Aus den Rathäusern

Ausweise und Pässe rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüfen

Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Derzeit muss bei Reisepässen von einer Lieferzeit von bis zu zwei Monaten...

Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Derzeit muss bei Reisepässen von einer Lieferzeit von bis zu zwei Monaten ausgegangen werden. Die Ausstellung von vorläufigen Ausweispapieren ist zwar möglich, jedoch mit Mehrkosten verbunden.

Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss mit einem aktuellen Passbild (nicht älter als ½ Jahr), sowie dem Altdokument oder einer Geburtsurkunde selbst im Rathaus vorbeikommen. Das persönliche Erscheinen ist deshalb so wichtig, weil vor der Behörde Unterschriften geleistet und Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Für alle Ausweise und Pässe wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Die Fingerabdrücke werden bei der Beantragung der Ausweispapiere in der Passbehörde, also beim Rathaus Neubulach, mit Hilfe eines Scanners aufgenommen. Gibt der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht ab, kann kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben die Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Sonstige Fragen rund um Ausweise und Pässe beantwortet Ihnen die Stadtverwaltung Neubulach unter der Tel.-Nr. 07053 9695-41 /-42 oder 43, E-Mail: rupps@neubulach.de oder die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

Nachstehend sind die derzeit geltenden Gebührensätze für die verschiedenen Ausweispapiere aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Stadt- und Kurverwaltung Neubulach, Neubulach
24.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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