Die Tagesordnung wurde unter TOP 1 eröffnet. Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurden verschiedene Fragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt und beantwortet.
Beim Tagesordnungspunkt 3 und 4 wurden drei Bauanträge und eine Bauvoranfrage behandelt.
5 Zustimmung zu den Wahlen der Abteilungskommandanten und
deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Obrigheim
Zustimmung des Gemeinderats nach § 8 Feuerwehrgesetz und § 10 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Obrigheim zu den Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Obrigheim in den Jahreshauptversammlungen 2025
Die Freiwillige Feuerwehr Obrigheim hat im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlungen der Abteilungswehren Obrigheim, Mörtelstein und Asbach, Neuwahlen durchgeführt. Gewählt wurden in den jeweiligen Abteilungen der Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter nach Vorgabe der Satzungen. Nach den oben genannten Vorschriften bedürfen die Wahlen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat.
Von den jeweils wahlberechtigten aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Obrigheim wurden folgende Personen gewählt:
Am 7.2.2025
Abteilungskommandant Obrigheim Florian Ritter
1. stellv. Abteilungskommandant Christopher Grimm
2. stellv. Abteilungskommandant Marco Häring
Am 3.2.2025
Abteilungskommandant Mörtelstein Jürgen Flicker
Stellv. Abteilungskommandant Pascal Streib
Am 26.2.2025
Abteilungskommandant Asbach Daniel Endl
1. stellv. Abteilungskommandant Sebastian Schäfer
2. stellv. Abteilungskommandant Roman Scholl
Nach Zustimmung des Gemeinderats werden die Gewählten von Herrn Bürgermeister Walter bestellt und erhalten ihre Bestellungsurkunden.
Bürgermeister Walter bittet in diesem Zusammenhang die einzelnen Feuerwehrabteilungen nacheinander aus dem Zuschauerbereich nach unten und verliest die jeweilige Bestellurkunde. Im Anschluss werden die jeweiligen Verfügungen durch den Bürgermeister und die gewählten Personen unterschrieben. Der Gesamtfeuerwehrkommandant Frank Streib vollzog den Austausch der Schulterklappen zur Ernennung der Abteilungskommandanten bei Jürgen Flicker und den stellvertretenden Abteilungskommandanten Christopher Grimm, Roman Scholl und Pascal Streib. Keine Änderung der Schulterklappen erfolgte beim abwesenden Florian Ritter, bei Daniel Endl sowie bei Sebastian Schäfer.
Zugleich wurde bei Dirk Hoffmann, der die stellvertretende Abteilungsleitung bei der Freiwilligen Feuerwehr in Mörtelstein abgab, ebenso die Schulterklappen ausgetauscht.
Im Nachgang der kleinen Feierstunde mit Überreichung von Glückwünschen von Bürgermeister Walter und einem kleinen Präsent der Gemeindeverwaltung, wurde die Gemeinderatssitzung für die Dauer von 5 Minuten von 19.45 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen, sodass Bilder von den anwesenden Abteilungswehren Obrigheim, Mörtelstein und Asbach gefertigt werden konnten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
18 | 0 | 0 |
6 Anpassung des Bezugspreises für das Amtsblatt der Gemeinde Obrigheim zum 1.7.2025
Mit Schreiben aus dem März 2025 (als Anlage beigefügt) hat der Verlag Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass der Bezugspreis ab dem 1.7.2025 von derzeit 24,05 Euro brutto pro Halbjahr auf 26,55 Euro brutto pro Halbjahr, also um insgesamt 2,50 Euro brutto pro Halbjahr (0,42 Euro brutto pro Monat), angepasst werde. In diesem Preis sei die Herstellung, die Verteilung sowie die Mehrwertsteuer enthalten. Der Bezugspreis sei zudem individuell für die Kommune kalkuliert worden. Zugrunde liegen hier das Textseitenvolumen sowie das Anzeigenvolumen, die Topografie, die Abonnentenanzahl und der absolute Bezugspreis.
Zu den Gründen
Laut dem Verlag Nussbaum Medien belaste die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde die Kostenentwicklung des Amtsblatts, was zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Austrägerlöhnen führe. In diesem Zusammenhang behalte sich der Verlag vor, nachträgliche Mindestlohnanpassungen im Herbst 2025 oder Anfang 2026, welche wahrscheinlich deutlich über der Inflationsrate in Deutschland liegen werden, zum 1.1.2026 bzw. 1.7.2026 den Bezugspreis nochmals an die dann herrschende wirtschaftliche Situation anzupassen.
Ein weiterer Grund der Kostensteigerung sei, dass die Materialkosten wie Papier, Druckplatten und sonstige Materialkosten sowie Energiekosten keine Entspannung auf dem Markt erkennen lassen. Hier sei das Preisniveau nach wie vor als hoch einzustufen. Als letzten Grund für die Bezugspreiserhöhung seien notwendige Investitionen in die digitale Transformation als familiengeführtes Unternehmen, das für 550 Mitarbeiter sowie über 5.000 Austräger verantwortlich sei, unumgänglich. Deshalb müsse das bisherige Geschäftsmodell auf digitale Kanäle transformiert werden, um das Unternehmen und damit die Gattung der Amtsblätter in die Zukunft zu führen. Um diese notwendige Weiterentwicklung voranzubringen, werde mittel- und langfristig ein siebenstelliger Betrag benötigt.
Bürgermeister Walter begrüßt zu diesem TOP Herrn Timo Bechtold vom Verlag Nussbaum Medien. Herr Bechtold stellt anhand einer Präsentation die wirtschaftliche Situation des Amtsblatts Obrigheim vor. So konnte der Bezugspreis für das Amtsblatt Obrigheim seit Anfang 2024 stabil gehalten werden. Auch die insgesamte Werbemarktmarktentwicklung, hier insbesondere die Entwicklung der Anzeigenerlöse, entwickeln sich beeinflusst durch die Konjunktur, Arbeitsmarkt sowie die Einzelhandelsentwicklung vor Ort negativ. Dies habe immensen Einfluss auf das gemeinsame Geschäftsmodell „Amtsblatt“, berichtet Herr Bechtold. Ebenso spiele, in der Vorlage bereits aufgeführt, die Anpassung des Mindestlohns bei der Preisanpassung eine wesentliche Rolle. Abschließend zu den Kostengründen sei, dass eine starke Steigerung der Preise auch bei der Druckplattenbeschaffung festgestellt werden konnte. Hauptursächlich waren hier die steigenden Aluminiumpreise, die als Trägermaterial für die Druckplattenbeschichtung dienen.
Ein „Nachgeben“ dieses Kostenbestandteils kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Anhand unterschiedlicher Diagramme zeigt Herr Bechtold die Kostensteigerungen der vorgenannten Kostenfaktoren auf. So habe es von 2015 bis 2025 bei der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns eine Gesamtkostenentwicklung von 100,94 % gegeben. Die Kostenentwicklung der Austrägerkosten für das Amtsblatt Obrigheim seien von 2017 bis 2024 um 165 % gestiegen, die Entwicklung der Papierpreise von 2021 bis 2015 habe um 35 %, die Kostenentwicklung der Papierkosten für das Amtsblatt Obrigheim von 2017 bis 2024 habe um 61 % sowie die Entwicklung der Druckplattenpreise von 2022 bis 2025 habe um 47 % zugenommen.
Weiter ging Herr Bechtold in seiner Präsentation ausführlich auf die Nussbaum-Club-App ein. Diese würde für die Abonnenten einen Mehrwert darstellen. So gäbe es über 7.500 2-für-1-Coupons für Abonnenten, die Coupons gelten auch deutschlandweit. Abschließend betont Herr Bechtold, dass die Firma Nussbaum Medien als Verlag den Verwaltungen innerhalb der freien Textseiten eine kostenfreie Plattform zur Verfügung stelle und das wirtschaftliche Risiko hierbei ausschließlich der Verlag trage und bittet deshalb den Gemeinderat um Zustimmung der Preisanpassung des Amtsblatts Obrigheim. Sollte eine Zustimmung nicht erfolgen, wäre die Veröffentlichung des Amtsblatts seitens des Verlages wirtschaftlich nicht mehr attraktiv und würde zu einer Kündigung durch Nussbaum Medien führen.
Gemeinderat Horn möchte die aktuellen Abonnentenzahlen des Amtsblatts in Obrigheim wissen, zudem ein Vergleich mit den letzten ca. 10 Jahren. Herr Bechthold teilt mit, dass es ca. 700 Abonnenten in Obrigheim gäbe und die Absatzzahlen des Amtsblatts jedes Jahr um ca. 2 % rückläufig seien. Mit dem eingeführten digitalen Produkt wolle man die jüngere Generation ansprechen, um einem weiteren Rückgang der Absatzzahlen entgegenzuwirken. Gemeinderat Heck möchte von Herrn Bechtold wissen, wo die Austräger des Amtsblatts geworben werden. Laut Herrn Bechtold seien dies ausschließlich ortsansässige Bürger, da diese bereits mit den Örtlichkeiten vor Ort vertraut wären. Gemeinderat Streib kann die Ausführung von Herrn Bechtold zwar nachvollziehen, sehe jedoch, wenn er die Preisentwicklung in den kommenden Jahren vergleiche, ebenso mit einer angedachten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde, dass es jedes kommende Jahr eine weitere Preisanpassung des Amtsblatts geben werde. Es müsse versucht werden, so der Gemeinderat, die Kosten für das Amtsblatt zu reduzieren und gleichzeitig dessen Attraktivität zu steigern. Weiter tue sich Gemeinderat Streib extrem schwer mit einer Zustimmung zur Anpassung des Amtsblatts, wisse jedoch, dass dies das Veröffentlichungsmedium der Gemeinde sei. Gemeinderat Lunczer äußert, dass dieses Printmedium nicht mehr zeitgemäß sei. Keiner der jungen Leute, die der Gemeinderat kenne, nutze die Printdrucke des Amtsblatts. Es sei wirtschaftlicher, das Amtsblatt auf der neuen Homepage der Gemeinde Obrigheim zu integrieren oder per App zu veröffentlichen, somit könnten Papierkosten, Austrägerkosten etc. reduziert werden. Ältere Personen oder die, die auf das Printmedium bestehen, könnten das Amtsblatt zugesandt werden. Vereinsnachrichten könnten z.B. auf den Plattformen Instagram, X etc. veröffentlicht werden. Einen Mehrwert, so Gemeinderat Lunczer, sehe er nur, wenn das Amtsblatt über das Internet, die Homepage der Gemeinde und über eine App „erreichbar“ sei. In diesem Zusammenhang führt Herr Bechtold dem Gremium „live“ im Internet u.a. vor, wie die Vorteile und die Nachrichten zu Obrigheim aufgerufen werden können. Diese seien ebenfalls per App zu erreichen, so der Gast Bechtold. Gemeinderat Spohrer sieht es wie Gemeinderat Lunczer, dass die jüngere Generation die Printmedien kaum noch nutze, jedoch müsse auch die ältere Generation hier bedacht werden.
Gemeinderätin Wörner möchte von Herrn Bechtold wissen, wie die Obrigheimer Bürgerinnen und Bürger von den digitalen Vorteilen erfahre. Herr Bechtold berichtet, dass Werbung hierfür im Amtsblatt erfolge aber die „Werbetrommel“ weiter gerührt werden müsse, zumal das digitale Projekt „Nussbaum Club“ von Nussbaum Medien erst im vergangenen Jahr eingeführt worden sei.
Bürgermeister Walter informiert, dass die Verwaltung geprüft habe, ob die Anzahl der Abonnenten eine rechtliche Rolle spiele, da das Amtsblatt das Veröffentlichungsmedium der Gemeinde sei. Dies sei nicht der Fall, da das Amtsblatt eigentlich für alle in der Obrigheimer Bürgerschaft zur Verfügung stünde und zudem die Inhalte der Amtsblätter auf der Homepage der Gemeinde Obrigheim nachzulesen seien. Abschließend zu diesem TOP fragt Gemeinderat Knapp an, ob das Gremium nicht erneut in einem halben Jahr aufgrund einer erneuten Preisanpassung beim Amtsblatt z.B. durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abstimmen müsse. Herr Bechtold berichtet, dass es, wenn überhaupt, nur eine Preisanpassung im Jahr geben werde, dann zum 1.7.2026. Er vermute, dass sich die zukünftige Preisanpassung zwischen 1,50 Euro und 2,00 Euro bewegen werde. Bürgermeister Walter informiert zum Schluss, dass es im Jahr drei Vollverteilungen des Amtsblatts Obrigheim gebe und dadurch alle Haushalte in Obrigheim abgedeckt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Obrigheim stimmt der Kostenanpassung des Verlages Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co.KG zur Erhöhung des Bezugspreises für das Obrigheimer Gemeindenachrichtenblatt zu. Demnach erhöht sich der Bezugspreis ab dem 1.7.2025 auf 26,55 Euro brutto pro Halbjahr.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
13 | 3 | 2 |
7 Behandlung der Tagesordnungspunkte für die Verkehrsschau
Am 13. Mai 2025 um 9.00 Uhr findet eine Verkehrsschau in Obrigheim statt.
Im Rahmen einer Verkehrsschau werden der Zustand der Straßen, der Zustand und die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen überprüft sowie die
Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum behandelt. Zudem werden Lösungen erarbeitet, um diese Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren oder bestenfalls zu beseitigen.
§ 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet die Verkehrsregelungspflicht der Verwaltungsbehörde und die Verpflichtung zur Durchführung einer regelmäßigen
Verkehrsschau auf der Gemarkung der Kommune.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (Ziffer 57 zu § 45 VwV-StVO) besagt, dass regelmäßig, soweit notwendig, alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen ist.
An der Verkehrsschau haben sich die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei, die Straßenbaubehörde und der Träger der Straßenbaulast (Gemeinde) zu beteiligen. Einladende Behörde ist die untere Verwaltungsbehörde, Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Straßen und Verkehr. Weiterhin können noch sach- und ortskundige Teilnehmer hinzugezogen werden. Diese sind in Obrigheim jeweils ein Vertreter je Gemeinderatsfraktion. Einwohner sind als Teilnehmer nicht vorgesehen.
Die Straßenverkehrsbehörde erlässt ein Protokoll über die behandelten Tagesordnungspunkte. Mit Gleichem erhält die Gemeinde die Anordnungen über zu treffende Maßnahmen.
Die letzte Verkehrsschau in Obrigheim war im Juni 2022. Seither hat die Verwaltung Meldungen aus der Bürgerschaft, der Verwaltung, der Straßenmeisterei, dem Gemeinderat und dem Bauhof gesammelt. Diese entnehmen Sie bitte aus der beigefügten Anlage.
Ordnungsamtsleiterin Schell stellt anhand einer Präsentation die jeweiligen Anregungen seitens der Obrigheimer Bürgerschaft, des Gemeinderats und der Verwaltung, getrennt nach den Ortsteilen Mörtelstein, Asbach und Obrigheim, vor. Zudem fügt sie an, dass die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Obrigheim bei der anstehenden Verkehrsschau miteinfließen werden. Bürgermeister Walter ergänzt, dass der ein oder andere Punkt beim Radwegverkehrskonzept mitbedacht worden sei. Einleitend zum ersten Umsetzungswunsch fragt Gemeinderat Müller an, wieso die Gemeinde bei Gemeindestraßen nicht selbst Straßenverkehrsschilder aufstellen dürfe. Ordnungsamtsleiterin Schell entgegnet, dass jede Aufstellung eines Verkehrsschilds, auch die von Gemeindestraßen, die Zustimmung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises bedürfe.
Bürgermeister Walter führt beispielsweise zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h im Bereich des „Bauernhofkindergarten Rübennase“ auf, dass Eltern ihn diesbezüglich angesprochen haben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung solle jedoch nur in Höhe des dortigen Kindergartens gelten, so der Bürgermeister. Gemeinderat Horn bemängelt das dortige Parkverhalten der Eltern beim Bringen oder Abholen ihrer Kinder und die dadurch blockierte Straße. Er wundert sich zudem, wieso am Kindergarten nicht mehr Parkplätze vorhanden seien. Gemeinderätin Wörner schlägt deshalb vor, den Eltern über die Erzieher des Kindergartens Rübennase eine Information zukommen zu lassen, um solch widerrechtliches Parkverhalten zu unterlassen.
Zu einem anderen Beispiel, hier die Markierung einer Haltelinie zur besseren Sicht an der Ausfahrt „Langenrainstraße“ in die „Hauptstraße“ führt Gemeinderat Horn auf, dass diese Markierung bereits vorhanden gewesen wäre und vermutlich durch den Radabrieb verschwunden sei. Weiterer, teils vermehrter Klärungs- bzw. Diskussionsbedarf war die Verlängerung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Hauptstraße, ein Fußgängerüberweg im Bereich des REWE-Marktes, die Entfernung von Wegsperren sowie das Anbringen von Verkehrsspiegeln vor privaten Grundstücksein- und -ausfahrten.
Abschließend erinnert Ordnungsamtsleiterin Schell das Gremium, dass die Verkehrsschau am Dienstag, 13.5.2025 stattfinden werde.
Das ausführliche Protokoll kann im Hauptamt (Zimmer 211) im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.