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Auszeichnung für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt

Auszeichnung für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt Inklusionspreis wird erstmals vergeben Bewerbungen bis 30. September möglich...
Hier ist das Logo des Landkreises Böblingen im schwarzen Schriftzug mit dem rotfarbenen Wappen des Landkreises zu sehen.
Foto: Landkreis Böblingen

Auszeichnung für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt

Inklusionspreis wird erstmals vergeben

Bewerbungen bis 30. September möglich

Der Landkreis Böblingen und die Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen setzen ein starkes Zeichen für gelebte Vielfalt und Teilhabe: Ab sofort können sich Unternehmen für den Inklusionspreis 2025 bewerben. Ziel des Preises ist es, Unternehmen im Landkreis Böblingen zu würdigen, die sich in besonderem Maße für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Landrat Roland Bernhard hat die Schirmherrschaft übernommen und wird bei einer feierlichen Preisverleihung am 20. November die drei Gewinner persönlich ehren und die Preise übergeben. „Inklusion darf kein Lippenbekenntnis sein und muss gerade im starken Landkreis Böblingen sichtbar werden“, betont Bernhard. „Mit dem Inklusionspreis möchten wir diejenigen ehren, die mit Mut, Kreativität und Ausdauer echte Teilhabe ermöglichen.“

„Chancengleichheit ist kein Nice-to-have, sondern ein demokratisches Grundprinzip. Jeder Mensch braucht faire Chancen, sich mit seinen Fähigkeiten in die Arbeitswelt einzubringen. Denn gelebte Vielfalt stärkt nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern macht auch Teams in Unternehmen innovativer, kreativer und widerstandsfähiger“, unterstrichder Geschäftsführer der Sozialstiftung Daniel Wengenroth.

Der Inklusionspreis zeichnet praxisnahe und nachhaltig wirksame Maßnahmen aus – zum Beispiel durch barrierefreie Arbeitsplätze, inklusive Ausbildungsplätze oder gezielte Programme zur Förderung von Mitarbeitenden mit Behinderung. Im Fokus steht dabei neben der beruflichen Inklusion auch ein wertschätzender Umgang mit Vielfalt von Menschen mit und ohne Behinderung im Unternehmen.

Der 1. Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro verbunden, der 2. Platz mit 2.500 Euro und der dritte Platz mit 1.000 Euro.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine siebenköpfige Fachjury aus den Bereichen Inklusion, Wirtschaft und Teilhabe.

Der Inklusionspreis 2025 des Landkreises Böblingen und der Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen wird durch ein Netzwerk engagierter Partner unterstützt. Dazu zählen neben der Wirtschaftsförderung und den Behindertenbeauftragten des Landkreises auch die Agentur für Arbeit Geschäftsstelle Böblingen sowie der Inklusions- und Integrationsfachdienst (IFD) Böblingen. Sie bringen ihre Expertise und langjährige Erfahrung in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Auswahlprozess ein.

Ab sofort können sich Unternehmen für den Inklusionspreis bewerben. Es ist auch möglich, Unternehmen für den Preis vorzuschlagen. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle relevanten Informationen sind online abrufbar unter: www.lrabb.de/inklusionspreis+2025

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025.

Fragen rund um den Inklusionspreis oder die Bewerbung beantworten die Behindertenbeauftragten Lisa Zeller und Utz Mörbe gerne unter: inklusion@lrabb.de

Hier ist das Logo der Sozialstiftung der Kreissparkasse Böblingen zu sehen mit dem Sparkassenlogo und im rotem Schriftzug.
Foto: Sozialstiftung der Kreissparkasse Böblingen
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von Stadt Rutesheim
09.07.2025
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