Aus den Rathäusern

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.2.2025

Die Tagesordnung wurde unter TOP 1 eröffnet. Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurden keine Fragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt. 3...

Die Tagesordnung wurde unter TOP 1 eröffnet. Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurden keine Fragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt.

3

154. Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Mühlbach am 26.2.2025 in Bad Rappenau

Am 26.2.2025 findet die 154. öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Mühlbach in Bad Rappenau statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

TOP 1 Beschlussfassung Fusion der Gemeinde Schwarzach als Vollmitglied zum Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach ab 1.1.2025

TOP 2 Neufassung der Verbandssatzung zum 1.1.2025

TOP 3 Vorstellung der neuen Mitglieder der Verbandsversammlung nach der Fusion der Gemeinde Schwarzach als Vollmitglied

TOP 4 Wahl von Herrn Bürgermeister Mathias Haas (Gemeinde Schwarzach) zum Mitglied des Verwaltungsrates und Wahl des persönlichen Vertreters

TOP 5 Aufhebung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 4.12.2024 „Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025“

TOP 6 Beratung und „neue“ Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025

TOP 7 Information über für Wasserversorger verpflichtende Grenzwerte ab 12.1.2026 für die Stoffgruppe PFAS laut der Europäischen Trinkwasserrichtlinie 2021

TOP 8 Verschiedenes

In der Gemeinderatssitzung ist Herr Alexander Freygang, Geschäftsführer des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, anwesend und stellt die einzelnen TOPs in einer Präsentation dem Gremium vor. Beim TOP 2 fügte Herr Freygang hinzu, dass die Neufassung der Verbandssatzung aufgrund der Fusion mit der Gemeinde Schwarzach erfolgen müsse. Zum Wirtschaftsplan 2025, welcher hier unter TOP 6 veranschaulicht wird, erklärt der Geschäftsführer des Zweckverbands, dass keine Änderungen zum Vorjahr beim Liquiditäts- und Investitionsplan, beim Stellenplan sowie bei der Schuldenstandübersicht gäbe. Lediglich beim Erfolgsplan des Wirtschaftsplans 2025 gäbe es Änderungen. So seien z.B. die Umsatzerlöse um 84.000 Euro und die sonstigen betrieblichen Erträge um 22.000 Euro gestiegen. Auch die Aufwandskosten haben sich geändert. Beispielsweise sind die Stromkosten um 80.000 Euro nun gestiegen, die Unterhaltskosten oder die sonstigen betrieblichen Aufwendungen jedoch um 100.000 Euro bzw. um 10.000 Euro zurückgegangen.

Gemeinderat Lukas möchte von Herrn Freygang den Zustand des Wasserversorgungsnetzes der fusionierten Gemeinde Schwarzach wissen. Dieses sei, wie auch im übrigen Verbandsgebiet, altersentsprechend. Die letzte Betriebsführung sei dort bereits 10 Jahre lang her und außergewöhnliche Zustände gebe es nicht, ebenso keine Altlasten, so Herr Freygang. Gemeinderat Lukas fragt weiter an, ob der Ölunfall Anfang September 2024 in Schwarzach Auswirkungen auf das dortige Wassernetz hatte. Herr Freygang erklärt, dass die Brunnen in Schwarzach nicht betroffen waren, lediglich zwei Brunnen in Aglasterhausen und der Brunnen in der Diakonie in Schwarzach. Fortführend äußert Gemeinderat Lukas gegenüber Herrn Freygang, dass im Gewerbegebiet Hinterfeld laut Bebauungsplan eine Wasserzisterne vorgesehen sei und der Abwasserzweckverband gemäß Satzung für die Löschwasserversorgung zuständig ist. Er möchte nun wissen, ob der Abwasserzweckverband für die Löschwasserbereitstellung auch außerhalb des Trinkwasservorrats zuständig sei. Gemäß Satzung sei der Abwasserzweckverband für alle Mitgliedskommunen für den Grundschutz des Löschwassers zuständig, d.h. je nach Bebauungsplan gibt es unterschiedliche Löschwasserbedarfe für den Grundschutz. Im Wohngebiet seien dies 48 m³/s, im Mischgebiet 96 m³/s und im Gewerbegebiet 192 m³/s Löschwasser. Sollte das Löschwasser über den normalen Grundschutz hinausgehen, z.B. eine Firma, welche Feuerwerkskörper im Wohngebiet herstelle, dann handelt es sich hierbei um Objektschutz, dessen Löschwasser von dem jeweiligen Bauherrn zu tragen sei. Auch alle Höfe oder Ansiedlungen, die außerhalb der Bebauung liegen, sei Bestandteil des Objektschutzes und betrifft nicht den Grundschutz. Im gesamten Verbandsgebiet betreibe der Abwasserzweckverband vier Löschwasserzisternen, so Herr Freygang abschließend auf die Fragen von Gemeinderat Lukas.

Gemeinderat Horn spricht die Neuverschuldung des Abwasserzweckverbandes von ca. 13 Mio. Euro in 2025 an. Herr Freygang erklärt, dass der Beschluss über die mögliche Kreditaufnahme jedes Jahr im September durch die Mitgliedskommunen erfolge. Dieses Jahr werde vermutlich sehr geringe Baumaßnahmen seitens der Kommunen entstehen, da hier kaum noch neue Gebietserschließungen folgen. Sobald eine Kommune eine Maßnahme meldet, müsse diese vom Abwasserzweckverband aufgenommen werden.

Abschließend berichtet Herr Freygang kurz zu TOP 8 Verschiedenes, dass z.B. letzte Woche im 2. Bauabschnitt des Betriebsgebäudes die Submissionen in der Hydrauliktechnik erfolgte.

Im Folgenden verließt Bürgermeister Walter den Beschlussvorschlag und ergänzt diesen lediglich mit „am 26.2.2025“ nach Verbandsversammlung.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister Walter und die übrigen Vertreter der Gemeinde Obrigheim in der Verbandsversammlung am 26.2.2025 den Beschlüssen entsprechend zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

4

Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Sanierung eines Teilbereichs des Gemeindeverbindungswegs nach Mörtelstein (Abfahrt Campingplatz) bis Kreisel Mörtelstein/Talstraße

Die Ausführung der Straßensanierungs- und Asphaltierungsarbeiten zur Erneuerung eines Teilstücks des Gemeindeverbindungswegs Obrigheim – Mörtelstein (Abfahrt Campingplatz – Kreisel Talstraße) wurde beschränkt nach VOB elektronisch ausgeschrieben. Bis zum Eröffnungstermin am 30.1.2025 waren fünf elektronisch eingegebene Angebote beim Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim eingegangen. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung durch das Ingenieurbüro Willaredt wurde festgestellt, dass die

Firma HLT GmbH, aus 69437 Neckargerach mit 152.109,56 €

das kostengünstigste Angebot unterbreitet hat.

Für die Maßnahme sind Mittel in Höhe von 270.000,00 € im Haushalt 2025 eingestellt.

Referenzen und Angaben zum Stammpersonal wurden vorgelegt. Die Leistungsfähigkeit der Firma HLT aus Neckargerach ist gegeben.

Gemeinderat Horn weist darauf hin, dass dem Gremium zukünftig die tatsächlichen Abrechnungskosten mit einzelnen Positionen vorgelegt werden sollen und nicht nur wie die vorgenannten 152.109,56 Euro. Die Verwaltung werde dies für künftige Bauvergaben so handhaben, informiert Bürgermeister Walter den Gemeinderat. Gemeinderat Mütz möchte gerne wissen, welche zusätzlichen Arbeiten zu diesen Tiefbauarbeiten hinzukommen werden, da insgesamt 270.000,00 Euro im Haushalt 2025 für dieses Projekt eingestellt wurden. Ortsbaumeister Martin und Bürgermeister Walter erklären, dass die Ingenieurkosten auf die reinen Baukosten von 152.109,56 Euro hinzugerechnet werden würden und die Ingenieurkosten sich prozentual aus der Kostenfeststellung errechnen. Das Auftragsergebnis sei laut dem Ortsbaumeister überraschend günstig gewesen. Die ursprüngliche Kostenschätzung für diese Tiefbauarbeiten lag bei 230.000,00 Euro, dazu seien 40.000 Euro für Ingenieurleistungen kalkuliert worden, so Ortsbaumeister Martin weiter. Gemeinderat Müller fragt an, ob der Teilbereich in seiner ursprünglichen Breite nach der Sanierung erhalten bleibe. Ortsbaumeister Martin bestätigt dies und erklärt kurz, wie die Arbeiten ablaufen werden, z.B., dass das vorhandene Betonmaterial zertrümmert und anschließend wieder verdichtet werde, zudem werden noch ca. 2 – 3 Verdolungen eingebaut. Ebenso bestätigt Ortsbaumeister Martin auf die Fragen von Gemeinderat Streib, dass es lediglich im Kurvenbereich, wie schon zuvor, eine etwas breitere Straße für den Gegenverkehr geben werde. Gemeinderat Streib fragt nach der Sinnhaftigkeit der Sanierung dieses Teilbereichs vor Abschluss der einzelnen Grundstücksgrenzpunkte, da vermutlich durch etwaige Baumfällungen die neu sanierte Straße wieder beschädigt werden würde. Bürgermeister Walter erklärt, dass aktuell zwar eine Vermessung der Grundstücke erfolgte, aber die Grenzmarkierung erst nach Ende der Sanierung dauerhaft gesetzt werden könne. Gemeinderat Horn spricht die Grenzmarkierung der Grundstücke entlang des „Betonweges“ an. So lasse sich per GPS die einzelnen Grenzen feststellen. Der Maschinenring verfüge über ein solches GPS-Programm. Bürgermeister Walter entgegnet, dass der zuständige Förster ebenfalls über ein derartiges Programm verfüge, welches auf 5 Meter genau funktioniere. Zudem habe die Vermessung per GPS keine rechtliche Bestandskraft, man bräuchte einen tatsächlich vorhandenen Grenzpunkt, um rechtsverbindliche Bescheide erstellen zu können, so Bürgermeister Walter abschließend.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma HLT Baugesellschaft mbH, Bahnhofstraße 27, 69437 Neckargerach für die Durchführung der Straßensanierungs- und Asphaltarbeiten auf dem Teilstück (Abfahrt Campingplatz – Kreisel Talstraße) des Gemeindeverbindungswegs auf der Grundlage des Angebots vom 30.1.2025 zum Angebotspreis von insgesamt 152.109,56 € (brutto) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

5

Aufnahme weiterer Ausschussmitglieder im Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Obrigheim

Dem Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Obrigheim, der für die partnerschaftlichen Beziehungen zu der slowenischen Partnergemeinde Krsko und der französischen Partnergemeinde Chantepie zuständig ist, gehören neben Herrn Bürgermeister Walter als Vorsitzenden, in der aktuellen Amtsperiode 2024 – 2029 als ordentliches Mitglied die fünf Gemeinderäte Herr Schiller (FWO), Herr Knapp (FWO), Herr Timo Hinninger (CDU/BL), Herr Link (CDU/BL) sowie Herr Steiner (SPD) an. Als deren persönliche Vertreter wurden die Gemeinderätinnen Frau Wörner (FWO), Frau Bingel-Erlenmeyer (FWO), die Gemeinderäte Herr Lukas (CDU/BL), Herr Heck (CDU/BL) sowie Herr Schäfer (SPD) berufen.

Des Weiteren wurden als „Externe“ bzw. sachkundige Einwohner im Partnerschaftsausschuss Frau Bechthold für die Gemeinschaftsschule Obrigheim (GMS), Herr Huber für die Realschule Obrigheim (RSO) bzw. für den Gesangsverein Obrigheim und Herr Engelhardt für den Musikverein Asbach als ständiges Ausschussmitglied aufgenommen.

Aktuell sind leider nur noch vier Vereine aus der Gesamtgemeinde mit Vereinen aus den Partnergemeinden (Chantepie, Krsko) aktiv in Kontakt. Dabei handelt es sich um:

1. Musikverein Asbach mit dem Chor „Chantepie Chante“ aus Chantepie

2. Reservistenkameradschaft Obrigheim mit dem Reservisten aus Krsko

3. Abteilung Handball des SV Germania Obrigheim mit den Handballern aus Krsko

4. Abteilung Tischtennis des SV Germania Obrigheim mit den Tischtennisspielern aus Krsko

Die partnerschaftlichen Beziehungen gestalten sich bis auf die guten Kontakte zwischen den jeweiligen Verwaltungen, beispielsweise beim Schüleraustausch der RSO mit der Partnerschule, zunehmend schwieriger. Um diese Beziehungen für die Zukunft zu stärken und weitere Kontakte, z.B. mit bzw. durch die GMS zu knüpfen, gilt es, neue Konzepte zu entwickeln. Aus diesem Grunde sollen die vorgenannten Vereine und die Reservisten, die bereits enge, tiefverwurzelte freundschaftliche Kontakte zu ihren Pendants pflegen, im Partnerschaftsausschuss nicht nur als Gast wie bislang, sondern dauerhaft als ständiges Ausschussmitglied miteingebunden werden, um neue Ideen und Impulse für die allgemeinen Partnerschaften zu schaffen bzw. ihre bereits gewonnenen Erfahrungen miteinfließen lassen zu können.

Seitens der Verwaltung wurde bereits mit den Vorsitzenden bzw. verantwortlichen Personen der Reservistenkameradschaft Obrigheim, Herrn Bernd Knaus, der Abteilung Handball, Herrn Bernd Schneider und der Abteilung Tischtennis, Herrn Heiko Göde, Kontakt aufgenommen. Diese erklärten sich bereit, im Partnerschaftsausschuss jeweils als Ausschussmitglied mitwirken zu wollen. Alle drei genannten Personen sind Einwohner der Gemeinde Obrigheim.

Gemäß § 41 Abs. 1 „Beratende Ausschüsse“ der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 35 d „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Obrigheim darf die Zahl der durch den Gemeinderat berufenen sachkundigen Einwohner die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Zahl der ordentlichen Gemeinderatsmitglieder im Partnerschaftsausschuss auf mindestens sieben Personen zu erhöhen, ebenso die der Stellvertreter, um die Berufung der drei zusätzlich sachkundigen Einwohner durch den Gemeinderat vornehmen lassen zu können. Eine Berufung von sachkundigen Stellvertretern erfolgt nicht. Weiter sei die Überlegung der Verwaltung, dass die großen Fraktionen, d.h. FWO und CDU/BL, jeweils ein Ausschussmitglied sowie jeweils einen Stellvertreter für den Partnerschaftsausschuss benennen sollen.

Im Wege einer Einigung ist bei der Bestellung von Gemeinderäten als ordentliches Mitglied sowie als persönlicher Vertreter zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.

Gemeinderat Schiller fragt an, ob es nicht sinnvoll sei, das Gremium des Partnerschaftsausschusses flexibler zu gestalten, ohne dass der Gemeinderat die ordentlichen Mitglieder bzw. dessen Vertreter und die fachkundigen Einwohner berufen müsse. So könnte z.B. bei neuen Partnerschaften zwischen Vereinen etc. einfacher im Personenkreis des Partnerschaftsausschusses gewechselt werden. Bürgermeister Walter entgegnet hierauf, dass als Gast bei diesem Gremium teilgenommen werden könne. Dies sei aktuell bei Herrn Lackenbauer vom Hobbyverein so gegeben. Herr Lackenbauer möchte kein Mitglied im Partnerschaftsausschuss werden, da er keine Gewährleistung für regelmäßige Besprechungsteilnahmen aufgrund der Arbeit geben könne. Gemeinderat Knapp möchte wissen, was sich durch die Erweiterung im Partnerschaftsausschuss durch die Reservistenkameradschaft Obrigheim die Verwaltung verspreche. Im Gegensatz zu den Vereinen wie z.B. die Handballer, die durch das „Gockelfest“ im Ort aktiv seien, sei die Zusammenkunft zwischen den Reservisten aus Krsko und Obrigheim nur noch ein persönliches Treffen miteinander. Jeder Verein, so Gemeinderat Knapp, vertrete zum Schluss seine eigenen Interessen im Gremium des Partnerschaftsausschusses. Bürgermeister Walter entgegnet, dass durch diese Erweiterung keinerlei Kosten entstehen und die Treffen 1- bis 2-mal pro Jahr stattfinden sollen. Sollte sich herausstellen, dass in der nächsten Amtsperiode des Gemeinderats kein Nutzen der Personenerweiterung ersichtlich sei, kann der Partnerschaftsausschuss personell wieder reduziert werden. Daraufhin schlägt Gemeinderat Knapp die Gründung eines Partnerschaftsvereins vor, an dem jeder Mitglied sein könne. Bürgermeister Walter entgegnet, dass solch ein Verein unglaublich viel Einsatz erfordere. Die derzeitige Arbeit der Verwaltung zur Partnerschaft müsse sodann vom Verein übernommen werden. Gemeinderat Lukas äußert zur Sinnhaftigkeit solcher Partnerschaften, dass es egal sei, ob Reservisten oder Vereine und unabhängig vom Alter, die zwischenländlichen Beziehungen gemeinschaftsbildend seien. Gemeinderat Steiner fragt an, ob es EU-Fördergelder für Partnerschaften gäbe. Bürgermeister Walter informiert, dass dies vom damaligen Hauptamtsleiter Herrn Schäfer in Absprache mit dem damaligen Bürgermeister Lauer für unsere Partnerschaften zu beantragen zwar versucht wurde, aufgrund des Verwaltungsaufwandes und der Nachweiserbringung jedoch zukünftig davon abgesehen worden sei.

Beschluss

In den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Obrigheim werden zusätzlich als Gemeinderäte die zwei ordentlichen Mitglieder sowie jeweils deren persönlichen Vertreter berufen:

  1. als ordentliches Mitglied:
    Gemeinderätin C. Bingel-Erlenmeyer (FWO), zuvor als persönlicher Vertreter von Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
    als persönlicher Vertreter:
    Gemeinderat Michael Spohrer (FWO) für ordentliches Mitglied Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
    Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) für ordentliches Mitglied Gemeinderat C. Bingel-Erlenmeyer (FWO)
  2. als ordentliches Mitglied:
    Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL), zuvor als persönlicher Vertreter von Timo Hinninger (CDU/BL)
    als persönlicher Vertreter:
    Gemeinderat Christoph Lunczer (CDU/BL) für ordentliches Mitglied Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL)
    Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL) für ordentliches Mitglied Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)

Zusätzlich werden als sachkundige Einwohner folgende Personen berufen

1. Herr Bernd Knaus (für die Reservistenkameradschaft Obrigheim)

2. Herr Bernd Schneider (für die Abteilung Handball des SV Germania Obrigheim)

3. Herr Heiko Göde (für die Abteilung Tischtennis des SV Germania Obrigheim)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

3

1

Das ausführliche Protokoll kann im Hauptamt (Zimmer 211) im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obrigheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Obrigheim
28.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Obrigheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto