arbeiten zügig durchgeführt werden können. Ebenfalls möchten wir an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass beim Austausch von Wasserzählern regelmäßig Defekte an der Hausinstallation festgestellt werden. Diese werden von der Gemeinde nicht übernommen! Reparaturarbeiten, die den Austausch des Wasserzählers gewährleisten, liegen in der Pflicht des Gebäudeeigentümers!

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Wallach unter der Tel. Nr.: 923 130 zur Verfügung.

Erscheinung
Gärtringen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

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von Gemeinde Gärtringen
03.04.2025
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