NABU Leimen-Nußloch zeichnet den Reitverein Nußloch mit der Plakette „Schwalbenfreundliches Haus“ aus.
Schwalben sind beim Reitverein Nußloch willkommen
Nester stehen unter Schutz
Beim Reitverein Nußloch sind Schwalben willkommen: „Wir freuen uns, wenn wir die eleganten Flugkünstlerinnen in den Sommermonaten beobachten können. Und wir warten jedes Frühjahr darauf, dass sie aus den Winterquartieren im Süden zurückkehren“, sagt Vorstandsmitglied Ines Baust. Über 20 Schwalbennester gibt es an den Gebäuden und in den Ställen. Für diese Gastfreundschaft hat der NABU Leimen-Nußloch dem Reitverein Nußloch jetzt die Auszeichnung „Schwalbenfreundliches Haus“ überreicht. Eine Plakette am Haus zeigt ab sofort, dass sich der Reitverein Nußloch für den Schutz der Schwalben einsetzt.
Denn die Lebensbedingungen der filigranen Flugkünstlerinnen haben sich stark verschlechtert. „Es gibt immer weniger geeignete Brutmöglichkeiten an oder in Gebäuden. Die Versiegelung der Landschaft führt dazu, dass feuchter Lehm als Baumaterial für Nester immer schwieriger zu finden ist. Und wegen des starken Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft gibt es weniger Insekten und damit weniger Nahrung für die Schwalben“, berichtet Armin Jendrysik vom NABU.
Um auf diese Probleme aufmerksam zu machen und zugleich für mehr Gastfreundschaft gegenüber den „Glücksbotinnen“ zu werben, hat der Naturschutzbund die bundesweite Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ ins Leben gerufen. Seit dem Start im Jahr 2010 konnten allein in Baden-Württemberg weit über 500 Auszeichnungen verliehen werden. Auch die NABU-Gruppe Leimen-Nußloch macht sich für den Schwalbenschutz stark und hat die Auszeichnung schon mehrfach verliehen. „Ich hoffe, dass wir künftig noch viele weitere Urkunden und Plaketten überbringen können“, sagt Armin Jendrysik.
Er ergänzt: „Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen versuchen, die Schwalben vom Bezug ihres Domizils abzuhalten oder Nester entfernen.“ Obwohl das illegal ist: Schwalben und ihre Niststätten stehen unter Schutz. Sie zu beschädigen oder zu zerstören, ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Häufig ist es Kot unter dem Nest, der für Ärger sorgt. Abhilfe lasse sich jedoch meist einfach mit einem sogenannten Kotbrett schaffen. „Für uns wiegt die Freude über die eleganten Mitbewohnerinnen und ihre rasanten Flugmanöver die paar Umstände schnell auf“, bestätigt Ines Baust vom Reitverein Nußloch.