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Ausweise und Pässe rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüfen

Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Vor den Ferienzeiten kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Lieferzeiten...
Muster Personalausweis

Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Vor den Ferienzeiten kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Lieferzeiten kommen. Die Ausstellung von vorläufigen Ausweispapieren ist zwar möglich, jedoch mit Mehrkosten verbunden.

(Muster Perso einfügen)

Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, kann bei uns am „PointID“ direkt vor Ort ein Passbild erstellen oder ein aktuelles, biometrisches und digitales Passbild in Form eines Barcodes oder QR-Codes mitbringen, sowie das Altdokument oder eine Geburtsurkunde. Das persönliche Erscheinen ist wichtig, weil vor der Behörde Unterschriften geleistet werden müssen. Für den Reisepass und Personalausweis sind zwei Fingerabdrücke vorgeschrieben. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde, also beim Rathaus Neubulach, mit Hilfe eines Scanners aufgenommen. Gibt der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht ab, kann kein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Für Kinder unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Ab 10 Jahren ist eine Unterschrift erforderlich. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben die Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Sonstige Fragen rundum Ausweise und Pässe beantwortet Ihnen die Stadtverwaltung Neubulach unter der Tel.-Nr. 07053 9695-41 /-42 oder 43, E-Mail: krauss@neubulach.de oder die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

Nachstehend sind die derzeit geltenden Gebührensätze für die verschiedenen Ausweispapiere aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.

Reisepass

32

Seiten

48

Seiten

Express-

pass

32 Seiten

Express-pass

48 Seiten

bis zum vollendeten

24. Lebensjahr

(6 Jahre gültig)

37,50 €

59,50 €

69,50 €

91,50 €

ab dem vollendeten

24. Lebensjahr

(10 Jahre gültig)

70,00 €

92,00 €

102,00 €

124,00 €

Vorläufiger

Reisepass

26,00 €

Personalausweis

Antragstellende Person unter 24 Jahren

(6 Jahre gültig)

22,80 €

Antragstellende Person ab 24 Jahren

(10 Jahre gültig)

37,00 €

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN

Gebühren
frei

Nachträglich Einschalten der Online-Ausweisfunktion

Gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

Gebührenfrei

Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)

10,00 €

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes

37,00 €

Passbilder im Bürgerbüro

Passbilder am PointID

6,00 €

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen wollen, benötigen künftig einen Personalausweis oder einen Reisepass. Innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Außerhalb der EU benötigen die Kinder sowie ihre Eltern einen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass bei Personalausweis und Reisepass zwischen Antragstellung und Aushändigung eine Produktionszeit von ca. 6 - 8 Wochen bei Reisepässen und bei Personalausweisen ca. 3 - 4 Wochen besteht.

Bitte kommen Sie zur Antragstellung mit Ihrem/n Kind/ern im Bürgerbüro der Stadt Neubulach vorbei. Wir benötigen zur Beantragung ein digitales Passbild und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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