Die Tagesordnung wurde unter TOP 1 eröffnet.
Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurden verschiedene Fragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt und beantwortet.
3 | Entwässerung Hinterfeld - Vorstellung des bisherigen Planungsstandes - Vergabe weiterer Ingenieurleistungen |
Neben der Entwicklung verschiedener Bebauungspläne im Bereich Hinterfeld wurde auch die Planung der Entwässerung kontinuierlich dem aktuellen Stand angepasst.
Beginnend mit einem Mischwassersammelkanal vom Kreuzungsbereich Kraftwerk- und Langenrainstraße bis zur Kläranlage sowie „Hausanschlüssen“ für Grüngutplatz und BKWO mussten diese Planungen aus dem Jahr 2021 aufgrund geänderter Bedürfnisse, Anforderungen und Vorgaben angepasst und fortgeschrieben werden.
Die jetzige Planung sieht im dortigen Bereich ein Trennsystem, von Grüngutplatz bis Kläranlage, vor. Die längere Strecke ergibt sich auch aus künftigen Entwicklungsflächen.
Verbunden mit einer deutlich umfangreicheren Kanalsituation sind auch die Kosten zu aktualisieren. So muss für aufgrund der derzeitigen Planung mit Gesamtkosten (inkl. Ingenieurkosten) von 2,4 Mio. € gerechnet werden.
Herr Glaser vom Ingenieurbüro IFK ist in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellt den derzeitigen Planungsstand dem Gremium vor.
Aufgrund der bisherigen Planungen wurde das Büro IFK lediglich mit der Planung eines „Mischwassersammelkanals“ beauftragt. Um die Gesamtmaßnahme planerisch und ingenieurtechnisch zu begleiten, ist somit ein Folgeauftrag für die Erstellung des Regenwasserkanals erforderlich.
Herr Glaser erläutert dem Gemeinderat den Stand der Planung des Gesamtkomplexes Hinterfeld und geht auf das Thema Entwässerung ein. Er erläutert die aktuelle Kostensteigerung und die Gründe für ihre Entwicklung.
Gemeinderat Lukas ist überrascht, dass es für den Grüngutplatz nun doch einen Anschluss an den Regenwasserkanal geben würde. Damals wäre die Information an den Gemeinderat gewesen, dass dies nicht möglich sei, und alle Wässer des Grüngutplatzes über die Kläranlage gereinigt werden müssten. Bürgermeister Walter entgegnet, dass dies so nicht ganz richtig wäre – es dürfe nur nicht im offenen Graben laufen. Frau Biciola erläutert weiter, dass dies auch so bleiben würde. Der Grüngutplatz werde über die Mischwasserkanalisation entwässert und die Regenwasserleitung sei für das Außengebiet.
Gemeinderat Mütz fragt, warum die Bauhoffläche jahrzehntelang nicht angeschlossen war. Bürgermeister Walter antwortet, dass sie mit einer doppelten Druckleitung angeschlossen sei. Diese sei allerdings in die Jahre gekommen, deshalb solle dies nun zum neuen Mischwasserkanal in der Langenrainstraße abgeleitet werden.
Gemeinderat Spohrer sagt, dass es mit der Verlegung des Regenwasserkanals kein Mischwasserkanal mehr wäre, sondern ein Abwasserkanal sei. Herr Glaser entgegnet, dass von anderen Flächen immer noch Mischwasser kommen würde. Weiter ergänzt Frau Biciola, dass der Grüngutplatz und das Biomassekraftwerk die gesamte Fläche über den Mischwasserkanal/Abwasserkanal entwässern würde. Somit wäre dies Mischwasser, da hier sowohl die Hofflächen als auch die Dachflächen entwässert würden. Bürgermeister Walter gibt an, dass bei den Gewerbegebieten die Dachwässer über den Regenwasserkanal und die Bodenwässer und das häusliche Wasser über den Mischwasserkanal abgeleitet werde. Beim Biomassekraftwerk wisse man es noch nicht genau. Hier könne es auch passieren, dass die Dachwässer in den Mischwasserkanal müssen. Hierzu möchte Gemeinderat Mütz wissen, wie es bisher entwässert werde. Bürgermeister Walter erläutert, dass bisher noch eine alte wasserrechtliche Genehmigung bestehe. Bei der zweigeteilten Auffahrt sei rechts ein Rückhaltebecken. Zum einen würden die häuslichen Wässer gesammelt und abgefahren. Die Bodenwässer liefen dort in den offenen Graben. Dies wäre ab 2029 mit der Erforderlichkeit einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung nicht mehr genehmigungsfähig, da dies dann nach neuem Wasserrecht bewertet werde.
Gemeinderat Spohrer möchte wissen, ob nun doch an der Langenrainstraße gegraben werden muss. Bürgermeister Walter antwortet, dass man bis zum Übergang in die neue Entwässerungsleitung graben müsse. Herr Glaser ergänzt, dass der ganze Knotenpunkt neu geordnet werden müsse, damit man die Zufahrtssituation für die Grundstücke herstellen könne. Dies sei dort, wo die Doppelstraße ende. Weiter fragt Spohrer, wie man mit der restlichen Straße umgehen könne. Diese sei hier ausgeklammert. Außerdem sagen Gemeinderat Spohrer und Gemeinderat Streib, dass bei der ersten Planung ein Schacht geplant gewesen wäre. Damals habe man von 900.000 € gesprochen, jetzt wäre man bei 2,4 Millionen.
Gemeinderat Müller möchte zum Verständnis wissen, ob die Kosten später als Erschließungsbeitrag wieder zurückfließen, oder ob dies die Kommune tragen würde. Bauamtsleiter Sienholz erläutert, dass dies nicht über den Erschließungsbeitrag, sondern über den Klär- und Kanalbeitrag laufen. Dieser sei aber für die Flächen, wie sie jetzt vorgesehen sind, im Haushaltsplan mit knapp 450.000 € eingeplant. Das heißt die Bebauungspläne, die man aktuell behandle – SKS, Progressio, Grüngutplatz, BKWO, seien im Haushaltsplan aktuell als Einnahme vorgesehen. Gemeinderat Müller betont, dass es ihm nur darum gehe, ob man von den Grundstückseigentümern Geld zurückbekommen würde. Bürgermeister Walter antwortet, dass ein Teil erstattet wird, da in diesem Fall der Abwassergebührenzahler die Kosten trage. Dem Abwassergebührenzahler komme das, was über die Beiträge eingenommen wird, wieder zugute.
Gemeinderat Lukas möchte wissen, ob beim Regenrückhaltebecken am Ende der Langenrainstraße ein verzögerter Abfluss an das Regenentwässerungssystem vorgesehen sei. Er bezieht sich auf die Leitung, die bei dem Vortrag des Ingenieurbüros eingezeichnet ist. Frau Biciola erläutert, dass man in diesem Bereich ebenfalls ein Außengebiet habe, das über den seitlichen Graben an den Langenrain aufgenommen werde. Außerdem habe man den Drosselabschluss, der von diesem Becken kommt, ebenfalls über diese Leitung aufgenommen. Aktuell gäbe es eine Leitung, Durchmesser 300, die Richtung Graben gehe. Bürgermeister Walter ergänzt, dass diese Leitung den Überlauf für dieses Becken darstellen solle. Dort habe man eine Senke, wo das Wasser oberflächlich ablaufen könne. Das Gelände würde ein Stück angehoben werden. Außerdem benötige das Becken einen Notüberlauf, das Wasser fließe dann in diese Leitung.
Gemeinderat Knapp fragt, ob das ganze Regenwasser durch die geschlossenen Kanäle in den Mischkanal laufe. Bürgermeister Walter entgegnet, dass dies in den Neckar laufe. Die grün eingezeichnete Leitung in der Präsentation ginge ganz nach unten Richtung Neckar. Es handle sich um eine reine Regenwasserleitung. Der Auslauf sei dort, wo die Kläranlage ebenfalls den Auslauf habe. Dort würde es zusammen eingeleitet. Weiter möchte Gemeinderat Knapp wissen, wofür die grüne Abzweigung in Richtung des Bauhofes sei. Frau Biciola erläutert, dass diese Leitung ebenfalls für die Aufnahme des Außengebiets sei. Dort sei eine Entwässerung vorgesehen, die dann in den Regenwasserkanal gehe. Angeschlossen solle dies beim jetzigen Pumpwerk des Bauhofes werden. Gemeinderat Knapp ergänzt weiter, dass die Anschlussleitung GENO dort ankomme. Frau Biciola zeigt dem Gemeinderat auf, wo die Leitung entlangläuft und ergänzt, dass diese abgekappt werde und Richtung Pumpwerk geleitet werde. Weiter zeigt Bürgermeister Walter auf, welche Teile der Kosten vom Abwasserzweckverband getragen werde. Der Anschluss der Leitung für das Techno würde ebenfalls über den Abwasserzweckverband laufen. Die Kosten für den Regenwasserkanal trage jedoch die Gemeinde.
Gemeinderat Lukas möchte wissen, von welcher Flächendimension man beim Regenwasser ausgehe. Frau Biciola antwortet, dass man in diesem Bereich von DN 700 ausgehe. Bürgermeister Walter gibt an, dass aktuell eine DN 500 vorhanden sei. Frau Biciola ergänzt hier, dass es beim offenen Graben zwischen DN 500 und DN 600 wechsle. Ganz am Ende, am Anschluss des Abwasserkanals, habe man eine DN 300. Hierzu möchte Gemeinderat Schäfer wissen, wie es danach weitergehe und ob das Regenwasser direkt in den Neckar fließe. Frau Biciola entgegnet, dass der Regenwasserkanal an den Ablaufkanal der Kläranlage anschließe. Der DN 300 schließe direkt an den Ablaufkanal, also den bestehenden Kanal.
Weiter spricht Gemeinderat Lukas die Dimension des Mischwasserkanals an. Diese sei eventuell unterschiedlich. Frau Biciola erläutert, dass in diesem Bereich alle Leitungsgrößen zwischen DN 500 – 1000 vorhanden seien.
Gemeinderat Steiner möchte wissen, welche Bodenfläche der Grüngutplatz habe. Bürgermeister Walter antwortet, dass dieser eine Größe von ca. 2.000 m² habe. Weiter sagt Gemeinderat Steiner, dass das Wasser dort aktuell auf der Bodenfläche versickere. Hierzu entgegnet Bürgermeister Walter, dass dort Asphalt sei und es aktuell in den offenen Graben laufe. Deshalb dürfe man ihn noch nicht betreiben, da man erst die Betriebserlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamts benötige.
Gemeinderat Spohrer geht auf die einzelnen Positionen ein, bei denen es nun diverse Mehrkosten oder andere Planungen gäbe. Er tue sich mit mehr als den doppelten Kosten, die man jetzt habe, schwer, vor allem den Bürgern gegenüber. Aktuell wisse man nur von zwei Firmen, die sich ansiedeln möchten. Die Planungen würden den Kanal aber bereits darüber hinaus vorsehen. Man hätte das Gebiet selber entwickeln können. Jetzt sei die Zeit verschenkt und die Folgekosten viel höher. Bürgermeister Walter gibt an, dass bei einem Gewerbegebiet auch eine entsprechende Erschließung und Planung vorzunehmen ist. Wenn man dort kein Gewerbegebiet haben wolle, wäre dies eine andere Entscheidung. Bei jeder Entwicklung würde nach den gleichen Grundlagen vorgegangen werden. Weiter sagt Gemeinderat Spohrer, dass man nun den Kanal weiterführen und dieser Abschnitt die Kosten erhöhe. Er sei davon ausgegangen, dass bei der alten Kanallänge beide Firmen daran anschließen könnten und eine weitere Verlängerung der Kanalisation nicht notwendig sei. Man hätte in den Graben nur eine zusätzliche Regenwasserleitung verlegen müssen. Wo der Kanal nun vorgesehen sei, sei eine geschützte Hecke. Wäre es überhaupt möglich, dort eine Kanalverlegung vorzusehen? Bürgermeister Walter bestätigt, dass man diesen dort verlegen könne. Man müsse lediglich die Hecke nach oben etwas erweitern. Dieser Kostenaufwand sei gering. Man habe die Auflage, zugunsten des Kanals am oberen Ende der Hecke eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Gemeinderat Spohrer findet, dass man den Kanal, der auf der öffentlichen Fläche gelegt werden soll, auch noch in 5 Jahren legen könne, wenn man genauere Informationen habe, wer dort ansiedeln möchte. Er befindet, dass der Kanal für den Grüngutplatz ausreiche. Herr Glaser entgegnet, dass in 5 Jahren die Firma Progressio unten angeschlossen und die Böschung sowie die Straße fertiggestellt sei. Bei weiteren Ansiedlungen im oberen Bereich müsse man im Nachgang den Anschluss an den Grüngutplatz rausnehmen und dies als separate Baumaßnahme zwischen der Firma Progressio und der Straße vornehmen. Dies führe zu einem weit höheren Kostenaufwand als wenn man dies gleich mitmache. Man habe jetzt auch das Glück, dass die Firmen in diesem Fall auf alles warten. Im Regelfall fragen die Firmen nach fertigem Bauland.
Gemeinderat Spohrer erkundigt sich, ob die Unternehmen hätten angeschlossen werden können, wenn der bisher geplante Kanal bis an den Kreuzungsbereich geführt worden wäre. Bürgermeister Walter erklärt, dass der Gemeinderat einem Bauherrn die Baugenehmigung unter der Voraussetzung erteilt habe, dass dieser später an den Kanal anschließen müsse. Bauamtsleiter Sienholz ergänzt weiter, dass man noch sehr weit weg von der vorhandenen Bebauung sei. Bürgermeister Walter fügt hinzu, dass ein Anwohner, der aktuell ein Gehöft saniert, angefragt habe, ob ein Anschluss an einen möglichen Kanal möglich sei. Man müsse auch beachten, dass 2021 die Anfragen der beiden Firmen noch nicht vorlagen. Damals ginge es um den Anschluss des Grüngutplatzes und des BKWOs. Wenn weitere Firmen kommen werden, wollte man die Möglichkeit einer Entwässerung haben. Normalerweise warten Firmen nicht so lange, wie es jetzt der Fall sei. Herr Sienholz erläutert weiter, dass bei Anschluss, solange der landwirtschaftliche Betrieb in den Gehöften bestehe, eine rechtliche Regelung zur zinslosen Stundung der Anschlussbeiträge möglich wäre.
Gemeinderat Horn bemängelt, dass der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werde. Man habe für das Gelände schon einen Vorvertrag gemacht. Er findet, dass man auf die Interessenten warten müsse, dann könne man erschließen und anschließend das Gebiet auf alle umlegen. Letztendlich müsste die Gemeinde die Kosten in Höhe von 2 Millionen Euro selbst tragen. Er habe noch kein Gewerbegebiet gesehen, bei dem die Gemeinde komplett erschließe. Es würde immer umgelegt werden. Das GENO sei beispielsweise erschlossen, dann umgelegt und letztlich veräußert worden. Hier hätte man zuerst veräußert und dann würde man es umlegen oder erschließen. Bürgermeister Walter entgegnet, dass man noch nichts veräußert habe. Daraufhin erwidert Gemeinderat Horn erneut, dass man einen Vorvertrag gemacht habe. Auch diese Aussage verneint Bürgermeister Walter. Man habe weder etwas veräußert noch einen Vorvertrag gemacht. Gemeinderat Horn betont, dass er dies gerne im Protokoll schriftlich stehen hätte. Weiter erklärt Bürgermeister Walter, dass es bis jetzt nur Vorgespräche gegeben hätte, wie ein Vertrag für den Notar aussehen könnte. Es sei aber noch nichts unterschrieben worden.
Weiter spricht Gemeinderat Horn den Grüngutplatz an. Wenn man diesen so gebaut hätte, dass ein Dach über dem weichen Material wäre, dann hätte man keine Entwässerung gebraucht. Bürgermeister Walter erläutert, dass die erste Planung gewesen sei, das Wasser vom weichen Material in einer Sickergrube zu sammeln und das Wasser vom holzigen Material im Gelände versickern zu lassen. Dies hätte nicht funktioniert, da das Entwässerungsgebiet nicht ausreichend versickerungsfähig sei und die untere Wasserbehörde einer Einleitung in den offenen Graben nicht zustimme. Die zweite Überlegung sei gewesen, ein Absetzbecken zu bauen. Hierbei sei angedacht worden, dass der Überlauf eingeleitet werde. Dies sei ebenfalls verweigert worden. Insgesamt hätte die untere Wasserbehörde drei Möglichkeiten zugestimmt. Die erste Möglichkeit sei gewesen, eine große Grube zu machen und alles mit dem Lkw abfahren zu lassen. Die zweite Möglichkeit, die man jetzt auch mache, sei die, dass man an die Kläranlage anschließe. Die dritte Möglichkeit sei gewesen, dass man in den Graben ein separates Rohr lege.
Gemeinderat Horn sagt, dass die KWiN Grüngutplätze mit Überdachung über dem weichen Material baue, bei denen die Abflussleitung dann entfalle und fragt, warum diese Lösung nicht umgesetzt wurde. Dann dürfe das Wasser, das auf das holzige Material und auf das Dach fällt, versickern. Bürgermeister Walter entgegnet, dass das nur in Gebieten möglich sei, die kein Wasserschutzgebiet sind. Dann dürfe das Wasser, das auf das holzige Material und auf das Dach fällt, versickern. Weiter ergänzt Herr Glaser, dass die Firma Progressio im Wasserschutzgebiet sei. Bürgermeister Walter erläutert, dass es nicht um den Grüngutplatz ginge, sondern darum, dass der Graben durch das Wasserschutzgebiet laufe. Der Platz selbst sei nicht das Problem. Man hätte versucht, es versickern zu lassen, dies hätte nicht wie erforderlich funktioniert.
Gemeinderat Mütz spricht an, dass der Grüngutplatz ursprünglich für die Bevölkerung vorgesehen gewesen wäre. Dieser sei nun 50 % kleiner ausgefallen als geplant. Weiter spricht er bezüglich des Gewerbegebietes an, dass die Gemeinde Obrigheim die zweitniedrigsten Gewerbesteuersätze für Baden-Württemberg habe. Man habe ein großes Industriegebiet TECHNO, dies müsse eigentlich mehr als begehrt sein. Hierbei sei man zu 35 % beteiligt. Nun werde nochmals ein Gebiet entwickelt. Man müsse nun darauf achten, ob die Firmen das umsetzen, was man angedacht habe. Bürgermeister Walter sagt, dass man mit beiden Firmen in Kontakt sei und bei einer Firma auch ein konkretes Interesse da sei. Wenn der Grundstückskauf bevorsteht, werde dies im Gemeinderat besprochen. Die andere Firma habe vor zwei Wochen ebenfalls zugesagt, dass sie Interesse hätte. Beim interkommunalen Gewerbegebiet Techno seien soweit alle Flächen verkauft. Aktuell sei beabsichtigt, eine Fläche vor einer Firma zurückzunehmen. Man sei nicht sehr froh darüber, dass die Firma sich nicht ansiedeln wolle, andererseits habe man nun wieder mehrere freie Grundstücke. Die anderen Flächen seien entweder verkauft oder es gäbe konkrete Kaufabsichten.
Gemeinderat Lukas spricht die besonderen Maßnahmen fürs Wasserschutzgebiet an. Er könne den Punkt mit der Regenwassersammlung nachvollziehen. Er möchte daran erinnern, dass im Entwicklungsplan der Mühlbachgruppe ein Wasserwerk vorgesehen sei. Seine Frage wäre, ob es nicht auch sinnvoll wäre eine Trinkwassersammelleitung reinzulegen, wenn der Graben schon offen sei. Bürgermeister Walter antwortet, dass die Mühlbachgruppe bereits daran beteiligt sei. Die Planungen an sich gebe es bereits. Diese seien noch nicht konkret. Im nächsten TOP würde man noch auf einen Regenwassertank eingehen, der dort vorgesehen sei. Da es Überschneidungen gebe, die die Kläranlage betreffen, sei die Überlegung gewesen, das Wasserwerk auf dem Gelände der Kläranlage zu bauen. Da man noch keine Größenordnung habe, würde das „Wo” und „Wie” noch nicht feststehen.
Gemeinderat Schiller gibt an, dass die Abwasserleitungen nun gelegt werden würden, bevor die Grundstücke veräußert werden. Er möchte wissen, ob hierdurch die Grundstücke teurer werden, da man die Kosten umlegen müsse. Bauamtsleiter Sienholz antwortet, dass die Anschlussbeiträge nicht unmittelbar umgelegt werden müssen. Diese würden erst durch den Bebauungsplan entstehen. Diese würden manuell als Beiträge erhoben werden. Das was umgelegt werden müsse, wäre der Erschließungsbeitrag.
Gemeinderat Spohrer möchte eine Schätzung der Kosten für den Straßenbereich an der Kreuzung haben. Man habe hierfür nur die Planung vergeben. Die Kosten hierfür können am Ende auch noch hinzu. Aktuell seien es 2,4 Millionen € für den Kanal und von eventuellen 1,5 Millionen € für die Straße. Zusammen hätte man das Gebiet dann für 4,5 Millionen € entwickelt. Herr Glaser antwortet, dass man aktuell noch in der Planungsphase sei und er die genauen Kosten für den Straßenbau nicht dabeihabe. Diese können dem Gemeinderat allerdings zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinderat Schäfer spricht nochmals die Umlegung der Kosten an. Herr Sienholz habe zuvor gesagt, dass man es nicht umlegen müsse. Er möchte wissen, ob man es umlegen könnte. Herr Sienholz antwortet, dass es hierfür gesetzliche Vorgaben gibt. Die Firma Progressio sei Eigentümer dieses Grundstücks. Die Gemeinde habe nur eine Fläche im Bereich der Firma SKS als Grundstückseigentümer. Letztlich sei es eine Verhandlungssache mit der Firma SKS. Die Firma habe sich damals bereiterklärt, einen gewissen Rahmen der äußeren Erschließungskosten zusätzlich zu dem Bodenrichtwert zu tragen.
Weiter gibt Gemeinderat Schäfer an, dass man bis jetzt noch nicht darüber gesprochen habe, inwieweit sich die Firma an den Kosten beteiligen würde. Bauamtsleiter Sienholz erläutert, dass diese sich satzungsgemäß an den Kosten beteiligen müssten. Gemeinderat Schäfer spricht nun das BKWO an. Wenn dieses 2028 zu machen müsse, dann müssten diese sich auch daran beteiligen. Herr Sienholz erwidert, dass diese in den 500.000 € berücksichtigt wären.
Weiter betont Gemeinderat Schäfer, dass die Gemeinde in diesem Gebiet involviert wäre, und es sich hierbei um eine hohe Summe handelt. Bürgermeister Walter entgegnet, dass man eben wissen müsse, ob man ein Gewerbegebiet erschließen wolle oder nicht. Es gebe positive Effekte wie die Gewerbesteuereinnahmen und neue Arbeitsplätze in Obrigheim. Dies wäre auch der Sinn eines Gewerbegebietes.
Für Gemeinderat Schäfer ginge es darum, dass man schon zu lange darüber spreche und immer noch nicht weiter sei. In dieser Sitzung solle schnell darüber entschieden werden. Bürgermeister Walter erwidert, dass man dies nicht schnell entscheiden müsse. Es müsse dem Gemeinderat nur klar sein, dass die Firma irgendwann abspringen werde, wenn man zu lange warte. Der Gemeinderat habe nun beide Möglichkeiten, dass man entweder die Planungen weiter verfolgt und in den Planungen strategisch auch das umliegende Gelände oberhalb einbezieht, oder ob man den beiden Firmen absagen möchte. Gemeinderat Schäfer erläutert, dass er das Gewerbegebiet immer noch wolle. Man spreche heute allerdings von 2,5 Millionen € und die Kosten für die Straße wären noch nicht eingerechnet. Bürgermeister Walter entgegnet, dass sich die rechtliche Situation mit dem Kanal auch bei einem Neubaugebiet so darstelle – nicht so beim Straßenbau. Hier wäre die Frage, was einem Gewerbegebiet zugerechnet werden kann und was der Gemeinde, da die Straße letztlich auch die Wohnbebauung einschließt.
Weiter gibt Bürgermeister Walter an, dass der Grüngutplatz letztlich nicht angeschlossen und somit nicht genutzt werden kann. Die Folge könnte sein, dass man die Fördermittel zurückgeben müsse. Gemeinderat Schäfer sieht das Problem, dass nun wieder etwas dazu gekommen sei, von dem der Gemeinderat nie gewusst hätte. Er schlägt vor, dass zuerst die Kosten für die Straße vorgestellt werden sollen. Weiterhin solle man als Verwaltung nochmals mit den zwei potenziellen Firmen sprechen, ob diese nicht die Mehrkosten für die Kanalisation übernehmen würden. Bürgermeister Walter äußert die Bedenken, dass die Firmen bei zu hohen Kosten das Interesse an den Grundstücken zurückziehen würden. Gemeinderat Streib entgegnet, dass Herr Walter, Bürgermeister der Gemeinde Obrigheim und nicht Verbandsvorsitzender des AZVs wäre. Bürgermeister Walter entgegnet, dass er auch für die Gemeinde Obrigheim im Zweckverband sei. Außerdem sei er verpflichtet, dort dementsprechend zu agieren. Natürlich seien dies zwei Positionen. Aber ob die Gemeinde dort ein Gewerbegebiet entwickelt oder nicht, würde den AZV nicht interessieren. Den AZV würde lediglich der Sammler und die Reservefläche interessieren.
Gemeinderat Lukas sagt, dass diese Situation für eine Gemeinde recht komfortabel wäre. Man habe zwei ansiedlungswillige Firmen, die allerdings schnell das Gebiet erschlossen haben wollen. Für ihn sei es nicht akzeptabel, wenn man die obere Fläche des Schelberggebiets nicht in der Erschließung berücksichtige. Das Anschließen zwischen Progressio und dem Straßendamm werde schwierig werden, trotzdem halte er dies für schlüssig und sinnvoll. Auch wenn das Prozedere mit den ersten Planungen und nun mit den erweiterten Planungen, die entsprechend teurer sind, unschön gelaufen wäre.
Gemeinderat Spohrer spricht an, dass der Grüngutplatz natürlich entwässert werden müsse. Wenn man nur oberhalb von Progressio das Gebiet entwickeln würde, würde die Firma Richtung Kraftwerkstraße entwässern. Dann könne man den Kanal unterhalb von Progessio nach oben verlegen. Dort brauche man sowieso einen Straßenanschluss. Außerdem kenne man die Planungen für den Bereich oberhalb des momentanen Planungsgebiets nicht.
Gemeinderat Müller spricht an, dass man mit einem Anschluss des Grüngutplatzes und damit verbundenen Kosten in Höhe von 800.000 € gestartet wäre. Jetzt wären aus diesen 800.000 € plötzlich 2,4 Millionen € geworden – das Dreifache. Und man sei immer noch nicht fertig. Bei den jetzigen Planungen sollte man alle Eventualitäten auch im oberen Bereich beachten. Das obere Gebiet solle auf jeden Fall mit angeschlossen werden. Bei der nächsten Planung in dieser Größenordnung solle man im Voraus alle Möglichkeiten einbeziehen. Er werde der Sache zustimmen, möchte in Zukunft aber nicht mehr nur agieren, sondern reagieren können.
Gemeinderat Knapp fragt, ob man dieses Thema zunächst zurückstellen könne. Man solle das Gespräch mit den Firmen suchen und dann mit diesen verhandeln. Es wären enorme Kosten und keiner wisse, wie er sich entscheiden solle. Bürgermeister Walter entgegnet, dass man mit der einen Firma gesprochen habe und sich an der Abwassersituation nichts ändere. Wenn man es erschließen wolle, koste es diesen Betrag. Die Firmen, die anschließen könnten, müssten die Kanal- und Klärbeiträge bezahlen.
Bürgermeister Walter betont nochmals, dass nichts hinter dem Rücken des Gemeinderats beschlossen sei und nichts unterschrieben wurde. Wenn es zu einem Grundstücksverkauf kommen solle, werde dies im Gremium beschlossen werden. Nur müsse man bedenken, dass es bei der Firma nicht positiv ankommen werde, wenn man nach zwei Jahren Planungsphase eine Kostensteigerung anmeldet. Sie könne dann eventuell von dem Vorhaben absehen. Die Vorstellung der Kostenkalkulation für den Straßenbau im Planungsgebiet könne man für die nächste Gemeinderatssitzung vorsehen. Dennoch könne man die Entscheidung zur Vergabe nicht ewig rauszögern, da die Firmen auf Rückmeldung warten und der AZV mit seinen Planungen ebenfalls auf die Entscheidung der Gemeinde Obrigheim warte.
Gemeinderat Lunczer spricht die Kosten an. Er findet, dass einiges nicht so glücklich abgelaufen sei. Die Sache mit dem Industriegebiet werde er nun so hinnehmen, obwohl ihm das Verfahren nicht recht sei. Es sei auch keine Planung, die er mit öffentlichen Geldern mittragen könne. Jetzt sei alles so, wie er finde, schlecht gelaufen. Man brauche in Zukunft einen besseren Plan und müsse konkreter mit den Firmen sprechen. Er werde diesem Beschluss nun so zustimmen, weil es aus seiner Sicht keine Alternative zu den Planungen gebe. Er bittet um bessere Information in der Zukunft.
Bürgermeister Walter weist den Gemeinderat darauf hin, dass das Bauamt und die Verwaltung seit 2018 mit dem Thema Schule ausgelastet wäre. Man habe mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema Münchberg und nun auch eine zweite Offenlegung vorbereiten müssen. Auch über dieses Gebiet spreche man schon wesentlich länger als seit 2021. Es hätten sich im Laufe dieses Zeitraums einige Fakten geändert, die man vorher nicht absehen konnte: zum einen die Planungen der beiden Firmen und zum anderen Änderungen in den rechtlichen Vorgaben. Die Planung habe sich immer wieder geändert.
Er möchte die Verwaltung und das Ingenieurbüro in Schutz nehmen.
Gemeinderat Spohrer bemängelt, dass man sich damals für die Planung des Kanals getroffen und im Rahmen dessen diverse Dinge diskutiert habe. Im Anschluss habe er die Frage gestellt, ob man das Gebiet nicht auch selber entwickeln könne. Damals hieße es, dass man den Kanal nur bis an den Knotenpunkt bauen würde. Man habe damals lange diskutiert und es sei trotzdem nicht aufgenommen worden. Deshalb schwanke er nun zwischen Enthaltung und Gegenstimme. Nicht, weil er gegen die Ansiedlung der Firma sei, sondern weil dies diskutiert und zerredet worden sei. Man hätte die ungefähren Kanalkosten gehabt und dann entscheiden können.
Gemeinderat Lunczer stellt klar, dass er weder dem Ingenieurbüro noch der Verwaltung vorwerfen wolle, dass diese bei der konkreten Planung etwas falsch gemacht hätten. Ihn mache die Tatsache unsicher, dass man hier mit öffentlichen Steuergeldern umgehe und es dabei immer wieder zu einer Kostensteigerung gekommen sei. Weiter bittet er, dass man nun zur Abstimmung komme.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Planung der Kanalisation im Bereich Hinterfeld zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Büro IFK Ingenieure Partnergesellschaft mbH zum Neubau eines Regenwasserkanals im Bereich Hinterfeld in Obrigheim.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
5 | 3 | 9 |
4 | Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Schelberg“ im Ortsteil Obrigheim a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden b) Billigung des Entwurfs und Freigabe für die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Verfahren
In der Gemeinderatssitzung am 25.7.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Schelberg“ gefasst und in gleicher Sitzung der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, diesen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB freizugeben.
Frühzeitige Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Planauslegung in der Zeit vom 9.8. bis einschließlich 27.9.2024. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlungsvorschläge sind in der beigefügten Abwägungsübersicht ersichtlich.
Entwurf des Bebauungsplans
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die Begründung sowie der zeichnerische und textliche Teil der Planunterlagen in einigen Punkten geändert und klarstellend ergänzt.
Zusammenfassend wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wurde vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach erarbeitet.
Der Umweltbericht, der Fachbeitrag Artenschutz und der grünordnerische Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurden durch das Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon aus Mosbach erarbeitet.
Details hierzu können den Planunterlagen und den Fachbeiträgen entnommen werden.
Herr Glaser zeigt dem Gemeinderat die vorzunehmenden Bebauungsplanänderungen auf.
Er berichtet, dass das Thema Brandschutz und Löschwasserversorgung nun wichtiger werden würde. Somit benötige man nun einen zusätzlichen Löschwasserbehälter. Hierzu möchte Gemeinderat Mütz wissen, wo der Standort dieses Behälters geplant sei. Bürgermeister Walter gibt an, dass dies im Laufe dieses TOPs noch aufgezeigt werde.
Gemeinderat Mütz möchte wissen, wie hoch die Baumassenzahl vor der Reduzierung auf 4,0 gewesen sei. Bürgermeister Walter antwortet, dass diese vorher 8,0 gewesen sei.
Gemeinderat Lukas wundert sich, warum man ein spezielles Löschwasserbecken benötige. Es gäbe bereits vom KWO eine teilstationäre Leitung zum Neckar. Somit hätte man unendlich viel Löschwasser zur Verfügung. Außerdem stünden auch die großen Nachklärbecken in der Kläranlage zur Verfügung. Diese sei unmittelbar in der Nähe und man könne hiervon ebenfalls mit einer Pumpe Wasser entnehmen. Somit sehe er bis jetzt noch nicht die Notwendigkeit eines solchen Beckens.
Gemeinderat Mütz erfragt nochmals den Standort des Löschwasserbehälters. Dieser wird von Herrn Glaser anhand der Präsentation aufgezeigt. Der Standort hierfür wäre im Knotenpunkt oberhalb des Gewerbegebiets.
Herr Glaser geht nochmals auf das Verwenden des Neckarwassers im Brandfall ein. Er erläutert, dass dies bei allen Gebieten, die in den letzten 2 – 3 Jahren am Neckar gebaut wurden, nicht genehmigt worden sei. Ein Beispiel hierfür sei Neckarzimmern. Er sagt, dass dieses Thema prinzipiell aufgegriffen werden könne, dies aber von den zuständigen Behörden mitgetragen werden müsse, wovon er nicht ausgehe.
Gemeinderat Spohrer fragt, warum man die Löschwasserleitung nicht in den geplanten Kanal verlegen würde. Es sei sowieso bis an den Neckar aufgegraben. Dann hätte man eine stabile Löschwasserleitung und unendlich Wasser. Bürgermeister Walter entgegnet, dass dieser Kanal nicht bis ganz an den Neckar gehe. Dieser Auslaufkanal ende beim Eingang der Kläranlage.
Gemeinderat Horn spricht den Ausgleich der Höhenunterschiede beim Feldweg an. Er möchte wissen, ob es dort eine Stützmauer geben werde und wie weit diese von der Grenze des Feldweges entfernt bleiben müsse. Herr Glaser antwortet, dass dies eine Sache des Investors sei. Die Frage sei, ob man überhaupt eine Mauer brauche. Wenn es keine Platzprobleme gäbe, könne man die Höhenunterschiede mit Böschungen ausgleichen. Dies brauche zwar mehr Platz, wenn dieser aber vorhanden sei, müsse man keine Mauer setzen. Diese Planung obliege jedoch dem Unternehmen. Gemeinderat Horn meint, dass ein Höhenunterschied von 5 Metern oder mehr vorhanden sei. Diese könne nicht mit einer Böschung ausgeglichen werden. Es sei eine Mauer auf jeden Fall erforderlich. Seine Frage sei, wie weit eine Mauer vom Gemeindefeldweg entfernt sein müsse. Herr Glaser antwortet, dass dies nicht in seiner Bauplanung geregelt werde. Dies sei ein bauordnungsrechtliches Thema für den Bauantrag und würde in der Baugenehmigung geregelt – wie alle Grenzabstände.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß dem jeweiligen Behandlungsvorschlag.
b) Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 10.1.2025 sowie die als Anlagen beigefügten Fachbeiträge und gibt diese zur Offenlegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB frei.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
14 | 1 | 2 |
5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Obrigheim für das Haushaltsjahr 2025 |
Bürgermeister Walter erteilt den Fraktionsvorsitzenden für deren Stellungnahmen das Wort.
Als Erstes spricht Gemeinderat Spohrer für die Freien Wählergemeinschaft Obrigheim (FWO):
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walter, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, wehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, geehrte Presse, geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Beim Treffen unserer Fraktion, zum Besprechen der Haushaltssatzung 2025, stellten wir eingangs fest, wie schnell das Jahr wieder vorüber war und wie schnell dann 5 bis 8 Mio. € Vermögen verbraucht sein könnten, wenn die Investitionen wie geplant gelaufen wären.
Immer noch herrscht Krieg in der Ukraine, auch im Nahen Osten ist trotz anberaumter Waffenruhe noch vieles im Argen und wird auch uns in der Zukunft betreffen. Für die Ukraine wiederum sind andere Mittel notwendig, diese werden aber nicht unerheblich auch unsere Staatskasse belasten. Das sind nur zwei von vielen Ausgabenfeldern im Bund; es folgt dann der Rückzug des Bundes bei der Mitfinanzierung und Unterstützung kommunaler Aufgaben wie Digitalpakt oder Kinderbetreuung im Grundschulalter. Entscheidend wird auch sein, wer nach dem 23. Februar 2025 die Geschicke in Deutschland lenkt. Überall sind die Kassen klamm, Deutschland steckt in einer Rezession, heißt: Es gibt kein wirtschaftliches Wachstum, mit einer Dauer von 8 Monaten bis normalerweise 2 Jahren.
Herr Jens-Oliver Niklasch, verantwortlich für volkswirtschaftliche Analysen in der Landesbank von Baden-Württemberg, sieht für 2025 das dritte Rezessionsjahr in Folge voraus. Steigende Energiepreise, Arbeitslosigkeit durch Betriebsschließungen und weitere Ereignisse tragen dazu bei, dass die Finanzlage in Bund, Land, Kreis und letztendlich jeder Gemeinde nicht einfacher wird.
Als Teilnehmer der Obrigheimer Veranstaltungen und treuer Leser der Rhein-Neckar-Zeitung wird mir beim Zuhören sowie beim Lesen so mancher Nachrichten richtig mulmig in der Magengegend. War doch am Neujahrsempfang 2025 in der Realschule Obrigheim von unserem Landesminister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk zu hören, dass die Krise der Automobilindustrie auch in unserer Region zu spüren sein wird; dazu kommen die hohen Energiepreise, eine international große Unsicherheit und politische Umwälzungen.
In der gleichen Veranstaltung thematisierte der Erste Landesbeamte des Neckar-Odenwald-Kreises Dr. Björn-Christian Kleih, die Finanzlage der Landkreise und Kommunen, die sich in den kommenden Jahren wegen knapper Kassen nur auf ihre Pflichtaufgaben konzentrieren müssen. Für Wünsche sei nicht viel Geld übrig. Die Talsohle der momentan schlechten Finanzlage werden wir, aber nur wenn die Weichen am 23. Februar 2025 bei der Bundestagswahl richtiggestellt werden, erst im Jahr 2027 erreicht haben, so seine Meinung.
Dr. Achim Brötel – Landrat des NOK und Präsident des Deutschen Landkreistages – der leider nicht am Neujahrsempfang bei uns sein konnte, sagt in einem Interview der RNZ zur Lage der Kommunen: „Wir stehen mit dem Rücken an der Wand! Wir können mit den momentanen finanziellen Möglichkeiten ein solches System der Landkreise und Kommunen nicht mehr aufrechterhalten.“
Im Magazin des Gemeindetags Baden-Württemberg sind weitere Aufgaben zu lesen, zum Beispiel: Investitionen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen und Unterstützung der Krankenhäuser. Dies sind nur zwei große Themen, aber sehr kostspielige. Die Fülle der Pflichtaufgaben wird sich in einer Erhöhung der Kreisumlage auf alle Gemeinden auswirken, kann man dort lesen.
Kommen wir zu unserer Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025. Herr Sienholz hat mit seinem Team, die einzelnen Bereiche wieder sehr übersichtlich und professionell dargestellt. Daraus ist wieder ersichtlich, dass 2024 geplante Investitionen nicht voranschritten und so zukünftig in den weiteren Finanzplanungen berücksichtigt werden müssen.
Markant ist, dass jetzt schon die Schlüsselzuweisungen vom Land immer weiter zurückgehen. Waren es im Jahr 2023 noch 5,1 Mio. €, werden es 2025 nur noch 673.000 € sein, mitschuldig daran ist das gute Ergebnis aus unserem Jahr 2023. Der gute Haushaltsabschluss 2023 wird sich auch an anderer Stelle auf den Haushalt 2025 auswirken; wir werden auf jeden Fall wieder einen hohen Betrag an Kreisumlage bezahlen müssen.
Erfreulich ist die Umsetzung zur Verbesserung des Abwassernetzes mit dem Einbau des neuen Regenüberlaufes in der Heitersgasse. Diese Maßnahme wurde umgesetzt auch ohne Antrag für Zuschüsse, da diese Kassen ohnehin leer sind und keine bzw. geringste Zuschüsse zu erwarten waren.
Oft zeigt sich, dass, wenn Baumaßnahmen sich hinauszögern, diese dann auch teurer werden. Denke ich nur an den Kanal in der Langenrainstraße am Bauhof vorbei, genauer gesagt von der Kreuzung KWO-Straße zur Langenrainstraße bis zur Kläranlage Obrigheim. Vorgestellt wurde diese Baumaßnahme 2021 mit ca. 1 Mio. € und heute in der Tagesordnung Ö3 durften wir vernehmen, dass sich die Situation verändert hat, weitere Bedürfnisse am dortigen Platz jetzt Kosten von 2,4 Mio. € verursachen. So dürfen und wollen wir nicht weiter planerisch vorgehen. Wir haben es schon oft gehört; unser Vermögen ist auch endlich und sehr schnell ausgegeben, wenn wir an unsere zukünftigen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen denken.
Der Erweiterungsbau der Gemeinschaftsschule ist lobenswerterweise wieder einen Schritt vorangekommen. Unabhängig voneinander haben sich die einzelnen Gremien bei der Vorstellung von verschiedenen Planentwürfen auf den gleichen Entwurf zur geplanten Umsetzung des Neu- und Umbaus Gemeinschaftsschule geeinigt, was von allen Beteiligten positiv aufgenommen wurde. Die Freude ist groß und wir hoffen, es geht jetzt zielgerichtet weiter. Im Haushalt 2026 wird dieses Projekt viele Geldmittel benötigen, es wird letztendlich auch sehr viel Geld verschlingen und sich hoffentlich in dem geplanten Kostenrahmen bewegen. Über die Bauzeit müssen sicher Container bereitgestellt werden, die nochmals mit Kosten aufschlagen. Geld in Schulen anzulegen ist gut investiertes Geld, da es zum Wohl und zur Entwicklung unserer Kinder beiträgt.
Ebenso muss die Ernst-Ertl-Halle betrachtet werden und sich in Maßnahmen widerspiegeln. Die in die Zeit gekommene Halle weist Sanierungsstau auf, ebenso sieht es mit der Neckarhalle aus. Seit Jahren reden wir darüber, aber leider konnte noch nichts davon angegangen werden. Sehr viele Projekte sind beschlossen worden in den vergangenen Jahren und lasten unsere Verwaltung voll aus. Zwischendurch kommen dann auch noch unvorhergesehene Ereignisse dazu, wie Straßenlaternen Hauptstraße oder Kabeleinbau in der Langenrainstraße. Beim Kabeleinbau Langenrainstraße wurde dann die Beleuchtung der Straße entfernt, diese Entscheidung stößt auf eine geteilte Meinung. Ich persönlich meine, es hat die ganzen Jahre eine Beleuchtung gegeben, die Bürgerinnen und Bürger hatten sich darauf eingestellt, die Straße wird von den unterschiedlichsten Gruppen genutzt, z.B.: für Spaziergänge sowie Sport, von jungen und älteren Personen. Die Anwohner im dortigen Bereich bieten Reitsport oder regionale Lebensmittel an, tragen somit zum Wohl unserer Gesellschaft bei. Aus diesem Grund sollte die Straße zu den Gehöften auch in der dunklen Jahreszeit sicher erreichbar sein. Die Beleuchtung trägt, sinnvoll positioniert, zum Schutz und Wohlgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger bei. Viele fühlen sich in der heutigen Zeit unsicher und gefährdet in dunklen Straßenbereichen. Zudem soll sich im Schelberg/Hinterfeld Industrie ansiedeln, dies bringt vielleicht weiteren Personenverkehr mit sich.
Thema Erddeponie: Wenn auch die Erddeponie keine riesigen Gewinne abwirft, sollte in heutiger Zeit sehr wohlüberlegt werden, was mit unserer Deponie weiter geschehen soll. Es gibt keine neuen Deponieflächen mehr, die noch genehmigten Flächen müssen ausreichen. Deshalb sollte die Asbacher Deponie in unserer Hand bleiben. Eine Weitergabe an irgendeinen Pächter könnte sehr viele negative Auswirkungen haben. In der Zufahrt zur Deponie Asbach liegt der Kindergarten, ein erhöhter Lkw-Verkehr birgt ein sehr großes Risiko und belastet zudem unsere Infrastruktur Straße. Weiter sollen Baugebiete entwickelt werden, hier sollten wir uns die Frage gefallen lassen: Wohin mit dem Erdaushub von unseren bauwilligen Bürgern, wenn im Falle einer Verpachtung, der Deponiepächter selbst entscheiden darf, was der Kubikmeter kostet und wie viel Volumen er unserer Gemeinde zur Verfügung stellt?
Daraus kann man schon erkennen: Es bleibt spannend in den nächsten Jahren.
Erfreulich und sehr aufmerksam von unserer Verwaltung war es, dass wir Mitglieder des Gemeinderats nach der Gemeinderatswahl, Vorträge der Hochschule Kehl in Mosbach besuchen durften. Professor Brettschneider referierte über kommunales Finanzmanagement und zielorientierte Steuerung. Er zeigte uns die aktuelle Situation anhand unserer Haushaltssatzung 2024 an. Erfreulich ist unsere momentane finanzielle Ausgangssituation, die sehr wenige Gemeinden haben. Aber mit dem Wissen, was in den vorangegangenen Zeilen schon zu lesen ist, ergeben sich zwangsweise vorrangige Fragestellungen im Hinblick auf unsere Investitionen:
Er machte eine wichtige Empfehlung, jede Gemeinde, somit auch wir, muss eine Zukunftsstrategie für ihren Ort haben, ganz wichtig! Diese Strategie muss sich in den jährlichen Haushaltsplanungen wiederfinden.
Mit diesem Wissen lese ich die von Herrn Sienholz zur Verfügung gestellte Unterlage hoffentlich richtig und das mulmige Gefühl kommt unter der Rubrik: Finanzplanung bis 2028 verstärkt zurück. Unser Kämmerer warnt uns gewaltig vor. Bis 2028 werden wir mit den bis jetzt geplanten Investitionen unser gemeindliches Vermögen um 30 Mio. € reduzieren, geschuldet zum Beispiel: den steigenden Personalkosten, Unterhaltsaufwendungen, Kreis- und Finanzausgleichsumlagen. Preissteigerungen, wie wir sie in der letzten Zeit erlebt haben, sind da noch nicht mit eingerechnet.
Sinngemäß schreibt Herr Sienholz: „Dieser Finanzmittelrückgang sollte zum kritischen Nachdenken anregen! Diese Gedanken sollten intensiv angestellt werden, da neben Preissteigerungen in den Projekten bereits weitere Probleme auf unsere Gemeinde zukommen werden: Unterbringung Geflüchteter, Investitionen in Klimaschutz sowie Hochwasserschutz, Ganztagsbetreuung, Fachkräftemangel und Abwasserbeseitigung. Darüber hinaus ist unsicher, ob Bauplätze aufgrund der hohen Baukosten überhaupt veräußert werden können.“
Für mich sind dies klare Worte und eine klare Ansage für weitere Entscheidungen.
Für mich steht fest und hoffentlich gehen meine Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat so mit, dass wir keiner Beschlussvorlage mehr zustimmen in den Planungsbüros gleich mit der gesamten Leistungsphase nach HOAI von 1 bis 9 beauftragt werden sollen, sondern nur von LPH 1 bis 3 oder 4. Um bei davonlaufenden Kosten einer Investition, diese noch in der Entwurfsplanung einzubremsen.
Als Beispiel dient mir dabei unser geplantes Baugebiet Münchberg. Diskutiert wurde es bei der Beschlussvorlage schon, nur bis zur Leistungsphase 3 der Entwurfsplanung zu vergeben. Diese Diskussion wurde aber verworfen, genauso wurde die stufenweise Entwicklung des Gebiets unterlassen, natürlich mit der Zustimmung des Gemeinderats. Ich bin nur ein Mitglied davon und sehe mit den momentanen Aussichten und Festlegungen mit sehr gemischten Gefühlen dem Projekt entgegen. Bei den Worten unseres Kämmerers und meiner Einstellung aus dem Vortrag der Hochschule Kehl kommen eingeforderte Fragen bei mir auf: Lassen sich die Plätze verkaufen, wenn diese entstanden sind, aufgrund der hohen Baukosten? Was werden die Grundeigentümer der Bauplätze an Grundsteuer zahlen müssen? Kommt vermehrt sozialer Wohnungsbau, werden dann Kindergarten- und Schulplätze reichen? Welche Kosten entstehen, falls die Straßen dann doch ausgebaut werden müssten, um die Anzahl der Fahrzeuge zu bewältigen? Werden dabei alle Bürgerinnen und Bürger gleichbehandelt, die direkt oder indirekt davon betroffen sind?
Sie erkennen bestimmt, es ist nicht immer einfach, Gemeinderat zu sein, in der Freizeit – im Ehrenamt. Denn was werde ich mir anhören müssen, wenn die Kosten im Gebiet Münchberg von vielleicht geplant 9 Mio. € dann, wie schon bei anderen Projekten passiert, sich verdoppeln? Unser Restvermögen wäre aufgebraucht und es gäbe keine Spielräume für nachfolgende Generationen. Deshalb die entscheidende Frage: „Können wir uns das leisten?“
Vielleicht sollten weitere Ideen aufgegriffen werden, wie zum Beispiel eine Wohnungs- und Bauplatzbörse? Jetzt, in der Zeit der neuen Grundsteuer B, möchte sich vielleicht doch mancher Bauplatzbesitzer von seinem zusätzlichen Grund trennen. Diese Grundsteuer wird schon heftig diskutiert und muss vielleicht auch nochmals nachjustiert werden. Sind die kommenden Haushalte aber so nicht mehr finanzierbar, werden die Hebesätze der Finanzlage angepasst werden müssen.
Dies alles sind Aufgaben, die in der näheren Zukunft anstehen und sehr gut überlegt sein sollten. Es verlangt sachliche und ehrliche Information, um als Ratsmitglied die richtige Entscheidung treffen zu können, zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger von Obrigheim, Asbach und Mörtelstein.
Sehr erfreulich ist, dass der evangelische Kindergarten soweit fertig ist und die Erzieherinnen mit den Kindern in einer intakten, sicheren Umgebung sich aufhalten und miteinander arbeiten, sowie beschäftigen können! Danke, dass sie die lange Zeit der Bauphasen so mitgegangen sind!
Mein abschließender Dank für die Erstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und Planung bis 2028 geht an unseren Kämmerer und Bauamtsleiter Herrn Thorsten Sienholz und Herrn Vierling mit ihrem Team. Danke auch an Herrn Bürgermeister Walter, die gesamte Verwaltung, die Mitarbeiter des Bauhofs und des Waldes.
Ein besonderer Dank gilt allen Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz. Nicht vergessen und danke an alle Beschäftigten der Bildungseinrichtungen, den Kindergärten sowie allen Tätigen in Vereinen, Institutionen, Kirchenangehörigen, wie auch Unternehmen, Firmen und Geschäften, die Arbeitsplätze stellen und Gewerbesteuer in Obrigheim zahlen.
Ein Dankeschön auch an die Presse.
Schließen möchte ich in Anlehnung der Grußworte am Neujahrsempfang unseres Ersten Landesbeamten Dr. Björn-Christian Kleih, der mit dem Hinweis auf das Musical „Titanic“ im Schloss Zwingenberg den Dampfer NOK nicht sinken und auf Kurs sieht.
Ich meine: „Unser ‚Schiff Obrigheim‘ wird mit der Mannschaft und den engagierten Bürgerinnen und Bürgern auch in stürmischer See bestehen und Kurs halten.“
Die Fraktion Freie Wähler Obrigheim stimmt dem Haushalt 2025 sowie der Finanzplanung bis 2028 zu.
Es folgt Gemeinderat Streib, der den Fraktionsvorsitzenden Gemeinderat Hinninger für die Christliche Demokratische Union Deutschland (CDU/Bürgerliste) vertritt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walter, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Erst einmal das Offensichtliche: Wir beschließen heute den Haushaltsplan der Verwaltung für das kommende Jahr. An dieser Stelle möchten wir gerne zunächst Herrn Sienholz und seinem Team danken, für die wie immer sehr gewissenhafte Aufstellung des Haushaltsplans.
Ein Haushalt ist mehr als nur eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben; mehr als nur eine reine – sich über hunderte Seiten fortsetzende – Zahlentabelle. Der Haushalt ist das zentrale Steuerungsinstrument unserer Kommune. Er zeigt, welche Projekte wir für die Zukunft unserer Gemeinde priorisieren und welche Schwerpunkte wir setzen wollen. Und ein Haushaltsplan ist natürlich immer auch ein Spiegel seiner Zeit.
Ganz Deutschland diskutiert über nötige Investitionen in Bildung, Straße, Infrastruktur – und auch in Obrigheim sind die Haushalte der letzten Jahre und voraussichtlich auch der kommenden Jahre ganz wesentlich geprägt, z.B. von der Modernisierung unserer Bildungseinrichtungen und Kindergärten. Ganz Deutschland diskutiert seit zehn Jahren über Belastungsgrenzen im Bereich der humanitären Migration – und auch wir in Obrigheim müssen als Kommune – als sozusagen letztes Glied in der Kette – fortgesetzt Gelder in die Hand nehmen, Projekte stemmen und Diskussionen mit evtl. betroffenen Anwohnern führen, aufgrund der Unterbringung Geflüchteter in unserer Gemeinde. Zurzeit ist zwar relativ ruhig, das kann sich aber auch wieder sehr schnell ändern. Ganz Deutschland diskutiert über effektiven Klimaschutz und neue Formen der Mobilität – und auch wir in Obrigheim müssen uns diesen Herausforderungen stellen.
Der Haushalt einer Gemeinde, einer Kommune, als Spiegel seiner Zeit.
Und gleichzeitig ist es ein schmaler Grat, entschlossen, die Herausforderungen der Zeit anzugehen oder nur Trends und Moden nachzulaufen. Kommunalpolitik ist wahrscheinlich so konkret, wie Politik überhaupt werden kann. Und die CDU-Bürgerliste-Fraktion wird künftig noch stärker als in der Vergangenheit darauf schauen, ob wir bei einer Maßnahme, einem Projekt, überzeugt davon sind, dass wir damit Obrigheim voranbringen. Und dann kann es sein, dass wir auch einmal kritisch nachfragen, wenn neue Straßenlaternen installiert werden, die mehr die Häuser als die Straße beleuchten. Trotzdem kann man sich doch über Lösungen Gedanken machen. Und dann kann es sein, dass wir Fragen stellen, wenn trotz sinkenden Vermögens bspw. einen Grüngutplatz gebaut wird, bei dem keine Entwässerung möglich oder eben nur in Zukunft möglich sein wird. Wenn man eine Halle saniert und mit Hackschnitzeln beheizt, muss einfach auch die Befüllung möglich sein. Es kann nicht sein, dass die Gemeinde dann abhängig ist von einem Lieferanten, der von uns dann auch noch das geeignete Werkzeug verlangt. Das kann man so nicht hinnehmen. Das Geld, welches wir ausgeben, gehört den Bürgerinnen und Bürgern von Obrigheim. Mit diesem Geld haben wir umzugehen, als wäre es unser eigenes Geld! Wir müssen einfach überzeugt sein, dass jeder ausgegebene Euro wirklich einen Unterschied macht im Alltag der Bürger von Obrigheim. Wohlklingende Überschriften – auch wenn sie „in die Zeit passen“ und „ein Spiegel unserer Zeit sind“ – reichen uns nicht.
Andererseits ist der CDU-Bürgerliste-Fraktion aber auch völlig klar, dass es nicht reicht, immer nur „kritisch nachzufragen.“ Immer nur Fragen stellen ist einfach, Entscheidungen zu treffen, in der Lage zu sein, Interessen gegeneinander abzuwägen, die Nachteile zu sehen und trotzdem zu handeln, da die Vorteile eindeutig überwiegen – das ist politische Führung. Insoweit kann sich die Verwaltung darauf verlassen, kann sich auch dieses Gremium darauf verlassen: Wenn wir von etwas überzeugt sind, dann tragen wir es mit. Und dann werden wir uns auch nicht wegducken, nicht hinter Floskelsätzen verstecken, sondern gemeinsam die Verantwortung tragen. „Suchet der Gemeinde bestes“. Das ist der Auftrag. Und das gilt für die Fraktion der CDU-Bürgerliste Obrigheim.
Finanzen und Investitionen 2025
Zunächst ein Blick auf die Finanzen und Investitionen. Vor dem Hintergrund der bekannten geopolitischen Lage verschärft sich die Situation unserer Finanzen im kommenden Jahr deutlich und es wird erkennbar schwieriger, die Balance zwischen den Erträgen einerseits und den Investitionen andererseits zu finden. Ohne einen „Minushaushalt 2025“ in Höhe von 5,5 Mio. Euro ist dies – auch aus unserer Sicht – nicht möglich. Und während sich die Inflation Gott sei Dank entschleunigt hat, ist eine sich deutlich verbessernde Wirtschaftslage nicht zu erkennen. Mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von ca. 5,5 Mio. € ist die Gemeinde Obrigheim weit davon entfernt, ihren Betrieb aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Unsere Haupt-Kostentreiber, bzw. Belastungen sind einmal mehr hohe Umlagezahlungen, die mit über 8 Mio. € zu Buche schlagen. Ebenfalls im Finanzhaushalt muss die Gemeinde mit einem hohen Zahlungsmittelbedarf rechnen.
Hier weist der Haushaltsplan einen Fehlbetrag von -12,2 Mio. € aus. Neben den Auszahlungen für den laufenden Betrieb sind hierfür die vorgesehenen Investitionen maßgeblich. Trotzdem sind die Investitionen in unsere Gemeinde zur Fortentwicklung unerlässlich. Wir brauchen sie und auch so wie geplant, für die Schulsanierungen, Schulneubau, Straßensanierungen sowie die weiteren Investitionskostenzuschüsse, die für eine familienfreundliche Gemeinde schlicht notwendig sind.
Wir möchten eine gewisse Sorge aber trotzdem nicht verhehlen: Ende dieses Jahres werden uns noch rund 29,8 Mio. Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen. Diese Mittel lagen 2024 noch bei 42 Mio. und werden bis zum Jahre 2028 auf ca. 12 Mio. sinken. Das ist mehr als gewaltig. Liquiditätssichernd ist eine Investitionstätigkeit in Höhe von knapp 20 Mio. Ziel muss es dabei sein: Einsparungen zu finden und trotzdem die Attraktivität der Gemeinde für unsere Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Und ja, das wird schwer. Denn eine Sanierung, die keiner merkt, ist meist auch keine.
Personalaufwendungen
Ein relevanter Haushaltsposten sind natürlich die Personalaufwendungen, und dieser Posten wird auch in 2025 weiter steigen. Der Aufwand beträgt rund 3,3 Mio.€. Der Stellenplan beinhaltet dabei allerdings einen relativ gleichbleibenden Stand ohne nennenswerten Stellenzuwachs. Zudem: Investitionen in unser Personal sind eine Investition in die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde. An der Stelle wünschen wir uns ein gutes Miteinander, um die hohe Fluktuation der letzten Jahre zu kompensieren. Eine Verwaltung sollte gut funktionieren und miteinander arbeiten. Damit sind alle Bereiche gemeint. Oftmals hilft hier auch mal eine ehrliche Selbstreflexion, um Fehler zu entdecken.
Aus Sicht der CDU-Bürgerliste-Fraktion bietet hier insbesondere die digitale Transformation große Chancen, und es hindert uns niemand daran, hier zu denjenigen Kommunen zu gehören, die dieses Thema mutig angehen. Wir würden es begrüßen, wenn die Verwaltung das Thema zur Chefsache erklärt. Auch durch die Einrichtung einer Stelle „Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung“ wäre zu überdenken.
Gebäudebestand der Gemeinde
Enorme Herausforderungen für unseren Haushalt schlummern auch im gemeindeeigenen Gebäudebestand. Wir reden an den Realitäten vorbei, wenn wir nicht klar benennen, dass wir diesen Bestand mittel- und langfristig nicht aufrechterhalten oder gar erweitern können. Ein Zukauf hier, ein Hauskauf da, ist mitunter nicht weitsichtig genug gedacht. Die Gebäude müssen unterhalten und gepflegt werden, was mit vielen Personalressourcen und finanziellen Aufwendungen zu Buche schlägt. Wie heißt es so schön: Wer genau Buch über seine Schulden führt, kann deswegen noch lange nicht mit Geld umgehen. Jeder Plan muss also in der Realität auch seine Berücksichtigung finden.
Und vor diesem Hintergrund ist für uns klar: Es fehlt schlichtweg das Geld, um in den kommenden Jahren alle Gebäude oder Hallen zu sanieren. Das ist einfach der realistische Blick auf die Lage. Deswegen erwarten wir für die nächsten Jahre eine priorisierende Vorgehensweise beim Erwerb von Gebäuden. Man muss immer daran denken, „was kommt danach?“.
Deshalb werden wir ganz genau hinschauen, wenn es um unseren Schulneubau geht. Dieser wird hoffentlich nicht mehr Geld verschlingen als geplant. Einen derart laissez-fairen Umgang wie beim Kindergartenanbau im evangelischen Kindergarten lassen wir nicht mehr zu.
Infrastruktur
Natürlich gibt es kein Patentrezept. Wo wollen wir hin? Für welche Werte wollen wir stehen?
Lassen Sie uns deshalb im Gemeinderat unsere Prioritäten überdenken und uns gemeinsam auf das Wesentliche konzentrieren. Stillstand ist keine Option. Wir müssen sparen, aber dabei nicht nur auf den Verzicht setzen. Denn was nützt uns ein Investitionsstau, dann stehen unsere Kinder vor noch größeren Herausforderungen. Was macht Obrigheim lebenswert? Was gilt es zu bewahren? Sie alle, unsere Einwohnerinnen und Einwohner, Sie sind die Basis dafür. Deshalb ist es für uns besonders notwendig und wichtig, ein lebendiges und lebenswertes Miteinander in unserer Gemeinde zu fördern. Dazu brauchen wir ein finanzierbares, zukunftsorientiertes Gemeinwesen, das für die jetzige und die kommenden Generationen tragfähig ist. Deshalb sind die freiwilligen Leistungen unserer Kommune für uns kein Luxus, sondern das Fundament unserer Gesellschaft. Ob unsere Sportvereine, Gruppen, Vereinigungen und das neue Jugendhaus mit Kunstrasenfeld oder für uns extrem wichtig, unsere Feuerwehren aus allen drei Ortsteilen! - diese Einrichtungen sind weit mehr als Freizeitangebote. Sie sind Orte der Begegnung, die Menschen zusammenbringen und Identität stiften.
Des Weiteren steht der Ausbau der Radwege durch das Kirstetter Tal auf der Agenda, das Baugebiet Münchberg, das Gewerbegebiet Hinterfeld, neben dem Bauhof und vieles mehr. Zudem ist nun auch die lange geplante Hochwasserschutzmaßnahme am Asbach für die Ausführung vorgesehen. Daneben stehen erneut der Rathausserver, die Ortschronik, ein fortlaufender Austausch der Straßenbeleuchtung auf LED und eine Erweiterung der gemeindeeigenen PV-Anlagen an. Gerne unterstützen wir diese Vorhaben nach Kräften.
Wir müssen die Straßen sanieren, Spielplätze unterhalten, Schulen sanieren und Bauen und vieles mehr. So soll das auch sein. Ja, das alles kostet viel Geld. Deshalb muss der Umgang damit sehr verantwortungsvoll geschehen. Gerade in unsicheren Zeiten brauchen wir Nähe und Vertrauen. Vertrauen entsteht nicht durch Worte, sondern durch Taten. Sie, Herr Walter, sind in Ihrer zweiten Amtszeit angekommen. Wir, die CDU-Bürgerliste Obrigheim wünschen uns Transparenz und Bürgernähe der Verwaltung, hierfür sind Sie verantwortlich.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmal ausdrücklich bei Herrn Sienholz und seinem Team in der Verwaltung, für die hervorragende Arbeit und die große S