Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem „Fußverkehrscheck“ die Bedingungen für den Fußverkehr in ausgewählten Kommunen in Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Gemeinde Rechberghausen als eine von fünfzehn Kommunen ausgewählt, um am Fußverkehrscheck unter dem Motto „Schulwege und Schulstraßen“ teilzunehmen. Im Rahmen verschiedener Begehungen und Workshops wurden Problemstellen und Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet, um die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern.
Dabei wurde festgestellt, dass am Zebrastreifen in der Faurndauer Straße auf Höhe der Horbenstraße die Bevorrechtigung der Fußgänger vom Kfz-Verkehr häufig nicht beachtet wird. Dadurch wird die Sicherheit der Querung für Fußgänger erheblich beeinträchtigt. Der Grund für diese Gefahr liegt insbesondere in der Kurvenlage des Zebrastreifens und der damit verbundenen eingeschränkten Sicht.
Mit den Erkenntnissen aus dem Abschlussbericht des Fußverkehrschecks wurde erneut eine Verkehrsschau am Zebrastreifen beantragt. Die Beteiligten der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Göppingen) und der Polizei genehmigten im Anschluss an den Vor-Ort-Termin die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die entsprechende Beschilderung wurde in der vergangenen Woche angebracht.
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis in den Bereich zur Einmündung Jahnstraße soll die Situation verbessert werden. Aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs besteht mehr Zeit, um den Zebrastreifen und mögliche Fußgänger wahrzunehmen und rechtzeitig auf deren Bevorrechtigung zu reagieren.