
Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Vor den Ferienzeiten kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Lieferzeiten kommen. Die Ausstellung von vorläufigen Ausweispapieren ist zwar möglich, jedoch mit Mehrkosten verbunden.
(Muster Perso einfügen)
Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, kann bei uns am „PointID“ direkt vor Ort ein Passbild erstellen oder ein aktuelles, biometrisches und digitales Passbild in Form eines Barcodes oder QR-Codes mitbringen, sowie das Altdokument oder eine Geburtsurkunde. Das persönliche Erscheinen ist wichtig, weil vor der Behörde Unterschriften geleistet werden müssen. Für den Reisepass und Personalausweis sind zwei Fingerabdrücke vorgeschrieben. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde, also beim Rathaus Neubulach, mit Hilfe eines Scanners aufgenommen. Gibt der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht ab, kann kein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Für Kinder unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Ab 10 Jahren ist eine Unterschrift erforderlich. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben die Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Sonstige Fragen rundum Ausweise und Pässe beantwortet Ihnen die Stadtverwaltung Neubulach unter der Tel.-Nr. 07053 9695-41 /-42 oder 43, E-Mail: krauss@neubulach.de oder die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
Nachstehend sind die derzeit geltenden Gebührensätze für die verschiedenen Ausweispapiere aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.
Reisepass | ||||||
32 Seiten | 48 Seiten | Express- pass 32 Seiten | Express-pass 48 Seiten | |||
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 37,50 € | 59,50 € | 69,50 € | 91,50 € | ||
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 70,00 € | 92,00 € | 102,00 € | 124,00 € | ||
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | |||||
Personalausweis | ||||||
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) | 22,80 € | |||||
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) | 37,00 € | |||||
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN | Gebühren | |||||
| Nachträglich Einschalten der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei | |||||
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | Gebührenfrei | |||||
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) | 10,00 € | |||||
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes | 37,00 € | |||||
Passbilder im Bürgerbüro | ||||||
Passbilder am PointID | 6,00 € | |||||
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen wollen, benötigen künftig einen Personalausweis oder einen Reisepass. Innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Außerhalb der EU benötigen die Kinder sowie ihre Eltern einen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass bei Personalausweis und Reisepass zwischen Antragstellung und Aushändigung eine Produktionszeit von ca. 6 - 8 Wochen bei Reisepässen und bei Personalausweisen ca. 3 - 4 Wochen besteht.
Bitte kommen Sie zur Antragstellung mit Ihrem/n Kind/ern im Bürgerbüro der Stadt Neubulach vorbei. Wir benötigen zur Beantragung ein digitales Passbild und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten.
